Eben genau nicht. Wurde ja schon geschrieben, aus Erfahrung. Sonst könnte ja jeder an einer Ampel behaupten, der Motor sei wegen Start/Stop aus gewesen.
Es gibt mWn sogar Urteile, dass im öffentlichen Strassenverkehr (auf der Fahrbahn) auch das manuelle Ausschalten des Motors nicht genügt.
Probiers halt aus
Muss ich nicht ausprobieren. Mein Handy wandert (mit eingeschaltetem Bluetooth und WLAN) im Auto in das Fach unter der Armlehne in der Mittelkonsole. Und da bleibt es für den Rest der Fahrt. Bedient wird das dann nur noch übers Autoradio. Legaler gehts nicht.
Mein Einwurf sollte nur ein (zugegeben verkürztes) Beispiel sein, dass es schon immer abweichende Urteile zum Thema Handy am Steuer gab. Und die sollte man wenigstens kennen. Am Ende entscheidet so ein Urteil immer einen Einzelfall.
Ich weiß auch dass, die "Start/Stopp-Lücke" 2017 im §23 StVO grundsätzlich geschlossen wurde. Seitdem muss man den Motor schon manuell abschalten, will man dem Regelbußgeld + Punkt entgehen. Trotzdem gibt es auch nach 2017 Einzelfallentscheidungen, die auch bei Start/Stopp + Handy einen Handyverstoß verneinen oder nicht das Regelbußgeld als Strafe verhängen - ein Beispiel:
Artikel zum Urteil (AG Essen, Urteil vom 17.1.2019 – 55 Owi-90 Js 1936/18-648/18)
Selbst ein hantieren mit dem Telefon während der Fahrt kann ggf. straflos bleiben:
Artikel zum Urteil (OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.01.2019 – 2 Rb 24 Ss 1269/18)
Muss jeder selber wissen, ob er sich deswegen ein Gerichtsverfahren auflädt. Ich lass das Telefon im Auto i.d.R. einfach liegen. Fotos von interessanten Gespannen, fürs Forum, mache ich auch nur, wenn mein Auto steht und der Motor aus ist. Leider ist mir so schon manches interessante Motiv entgangen. Nicht immer hat man einen Beifahrer, der auf Zuruf knipsen kann.
kc85