welche Leermasse für Tempo 100 Nutzung gilt?

  • In der Zulassungsbescheinigung zu meinem Fahrzeug steht unter G: 1752 - 1927.

    Welchen Wert kann man korrekter Weise zur Berechnung der maximal zulässigen Masse des Anhängers verwenden?

    Im CoC steht unter 13.2 tatsächliche Masse des Fahrzeugs 1851 kg, aber das muss man nicht mitführen.


    Beispiel ungebremster Anhänger (Faktor 0,3):

    1752 kg => 525,6 kg

    1851 kg => 555,3 kg

    1927 kg => 578,1 kg


    Beispiel gebremster Anhänger mit hydraulischen Stoßdämpfern und Stabilisierungseinrichtung des Zuges (Faktor 1,2):

    1752 kg => 2102,4 kg

    1851 kg => 2221,2 kg (begrenzt 2200 kg wg. zulässiger Anhängelast)

    1927 kg => 2312,4 kg (begrenzt 2200 kg wg. zulässiger Anhängelast)

  • UV351

    Hat den Titel des Themas von „welche Leermasse für Tempo gilt?“ zu „welche Leermasse für Tempo 100 Nutzung gilt?“ geändert.
  • Ich würde den höchsten Wert nehmen, der unter G steht?


    Auto wiegen lassen und eintragen? Wie denn? Ganz leer, mit allen Personen drin die dürfen, mit oder ohne vollen Kofferraum, vollgetankt oder Tank leer?

    Nüscht jenauet wees man nich…

    Also eher nicht so toll?



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Anhänger:

    STEMA BH-R 750 Bj. 2018,

    QEK Aero Bj. 1986


    Zugfahrzeuge:

    Ford Fiesta 1.0 EcoBoost Bj. 2018,

    GAZ69 Bj. 1958

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    "Die Genialität einer Konstruktion liegt in ihrer Einfachheit – Kompliziert bauen kann jeder."
    Sergej P. Koroljow, (sowietischer Raketenkonstrukteur, brachte den ersten Satelliten "Sputnik" ins All).

  • So wiegen dass es zu seinem Vorteil ist :D

    Wird dir aber auch der TÜV erklären.


    Mit dem höchsten Wert denke ich fängst du dir eher Probleme ein wenn sich die Polizisten überhaupt mit der Thematik mit den Gewichten auskennt.

  • Rechnerisch werden die geringsten Gewichte genommen. Gerade in Kontrollen.

    Am besten das Auto wiegen und eintragen. Dann kannst du mit dem Wert immer wieder weiter rechnen

    Gruß Christian



    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2


    1. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    2. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Wie ich aus den Antworten sehe hat hier noch keiner eine belastbare Antwort auf diese Frage. Das war auch eher eine theoretische Frage.


    Ich denke wiegen lassen ist nicht erforderlich, da im CoC bereits das tatsächliche Gewicht vermerkt ist.


    Eintragen ist auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Bei der letzten Geschwindigkeitskontrolle wurde auch nicht akzeptiert, dass in meinen Papieren eine Höchstgeschwindigkeit von 218 km/h eingetragen ist. Man hat behauptet, dass das Schild 70 km/h zählt.

  • das Gewicht stimmt genauso wenig wie die anderen,


    oder glaubst du die wiegen jedes Auto?

    1) Natürlich wird das Auto nicht gewogen, aber da für jede im Fahrzeug verbaute Komponente das Gewicht bekannt ist, kommt es dem tatsächlichen Leergewicht recht nahe. Allein um die VERORDNUNG (EU) Nr. 1230/2012 DER KOMMISSION zu erfüllen muss die Masse/Massenverteilung bekannt sein.

    2) Da es hier nur um die "dokumentierten" Gewichte geht, kommt der Wert im CoC sicher dem tatsächlichen Leergewicht am nächsten.

  • das Thema hatten wir doch schon oft genug, und beim letzten Mal war einer dabei bei dem das Gewicht annähernd mit dem vom Schein gepasst hat, da waren glaub nur 10 kg unterschied, ansonsten passt das selten, eher so im 50-100kg Toleranzbereich