1.
Wenn es Pflicht sein sollte, so betrifft es die PKW Elektrik, und nicht die des Anhängers. Und vor allem dürfte dies abhängig von der Erstzulassung des Fahrzeuges sein.
2.
Was sie macht ist von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich. In modernen Fahrzeugen wird vermutlich die MFA dem Benutzer mitteilen, welches Blinklicht defekt ist. Bei alten Fahrzeugen gibt es eine zusätzliche grüne LED, welche beim blinken des Anhängers mit blinkt, und der Nutzer dadurch feststellen kann, ob der Anhänger mit blinkt. Eine weitere Möglichkeit ist die, das die Blinkfrequenz sich verdoppelt, und der Nutzer dadurch feststellen kann, das ein Lampe Defekt ist... Die Art und weise wie es dargestellt wird ist aber nicht vorgeschrieben.
3.
Wie das Funktioniert ist fast immer gleich. Ein kleines Steuergerät im Fahrzeug erkennt, ob ein Anhänger angeschlossen ist (das Kann über einen Kontakt in der Anhängerdose, oder durch messen der Anschlüsse erfolgen). Falls dies der Fall ist, der Anhänger beim blinken aber keinen Strom aufnimmt, so wird dies registriert, und auf eine der oben Dargestellten Möglichkeiten angezeigt. Bei Modernen Fahrzeugen kann die Bordelektronik auch einfach den Widerstand aller Anschlüsse messen, und dadurch feststellen, ob eine Lampe defekt ist. Bei LED Lampen kommt es deshalb häufig zu falschen Fehlermeldungen...