Beiträge von Corradoman

    Zitat

    Falls Sie sich die Schlüsselnummer nicht notiert haben und sollte sich auf dem Schloss nur eine dreistellige Nummer befinden, dann fordern sie bitte über ihre Fachwerkstatt einen Universalschlüsselsatz an. Dieser enthält alle möglichen Schlüssel. Ihre Fachwerkstatt prüft dann in den eigenen Räumlichkeiten, welcher Schlüssel passt und sendet den kompletten Schlüsselsatz vollständig an uns zurück.

    Den oder die benötigten Schlüssel bestellen Sie dann bitte unter Angabe der ausgewählten Nummer separat über Ihre Werkstatt bzw. Ihren Händler oder Amazon.


    Quelle: https://www.westfalia-automotive.com/de/service-support/faq/


    So viele verschiedene Universalschlüssel sollte es für eine dusselige Anhängerkupplung doch wohl nicht geben. Oder etwa doch?

    Der Aufdruck M+S hat sich in den nächsten Jahren ja eh erledigt, da gilt als Winterreifen nur noch, was das Alpin-Symbol hat!

    Der braucht ja auf dem Anhänger garnicht als Winterreifen gelten denn die Winterreifenpflicht gilt ausschließlich für Kraftfahrzeuge.

    der Starco Kargotrail ist ein Sommerreifen. Ich suche Winter oder Ganzjahres. Für alle Fälle

    Stimmt, ein Sommerprofil allerdings inkl. M+S Kennung. Ebenso übrigens auch der Kenda und wie ziemlich viele andere Anhängerreifen auch.


    Welchen Vorteil soll es mit einem Winterreifen auf dem Anhänger geben? Der hat keinen Antrieb, also fällt ein Traktionsvorteil schon weg. Ich glaube auch nicht das ein gebremster Anhänger bei einer Bremsung aufgrund fehlender Winterreifen ins Schleudern kommen wird (gibt es dazu eigentlich Tests?) denn sonst gäbe es im bürokratischen Deutschland doch längst aufgrund von irgendwelchen Tüv-Richtlinien eine Winterreifenpflicht für gebremste Anhänger oder?

    Der 1300kg Humbauer hat von Werk aus den Starco Kargo 185/65 R14 93N verbaut.


    Diesen Reifen soll es hier für 51 Juros geben: http://www.reifen24stunden.de/…_radius=72&tyre_width=232


    Allerdings kommt da immer eine Fehlermeldung, deshalb solltest du die dort vielleicht mal anschreiben oder anrufen.


    EDIT:

    Nachfolger von dem Starco Kargotrail ist ab März 2019 der Kenda KR209.

    Den findest du z.B. für 50 Juros hier: https://www.reifenleader.de/au…3aMAjvEAQYAiABEgLLLPD_BwE

    Hallo

    Ich kann dir nur vorschlagen mal mit einem von den Rädern, deinen Anhänger-Unterlagen und den Informationen (oder besser den fehlenden Informationen) vom Verkäufer zum Tüv zu fahren und dort richtig nachzufragen. Dort wird dir bestimmt kompetent beantwortet wie das bei diesen Felgen mit Zulässigkeit usw. aussieht. Auch wenn es dafür keine ABE gibt muß der Hersteller ja für die Teile eine Zulassung haben damit die überhaupt in den Handel dürfen und der Händler sollte das eigentlich auch wissen und kann nicht einfach sagen das es dafür keine Unterlagen gibt. Evtl. wird der Tüv in seinem System Informationen bzw. ein Gutachten zum Hersteller und Felge "Starco 473994" haben. Es ist ja zum Glück auch nicht so das der Felgenhersteller so ein LingLong-Verkäufer auf Ebay wäre: https://starco.com/de/

    Ich glaube nicht das es da Schwierigkeiten gibt.

    ;)

    Naja, "der Verkäufer hat gesagt...." reicht i.d.R. aber nicht aus um ein evtl. anfallendes Verwarn- oder Bußgeld zu umgehen. ;)


    Laut Verkaufsanzeige:

    • aus aktueller Produktion

    bedeutet ja das sie nach dem 01.10.1999 produziert wurden und eine KBA-Nummer haben müssen.

    Was hier aber auch wichtig scheint, es handelt sich hier wohl um Ident- oder Nachbauräder.

    Also ist dieses wichtig:

    Zitat

    Identräder

    Unterliegen der Sonderradrichtlinie, benötigen daher

    eine ABE. Für Identräder gelten vereinfachte Prüf- und
    Genehmigungsverfahren, so dass keine Mitführp'icht für ABE-Dokumente besteht. Identräder sind
    Originalräder, bei denen für den Nachrüstmarkt auf
    eine Stempelung des Warenzeichens und/oder der
    Teilenummer des Fahrzeugherstellers verzichtet wird.

