Nun gut, wie ich sehe, hat auch hier keiner eine Erklärung. [...]
Denn eine Erklärung kann mir keiner geben.
Die Erklärung ist doch logisch, auch wenn Du sie anscheinend nicht wahr haben willst. Hier nochmal extra für Dich der Link:
Beitrag
RE: 750kg Anhänger für Brennholz und Gartenabfälle gesucht
Viele 1,35 und 1,5t Anhänger kann man nicht ohne technische Änderungen auf 1.000kg ablasten, weil die Auflaufeinrichtung dafür nicht geeignet ist.
Wenn Du beim Händler bist achte auf die verbaute Auflaufeinrichtung... Da steht ein Minimalwert drauf. Weiter runter kannst du ohne technische Umbauten nicht ablasten.
Ansonsten bin ich auch ein Fan von ablasten.
Es liegt am zulässigen Arbeitsbereich der AE. Daher ist eine Ablastung OHNE technische Änderung so weit runter nicht zulässig. Du kannst trotzdem ablasten, dann aber MIT technischer Änderung. Würde der Prüfer jetzt eine Änderung ohne technische Änderung außerhalb des Arbeitsbereiches der AE machen, bräuchte man ja keine Ablastung mit technischer Änderung mehr... Macht schon Sinn, auch wenn's dir nicht passt.
Dabei spielt es keine Rolle, wie leer oder halb voll oder wie-auch-immer Du den Anhänger in der Praxis bewegst. Ist halt nicht zulässig, können wir auch nicht ändern! Du kannst dein Glück ja auch noch bei einem anderen Prüfer versuchen...
BE & B96 fällt flach, da mehrere Leute mit dem Hänger fahren.
Wie viele Leute? B96 könnte sich dennoch rechnen und man bekommt vielleicht sogar "Mengenrabatt" bei der Fahrschule.
Und zu guter Letzt noch der Hinweis:
Lass deine Stimmung nicht an uns aus... Wir können auch nix dafür, dass sich dein Billigkauf doch nicht als guter Kauf erweist.