Grad sofort beim Suchen gefunden :
Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.
Es ist verwirrend . Ich entnehme trotzdem, dass der Anhänger nur 2000Kg wiegen darf ...
Ich verstehe das so : der Anhänger 2000KG fix
Die z.B. 80 KG Stützlast wenn sie tatsächlich auf die Kupplung lastet, muss dann trotzdem dem Zugfahrzeug zugerechnet werden . Sprich du hast z.B. 1800Kg Fahrzeuggewicht plus 80 Stützlast hast dementsprechend 1880 Kilo Fahrzeuggewicht. Wird der Zug komplett gerechnet hast du dann aber trotzdem nur 1800+2000 tatsächlichem Gewicht.
Meine Antwort auf deine Frage wäre dementsprechend :
Nein . Der Anhänger darf nur die 2000Kilo wiegen und nicht mehr.