Beiträge von Corradoman

    NEIN, WENN ALLE Papiere vorhanden sind, Schein und Brief, wird 'ne normale HU gemacht. Egal ob der 5 oder 50 Jahre abgemeldet war...

    Das mit der Vollabnahme wurde vor Jahren schon gekippt.

    Einzig wenn Schein und/oder Brief fehlen, brauchts 'ne Vollabnahme...

    Bei der Abmeldung verbleibt der Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle. Lediglich der Fahrzeugbrief bleibt beim Halter.

    Ich hatte 2005 eine Abnahme von einem ungebremsten, offenen Kasten ohne Papiere. Der hat auch nur die FIN und anderen Daten notiert, geschaut das alles soweit geht (Licht) und das die Rückstrahler dran sind. Hat mich 30€ gekostet und ich konnte mit dem Tüv-Zettel zur Anmeldung wo dann der neue Brief erstellt wurde.

    Ich lese gerade in einem Renault-Forum das dies bei den Vorgängern (Phase 1 und 2) auch schon so war. Aus dem einfachen Grund weil es diese Modelle dann wohl auch ohne TFL gab und dort dann eben die normalen Standlichtbirnen "aktiviert" sind.

    OK, wenn das Abblendlicht angeht müssen die ja etwas gedimmt werden.

    Aber wie ist das wenn der jetzt z.B. mit Lichtautomatik im hellen fährt, da ist ja das Tagfahrlicht normal an (ohne Abblendlicht weil es draussen hell ist) und geht auch nur nach vorne, wenn du also im laufenden Betrieb den Lichtschalter auf Standlicht stellst wird die Tagfahrleuchte dann auch etwas dunkler und hinten gehen dann auch beide Rückleuchten an? Und leuchtet dann auch so weiter wenn das Fahrzeug abgestellt wird?


    Die Franzosen sind schon coole Leute in Sachen Automobil. ;)

    (ich weiß das denn in unserem Nissan ist ja auch ein Motor aus dem Renault)

    ...da ebenfalls LED Tagfahrlicht vom Hersteller verbaut ist das als Standlicht dient.

    Hallo

    Das ist interessant aber ziemlich ungewöhnlich denn das Tagfahrlicht funktioniert normalerweise nur wenn die Zündung eingeschaltet wird. Ebenso darf das Tagfahrlicht auch nur nach vorne und nicht nach hinten strahlen. Bei Standlicht, auch Umrissleuchten genannt, leuchtet es aber 2x vorne und 2x hinten ohne Zündung und über den Lichtschalter geschaltet. Theoretisch müssten die Tagfahrleuchten auch etwas dunkler werden wenn sie als Standlicht genutzt werden, tun die das auch?

    Von welchem Fahrzeug sprechen wir hier denn?

    Mein Bedenken ist dass im Schein als Höhe 1500 angegeben ist und meiner jetzt 1900 hat. An Gewicht kommen jetzt die ca. 40kg der Bordwände dazu, bei 850kg Gesamtgewicht und hauptsächlich Transport von Campingzubehör wie Zelt, Kocher etc. fällt das vermutlich nicht so ins Gewicht.

    Hallo

    Also willst du die Erhöhung fest und dauerhaft haben und nicht nur vorübergehend und abnehmbar?

    OK, dann solltest du vielleicht mit einem vom Tüv reden, denn die müssen das ja dann (Gesamthöhe) abnehmen und eintragen.

    Wie sollen wir Dich sonst in Zukunft anreden :ohmann:...

    Na, so wie er es extra eingetragen hat sich in diesem Forum nennen möchte: "Gopher".


    Dich könnte ich z.B. doch auch nur "Eduard Fan" nennen. Woher soll ich auch wissen wie du wirklich heißt? Wer in einem Forum mit seinem richtigen Namen angesprochen werden möchte wählt entweder einen entsprechenden Benutzernamen oder aber beendet seine Beiträge generell mit "Gruß XY", oder aber hinterläßt seinen Namen einfach in der Signatur. Diejenigen Forenbesucher, die dann öfter mal da sind, werden über kurz oder lang dann schon den richtigen Namen nehmen. Forenbenutzer, die ein Forum nutzen für das es mal erfunden wurde, da wo sie ihre Fragen bei ihren Probleme stellen und hoffen das schnell und unkompliziert geantwortet wird, sehen darin eben nicht, wie manch anderer, ihren Lebensmittelpunkt wo sie fremden Leuten ihr Herz ausschütten oder mit denen plaudern wie mit Familienangehörigen. Manche Leute möchten im Internet eben nicht alles preisgeben wie es so manch anderer macht. Sei es nun Namen oder gar Vorstellungen oder sonstiges. Muß man aber eben auch respektieren und vor allem auch akzeptieren.


