Hi,
Mein neuer Eduard 1,5to zGG hat keine Zurrpunktaufkleber. Was nun? Wie schaut so ein Aufkleber aus und wo bekomme ich die her? Gilt das nur im gewerblichen Güterverkehr oder auch für Privatfahrer?
StVO §22 sagt bloß "Die Ladung ... sind ... zu verstauen und zu sichern, .... Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten." https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html
Was anerkannte Regeln sind, wird im Gesetz nicht ausgeführt und läßt daher durchaus einiges an Spielraum. Bei einer Privatperson Kenntnis von (nicht frei zugänglichen!) DIN Regeln vorauszusetzen, halte ich für juristisch schwierig durchsetzbar. Am Ende entscheidet ohnehin der Richter und nicht der Polizist. Deswegen behaupte ich für Privatpersonen: wenn die Ladung offensichtlich gut gesichert ist, gibt's überhaupt keinen Ärger. Wenn die Ladungssicherung nicht hält, gibt's den Ärger, egal ob Aufkleber an den Zurrpunkten sind oder nicht.
Im übrigen gelten die Vorschriften für Ladungssicherungen ja ebenso für das Zugfahrzeug, und zwar auch ohne Anhänger. Ich kenne keinen Fall, bei dem jemand ernsthaft belangt wurde, weil der Sprudelkasten im Kofferraum nicht verzurrt wurde (obwohl es vorgeschrieben ist, s.o.!). Im übrigen kenne ich auch kein Auto, bei dem die im Kofferraum befindlichen Zurrpunkte durch Aufkleber gekennzeichnet sind! Wie soll man da die Sprudelkisten nach DIN runterzurren, so ganz ohne Aufkleber? Und: würden die Aufkleber auf dem Kofferraumteppich überhaupt halten?
Vg
Martin