So wie ich das sehe hat der die komplette Beleuchtung an der Küche montiert. Solange die am Kasten nicht noch mal auftaucht darfst eh nicht ohne Küche fahren, also muss das richtige Kennzeichen auch an die Küche...
Grüße,
Christian
So wie ich das sehe hat der die komplette Beleuchtung an der Küche montiert. Solange die am Kasten nicht noch mal auftaucht darfst eh nicht ohne Küche fahren, also muss das richtige Kennzeichen auch an die Küche...
Grüße,
Christian
In dieser Mulde sammelt sich (Regen-)Wasser, im Zweifel bis Anhänger Voll oder Plane kaputt, je nach dem was zuerst eintritt.
Ich hab unter meiner Flachplane zwei solche Bügel gesteckt... https://anhaenger24.de/530710.html, solange der Kasten einigermaßen gerade steht fließt das Wasser damit auch prima ab.
Jemand mit deinen Skills kann sowas bestimmt aus den Resten die so im Garten rumfliegen selbst erstellen.
Grüße,
Christian
Ich unterstelle mal: Ausstellungsstück = Gewerbebetrieb hats verkauft, privat hat ja keiner eine Ausstellung.
Also würde ich mich auch dort melden, den die gesetzliche Gewährleistung bei Mängeln gilt auch für Ausstellungsstücke und bei gewerblich sogar bei gebrauchter Ware, egal wie unschlagbar günstig der Preis war, komplett und funktionsfähig muss es sein solange vertraglich nicht vereinbart ist, dass es defekt/unvollständig ist.
Grüße,
Christian
Nicht schlecht gestaunt als ich das heute am Kundenauto gesehen habe ???
Die AHK ist abnehmbar
Der macht sich wenigstens Gedanken.
Er war stets bemüht...
Leider Gottes kursieren Fotos von einer solchen Konstruktion als "ideale Low Cost Lösung für die fehlende Holland-Öse" in diversen Camping- und Wohnwagenforen, da kommt man nicht gegen an. Und ich wette die Kupplung hat sogar irgendwo ne richtige Öse wenn man nur ernsthaft danach sucht...
Grüße,
Christian
Rein wirtschaftlich ist es einfach sinnvoller in den 0,02% der Fälle was passendes zu mieten.
Meine Erfahrung: Man kauft etwas was 90% der Fälle abdeckt und sagt sich: für die letzten 10% kann ich dann bei Bedarf was mieten. Ausgegeben hat man dafür dann meist höchstens 70% der Summe die für das 100% passende Gerät erforderlich gewesen wäre.
Wenn die 10% wo man was mieten müsste eintreten findet man dann heraus, dass man auch die letzten 10% (oder zumindest 9,9) auch noch irgendwie anders lösen kann (mehrmals fahren, doch mit Schaufel abladen etc.pp.). Dann hat man sogar noch die Miete gespart.
Das ist die wirtschaftliche Sichtweise.
Auf das unbezahlbare Gefühl 100% aller bei sich selbst und im Bekanntenkreis anfallenden Transportaufgaben sicher und auf die bequemste Art und Weise abdecken zu können muss man bei dieser Herangehensweise natürlich verzichten => Nicht zu selten wird es daher auch bei mir dann das 100% Gerät.
In deinem Fall, wo du schon Eingangs sagtest, dass du möglichst viel Zuladung behalten möchtest, würde ich auf die doch recht schwere und eher selten benötigte Komfortfunktion "Kipper" wohl eher zugunsten der Zuladung verzichten.
Grüße,
Christian
absolut nicht - Oranjeland ist zwar das Wohnwagenland schlechthin, aber Importe neuer Wohnwagen von NL nach DE sind, wenn überhaupt vorhanden, nicht im geringsten relevant.
Andersrum wird ein grosser Schuh draus, die NettenLeute kaufen viele in GOG gebauten Wohndosen
Genau so ist es. Neue Wohnwagen gehen aus Deutschland (wo die meisten großen Hersteller sitzen) in die Niederlande.
Was es allerdings wiederum sehr häufig gibt ist der Import gebrauchter Wohnwagen aus den Niederlanden nach Deutschland (da haben sich sogar etliche Händler drauf spezialisiert), der funktioniert aber wieder etwas anders (und leider nicht einfacher).
P.s. meine abnehmbare Kupplung ist "fest" geworden - die geht nimmer ab - und nun?
Das ist ein Sicherheitsrisiko, die muss schnellstens ersetzt werden, weil: Nach fest kommt ab...
