Er wäre super, wenn jemand was dazu schreiben könnte, wie die bauartbedingte Eignung für 100 km/h durch eine Prüforganisation ermittelt wird. Gerade bei Anhängern mit EZ vor 01.01.1990.
Also der Typ ist ingenieur, hat einen Anhänger mit einer neuen Achse (also vermutlich für 130 kmh oder 140 kmh) gebaut vor sich.
Jetzt könnte man schon erwarten, dass der Herr Ingenieur sich die (einfache) Konstruktion des Bootsanhängers anschaut und dann für sich selbst zu einem Ergebnis kommt. Also entweder:
a) das alte Ding fällt schon bei 80 kmh fast auseinander, da gehen wir kein Risiko ein. 100kmh wird nicht zugestimmt.
Oder
b) aufgrund meiner beruflichen Erfahrung und meines Studiums kann ich davon ausgehen, dass dieser Anhänger auch mit 100 kmh sicher unterwegs ist. Ich schaue noch mal schnell in die 9. Ausnahmeverordnung, wenn ich da keine Vorgabe zum Alter finde, dann bekommen sie die Bestätigung für die Zulassungsstelle.
Oder in Kurzform: in diesem Beruf muss man halt auch mal Verantwortung übernehmen. Wer sich davor scheut, soll halt lieber zur Zulassung wechseln...