So lange jemand lebt, kann er über sein Eigentum frei verfügen, das schließt auch den Verkauf von im Testament ausdrücklich erwähnten Vermächtnisgegenständen (hier der Anhänger) ein.
Ergo gehört der Anhänger ggf. dem angeblichen "Käufer". Aber eben nur dann, wenn er den Kauf auch sauber rechtlich nachweisen kann. Ein Kaufvertrag und/oder ein Zahlungsnachweis und ggf. sogar der Besitz der Originalpapiere (die waren ja nicht auffindbar) wären da als Hinweis hilfreich.
Im Zweifel muss man sich überlegen, ob es sich lohnt, um das Teil zu streiten.
Oder, ob einem der Käufer, sollte der Kaufvertrag nachweislich zustande gekommen sein, ggf. die zwischenzeitlich gemachten Aufwendungen (Wiederzulassung, Ersatzteile...) ganz oder zumindest teilweise erstattet.
Trotzdem klingt die Geschichte für mich komisch. Das wäre schon eine eigenartige Verkettung von Umständen. Aber unmöglich ist nichts.
kc85