Find ich absolut verständlich. Wenn eine Werkstatt Fremdprodukte montiert und damit dann im Rahmen der Gewährleistung was ist sagt der Reifenhersteller "falsch montiert" und der Monteur dann: "fehlerhafter Reifen" darauf der Hersteller wieder "wieso hast du den montiert wenn er fehlerhaft war" usw.. Dann kommt noch der Kunde der überhaupt nicht versteht wieso er die Demontage/Montage des defekten Reifen bezahlen muss, obwohl es doch ein Garantiefall (allerdings des Reifenverkäufers, nicht der Werkstatt) ist.
DEN Aufwand will man als Werkstatt nicht haben oder zumindest bezahlt bekommen.
Ich habe mir für unseren kleinen kürzlich eine Truckbox gekauft, bin ich auch sehr zufrieden mit, ist aber auch mit eigenem Schloß, MIr tuts nicht weh weil ich eh den Schlüssel fürs Kastenschloß mit rumtrage (liegt immer im Auto).
Im Zuge der Auswahl hatte ich aber auch dieses Angebot in Augenschein genommen, was zu deiner Spezifikation besser passt: LUX Aluminiumkiste dort kann man mit einem handelsüblichen Vorhängeschloss arbeiten, was man aber auch noch dazukaufen muss.
Grüße,
Christian
Kommt halt drauf an wie er verkabelt ist. Obs eine Leitung vom Stecker zu jeder Lampe gibt oder ob irgendwo noch Verteilerdosen sind in denen was zusammengeführt wird oder ob schon in den Lampen zusammengeführt wird (und wenn ja wie)... Aber da würde ich anfangen zu suchen, von der Logik her hast du ja alle anderen Fehlerquellen außer der Verkabelung im Anhänger schon weitgehend ausgeschlossen.
Ob die Kontakte im Stecker richtig sitzen (nicht zu tief drin oder so) könnte man auch mal prüfen, aber ich vermute sowas wäre dir vermutlich beim Messen aufgefallen...
Vielleicht ist das Bremslicht am Anhänger an die falsche Masseleitung angeschlossen?
Die zweite fällt ja weg wenn man auf 7 Pol runter adaptiert, aber am 13Pol Auto funktionierts natürlich weil es im Auto dann eh alles auf die gleiche Masse geht... Und der Träger funktioniert weil er richtig verdrahtet ist.
Ich würde auch davon ausgehen dass du aktue Stützlastprobleme haben würdest wenn du nur hinten kürzt, vor allem da du ja anscheinend das zulässige Gewicht auch ausnutzen möchtest. Und vorne Kürzen stelle ich mir schwierig vor, weil Veränderungen an der Deichsel immer die Gefahr von Ärger mit der technischen Rennaufsicht bergen.
Fazit: So nutzen oder was Passendes kaufen.
Irgendwann ist irgendwie...
...nur ein anderes Wort für nie.
Moin,
https://www.tageblatt.de/cms_m…tentbig_5ecd4667b00fe.jpg
Also ich dachte, das Loch rechts wäre für das Abreissseil vorgesehen. Und halte es für reine Bequemlichkeit oder eben Unwissenheit, das Seil nur über den Haken zu legen.
Ist es denn erlaubt, bei starrer AHK das Seil über den Haken zu legen?
Ja, das Loch rechts ist eine Öse für das Abreisseil (und gleichzeitig vermutlich der Schraubpunkt Falls die Steckdose auf die andere Seite soll, dann wäre die Öse aber links frei). Beim B96 Kurs vorletzes Jahr hab ich gelernt: "In Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt das Seil nur über die Kupplung zu legen, wenn keine Öse da ist. Aber wenn eine Öse vorhanden ist, muss diese auch benutzt werden. Wenn die Öse für das Durchfädeln des Federhakens zu klein ist (wird hier der Fall sein) darf sie durch einen Feuerwehrkarabiner nach DIN Norm erweitert werden durch den dann der Federhaken gefädelt wird."
Unabhängig davon ob das wirklich irgendwo im Gesetz so steht (womit der Fahrer juristisch angreifbar wäre) oder ob das die Philosophie meines Fahrlehrers war (womit der Fahrer dann wohl davonkommt):
Fälle wie dieser zeigen dass das durchaus seinen Grund hat, dieser Unfall wäre bei sinngemäßer Nutzung der vorhandenen Öse vermeidbar gewesen, diesen Fall kann man gerne wieder verlinken wenn das nächste Mal über Sinn und Unsinn der Hollandöse diskutiert wird.
Grüße,
Christian
Stellt euch mal vor, es gäbe ein europäisches Land, in dem Fahrzeuge ohne Blinker zugelassen werden.
