Och, einmal können wir auch noch.
Man muss unterscheiden zwischen dem Führerschein und den technisch zulässigen Werten.
Für den Führerschein zählt grundsätzlich immer und ausschließlich die Summe der zulässigen Gesamtgewichte gemäß Papiere. (B Summe <3,5t; B96 Summe <4,25t; BE 3,5t Fahrzeug +3,5t Anhänger). Ob die Fahrzeuge das dann technisch dürfen ist Führerscheintechnisch nicht relevant.
Für die technisch zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers ausschlaggebend, wenn der Anhänger inkl. Ladung tatsächlich nicht mehr wiegt als das Auto ziehen darf, darf das Fahrzeug den Anhänger ziehen.
Für die Zuladung des Fahrzeugs ist wiederum das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs wichtig, da Fahrzeug und Ladung des Fahrzeugs dieses zusammen nicht überschreiten dürfen. Passt das, ist auch das Fahrzeug legal unterwegs.
Für die Zuladung des Anhängers ist wiederum das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers wichtig, da Anhänger und Ladung des Anhängers dieses zusammen nicht überschreiten dürfen. Passt das, ist auch der Anhänger legal unterwegs.
Nur wenn alles 4 passt, fährt die geprüfte Kombination aus Fahrer, Zugfahrzeug mit Ladung und Anhänger mit Ladung Gewichtsmäßig legal.
Alle Sonderlocken die o.g. erweitern (100er Zulassung, Stützlastverlagerung auf Zugfahrzeug etc) sind hier nicht relevant und würden nur verwirren.
In deinem Fall habe ich gerade entnommen das der Führerschein die Limitierung sein wird. Das wird mit dem genannten 3t Anhänger und Klasse B nicht hinhauen (Summe der zulässigen Gesamtgewichte ist hier sicher > 3,5t).