Beiträge von margross

    Hi Benny,


    ich hab grad frisch einen 1500kg Eduard 2615 Hochlader mit 10" Reifen gekauft, und einer der Gründe war, im Zweifel auch meine Moppeds transportieren zu können. Ich würde an Deiner Stelle dafür keinen weiteren Anhänger kaufen, der Eddi ist top dafür. Die passenden Rampen (ich habe Knott 405922.002 gekauft, sogar 4 Stück: damit komme ich auf eine Ladebreite von über 1m - nicht nur für Moppeds, sondern auch für anderen Kram - gibt's bei ATU für rund 440 Euro, musst aber manuell anfragen). Die Breite meines Eddies hab ich ursprünglich gewählt, um 3 Moppeds transportieren zu können - tatsächlich passen aber nur 2 drauf, ausser die letzte geht rückwärts drauf und man macht Tetris.


    Die Wippen würde ich /nicht/ auf dem Eddi festschrauben; in der Garage sind die ja auch nicht festgeschraubt. Die dienen nur zur Erstfixierung, verzurrt wird danach sowieso unabhängig von den Wippen. Mit einer Wippe kann man das allerdings dann alleine machen und braucht nicht mal nen Helfer. Schienen sind dann völlig überflüssig.


    Bei 2 Motorrädern musst Du Dir allerdings Gedanken darüber machen, wie Du verzurren willst. Nach außen ist das jeweils kein Problem, nach innen (über das andere Moped hinweg) hingegen eher schwierig. Hab's noch nicht machen müssen, stelle ich mir allerdings nicht einfach vor.


    Cheers

    Martin

    Seitennotiz: Ich hatte schon einige Schwierigkeiten, eine Versicherung zu finden, der es egal ist, ob das Zugfahrzeug bei einer anderen Versicherung versichert ist oder nicht. Selbst verleihen wird schwierig, wenn man darauf nicht achtet - und ein Firmenwagen geht auch nicht. Vielen Anhängereigentümern ist das gar nicht bekannt.

    Verstehe ich nicht, du ziehst auf der "Fahrerseite" das hintere Rad z.B. schräg nach links unten und das vordere nach schräg rechts unten. Wie drehen sich da die Räder bei einen "Hupfer"? Wie soll sich der Gurt da lösen wenn für die Raddrehung der Gurt länger werden müsste?

    Das ist prinzipiell schon möglich, einen Gurt so durch die Felge zu ziehen, dass er sich nicht löst. In obigem Beispielbild geht es allerdings nicht: zum Durchziehen des Gurtes hat die Felge keine ausreichenden Öffnungen (geht eher mit einer Alufelge) und als Zurrpunkt ist die Felge selbst nicht getestet. Wichtiger ist in dem Bild aber, dass die Verzurrung nicht mit der Achsenmitte fluchtet, deswegen kann sich das Rad drehen und die Verzurrung durchhängen und lösen. In der Flucht funktioniert der Haken bei einer Stahlfelge ebenfalls nicht richtig. Deswegen ist das Beispielbild meiner Meinung nach aus mehreren Gründen ein Bespiel, wie man es nicht macht.

    Klar geht schräg. Idealerweise vorne bündig an die Front ranschieben. Du musst sie richtig verzurren (das ist eher das Problem) und auf den Schwerpunkt achten. Wenn das zwei Platten sind, ist auch das mit dem Schwerpunkt sehr unproblematisch; wenn Du aber 40 Platten so transportieren willst, ist das eher doof (alleine schon, weil die Seitenwand nicht für Beladung von oben gemacht ist). Vorschrift ist lediglich, dass die Ladung richtig und sachgemäß gesichert werden muss. Mein größtes Bedenken wäre dabei die Seitenwand.


    Und mit so einer Kombination würde ich vorsichtiger als normal fahren, und vielleicht auch etwas langsamer.

    swifty3

    Also in meinen Papieren steht eine Maximalhöhe von 195cm. Also Platz satt

    Bei meinem Eduard steht in den Papiere unter Punkt 20 nur „860“. Serienmäßig hat er 30er Bordwände und eine 56cm Ladekante, passt also. Darf man so dann keine zusätzlichen Bordwände oder Spriegel mit Hochplane montieren, ohne gleich den Schein zu ändern? Das ist alles ja nur gesteckt und nicht verschraubt (deswegen würde ich argumentieren: ist Ladung und keine Veränderung des Fahrzeuges).