Diese Fahrzeuge dürften dann auch in Deutschland rumfahren, obwohl sie hier nicht zulässig wären (STVZO). Allerdings wären die Fahrer trotzdem dazu verpflichtet Fahrtrichtungswechsel anzuzeigen (STVO). Wie die das machen sollen, ohne Blinker? Ist erstmal nicht geklärt, da müssen die sich was einfallen lassen. Im Falle von Blinkern gibt es Oldtimer ohne Blinker als Präzedenzfälle, die dürfen das durch Winken machen. Alternativ können natürlich auch alle ohne Blinker irgendwas Nachrüsten was blinkt.
In NL wäre ein Fahrzeug ohne Öse nicht zulassungfähig. Bei uns schon. Wir dürfen daher grundsätzlich erstmal auch mit unseren Autos ohne Öse in NL rumfahren. Sobald wir aber einen Anhänger anhängen gibt es in deren STVO (wie auch immer die dort heißt) die Regel, dass das Abreisseil an die Öse angebunden werden muss. Als einziges Land hat NL sogar eine ganz genaue Vorschrift, wie das Seil zu befestigen ist: Um die Kupplung rum UND durch eine Öse gefädelt wieder auf das Seil einhaken.
An diese Regel müssen wir uns halten, wie wir das mit einem Fahrzeug ohne Öse schaffen sollen ist erstmal uns überlassen, Im Zweifel müssen wir eine Öse nachrüsten die wir zuhause nicht brauchen. Buhu.
Nur am Rande: Auch bei uns gilt, das, wenn eine Öse dran ist, diese auch benutzt werden muss, das drüberlegen ist nur zulässig, wenn das Fahrzeug über keine Öse verfügt.
PS: 9 von 10 Leuten mit aktuellen Fahrzeugen (13 Jahre und jünger) die mir schon gesagt haben, sie hätten keine Öse an ihrer AHK, haben doch eine, wussten nur nicht wo. Ich würde nicht ausschließen dass ich die beim 10. nur selbst nicht gefunden hab.
Die Dinger sind manchmal sehr versteckt, gerade bei abnehmbaren oder klappbaren Kupplungen befinden sich die Ösen meist unter dem Fahrzeug, neben der Stelle wo die Kupplung den Fahrzeugumriss verlässt. Liegt einfach daran, das je nach Land die abnehmbare/klappbare Kupplung nicht als fest mit dem Fahrzeug verbunden gilt. Sie sind dann gerne auch noch schwarz lackiert, damit man sie nicht so gut sieht. Dazu sind die Ösen dann oft Bohrungen durch die Halteplatte der Kupplung, in der Regel ungeeignet um ein klassisches Abreisseil mit Federhaken dort durchzufädeln (was in NL so vorgeschrieben ist), muss man sich dann mit einem Feuerwehrkarabiner behelfen den man dort einhakt um das Seil durchfädeln zu können.
Moin Matse,
Um mal etwas genauer auf deine Fragen einzugehen:
Veränderung der zulässigen Gesamtmasse? => Die zulässige Gesamtmasse hängt von der technischen Ausrüstung und der Stabilität des Fahrgestells ab. Durch Änderungen am Aufbau alleine kann sich die zulässige Gesamtmasse nicht ändern, ausser man strebt aus anderen Gründen gleichzeitig eine Ablastung ohne technische Änderung an.
Veränderung der Stützlast (durch Veränderung an der Ladefläche)? => Die Stützlast ändert sich ständig, auch durch die Beladung. Zulassungsrelevant und in den Papieren eingetragen ist nur die maximal zulässige Stützlast. Diese kannst du durch Änderung des Aufbaus alleine nicht ändern, sie hängt wie die zulässige Gesamtmasse am Fahrgestell und an den Anbauteilen (Kupplung, Deichsel, Auflaufeinrichtung).
Veränderung der Abmessungen?
Veränderung des Leergewichts?
=> Hierbei kommt es darauf an wie der Aufbau ausgeführt wird, was sich genau wie ändert, was das Ausgangsmaterial war etc. pp..
Die Möglichkeiten reichen hier von Einzelabnahme erforderlich bis gar keine Zulassungsrelevanz weil der Aufbau als Ladung gilt.
Dazu gibts ne Menge Informationen im Netz nach denen man suchen kann, alternativ kannst du hier genauer vorstellen was du überhaupt planst, denn über die Modalitäten hier könnte man Bücher schreiben (ich wette es gibt auch schon welche) die willst du aber nicht lesen, sonst hättest du nicht hier gefragt
Grüße,
Christian