genau.
Ein guter Freund hat ein altes sowjetisches Motorrad mit Karlsruher (Baden Würtemberg) Kennzeichen jetzt im Kreis SÜW (Rheinland Pfalz) laufen, das er dort gekauft hat.
genau.
Ein guter Freund hat ein altes sowjetisches Motorrad mit Karlsruher (Baden Würtemberg) Kennzeichen jetzt im Kreis SÜW (Rheinland Pfalz) laufen, das er dort gekauft hat.
Ummelden der Anschrift ja, Kennzeichen kann man mitnehmen (auch in einen anderen Kreis).
Gruß Fritz
das wirds wohl gewesen sein.
Alles andere wäre wohl teurer geworden.
wo steht das??
man dürfte sogar fabrikate+so/wi munter mischen
so alle die gleiche größe haben
und zwischen "normal" und C gibts auch noch reinfoced
du darfst die Marken und Profile mischen,
es müssen aber immer Reifen der selben Bauart sein.
Und übriges auch der selben Grösse. (Querschnitt/Breite)
Nicht aber des Geschwindigkeistindexes oder der Traglast, wobei die geforderten Mindestanforderungen des Fahrzeugs natürlich einzuhalten sind.
Also entweder alle normale PKW Reifen, alle reinforced oder alle C-Reifen
Diese drei genannten sind alles Gürtelreifen.
oder beim Oldtimer: alles Diagonalreifen.
Wo das steht?
In der Strassenverkehrsordnung.
Sagt auch der ADAC :
Was darf nicht gemischt werden?
Diagonal und Radialreifen dürfen laut StVZO nicht miteinander gemischt werden. (Diagonal findet sich fast nur noch auf Oldtimern)
Auch Reifen unterschiedlicher Bauart dürfen nicht miteinander gemischt werden.
Reifen unterschiedlicher Serien und Hersteller dürfen gemischt werden. Beachten Sie jedoch unbedingt, dass unterschiedliche Reifen, insbesondere stark unterschiedliche Profile die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen können. Dies gilt umsomehr bei nasser Fahrbahn.
Haben mir auch schon verschidene Reifenhändler, KFZ Meister*innen und TÜV Prüfer*innen gesagt bzw. bestätigt.
Na bei sowas würd ich doch glatt mal über Felgenschlösser nachdenken! Am besten zwei verschiedene pro Reifen, dann bleiben wenigstens die fest!
sind jetzt drauf,
Und ne Überwachungskamera am Parkplatz zu Hause.
Alle Mitbewohner haben zugestimmt und der Hauseigentümer auch.
Apropos Damenbinden....
muss ich das verstehen?
Beispielangebot bei VEBEG:
24.05.2022, 13:00 h
Unimog 435 2 t
EZ: 08/87, BSTK: JFF
erheblich ausgeschlachtet, keine weiteren Zustandsangaben bekannt.
Ausfuhrgenehmigungspflichtig (Info)= .Lagerhilfsmittel sind Eigentum der Dienststelle.
und der hat auch keine Bewaffnung.
Das ist Standard bei Verkäufen die militärisch nutzbar sind.
Was bedeutet der Hinweis"Ausfuhrgenehmigungspflichtig"?
Hiermit sind in den Ausschreibungen alle Waren gekennzeichnet, die in der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung - genannt sind. Für den Export wird eine Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung des
Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) benötigt.
ich habs natürlich noch nie probiert.
Sicher ist es Schwachsinn.
Habe mir nur überlegt was die Gedankengänge gewesen sien könnten....
ISt natürlich müssig, weil Spekulation.
sogar bei nem tarnfarben angemaltem Bulli gibt es im Kaufvertrag Benutzungseinschränkungen wie ein Ausfuhrverbot.
ich kenne den Grund des platzens (leider, oder zum Glück)
Es war das dritte Attentat auf mein Auto.
zuerst einmal hinten links Luft rausgelassen., da dachte ich noch an nen Platten.
Zwei TAge später dann an beiden Hinterrädern.
Da wars klar, dass es eine andere Urache hat. HAbs dann angezeigt.
und ein paar Moante später dann wohl nur vorne rechts so viel rausgelassen, dass mans nicht gleich sieht.
