Niemand spricht hier von einer Stützlast.
Also hilft diese Antwort nicht weiter.
Beiträge von UV351
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Woher bekommst du die denn?
Vom Händler jedenfalls nicht. Da gibt es coc und ne Rechnung/ Kaufvertrag.
Und mit deiner Ach so tollen online Funktion. Dazu brauchst du aber auch ein Lesegerät des Ausweises und dies haben von den 7% wahrscheinlich nur 0,1%.
Also ist die Funktion total sinnlos.
Zu 1) Die habe ich vom verkaufenden Händler bekommen. Der hat die Zulassungsbescheinigung Teil 2 vom Hersteller bekommen. Er war auch so freundlich diese frei zu rubbeln und mir mitzuteilen.
zu 2) Ich habe ein Smartphone mit NFC-Funktion. Damit klappt das.
PS: Das ist nicht meine Funktion, die wird öffentlich zur Verfügung gestellt.
Aber wenn konstruktive Vorschläge nicht gewünscht sind stört mich das nicht.
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Ja, Motorwagen und Anhänger komplett leer, bis auf besagten IBC Tank mit Sand.
Seltsame Kombination.
Ich bin letztens auch mit komplett leerem Anhänger zum Recyclinghof gefahren. Da war nur ca. eine Tonne Sperrmüll drauf.
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Und 1983 bei der Ausbildung zur Führerscheinklasse CE galt als Ladungssicherung: "Alle Mitfahrer auf der Pritsche schnallen sich an!"
Jetzt noch meine Frage an den Fahrlehrer:
Was gilt beim Zugfahrzeug als zulässige Gesamtmasse?
Das was in F1/F2 steht oder auch 22 Bemerkungen?
Spannend wird das bei Zugfahrzeug 2200 kg und Anhänger 1300 kg (bis hier Summe 3500 kg) und +90kg bei Anhängerbetrieb (dann 3590 kg).
Geht da noch B?
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Du vergisst, dass hierzu auch der Personalausweis mit der Online-Funktion freigeschaltet sein muss. Und das hat nicht jeder - laut unserem Heimatministerium waren es im Sommer 2021 grad mal 7% !
Stimmt!
Nach dem Dreisatz wären es jetzt (2024) also 7%/2021*2024 = 7,01%
Und ein gültiges Konto, besser Kreditkarte, ist auch erforderlich.
Das Internet ist für uns alle (speziell hier im Forum) noch Neuland.
Es fehlt einfach für Kfz die Option der anonymen Zulassung.
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Das Zauberwort wäre für mich hier "online ZUlassung eines fabrikneuen Fahrzeugs".
Dazu braucht man nur die Zulassungsbescheinigung Teil 2, bzw. den freigelegten Code darin.
Am Ende des Zulassungsvorgangs gibt es einen mitzuführenden "Bescheid zur sofortigen Inbetriebsetzung" mit unter anderem folgendem Inhalt:
ZitatSie haben das Fahrzeug mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer XXXXXXXXXXXXXXXXXX am 02.12.2024
zugelassen.
- Der vorläufige Zulassungsnachweis zur sofortigen Inbetriebsetzung ist gültig bis zum 12.12.2024.
- Eine Inbetriebsetzung ist nur mit am Fahrzeug angebrachten, geprägten Nummernschildern des
zugeteilten Kennzeichens LLL-UU XXX möglich.
- Nach dem 12.12.2024 ist eine Teilnahme am Straßenverkehr generell nur noch mit originaler
Zulassungsbescheinigung Teil I und am Nummernschild angebrachten Stempelplaketten möglich.
- Sie bekommen die Zulassungsdokumente in der Regel innerhalb der nächsten 10 Tage per Post
zugeschickt. Den Zulassungsdokumenten liegt eine Anleitung bei, wie Sie die Stempelplaketten am
Nummernschild anbringen können.
- Fahrten ins Ausland sind nur mit originaler Zulassungsbescheinigung Teil I und am Nummernschild
angebrachten Stempelplaketten möglich.
- Bitte führen Sie den Bescheid zur sofortigen Inbetriebsetzung mit und bringen die Seite des vorläufigen
Zulassungsnachweises von außen gut sichtbar im Fahrzeug an.
Dazu gibt es noch
ZitatBitte gut sichtbar im/am Fahrzeug anbringen!
Zulassungsstelle
Vorläufiger
Zulassungsnachweis
Kfz-Daten:
Aber vielleicht ist das zu einfach.
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Du darfst den bis 100 fahren, nur nicht gewerblich.🤷
Auch ohne 100er-Plakette?
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Ursprünglich (1985 ausgestellt) war mein Führerschein inkl. Fahrerlaubnis für die Klasse 2 auch unbefristet gültig.
Dieser Besitzstand ist mit der aktuellen Rechtslage (ohne mein Einverständnis) gestrichen worden.
Ebenso ist der Umfang der Klasse 3 (jetzt nur noch 12t statt 18,75t) auch reduziert worden. Wieder ohne meine Zustimmung.
Wer will nun behaupten, dass die aktuell geltenden Regeln bis in alle Ewigkeit unverändert so bestehen bleiben werden?
Die aktuell gültigen Fahrerlaubnisregeln müssen mal richtig neu überarbeitet werden.
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Führerschein war lange weg.
Warum nur lange und nicht für immer und ewig?
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Ohne Stoßdämpfer (die hat er ja nicht) ist der Faktor aber 0,3.
Der Anhänger hat 900kg zGG.
Also 900kg / 0,3 = 3000kg.