    Also der NEUE Eduard von Fritzhatte aber einen Aufkleber (Bild 2)


    Gelöschter Nutzer


    Stimmt! Auf dem grünen Aufkleber auf der Seite (den es bei meinem Eddi auch gibt) steht tatsächlich unter anderem “DIN EN 12640:2000, LC: 800daN (kg)“. Der Aufkleber ist jedoch seitlich über der Achse am Rahmen; dort befindet sich kein Zurrpunkt. Die Zurrpunkte sind die 10 Haken im Boden (jeweils 5 pro Seite) und einige angeschweisste Stahlstifte auf beiden Seiten und hinten, jeweils am Rahmeneck (unten/aussen). Dort, wo der Aufkleber ist, ist keiner dieser Zurrpunkte.

    Ja genau, einfach in die Nähe vom Zurrpunkt kleben und gut. Musst dann eben nur beachten das du auch den Aufkleber mit dem richtigen Wert nimmst. Also nicht das du einen 400kg Zurrpunkt hast und da einen 800kg Aufkleber nimmst.

    Das wäre ein Witz in Tüten. Ich kann die Dinger also wild überall hinkleben und das soll helfen. Beim (neuen!) Eduard habe ich keinerlei Spezifikationen über die Zurrpunkte. Es hilft also, irgendwelche Kleber hinzumachen, damit der Cop zufrieden sein soll. Nachgucken kann ich nicht, dann kann der Cop das auch nicht. Also einfach irgendwelche Aufkleber nehmen. Oder weglassen, und mal abwarten. Ich bin für letzteres. Solange, bis ich von Fällen weiss, wo es Bussgeld dafür gegeben hat, dass bunte Sticker fehlen :) Bin in meinem ganzen Leben noch nie mit Hänger kontrolliert worden; liegt vielleicht auch an der guten Sicherung (auch ohne Sticker).


    Trotzdem, was gelernt. Danke.

    Hi,


    Mein neuer Eduard 1,5to zGG hat keine Zurrpunktaufkleber. Was nun? Wie schaut so ein Aufkleber aus und wo bekomme ich die her? Gilt das nur im gewerblichen Güterverkehr oder auch für Privatfahrer?


    StVO §22 sagt bloß "Die Ladung ... sind ... zu verstauen und zu sichern, .... Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten." https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html

    Was anerkannte Regeln sind, wird im Gesetz nicht ausgeführt und läßt daher durchaus einiges an Spielraum. Bei einer Privatperson Kenntnis von (nicht frei zugänglichen!) DIN Regeln vorauszusetzen, halte ich für juristisch schwierig durchsetzbar. Am Ende entscheidet ohnehin der Richter und nicht der Polizist. Deswegen behaupte ich für Privatpersonen: wenn die Ladung offensichtlich gut gesichert ist, gibt's überhaupt keinen Ärger. Wenn die Ladungssicherung nicht hält, gibt's den Ärger, egal ob Aufkleber an den Zurrpunkten sind oder nicht.


    Im übrigen gelten die Vorschriften für Ladungssicherungen ja ebenso für das Zugfahrzeug, und zwar auch ohne Anhänger. Ich kenne keinen Fall, bei dem jemand ernsthaft belangt wurde, weil der Sprudelkasten im Kofferraum nicht verzurrt wurde (obwohl es vorgeschrieben ist, s.o.!). Im übrigen kenne ich auch kein Auto, bei dem die im Kofferraum befindlichen Zurrpunkte durch Aufkleber gekennzeichnet sind! Wie soll man da die Sprudelkisten nach DIN runterzurren, so ganz ohne Aufkleber? Und: würden die Aufkleber auf dem Kofferraumteppich überhaupt halten?