Ich war dann ca 70 km auf der Autobahn unterwegs bis der Reifen so heiss gewalkt war, dass er gepaltzt ist.
Zwischenzeitlich waren vier neue Reifen drauf und aauch deshalb hatte ich wenige TAge vorher noch mal selbst den Luftdruck kontrolliert, nachdem das Auto aus der Werkstatt gekommen war.
Zwei Wochen später hat dann jemand vorne links die RAdschrauben losgedreht. so dass fast das RAd ab war. Eine Schraube fehlte schon.
Dass da was nicht stimmte hab ich natürlich sofort gemerkt.
NAch dreihunert etern angehalten und am RAd gversucht zu wackeln, ging aber nicht.
NAch weiteren 300 Metern noch mal probiert. Kein Erfolg.
Dann bin ich sicherheitshalber wireder nach HAuse gefahren, wo dann eine Schraube ganz fehlte und zwei auf den letzen Gewindegängen hingen. Lediglich zweie waren noch soweit drinnen, dass das Rad gehalten wurde..
Rausgekommen ist polizeilich auch nichts.
Hbe aber auch nichts von Ermittlungen mitbekommen.
Sie waren auch direkt eher unlustig.
Wer es war weiss ich also bis heute nicht.
Habe aber jetzt schon mehr als ein Jahr Ruhe.
Die Wohnwagensachen liegen schon länger zurück.Beim ersten MAl hatte ich nen Verdacht, das war im Urlaub an der Nordsee. DA hatte sich jemand sehr expizit geärdert, dass der Wohnwagen ihm die Aussicht versperrte.
Beim zweiten Mal wars auf ner langen Fahrt von mehr als 400 km am Stück in Holland.
Keine Ahnung warum.
Ich hatte jedenfalls vorher nichts an den Rädern gemacht.
Diese beiden Male hatte ich nichts offizielles unternommen.
schon mal was vom Kriegsaffenkontrollgesetz gehört?
Hast du geprüft, ob du mit dem Ding überhaupt rumfahren darfst?
Ich hab mich damit bisher nicht beschäftigt,, also einfach interssehalber.
also beim T4 Syncro sollten vorne die besseren Reifen sitzen.
Die Hinterachse darf auf keinen Fall langsamer drehen als die Vorderachse.
deshalb darf er mit der Hinterachse auch nur rückwärts auf den Bremsenrüfstand.
Zum Thema:
Ich hatte bei Tempo 130 nen Reifenplatzer vorne rechts.
So arg schön ist das nicht.
Und als der dann stand war der so heiss, dass es arg qualmte.
Ich hab vorsichtshalber meinen Feuerlöscher bereit gestellt.
Am Polar 570 hab ich mal das ganze linke vordere Rad verloren ohne mehr als nen Stoss zu vespüren.
Der kam als das Rad gegen das hintere geknallt ist und sich dann aus dem Radhaus befreit hat(Bei dem Vorfall hat die hintere linke Radaufhängung übrigens was abbekommen, sie war unmerklich krumm, aber soviel, dass die reifen dort nur innen abliefen.
Das Teil musste dann ersetzt werden.
Vile Jahre später wars mal das hintere linke Rad das sich völlig entfernt hatte.
Das habe ich gar nicht gemerkt.
Ein völlig aufgeregter Golf FAhrer überholte mich und bedeutete ich soll mal anhalten.
Bin dann auf den Stansdtreifen und der Typ bremste dort vor mir so stark ab, dass ich ihm um ein Haar reingenallt wäre.
Da bin ich echt ins Schwitzen gekommen.
Beide Male habe ich die Räder übrigens nicht wieder gefunden.
zum Glück hat der Polar ein Reserverad.
anderrum, mit dem Motor vorne hätte die Deichsellast auch besser ausgesehen.
Ich kann mir schon denken was die mit dem DAchgurt erreichen wollten.
Son DKW hiess nicht ohne Grund DKWuppdich damals.
