Somit kann ich diese im Stand über das KFZ und "Dauerplus" einschalten, komplett abschalten oder als "Rückfahrscheinwerfer nutzen.
Achtung hierbei und auf die Zulassung der Scheinwerfer achten.
Arbeitsscheinwerfer sind meist nicht als Rückfahrscheinwerfer zugelassen, Rückfahrscheinwerfer hingegen können auch als Arbeitsscheinwerfer genutzt werden.
Irsinnigerweise dürfen Arbeitsscheinwerfer aber bei einigen Fahrzeugklassen beim Rangieren zugeschaltet werden....
Interessiert in der Praxis natürlich nur den TÜV, ist aber eben zu beachten.