Beiträge von Corradoman

    falsch, ich kenn den, der gehört der Edeka, der ist gesichert, hab den selber schon rum gefahren


    der ist unten an den Rädern bombenfest

    Naja, in dem Artikel dazu sah die Polizei das allerdings ein bisschen anders:

    Zitat

    Eine Polizeisprecherin: „Ein Alleingang des XXL-Einkaufswagens, der sich möglicherweise während der Fahrt selbstständig macht, hätte schlimme Folgen haben können. Die Beamten untersagten dem Gelsenkirchener die Weiterfahrt, bis er die Sicherung nachbesserte und fertigten eine Anzeige.“

    Quelle: https://www.bild.de/regional/r…stoppt-67171668.bild.html

    Hatten wir doch erst kürzlich hier im Forum.
    Du bekommst ohne gültige HU definitiv(!) kein Kurzzeitkennzeichen.

    Was man bekommen kann, ist eine vorläufige Zulassung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis - ein ganz normales Kennzeichen, gedeckt mit Versicherungsschutz aber ohne HU Plakette (ob gesiegelt oder nicht, weiß ich gerade selber nicht).
    Man erhält zu diesem Kennzeichen auch vorläufige Papiere.
    Auflagen sind eben erwähnte Eingrenzung des Radius und ausschließlich Fahrten welche im direkten Zusammenhang zur Erlangung einer Zulassung stehen (Werkstätten, TÜV, Reifendienst, etc.).

    RE: Transport eines Bootsanhängers zum Gutachter

    Was genau soll jetzt an der "Klammertechnik" so schlimm sein? Hast du Angst das die Kabel sich lösen? Das die Klammern wegrosten? Deine Kabel beschädigt werden? Die Bodenplatte kaputt geht? Der Tüvprüfer, der es wohl als einziger sehen wird, dich auslachen könnte?


    Was schlägst du alternativ vor?

    Die Kabelhalter zum ankleben? Nagelschellen?


    Angenommen im Werk stellt sich ein Arbeiter hin und nimmt jetzt Kabelhalter die angeschraubt werden. Alle 5-10cm muß er jetzt so ein Ding reindrehen. Wird wohl, vom Zeitaufwand her gesehen, den Anhänger bestimmt 200€ teurer machen und weniger Stückzahlen, also Gewinnverlust=höherer Grundpreis, bedeuten.


    Das mit dem Klebeband erfüllt vielleicht seinen Zweck und verhindert (erstmal) eindringen von Feuchtigkeit zwischen Bodenplatte und Rahmen, aber ich finde das hätte man eleganter lösen können. Zumal WM-Meyer ja nicht gerade ein "Billig-Fernost-Produzent" ist der neu auf dem Markt ist.


    Ich persönlich würde einfach die Wintermonate, wo für einen Anhänger i.d.R. "Leerlauf" ist, dafür nutzen das in meinem Sinne abzuändern.

    bbb12

    Irgendwie ließt du echt nicht alles:


    Grob gesagt mach Luigi nichts anderes als einen Brief zu Dieter nach Bonn schicken. Den Rest macht das Bundesamt für Justiz.

    ;)

    bbb12

    Vielleicht solltest du das besser komplett lesen. Da steht z.B. auch:



    Das bedeutet das sie die 78€ ganz easy und ohne großen Aufwand auf deine Kosten einklagen können. Da jetzt noch immer den Standpunkt vertreten zu wollen das ganze "aussitzen" zu können, weil ja lediglich vielleicht noch angemahnt aber "wahrscheinlich" nicht eingetrieben wird, ist schon ziemlich strange......

    ....erlaubt waren wohl 70 km/h (war mit WoWa unterwegs), gemessen 75,3 km/h und 5 km/h Messtoleranz werden abgezogen. Bleiben 0,3 km/h übrig, für die ich 78 € berappen soll. Das finde ich nun schon ein bisschen arg :cursing:

    Naja, irgendwo muß man ja nunmal anfangen wo es ans zahlen geht. Vergiss mal nicht das die gemessenen 75,3 schon echte waren, dein Tacho also locker mal 80 zeigte. Wenn da auf den Schildern 70 steht muß man eben nur 70 fahren. Nimm es sportlich, Italien ist eben, was Bußgelder angeht, nicht gerade so billig wie Deutschland. Da kosten 20km/h drüber schon ab 170€ oder ein Handy am Steuer auch 160€. Alkohol geht ab 530€ los. Achja, bevor jetzt einer auf die Idee kommt das "aussitzen" zu wollen: "Aufgrund eines speziellen Vollstreckungsabkommens innerhalb der EU besteht die Möglichkeit, Bußgelder aus Italien ab einer Grenze von 70 Euro in Deutschland einzutreiben." ;)


    EDIT:


    Bußgelder

    Haben Sie sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit gehalten und sind geblitzt worden, dann drohen sowohl Geldbußen als auch Fahrverbote. Folgende Strafen sind möglich:

    • Eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 10 km/h kostet 34 bis 140 Euro.
    • Eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 10 und 20 km/h kostet mindestens 143 Euro.
    • Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h kostet mindestens 155 Euro. Außerdem kommen 2 Punkte auf das italienische Punktekonto.
    • Ab einer Überschreitung von mindestens 41 km/h wird eine Geldbuße von 344 bis 1376 Euro, 10 Punkte und ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten verhangen.

