Uiuiui, jetzt werden aber viele Fässer aufgemacht...
Ich kann dir von den Anforderungen berichten und dir genau deswegen sagen, warum ich es damals NICHT gemacht hab:
Ich hab das Thema Fahrradtransport ja auch mit meinem Camper durch. Da hab ich das schon in der Planungsphase gehabt, hätte also den Träger hinten dran in die Abnahme mit reinnehmen können, ich hätte das Chassis direkt darauf auslegen können und ich hätte alles direkt mit einplanen können.
Und trotzdem habe ich keine Chance gesehen, das irgendwie hinzubekommen. Das geht mit der Stützlast los (komme ich gleich nochmal drauf), mit so Details wie fehlende Reflektordreiecke am Fahrradträger oder verschiedene Kennzeichen für den Träger weiter und endet irgendwo damit, dass es irgendwann hinten mit der Bodenfreiheit (gerade wenn der Anhänger mal die Straße verlässt) noch enger wird, wenn da noch was dran hängt.
Zum Thema Stützlast noch: Richtig, die wird geringer. Und wenn du an einen 750er hinten noch 2x22kg Radl plus 20kg Radträger plus paar Kilo AHK mit notwendigen Grundlagen dranklopfst, unter Umständen sogar negativ.
Zunächst zu den "Limits": Normalerweise sollte die Stützlast mindestens 4% des Anhängergewichtes oder 25kg betragen, je nachdem, was zuerst eintritt. In der Praxis tut jedes Gramm Stützlast dem Fahrverhalten des Gespanns gut. Es nickt weniger auf Bodenwellen, es neigt weniger zum Schlingern, wenn mal ne Windböe oder ein Ausweichmanöver kommt usw. Wie das ausgeht, wenn das grob missachtet wird, kannst du zu jeder Reisewelle in den Verkehrsnachrichten lesen: "Umgekippter Wohnwagen" etc...
Mehr ist immer besser, bis hin zur Stützlast, die auf der AHK des Zugfahrzeugs steht. Also ist deine Idee da einfach kontraproduktiv.
Und zum Gipfel noch: Negative Stützlast ist übrigens nicht nur deswegen saugefährlich, sondern auch schwer anzukuppeln und bedeutet ein großes Unfallrisiko beim Abkuppeln. DON'T!
Zum Thema Anhängergewichte allgemein: Ablasten bedeutet das Reduzieren des zGG. Das ist für die Fahrerlaubnis relevant (und logischerweise dafür, wie viel in den Anhänger rein darf), aber nicht für die Anhängelast des Zugahrzeugs. Da geht es um eine technische Limitierung und nicht um eine aus den Vorschriften. Soll heißen: Wenn dein Führerschein das hergibt (z.B. 3 oder BE), dann darfst du einen Anhänger mit 3500kg zGG an ein Zugfahrzeug mit 1000kg Anhängelast anhängen, sofern der Anhänger leer genug ist, dass er tatsächlich maximal 1000kg wiegt - kein Stress!