Beiträge von Fido

    Wenn er kein passendes Werkzeug hat, musst du dir halt einen TÜV Prüfer mit entsprechendem Werkzeug suchen. Alternativ halt mit dem eigenen Anhänger hin...


    Beim selbst gebauten Anhänger siehts ein bisschen anders aus. Das darf nicht jeder Tüv.

    Warum ist es für eine Werkstatt üblich nicht zugelassene Fahrzeuge zu bewegen, für den Tüv aber nicht? Es kann bei beiden Firmen genau so gut vorkommen, das ein nicht zugelassenes Fahrzeug ankommt...
    Ich kann mir aber vorstellen, das die Betriebshaftpflicht bei beiden Firmen zahlt, egal ob zugelassen oder nicht. Stell die mal vor dein Auto fällt in der Werkstatt oder beim TÜV von der Bühne, und deine Versicherung soll bezahlen, und du steigst in den Prozenten. Oder du hast keine Vollkasko....
    Von daher werden beide Firmen eine Betriebshaftpflicht haben, die solche Fälle behandelt, egal ob zugelassen oder nicht.


    Der Rest ist die Rechtliche Sache, das man nicht zugelassene Fahrzeuge nur auf Geländen bewegen darf, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind...

    Auch wenn die Achse nur bis 1000kg geht, gibt es eine möglichkeit aufzulasten. In dem Fall kommt als achse 1 die stützlast, in deinem Fall maximal 100kg , und als achse 2 die 1000kg. Das ergibt 1100kg gesamtgewicht. Da dein Zugfahrzeug aber vermutlich so um die 75kg stützlast hat, dürftest du bei 75kg stützlast maximal 1075kg gesamtgewicht haben...


    Das ist aber abhängig vom Prüfer, ob er das einfach so einträgt. Da muss man eventuell ein bischen suchen...
    bis 5% drüber sagt in DE eigentlich niemand was.

    Wir fahren auch zum TÜV mit roter Nummer, trotzdem steht unter Kennzeichen immer OHNE.


    Gerade bei TÜV Prüfstellen, und Zulassungsstellen gibt es etliche Unterschiede. Hab auch schon von Zulassungsstellen gehört, wo man ein Fahrzeug nach dem anmelden vorführen muss, wenn es nur noch wenige tage Rest TÜV hat. Es gibt auch einige Zulassungsstellen, denen reicht der tüv Stempel im schein, andere wollen aber das gutachten haben...
    Jede Zulassungsstelle macht also "was sie will". Natürlich innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten...


    Es gibt auch Werkstätten welche die HU machen, die können dann die halle oder das Tor schließen, und das Fahrzeug nicht angemeldet bewegen. Könnte sicherlich auch der TÜV, wenn er sein Gelände der Öffentlichkeit unzugänglich machen kann. In der Praxis sieht es vermutlich so aus, das man auch ohne zulassung oder rote Nummer TÜV machen kann. Vielleicht nicht bei allen Tüv Prüfern, aber bei vielen....

    Nun, den Ausdruck unverkäuflich gibt es denke ich nicht. Alles hat seinen Preis. Nur wird mir sicherlich keiner den Preis für meinen Wohnwagen zahlen. Denn aus jetziger Sicht, wird sich dieser etwa im 5 stelligen Bereich befinden. Vor allem da ich auch noch ein paar neuere schöne Sachen verbaut habe. Einen Kompressor Kühlschrank, größere Batterie, und ein richtiges Ladegerät. Die Gasflasche habe ich aus Gewichts und nutzungs- gründen gegen eine Kartusche mit entsprechendem Adapter getauscht. Ist ja eh nur noch fürs kochen da...

    Ich denke mal das es Geschmackssache ist, welches System Besser ist.


    Fakt ist jedenfalls, das der Normale 13pol Stecker mit dem Drehverschluss der Kompatibelste ist. Einen Adapter auf 7 Pol gibts an fast jeder tanke zum vernünftigen Kurs. einen Adapter auf 13 pol multicon gibts auch, ist aber schwer zu finden und teuer...


    Hat man eine 13 pol multicon Steckdose, dürfte es schwierig werden einen normalen 13 pol stecker anzuschließen. Wird aber sicherlich auch mit adapter gehen..


    Wenn man fast alles abdecken möchte nimmt man sich am besten eine Normale 13pol Steckdose mit 13 pol multicon Adapter. Dann sollte es gar keine Probleme mehr geben...


    Aber wie schon geschrieben, habe ich noch keinen 13 pol multicon gesehen.

    Ich habe noch Nie einen 13 pol multicon in live gesehen. scheint also doch ziemlich selten zu sein.
    Als dose am Auto scheint es ja noch sinn zu machen. Ist halt die Alternative zum normalen 7 pol. Aber baut man den Anhänger dann auf 13pol multicon um, So wird es immer Probleme mit anderen autos geben. Denn kaum einer hat diese Buchse, oder einen Adapter. (Gibts einen)


    Bei uns haben alle Autos die normale 13 pol dose, und alle anhänger (bis auf einen, der ewig nicht mehr genutzt wurde) den 13 pol stecker. Bei uns gabs noch nie Probleme mit den Steckern, oder Buchsen als solches. Bei den 7 pol steckern hingegen hat man andauernd kontakt schwierigkeiten, bei den 13 poligen hingegen nie. Vor allem fehlt dem 7 Pol stecker mindestens ein Kontakt...

    Ich schätze mal, das mehr als die hälfte der Fahrzeuge die beim Tüv vorgestellt werden, nicht vom Eigentümer oder vom Halter vorgeführt werden. Mein Auto befindet sich auch in meinem Besitz, ist aber nicht auf mich zugelassen... Und ich war schon mit jeder menge Autos beim Tüv die nicht auf mich, oder auch gar nicht zugelassen sind...