    Vg

    Martin

    Wollte damit aber darauf hinaus, ist es eigentlich zulässig die 100km/h Plakette nur mit einer Magnetfolie anzubringen oder hat sich diese Vorschrift auch geändert.

    ich hab grad keine Lust, den Gesetzestext zu lesen - vermutlich ist es nicht erlaubt. Punkt ist jedoch: man muss schon extrem genau hinschauen, um zu sehen, dass der Kleber nicht geklebt ist. Wo kein Kläger, da kein Richter.

    seit wann ist Alu magnetisch?

    der Anhänger ist doch breit genug das man ihn im Spiegel sieht


    oder bist du einer der hinten durchs Fenster schaut? dann gewöhn dir das ab und lerne nach Spiegel zu fahren, dann siehst dein Anhänger auch

    Hallo Mani,


    Aufkleber—Aluplatte—Spiegelkleber—Magnetfolie—Eddi.


    Nein, wie ich schon schrieb: ich sehe Eddi in den Seitenspiegeln gar nicht und auch im Rückspiegel nur, wenn es eben ist. Wenn Eddi endlich in den Seitenspiegeln auftaucht, steht er schon ziemlich quer. Auch die Rückfahrkamera hilft kein Stück. Spiegelfahren kann ich ;) danke für den Tip. Klappt mit den Holzstücken in den Rungen hervorragend.

    Hi zusammen,


    in einem Thread habe ich - als noch nicht vorgestellter Neuuser - Fragen zu meinem Kaufplan eines 750kg-Anhängers gestellt. Dabei bin ich sehr gut beraten worden, und habe am Ende Eddi neu gekauft. Eddi ist ein 1,5 Tonnen Plattformhänger Typ 2615 von Eduard. Obwohl der Hänger hier grundsätzlich bekannt ist, stelle ich ihn dennoch mit einigen Bildern vor. Wie sonst auch, habe ich einige Veränderungen vorgenommen, um zum Ziel zu kommen. Drei Herausforderungen waren zu lösen: 100km/h Plakette wollte ich nicht aufkleben (deswegen auf eine Aluplatte mit Magnetfolie kaschiert); die Zurrpunkte kann man manchmal im beladenen Zustand sehr schwer hochheben; und beim Rückwärtsfahren sehe ich den Hänger bergrunter überhaupt nicht. Alles gelöst :)


    IMG_0901.jpgIMG_0906.jpgIMG_0917.jpgIMG_0945.jpgIMG_0948.jpgIMG_0950.jpg


    Ansonsten nutze ich den Hänger vor allem für Wald, Wiese und Wassertransport. Sicherlich auch mal für Motorrad- und andere Transporte. Bisher war es ein super Kauf - dank Euch!


    Viele Grüße

    Martin

    Ok, jetzt bin ich nochmal verwirrt. Was in den Zulassungspapieren meines Hängers steht, hab ich ja oben geschrieben. Dazu bekommen habe ich ein 100er-Schild, auf dem "Landratsamt Böblingen" verzeichnet ist (sieht aus wie ein Stempel, ist im Aufkleber direkt reingedruckt). Ist das das Siegel, was man für den Aufkleber braucht? Anscheinend kann oder muss man einen 100er-Aufkleber siegeln lassen.


    Wenn ich jetzt die Dämpfer nachrüsten lasse, muss ich dann noch zum Gutachter (TÜV/Dekra/...) oder ist das mit dem Einbau durch den Händler erledigt?

    Kurzum, so ein 100 Schild heiß nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann darfst du, dort wo's erlaubt ist, 100.

    Wenn nicht dann 80.

    Und wenn das 100 Schild mal nicht zu sehen ist und alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann darfst du trotzdem 100.

    Interessant. Wenn man mit 100 geblitzt wird, kann man nachträglich nur feststellen, ob die Kombi prinzipiell hätte 100 fahren dürfen. Nicht, ob sie es tatsächlich hat dürfen. Wird das wirklich nachträglich bei Blitzerbildern kontrolliert?

    Hallo zusammen,


    vorweg: ich hab mich richtig gut eingelesen in die Materie - und dennoch Fragen offen. Ich versuche hier alles verständlich zusammenzufassen, dann ist es für spätere Leser auch auffindbar und nachlesbar.