Das Zugfahrzeug müsste demzufolge 3000kg Leermasse haben…
Und somit wäre die 100 km/h - Zulassung möglich. Das Schild "100 km/h " darf nach Eintragung in den Zulassungsdokumenten legal angebracht werden.
Ob diese Geschwindigkeit auch mit dem jeweiligen Zugfahrzeug ausgenutzt werden darf steht auf einem anderen Blatt.
Unter Berücksichtigung aller Vorgaben könnte somit jeder Anhänger mit einer zulässigen Masse von 1050 kg diese Zulassung bekommen. Voraussetzung ist nur ein Zugfahrzeug mit zulässiger Masse von 3500 kg und identischer Leermasse (eher unmöglich).
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Bin echt gespannt, ob sich und was der TE meldet, ...
Großes Schweigen breitet sich aus.
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Seitenfrage: Meine Auto/Anhänger Kombination passt für 100km/h, der Aufkleber ist von Amts wegen angebracht.
Wenn nun mein Sohn mit seinem Kleinwagen den leeren Anhänger umfahren will, muss er dann den 100 km/h Aufkleber abdecken? Oder reicht es, wenn er nicht mehr als 80 km/h fährt?
Darum habe ich doch geschrieben, dass die 100km/h-Zulassung nicht stört.
Der Aufkleber darf auch dranbleiben, wenn die Reifen zu alt sind.
Nur nutzen darf man die 100km/h nicht mehr.
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Wenn der Anhänger für sich betrachtet alle Bedingungen erfüllt, würde ich immer eine 100 km/h-Zulassung vornehmen.
Ob man die mit jedem Zugfahrzeug nutzen darf und möchte spielt doch erstmal keine Rolle.
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Hallo, ich habe folgendes Problem an meinem Partner Tepee:
Die Blinker sowohl auf der linken als auch der rechten Seite blinken schnell.
Wenn ich einen Anhänger oder einen Fahrradträger anschließe blinken alle Blinker in normaler Geschwindigkeit.
Nur um den Sachverhalt mal zu verstehen:
ZitatDie Blinker sowohl auf der linken als auch der rechten Seite blinken schnell.
Das ist der Fall, wenn kein Anhänger oder Fahrradträger angeschlossen ist. In diesem Fall blinkt das Zugfahrzeug schnell.
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Bei dem Baujahr wurde noch die Kombination Kfz-Brief und Kfz-Schein ausgestellt. Bei einer späteren Umstellung auf Zulassungsbescheinigung Teil1 und Teil 2 werden die Daten von Hand übertragen. Dabei kann es zu Fehlern kommen. Das habe ich selbst erlebt. Da wurde die Länge z.B. von 3820mm in 3280 mm "umgewandelt". Auch sonst gab es Rechtschreibfehler.
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über die Ausweis App kannst du mit deinem Personalausweis die Daten aus der Fahrerlaubnisstelle abfragen.
Da kann man alle Registerauskünfte beim KBA bekommen.
ZFER - Zentrales Fahrerlaubnisregister
BQR - Berufskraftfahrerqualifikationsregister
FAER - Fahreignungsregister
ZFZR - Zentrales Fahrzeugregister
Auskünfte von der örtlichen Behörde gibt es dort NICHT.
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das Gewicht stimmt genauso wenig wie die anderen,
oder glaubst du die wiegen jedes Auto?
1) Natürlich wird das Auto nicht gewogen, aber da für jede im Fahrzeug verbaute Komponente das Gewicht bekannt ist, kommt es dem tatsächlichen Leergewicht recht nahe. Allein um die VERORDNUNG (EU) Nr. 1230/2012 DER KOMMISSION zu erfüllen muss die Masse/Massenverteilung bekannt sein.
2) Da es hier nur um die "dokumentierten" Gewichte geht, kommt der Wert im CoC sicher dem tatsächlichen Leergewicht am nächsten.
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Wie ich aus den Antworten sehe hat hier noch keiner eine belastbare Antwort auf diese Frage. Das war auch eher eine theoretische Frage.
Ich denke wiegen lassen ist nicht erforderlich, da im CoC bereits das tatsächliche Gewicht vermerkt ist.
Eintragen ist auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Bei der letzten Geschwindigkeitskontrolle wurde auch nicht akzeptiert, dass in meinen Papieren eine Höchstgeschwindigkeit von 218 km/h eingetragen ist. Man hat behauptet, dass das Schild 70 km/h zählt.
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In der Zulassungsbescheinigung zu meinem Fahrzeug steht unter G: 1752 - 1927.
Welchen Wert kann man korrekter Weise zur Berechnung der maximal zulässigen Masse des Anhängers verwenden?
Im CoC steht unter 13.2 tatsächliche Masse des Fahrzeugs 1851 kg, aber das muss man nicht mitführen.
Beispiel ungebremster Anhänger (Faktor 0,3):
1752 kg => 525,6 kg
1851 kg => 555,3 kg
1927 kg => 578,1 kg
Beispiel gebremster Anhänger mit hydraulischen Stoßdämpfern und Stabilisierungseinrichtung des Zuges (Faktor 1,2):
1752 kg => 2102,4 kg
1851 kg => 2221,2 kg (begrenzt 2200 kg wg. zulässiger Anhängelast)
1927 kg => 2312,4 kg (begrenzt 2200 kg wg. zulässiger Anhängelast)
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Und immer beachten:
1) Zur Bildung des Zuges sind die tatsächlichen Massen relevant.
Anhängelast gibt die maximal zulässige tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers an.
2) Für die Fahrerlaubnis bzw. 100 km/h Erlaubnis gelten die Daten in der Zulassungsbescheinigungen.