    Sowie:


    Zitat

    Nachbauräder

    Sind Stahlscheibenräder und unterliegen der Sonderradrichtlinie, benötigen daher eine ABE. Für Nachbauräder gelten vereinfachte Prüf- und Genehmigungsverfahren und es besteht keine Mitführp'icht

    für ABE-Dokumente.
    Nachbauräder werden nach OE-Spezi*kationen dem
    serienmäßig angebauten und mit der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges genehmigten Rad nachgebaut und entsprechen in allen Maßen, Werksto& und
    Standfestigkeit den in Serie montierten Rädern.


    https://www.suedrad.de/fileadm…Raederrichtlinie_2015.pdf

    Eisblock

    Wo hast du die Felgen denn her?

    Evtl. steht da ja etwas über deren Festigkeit über Freigaben ect. denn natürlich müssen auch Stahlfelgen eine Freigabe für den Straßenverkehr haben und können nicht in irgendeinem Hinterhof zusammengeklöppelt werden.

    Nur mal als Hinweis:

    Alle ab dem 01. Oktober 1999 gefertigten Ident- und Nachbauräder müssen mit einer
    ABE-Nummer (z.B. KBA 43815) gekennzeichnet werden. Räder die vor dem 01.10.
    1999 gefertigt wurden, erfordern keine Kennzeichnung mit einer ABE-Nummer,
    dürfen aber auch nach dem 01. Oktober 1999 uneingeschränkt im Markt vertrieben
    werden.


    Manche Aussagen hier im Thema machen echt sprachlos.

    Hallo


    I.d.R. fangen meine Beiträge eigentlich immer mit einem freundlichen "Hallo" an, wie es sich in einem Diskussionsforum gehört und so wie ich es bei dem gelöschten Beitrag ebenfalls getan habe.

    Das hier so viel Wert auf eine Vorstellung gelegt wird kann ich allerdings nicht nachvollziehen . Vielleicht einfach bei der Registrierung darauf aufmerksam machen das Beiträge nur nach einer vollumfänglichen Vorstellung akzeptiert werden.

    Zu dem "alten" Thema, wo der letzte Beitrag vor gerade mal 90 Tagen geschrieben wurde:

    Für den Themenstarter mag es evtl. "erledigt" gewesen sein da er eh keine Lust hatte zu klagen aber für einen Leser dieses Themas, der vielleicht gerade etwas ganz ähnliches erlebt, hätte es durchaus hilfreich sein können, zu erfahren, das es da z.B. ein Gerichtsurteil gibt aus dem hervorgeht das es eben nicht automatisch heißt "wer den Brief hat ist der Eigentümer". Ebenso hätte für den Leser der Paragraph im BGB interessant sein können, nämlich dann wenn er, entgegen dem Themenstarter, eine Klage auf Herausgabe in Betracht ziehen möchte. Das hier dem Leser auf diese Art und Weise solche Informationen vorenthalten werden finde ich schade. Und alles nur weil es für den Themenstarter "erledigt" war, die Antwort von einem Neu-User kam und dieser keine Personen-Vorstellung als Parship gemacht hat? Naja......

    Zur "dubiosen" Anwaltsseite:

    Ich hoffe mal du weißt auch das diese Seite ganz offizielle und rechtsverbindliche Rechtsberatungen gibt? Das soetwas unter das Rechtsberatungsgesetz fällt, nur von Anwälten gemacht werden darf und vergütet werden MUSS ist dir auch bekannt?

    Aber gut zu wissen das man direkt als "Spamer" eingestuft wird und kurz vor dem Rausschmiss stand, weil man mit seinem ersten Beitrag eine konkrete, themenbezogene Antwort mit zitierten Text eines Rechtsanwalts inkl. der Quellenangabe in einem Anhänger-Forum gibt.


    Ja, "Spass" werde ich weiterhin im Forum haben, wenn auch nur noch in lesender Form, da seriöse und themenbezogene Antworten offenbar nicht erwünscht sind und als Spam gelten.

    Guten Abend

    :thumbup:

    Was ist denn das für ein Quark der da behauptet wird?

    Erstens habe ich mich nicht heute angemeldet sondern ich habe mich am 10.07 registriert. Dieser angebliche Link mit "gewerblichen" Hintergrund war ein Link zu der Seite "Frag-einen-Anwalt" und war eine Quellenangabe für den zuvor von mir zitierten Text wo z.B. ein Aktenzeichen zu einem Urteil stand was der Themenersteller vielleicht gebrauchen könnte sollte er in Erwägung ziehen nicht nur Besitzer des Anhängers sondern auch Eigentümer davon zu werden.

    Das Thema habe ich oben ja verlinkt. Dort hatte ich mit einem Beitrag geantwortet der aus Sätzen, einem Zitat und einem Link zur Quelle bestand. Es war somit Beitrag #34 gewesen der jetzt allerdings nicht mehr vorhanden ist.