    Frisch gekauft ist ein Eduard offener Kastenanhänger, gebremst, 1.500kg zGG. Originale Stoßdämpfer nachrüsten kostet mich 100 Euro, vermutlich mache ich das. Daher kommen die Fragen: daß der Anhänger prinzipielle 100km/h-Zulassung hat, ist erst heute auf der Zulassungsstelle aufgefallen. Ich hab damit gar nicht gerechnet. Ob er die Stoßdämpfer hat oder nicht, war der Zulassungsstelle egal - ist es bei einer Verkehrskontrolle natürlich nicht. In den Zulassungspapieren steht jetzt drin: "BEI AUSRÜSTUNG MIT HYDRAULICHEN ACHSSTOSSDAEMPFERN UND REIFEN JUENGER ALS 6 JAHRE MIT MINDESTENS DER GESCHWINDIGKEITSKATEGORIE "L": GEMAESS DER VERORDNUNG ...... TEMPO 100 KM/H IN KOMBINATION WENN ZUGFAHRZEUG MIT ABV UND LEERMASSE MINDESTENS 1364 KG UND DIE EINGETRAGENE ANHAENGELAST MIN. 1500 KG BETRAEGT". (statt ABV ist wohl ABS gemeint)


    Rahmenbedingungen Zugfahrzeuge:

    • Golf VII Leermasse 1.394kg, zGG 1.880kg, maximaler Anhänger 1.600kg (1.800 bei 8%), Hinweise Fahrzeugschein: "bei werksseitig montierter AK: ESP m.spez.Fahrdyn.Stabi.Syst.f.Anh.Betr.f.Temp.100km/h gem.3.Aend.VO.z.9.Ausn.VO.z.STVO*ww.AHK lt.EGTG*techn.zul.Ges-Masse d. Zugkombination:3510kg*bis 8% Steig.:3710*
    • Volvo XC60 Leermasse 2.169kg, zGG 2.660kg, maximaler Anhänger 2.100kg, KEINE Info im Fahrzeugschein zur AHK und Schlingerkupplung.

    Beide Fahrzeuge haben die werksausgelieferte AHK montiert, beide mit ABS.


    Voraussetzungen für 100km/h-Zulassung und Fahrt:

    • Reifen mindestens Index "L" (120km/h) und nicht älter als 6 Jahre -> check
    • Gewichtsabhängigkeit: wenn Fahrzeug mit ABS und Schlingerkupplung, dann gilt Leermasse Zugfahrzeug mal 1,2 (ohne Schlingerkupplung mal 1,1) als maximales Zuggewicht. Bei beiden Fahrzeugen s.o. -> check (der Volvo ist immer schwer genug, und beim Golf reicht Faktor 1,1 -> deswegen steht auch "min. 1364kg" für das Zugfahrzeug in den Papieren des Hängers ...)
    • Ohne Stoßdämpfer reduziert sich der vorgenannte Faktor auf 0,3 -> ohne Dämpfer geht es gar nicht, da Zugfahrzeug mindestens 5 Tonnen wiegen müsste. Nachrüsten geht -> check
    • Anhänger bekommt 100km/h-Zulassung -> check
    • 100km/h-Aufkleber am Heck des Anhängers angebracht -> vorhanden, wurde auf Zulassungsstelle ausgehändigt
    • Fahrerlaubnis: Klasse BE bei allen Fahrern vorhanden -> check
    • Dass man damit nur auf Autobahnen etc. mit baulich getrennten Fahrtrichtungen 100km/h fahren darf und es ansonsten bei 80km/h bleibt, kam erst bei meinen Recherchen raus ... -> check

    Nun also zu den Fragen:

    1. Solange der 100km/h-Kleber nicht geklebt ist, gelten die Bedingungen wie für einen ganz normalen Anhänger mit 80km/h. Richtig?
    2. Konkretes Beispiel zu Frage 1: wenn nach 6 Jahren die Reifen "zu alt" werden, könnte man einfach die Reifen ersetzen - oder einfach den 100er Aufkleber runterkratzen und hätte faktisch einen 80er Anhänger. Richtig?
    3. Darf man den Aufkleber auf die (demontierbare!) Heckklappe des Eduards machen oder muss der auf dem Rahmen sein? Rahmen oder nicht zwingend Rahmen?
    4. Darf man den Aufkleber auch "demontierbar" gestalten, z.B. auf einer fest verschraubten Platte anbringen? Dann könnte man den Hänger nämlich bei Bedarf auch mal mit einem kleineren Zugfahrzeug bewegen, das die o.g. Bedingungen nicht erfüllt - dann natürlich nur mit 80km/h. Demontierbar okay?
    5. Darf ich davon ausgehen, daß - wenn der Aufkleber angebracht ist - ein Betrieb des Hängers immer illegal wäre, wenn z.B. ein Zugfahrzeug nur 1.200kg Leermasse hätte? Sprich: es genügt dann nicht, bloß 80km/h zu fahren. Das entscheidende, abschließende Merkmal für den Verstoß ist also immer, daß der Aufkleber angebracht wurde und nichts anderes. Ist der Aufkleber nicht dran, kann man auch gegen keine der 100km/h Vorgaben verstoßen. Richtig?
    6. Beim Volvo komme ich auf ein zGG des gesamten Zuges von 2.660+1.500=4.160kg. Gibt das in irgendeinem Bezug Probleme? Klar: Führerschein BE, siehe oben, vorhanden. Auch klar: wenn Verbotsschilder das zGG auf einer Straße verbieten. Aber sonst: keine Einschränkungen, oder?


    Habe ich sonst noch irgendwas übersehen? Und: ich hoffe, daß meine Fragen später auch anderen helfen werden. Deswegen so ausführlich.



    Danke schonmal für Eure Anmerkungen!


    Viele Grüße

    Martin

    Hallo zusammen,


    Auf meinem Hänger mit Nutzlast von ca. 1300kg werde ich gelegentlich einen IBC transportieren müssen. Ein leerer 1000Liter-IBC wiegt ca. 60kg, da mache ich mir nicht so viel Sorgen. Ich möchte jedoch einen VOLLEN IBC Container transportieren. Der Transportweg wird in der Regel unter 1km (einem! Kilometer) liegen, die Fahrtstrecke geht nur über Nebenstraßen, und ich kann dabei auch beliebig langsam fahren. Da schwappendes Wasser aber nunmal ziemlich extrem sein kann, und so ein IBC keine Schwallbleche hat: wie sichere ich den IBC richtig? Gurte "oben rüber" kanns ja nicht sein, und nur Gurte "untenrum" auch eher nicht.


    Falls jemand einen Tip hat oder gar Bilder, freue ich mich darüber - und hoffe, mit meiner Frage im richtigen Forum zu sein. Merci schonmal!


    Viele Grüße

    Martin

    Hi nochmal,


    heute habe ich gekauft. Und es kam anders als zuletzt geplant. Es ist ein 1500kg Eduard 2615 geworden. Den hätte ich ohne das Forum nicht gefunden - und (unter anderem aufgrund Eurer Einwände) habe ich die Enschränkung mit dem möglichst (günstig+einfach+leicht) ausgetauscht gegen deutlich mehr Flexibilität. Der Eddi ist ein Hochlader, Rungen einfach entfernbar, Ladehöhe nur 53cm, und er wiegt ca. 280 kg. Alles mit mehr zGG wäre deutlich schwerer im Eigengewicht. So habe ich einen guten Kompromiß gefunden - dank Euch!


    Viele Grüße + schöne Pfingsten

    Martin

    Bei der HU sind Kosten gleich. ...

    Steuern ... fällt nicht ins Gewicht.

    Versicherung wird auch nicht viel ausmachen ...

    Wartung? Ich schmiere regelmäßig nur ab, Luftdruck und Beleuchtung prüfen.

    Kann ich verstehen, wenn Du das so siehst. Mir geht es gar nicht in der Hauptsache um's Geld. Mir geht es am wichtigsten darum, daß alles, wirklich alles, was wartungsbedürftig ist, kaputt gehen kann oder eine HU mit mehr Aufwand verbinden kann, vermieden werden soll. Ich möchte keine Zeit dafür aufwenden, will einfach nur einen funktionierenden Anhänger und fertig. Bin genug Anhänger gefahren, das einzige was (insbesondere im Alter und bei unvorsichtiger Benutzung immer wieder Probleme gemacht hat, waren Bremsen. Das ist alles nicht schlimm, insbesondere wenn man sich selbst drum kümmern kann und will. Will ich aber eben nicht.


    Und wenn ich das in zwei, drei Jahren doch anders sehe, dann verkaufe ich den 750er halt wieder und kaufe einen größeren.


    Nochmal, danke für die fruchtbaren Anregungen!