    Dann drucke denen doch einfach den Gesetzestext aus damit sie ihren Dienst in Zukunft nicht nach eigenem Ermessen sondern endlich mal nach Vorschrift machen:


    Zitat

    (7) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht vor oder liegt der Ablauf der Frist für die nächste Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen abweichend von Absatz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.



    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html



    Was zur Hölle bedeutet diese Meldung als ich vorhin den kompletten Absatz 7 zitieren wollte??

    Zitat

    Ihre Nachricht enthält folgende zensierte Wörter: "Plus vierundvierzig" (ich muß es ausschreiben sonst will er das nicht)



    Zitat

    Für Fahrzeugüberführungen ist ein gültiger TÜV von Nöten – oder geht es doch?

    Um uneingeschränkt mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren zu können, ist ein gültiger TÜV nachzuweisen. Dieser ist entweder auf dem alten Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung I vermerkt oder kann in Form einer Bestätigung (HU-Bericht) eingereicht werden. Hat das Fahrzeug keinen TÜV, dürfen nur Fahrten zur Erlangung eines solchen und zurück durchgeführt werden. Die Hauptuntersuchung kann beispielsweise beim TÜV, bei der DEKRA, bei unabhängigen Prüfstellen sowie bei Werkstätten stattfinden. Wichtig: Die Fahrten zu den Prüfstellen müssen auf direktem Wege erfolgen. Lässt man sich außerhalb der Route erwischen, kann ein Bußgeld von 50,00 Euro ohne Punkte erhoben werden. Als für Fahrten genehmigtes Areal wird hier der Zulassungsbezirk der zulassenden Behörde genannt.



    Zitat

    Das Fahrzeug hat keine Betriebserlaubnis

    Importe oder umgebaute Kraftfahrzeuge haben nicht immer eine gültige Betriebserlaubnis. Um diese zu erlangen, kann ebenfalls das Kurzzeitkennzeichen genutzt werden. Ein entsprechender Vermerk wird in die Kurzzeitkennzeichenzulassung eingetragen. Es dürfen nur Begutachtungsstellen im eigenen oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk angefahren werden. Die Betriebserlaubnis kann beispielsweise bei TÜV und DEKRA beantragt werden. Die Anforderungen zur Erlangung einer gültigen Betriebserlaubnis weichen von den Anforderungen einer normalen Hauptuntersuchung ab.




    https://versicherung-kurzzeitk…rzzeitkennzeichen-aktuell

    Wir machen häufig Kurzurlaube statt einen großen, habe da ein wenig „Angst“ auf der Autobahn Spielball der LKW zu werden, daher die 100 km/h

    Da wirst du schon kein Spielball. Halte dich da einfach an die Geschwindigkeit der (deutschen) LKW dann wirst du knappe 90km/h fahren. Vorsicht bei Rumänen und Litauer, die fahren oft mehr) Die haben einen geeichten Tacho und eben keinen vorlaufenden wie ein PKW. (deiner wird dir da bestimmt schon fast 100km/h anzeigen)

    ich würde mir die palette neben hinstellen lassen, die außenfolie weg machen und die säcke schön einzeln auf den bden vom hänger auslegen, dass das ganze mehr oder weniger formschlüssig im kasten liegt.


    hat noch die beiden vorteile, dass du a.) einen niedrigeren schwerpunkt hast, und b. bessere sicht nach hinten.


    gruss, martin

    Lass mich raten, das ist tatsächlich eine Antwort auf den Beitrag #1 wo die Palette mit den Säcken in dem Anhänger steht?

    Schon bemerkt das der Beitrag vom 06. Oktober 2011 ist?

    Viel Spaß beim TÜV, da kannst Du nur beten, dass der dir ein Rad mit fast 9% mehr Abrollumfang einträgt. Hoffentlich hast du wenigstens ein Tragfähigkeitsgutachten für die Felge, sonst kannst du dir den Weg sparen.

    Ich glaube nicht das ein Abrollumfang bei einem Anhänger eine große Rolle spielt. Es sei denn der hätte jetzt ein ABS-System verbaut. Viel interessanter wird da die Festigkeit der Achse sein bzw. was der Hersteller da freigibt. Bei anderen Rädern ist die Hebelwirkung eine andere weil i.d.R. die Einpresstiefe eine andere wird. Ob da der Tüv so einfach drüber weg schaut ist zu bezweifeln.