Beiträge von Corradoman

    Werde nächste Woche zur Polizei gehen und dort mich erkunden ob er evtl. gestohlen ist und ob die niur Halter Daten geben. Danach werde ich mich mal auf zum vorgeschlagenen Fundbüro machen.


    Bye Jens

    Und du glaubst wirklich die dürften dir Angaben zum Halter weitergeben oder ob das Fahrzeug in der Fahndung ist nur weil du da aufkreuzt und denen sagst dass das Ding bei dir rumsteht, du es dir gerne aneignen würdest um es dann zu veräussern?

    wie soll das gehen???

    Das weiß ich nicht.

    Ich weiß nur das ich auch mal das Problem hatte das mir an einem alten Anhänger das Licht 3x durchgebrannt ist und nachdem ich dann den kompletten Lampenträger, der nach Jahren schon arg angegriffen aussah, ausgetauscht hatte, war alles wieder OK und das Licht brannte nicht mehr durch.

    Da "wir" davon ausgehen können das ein Lampenträger keine eigene Spannung erzeugt wird wohl irgendwie die Oxidation des Trägers verantwortlich gewesen sein.

    Alternativ gehst du zum Tüv und klärst das mit denen. Dann wirst du der Hersteller bekommst eine Fahrgestellnummer, machst dir dein Typenschild, bekommst damit dann deinen Fahrzeugbrief und kannst loslegen.


    Ich habe hier auch noch einen selbstgebauten ungebremsten 650kg zGG-Anhänger den ich mir vor etlichen Jahren von einem Privatmann mal gekauft hatte.

    Machbar ist alles.


    Aber ein ungebremster mit Tandemachse dürfte ja schon ein erhebliches Eigengewicht haben, da ist mit Zuladung garantiert nicht mehr viel.


    Hier noch ein paar Hinweise zu einem Anhänger Marke Eigenbau:

    https://bit.ly/31fYbEY

    Hallo zusammen


    Wenn ich jetzt Fahrräder mal nicht mit dem Fahrradträger auf der Anhängerkupplung fahren möchte sondern mal im Anhänger, (Humbaur 132513) hatte ich an eine ähnliche Lösung wie diese hier gedacht: https://www.d-trailer.at

    ABER

    Da ich aber keine Bohrungen an dem Anhänger vornehmen möchte, überlege ich jetzt ob es von der Ladungssicherung her überhaupt reichen könnte wenn die Schienen ganzflächig auf Antirutschmatten liegen und an den originalen Zurrpunkten mit Spanngurten (2to-Gurte) "niedergezurrt" werden. Naja, wirklich nieder werden die ja nicht gezurrt weil ja der Winkel fehlt. Aber reicht diese Fixierung für Fahrräder überhaupt aus? Formschluß zur Bugklappe ist klar, Planengestell ist auch drauf,da passiert also nichts.


    Wie sehen die Profis das hier?

    Danke

    Das sind Bautenschutzmatten und wurden bereits erwähnt...

    Meine Güte, ist doch gut.......


    Oberflächlich gesehen mag es das vielleicht gleiche sein, aber im Detail gibt es schon große Unterschiede.


    Da nämlich nicht jeder Mit-Leser direkt hier eine 20m lange Bahn kaufen möchte habe ich mir die "Frechheit" rausgenommen und günstigere

    Alternativen in mehreren wählbaren Abmessungen in diesem Thema beizusteuern.


    Aber schön das du aufpasst.

    Das habe ich gefunden der soetwas gewerblich verkauft:


    Zitat

    Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorstehenden Daten wird keinerlei Haftung seitens Car Caddy Vertriebs GmbH übernommen. Die Zusammenstellung der Daten ersetzt zudem keine eigenständige Prüfung durch den Verwender des Produkts über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten.

