Nach der Bedienanleitung gibt es beim Punkt "9.1" auf Seite 36
eine Wartungspflicht, nach der der Anhänger regelmäßig gründlich inspiziert und gewartet werden muss.
Dabei sind gelöste Schraubverbindungen einzustellen und anzuziehen.
Damit ist doch eindeutig festgelegt, wer bei "losen Schrauben" der Schuldige ist.
Der Hersteller wohl nicht ... denn der ist ja für die Wartung nicht zuständig.
Sorry: ein wenig Sarkasmus musste jetzt sein.
Manfred
Alles anzeigen
Hallo,
Manfred hat, rechtlich betrachtet leider Recht.
Ok, dann bin ich der Depp.
Das Neufahrzeuge so zu behandeln sind hätte ich mir nie träumen lassen, ich fühle mich wie im Osten, da wurden Neufahrzeuge auch gleich nach dem Kauf zusätzlich konserviert, wobei das ja bei bestimmten Nischenfahrzeugen immer noch notwendig ist.
Als Diplomingenieur für Fahrzeugtechnik, der in der Automobilkomponentenentwicklung arbeitet, finde ich es auch eine Frechheit.
Schraubverbindungen die richtig gerechnet und im Versuch erprobt wurden, lösen sich nicht.
Laut Aussage des Vorbesitzers hat der Händler, Anhänger Lesch in Chemnitz keine Bedienungsanleitung übergeben.
Gruß und Danke
Thomas