    Eine einfaches eingehen auf seine Frage hätte einfach gereicht, man muß die Leute nicht zu Dingen drängen die sie nicht möchten indem man schon anfängt mit:

    "Wenn du ernsthaft Antworten erwartest....stell dich erstmal vor". (wie du heißt, was du beruflich macht, was sind deine se..........)

    Wer sich nicht vorstellt mit allen Einzelheiten bekommt keine Hilfe?

    Wie krank ist das?

    Nein, Fahrradfahrer bekommen nach Bußgeldkatalog weder bei einem Rotlichtverstoß noch für zu schnelles fahren ein Fahrverbot.

    Nichtmal dann wenn sie Fußgänger gefährden.

    Sie bekommen aber auch bei Rotlicht und Gefährdung Punkte und wenn zu viele Punkte zusammen kommen geht der Führerschein weg.

    Solange du auf deinem Fahrrad nicht von vorne UND von hinten geblitzt wirst und so dein Kennzeichen aufgenommen wird oder du direkt von Beamten rausgezogen wirst, wird es mit dem ermitteln deiner Person schwierig. Ein Bußgeldbescheid wird da wohl nicht verschickt werden.

    2. Habe ich bei meinen Recherchen einen Artikel gefunden der besagt, dass die Zulassungsstelle Fahrzeuge die bereits mehr als 18 Monate nach Produktion auf dem Buckel haben, nicht unbedingt zulässt.

    Dann hast du den Artikel offenbar falsch verstanden.

    Normalerweise ist es so das ein Neufahrzeug automatisch 3 Jahre Tüv hat. Bedeutet zur Zulassungsstelle, anmelden, 3 Jahre Tüv, Fertig. In dem Fall hat der Renault allerdings 18 Monate beim Händler gestanden und deshalb hat die Zulassungsbehörde gesagt das es nach so einer langen Standzeit erst einmal zu Tüv soll um das Fahrzeug zu überprüfen bevor er zugelassen wird.



    Ich möchte jetzt ungern einen Anhänger kaufen den ich dann anschließend nicht zugelassen bekomme, bzw. erst zum TÜV o.ä. Transportieren muss...

    Du hast die Möglichkeit ein neues Fahrzeug zu kaufen was nur noch die Hälfte kostet, aber zusätzlich 50€ für die Hauptuntersuchung zu investieren ist dir wieder zu viel? Ernsthaft jetzt? Theoretisch könntest du auch mit einem nicht zugelassenem Anhänger zum Tüv und zur Zulassung fahren. ABER!! Voraussetzung dafür sind Kennzeichen. Da du dies aber noch garnicht hast wirst du in so einem Fall auf ein Kurzzeitkennzeichen zurückgreifen müssen ODER (so würde ich das jedenfals machen) zuvor mit der Zulassungsstelle das ganze mal besprechen was du da vorhast. Dann könntest du evtl. sogar schon ein Kennzeichen zugeteilt bekommen, kannst es dir vorab anfertigen lassen und dann damit die Fahrt zum Tüv und zur Zulassung machen.



    Der Händler hat dann eine HU machen lassen und der hat nur 2 Jahre Tüv bekommen, obwohl ich der Erstbesitzer bin und er noch nicht angemeldet war.

    Ein Anhänger bekommt generell,also auch als Neufahrzeug, nur 2 Jahre Tüv im Gegensatz zu einem PKW der 3 Jahre bekommt.

    Ein Typschild ist kein Ersatz für die eingeschlagene FIN. Auch aufgenietete Fahrgestellnummern sind seit Jahren nicht mehr zulässig.

    Zumal das Typschild bei einem Stema üblicherweise weiter vorne seitlich an der Deichsel angebracht ist. Das wird von der Deichselbox nicht verdeckt. Mir erschließt sich nicht was es bringen soll eines zusätzlich anzubringen.

    Es geht ja darum das die durch die Box verdeckte Nummer einfach nur sichtbar ist um sie mit der Nummer im Fahrzeugschein vergleichen zu können. Wenn bei der Kontrolle die originale eingeschlagene Nummer gesehen werden will weil das Schild nicht ausreicht muss man halt die Nummer neu in den Rahmen schlagen und beim Tüv "siegeln" lassen. Die schlagen doch dann vor und hinter die Nummer ein Sternchen rein.

    wenn ich einen schalter mit der stellung habe, dann müssen die auch als solches funktionieren.

    Nein, ein im Fahrzeug befindlicher Schalter ist unerheblich. Du könntest dir ebenso auch einen Lenkstockschalter mit Tempomat einbauen aber im Fahrzeug selbst keine Geschwindigkeitsregelanlage verbaut haben. Richtig ist aber, wenn z.B. die Nebellampen verbaut sind dann müssen sie auch heile sein (keine Risse, Feuchtigkeit o.ä.) und müssen auch funktionieren.

    Aus einem Wohnwagen-Forum dazu:


    https://www.campen.de/threads/…-auslaendischen-wohnwagen