Vermutlich war das Gespann nicht nur wegen des Zuges statt des Druckes an der Anhängekupplung ziemlich instabil beim fahren.
Andereseits waren Türgriffe damals nicht aus Plastik..... und trotzdem ist es Frefel.
blöde Frage zwischendurch.
:
Wenn ich auf nen 750 kg Anhänger nen Kran baue, wieviel Restzuladung bleibt dann noch?
nur mal so grundsätzlich: C-reifen haben einen anderen Karkassenaufbau als "normale" PKW Reifen.
Es ist grundsätzlich verboten auf einem Fahrzeug Reifen verschiedener Bauart zu fahren.
Entweder alles C-Reifen oder alles PKW reifen.
Bei C-Reifen sind die Seitenwände /Flanken steifer als bei PKW Reifen.
Diese verhalten sich dadurch anders.
Als Anhänger werfe ich mal den Drehschemel in den Ring, scheint mir bei der Gewichtsklasse sinnvoll zu sein.
Aber wofür in Gottes Namen braucht man einen Panzermotor?
Andreas
als Spielzeugmodell?
Lastindexd 91
Mein T4 hat den Lastindex 102/104 mit C-Reifen; bei der selben Grösse.
jasinf natürlich 70.
hatte ich übersehen/überlesen..
Meine alte Dicke durfte 97er reinforced als Traglast fahren.
Aber die C-Reifen waren allemal besser, so dass ich da schnell auf die 102/104er umgestiegen bin.
Lastindexd 91
Mein T4 hat den Lastindex 102/104 mit C-Reifen; bei der selben Grösse.
Alles anzeigendas ist aber lange her, mittlerweile ist dieses Gesetz getrennt auf Gewerblich und Privat um es mal grob zu sagen
Wohnklo, Mopedanhänger Boote usw, alles was mit Sport und Freizeit zu tun hat darf fahren
einfach die SUCHE nutzen, das Thema gabs schon etliche Male und ist bereits ausführlich beschrieben, muß man jetzt nicht zum hundertsten Mal aufwärmen
Gruß Mani
ich hab ja geschrieben:
Weihnachten 1994.
Danach hatte ich mir von der Zulassungsstelle eine auf ein paar Jahre befristete Sonderbescheinigung (kostenpflichtig) ausstellen lassen, die den privaten Gebrauch des Wohnanhängers hinter diesem Zugfahrzeug erlaubte.
Ich weiss dass man das schon lange nicht mehr braucht.
Deshalb musste ich die auch nicht mehr verlängern lassen.
weil man eben mit LKW an Wochenenden nicht mit Hänger fahren darf.
Das wusste ich damals noch nicht.
Die ganze Sache lief eben echt schikanös ab.
Zuerst haben sie alles mögliche getestet. Fahren sie mal an und bremsen sie scharf.
Noch mal.
Und zum Schluss dann:
Istim Prinzip alles in Ordnung, aber die bleiben hier auf dem Parkplatz bis nach Weihnachten stehen.
Wir werden das kontrollieren....
Macht dann 75 DM und nen Punkt in Flensburg.
Ich habe ihnen aber gleich gesagt, dass wir beiden Mädels dort nicht auf nem ordinären Parkplatz zwei Tage und Nächte stehen bleiben würden.
Auch nicht mit zwei Hunden.
Und das haben wir such nicht gemacht natürlich.
Es gab dann ne Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht des entsprechenden Kreises, zu der ich zum Glück nicht persönlich erscheien musste.
Wir wohnten ja 200 km davon weg.
Wurde schriftlich abgewickelt und die Richterin hat mir geglaubt, dass ich das nicht wusste.
Hat es dann auf 40 DM reduziert, so dass ich bis heute weiterhin punktelos geblieben bin.
DIe Rennleitung hat mich mal auf nem Autobahnparkplatz aus Schikane mehrere Bremsproben mit meinem Polar machen lassen.
War natürlich alles in Ordnung.
Hat denen nur nicht gepasst, dass ich Weihnachten (1994) mit Wohnwagen unterwegs war mit meiem als LKW zugelassenen Bus.
Da haben sie versucht mir ( noch ) irgendwas anzuhängen.