    Ich denke nicht, das es gegen langsamen Druckverlust eine gute Möglichkeit gibt... Ob Zylinder oder Ventil. Vor jeder fahrt Kontrollieren, wird wohl das sinnigste sein... Und wenn was undicht ist, muss es halt repariert oder ersetzt werden. Sonst wirds irgendwann so aussehen wie oben geschrieben...

    Also mal rein theoretisch.... :rolleyes:


    Natürlich warst du in dem Fall 70km/h zu schnell, dürfte also nach tolleranz 61-70km/h zu schnell sein. Das dürfte einige Scheine, Punkte, und Führerscheinmonate kosten... Wie schnell du mit dem Anhänger fahren darfst ist in dem Fall uninteressant, da die erlaubte geschwindigkeit ohnehin niedriger war...


    ABER: Die Strafen bei erhöhter geschwindigkeit mit Anhänger sind Höher, als nur mit dem PKW. So bekommt man auch eher Punkte, muss schneller den schein abgeben, und auch mehr bezahlen. Ob das in diesem Bereich noch was ausmacht weiß ich nicht. Ist halt auch die Frage, ob der kontrollierende Beamte den Anhänger auf dem Bild sehen kann...


    Geht es um einen rein theoretichen Fall, wie mit nem Wildunfall, und einem Angetrunkenen Freund?

    Wo genau liegt den Das Problem? Die Stützlast sollte mit 50kg noch in Ordnung sein. Und hinten überstehen darf das Boot ja auch. bis 1m ohne Zusatzmaßnahmen (In DE) bis 1,5m mit roter Fahne / Beleuchtung, und darüber bis 3m maximal 100km weit.


    Wenn das Boot nun mehr 1m über die Beleuchtung Übersteht, so musst du halt den Ausziehbaren leuchten träger bzw. den Teil wo er rein geschoben wird verlängern.


    Wenns Darum geht den Anhänger zu verlängern, um das Boot besser abzustützen, so ist das Natürlich mit Absprache des Tüv's Möglich. Allerdings sollte man dann auch darüber nachdenken, die Achse noch ein Stück weiter nach hinten zu setzen, weil durch solch eine Verlängerung hinten die Stützlast niedriger werden würde...

    Unser anhänger vermieter hat auch nen kippbaren anhänger im programm. Optisch fast wie die anderen. Als ich den das erste mal benutzt hatte, hab ich die Rampe rausgezogen, und mich erschrocken, als die nach nem Meter schon zu ende war, und runter fiel... Vom Rampen Winkel her war der Anhänger geschätzt wie alle anderen auch. Nur der Knickpunkt viel halt komplett weg. Die Plattform kann man mit einer Handpumpe hochkippen. Man konnte das aber auch mit Gewichtsverlagerung machen. Runter ging er nur, wenn die Gewichtsverteilung stimmt.


    Für deine Zwecke wären aber normale 2,5m Rampen besser, und eine nicht ganz so stark geneigte Plattform besser. Das ergibt einen minimalen Rampen Winkel, und das ohne Knickpunkt.


    Absenkbar wie Mani es vorgeschlagen hat wäre natürlich das Optimum, musste halt mal schauen ob genug platz in den Radkästen ist. Aber selbst nur ein paar cm in Achsnähe wirken schon wunder beim Knickpunkt.

    An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten.


    So stehts da jedenfalls... Aus meiner sicht natürlich auch quatsch aber naja....

    Hätte mir halt vorstellen können, das es nicht immer eine pflicht diesbezüglich gab. Ich mein Früher gabs ja auch noch winker... Konnte dazu aber auch nichts finden. Nur den §54 der stvzo. Und darin steht, das die wirksamkeit angezeigt werden muss, wenn sich die leuchten nicht im sichtfeld befinden...


    Übrigens lese ich da auch raus, das mein auto vorne und hinten keinen Blinker braucht, sondern nur an den beiden Längsseiten:biggrins: Ist ja interessant zu wissen...

    Bei meiner nachgerüsteten ahk funktioniert das über die Blinkfrequenz. Wie ich finde die einfachste und simpelste ausführung.


    Wenn es unabhängig vom Baujahr ist, wie ist es dann bei ganz alten autos. Haben die das auch, oder wie?

    Um zu sagen, das es so nicht passt, müsste man aber auch die achslasten wissen. Ist es nicht so, dass die vordere Achse in der Regel mehr Traglast hat? (vorne 1500 hinten 2x 1050) Und wenn man Fahrzeuge transportiert, Ist es eventuell auch von Vorteil, wenn der Anhänger beim Auffahren nicht vorne Hochgeht. Könnte man sicherlich auch mit Stützen hinten verhindern... Ich denke mal, das bei Gleichmäßiger gewichtsverteilung die vordere Achslast nicht überschritten ist. Noch ein Vorteil wäre der Transport von Langmaterial...


    Und eigentlich sollte es ja auch so sein, das ein langer Radstand ein Besseres Fahrverhalten hat...


    Sicherlich hat jeder seine eigenen Wünsche. Aber es ist nun mal so, das fast alle käuflich zu erwerbenden 3-Achser einen langen Radstand haben, und die vordere achse stärker dimensioniert ist. Bei LKW Anhängern sind die hinteren 2 achsen auch relativ weit hinten. Und ich wage mal zu behaupten, das es nicht daran liegt, das die Hersteller es nicht können.
    Selbst hier im Forum sind sich nicht alle einig. Der Eine Drehschemelfahrer sagt der 2 Achser fährt besser, der andere sagt der 3-Achser fährt besser. Ein 3-Achser mit 1500 und 1050kg achsen ist halt fast ein 2-Achser...