    Der CarCaddy ist eine Abschleppachse. Die Nutzung von Abschleppachsen ist nur zulässig im Rahmen des Nothilfegedankens und zum Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen. Abschleppachsen sind keine eigenständige Fahrzeuge. Der CarCaddy ist nicht zulassungspflichtig (§3 FZV) und nicht betriebserlaubnispflichtig (§3 FZV). Der CarCaddy ist nicht bauartgenehmigungspflichtig (§22 a (1) Nr. 6d) und da zulassungsfrei, auch von der Steuerpflicht befreit (KraftSTG). Da steuerfrei, ist der CarCaddy auch nicht versicherungspflichtig (PflVG). Der CarCaddy ist ebenso von der Hauptuntersuchung/Prüfbuch befreit (§29, Anl VIII).

    Der CarCaddy ist so gebaut und ausgerüstet, dass auch bei Belastung durch das abzuschleppende Fahrzeug bei Betrieb, niemand geschädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt werden kann (§30). Der CarCaddy ist schmaler als 2,55m. Die Gesamtlänge von CarCaddy und geschlepptem Fahrzeug ist lt. Gesetz nicht begrenzt (§32; s. Am.). Die zulässige Achslast (Tragkraft) des CarCaddy ist auf 1000kg begrenzt (§34). Das Gesamtgewicht von Abschleppachse und abzuschleppendem Fahrzeug (max. zulässiges Abschleppgewicht) ist beim CarCaddy lt. Betriebsanleitung auf 2.200kg begrenzt. Seitens des Gesetzgebers ist das Gesamtgewicht nicht beschränkt (§34).

    Der CarCaddy hat keine Radabdeckungen, da diese nicht vorgeschrieben sind (§36a). Er hat keine eigenen Bremsen (i.d.R. wird auch in der Praxis davon abgesehen; §§41 oder 65). Der CarCaddy verwendet bauartgenehmigte Zugvorrichtungen (§43) und bauartgenehmigte Leuchtmittelträger (§§49a & 53 (5)). Während des Abschleppvorgangs, verwendet der CarCaddy, die Warnblinkanlage (§15 a StVO). Er ist mit einem Typenschild/Fabrikschild ausgestattet (§59) und verwendet kein eigenes Kennzeichen (§ 10 FZV, § 64 b). Da der CarCaddy und das abgeschlepptes Fahrzeug keine Transporteinheit (§32 & §34 StVZO) bilden, handelt es sich nicht um einen Zug im Sinne von §32 und §34 StVZO.

    https://www.carcaddy.de/



    Auch hier steht das ein Fahrzeug per Abschleppachse abgeschleppt werden darf:

    https://www.bussgeldkatalog.ne…lassungsordnung/33-stvzo/


    Zitat

    Was beim Abschleppen von Fahrzeugen zu beachten ist:

    • bis zur nächsten Abfahrt: Wenn Sie auf der Autobahn ein Fahrzeug abschleppen, müssen Sie diese bei der nächsten Gelegenheit bzw. Ausfahrt verlassen.
    • kein Auffahren auf Autobahnen: Schleppen Sie ein Fahrzeug auf einer anderen Kraftfahrstraße ab, dürfen Sie nicht auf die Autobahn auffahren.
    • Nutzung der Kfz-Warnmarkierung: Beide Fahrzeuge müssen während des Abschleppens das Warnblinklicht eingeschaltet lassen.
    • Krafträder: Es dürfen wegen der Fahrinstabilität keine Krafträder abgeschleppt werden.
    • Kommunikation: Die Fahrer beider Fahrzeuge müssen sich vor Beginn des Abschleppvorgangs über Zeichen verständigen, um sich im Verkehrsgeschehen verständigen zu können über z. B. Brems-, Anfahr- und Abbiegevorgänge.
    • Mittel: Abgeschleppt werden darf ein Kraftfahrzeug per Kette, Seil, Abschleppstange oder Abschleppachse. Bei defekten Bremsen muss die Abschleppstange eingesetzt werden.
    • Geschwindigkeit: Eine Geschwindigkeit von 30 km/h sollte während des Abschleppvorgangs aufgrund des geringen Abstands nicht überschritten werden.

    EDIT:

    Zum Thema Geschwindigkeit beim abschleppen habe ich noch etwas interessantes gefunden:

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