Hallo
Bei mir ist es zwar ein Kastenanhänger als Basis und nur ein Eigenbaukofferaufbau (siehe Hier) und mein TÜVer meinte der Aufbau muss fest verbunden sein und nicht abnehmbar (bei mir halt mit den Bordwänden), wird verklebt und genietet. Dann möchte er eine neue geeichte Verwiegung (Leergewicht, Achslast, Stützlast) dann wird die Fahrzeugart (von offener Kasten nach geschlossener Kasten) geändert und die neue Höhe und Gewichte eingetragen. Die Außenabmessungen (Länge und Breite) darf ich nicht verändern. Desweiteren wollte er von den Aluprofilen genaue Daten (Legierung und Festigkeit) und Belastbarkeit der Verbinder (Bei meinen Profilen und Verbindern direkt auf der Webseite einsehbar ansonsten beim Hersteller zu erfragen).
Wie es bei dir bei einem kompletten Eigenbau genau aussieht weiss ich nicht aber dürfte ähnlich sein und wie die anderen schon geschrieben erst mit dem TÜV sprechen und such dir dafür direkt einen AAS (amtlich anerkannter Sachverständiger), weil es eine §21 Abnahme ist und die normalen Graukittel das nicht dürfen und deshalb immer Nein sagen. Bei mir ist der AAS der gleiche der auch die Stilllegungen der Polizei überprüft und wenn er den Umbau abgenommen hat wird er auch vor anderen Prüforganisationen/Prüfern bestand haben und nicht als "Gefälligkeitsgutachten" gesehen weil für ihn viel mehr auf dem Spiel steht als für die normalen Prüfer, und er somit sehr genau überlegt was er einträgt und was nicht.
Gruss René