Beiträge von Corradoman

    Ich überlege gerade, wie die Sicherung am Rad aussehen könnte, wenn hinter dem Rad keine Ladefläche mehr ist, um es zu sichern :kratz:

    Muss ja nicht zwangsläufig so aussehen:

    https://spanngurt-profi.de/med…641899083/Z50-Rad-28c.jpg


    Sondern geht ja auch so:

    https://spanngurt-profi.de/med…a6/1641899101/ZCRS5_a.jpg


    Also praktisch diagonales zurren am Rad so wie hier Variante 3:

    https://www.vollblut.net/wp-content/uploads/2020/06/15.png


    So ein ATV hat ja jetzt nicht unbedingt ein so hohes Eigengewicht das es da wer weiß was für Zurrkräfte braucht.

    warum liegen dann jetzt trotzdem so oft Wohnklos auf der Seite trotzdem sie ne ASK haben?


    Hilft vielleicht doch nicht so gut wie du glaubst

    Ernsthaft jetzt? Was ist das denn für ein jämmerliches "mimimi" von dir? Hast du das echt nötig? Hat denn irgendjemand behauptet das eine ASK das non plus Ultra ist und es damit keine Unfälle mehr gibt? Weil die ach so toll sind? Es ging hier lediglich um Sinn oder sinnlos von einer Antischlingerkupplung, nicht mehr und nicht weniger.


    Also manchmal kann man über dein hier zu Tage tretendes Niveau echt nur den Kopf schütteln.

    Doch, denn genau das steht im von dir verlinkten Artikel drin: hilft bei Beladungsfehlern. Also! Also Fehler nicht machen, sondern Stützlast ausnutzen!!

    Sorry, aber ALLES was der Sicherheit dient hat seinen Sinn. Und wenn auf diese Weise gemachte Fehler, schließlich können jedem Fehler passieren, kompensiert werden können, ist das Ziel doch erreicht und der Sinn bestätigt. Auch wenn die Stützlast maximal ausgenutzt wurde, aber einseitig beladen wurde (was nicht immer automatisch nur mit Dummheit zu tun hat) hilft dir die ASK einfach gegen das seitliche aufschaukeln. Hier aber einfach zu sagen: "Die ASK hat keinen Sinn, macht einfach keine Beladungsfehler" ist hier einfach fehl am Platze.

    Hat auch bei gebremsten kein Sinn, maximale Stützlast, bringt mehr als jede ASK

    Dem möchte ich widersprechen denn hier einfach zu sagen "die macht keinen Sinn" ist grundfalsch:


    Zitat

    Die Schlingerkupplung ermöglicht, dass sich die kritische Geschwindigkeit im Gespann um ca. 10-15 km/h nach oben verschiebt, das Risiko also bei gleichbleibender Geschwindigkeit durch die Schlingerkupplung erheblich verringert wird. Unerfahrene Fahrer machen oft Beladungsfehler, die durch die Stabilitätshilfe der Schlingerkupplung kaschiert werden können. Das ermöglicht, dass gerade bei tückischen Fahrten über schlecht präparierte Straßen die Schlingerkupplung auch bei 100 km/h das Zuggespann kontrolliert stabilisieren kann.

    Beim Pferdetransport kommt noch ein weiterer Faktor hinzu. Ein Pferd stellt eine dynamische Beladung dar und ist aufgrund des sehr hohen Gewichts und des unkalkulierbaren Verhaltens ein großer Unsicherheitsfaktor während des Fahrens mit dem Gespann. Besonders ältere Pferdeanhänger sind oft noch mit Standard-Kupplungen ausgestattet, die das Schleuderrisiko bei der Fahrt mit Pferden erhöhen.

    Die Caravanhersteller hingegen scheinen um den beruhigenden Einfluss der Schlingerkupplung als Stabilisierungshilfe zu wissen und rüsten ihre Modelle überwiegend damit aus - doch nicht alle gehen so zum Kunden, und besonders ältere Anhänger haben auch hier Nachholbedarf.

    https://www.kuhnert-anhaenger.de/antischlinger.html

    Wenn ich die Regelungen richtig verstanden habe, ändert sich durch die Antischlingerkupplung nichts an den Gewichtsregelungen für eine Tempo 100-Zulassung, oder habe ich hier etwas falsch verstanden?

    Nicht ganz.

    Voraussetzung für die 100km/h Zulassung:

    Das Leergewicht des Zugfahrzeugs muss immer mit folgendem Faktor X multipliziert werden:

    ungebremster Anhänger X=0,3

    gebremster Anhänger X=1,1

    gebremster Anhänger mit Antischlingerkupplung X=1,2


    Damit also ein gebremster 1,3to Anhänger legal mit 100km/h gezogen werden darf muß das Zugfahrzeug ein Mindest-Leergewicht von 1181kg aufweisen. Hat dieser Anhänger aber eine ASK reicht ein Mindest-Leergewicht beim Zugfahrzeug von 1083kg.

    alle paar Wochen drehen

    Was natürlich völliger Blödsinn ist, also diesen Quatsch bitte nicht auch noch glauben.


    Wer seinen Anhänger am Auto lässt, darf überall unbeschränkt parken – es sei denn, es gilt ein grundsätzliches Parkverbot. Bei abgekoppelten Anhängern hingegen greift die Zwei-Wochen-Frist. Wer länger an einer Stelle parkt, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro. Den Anhänger zwei Parkplätze weiter abstellen verlängert diese Frist nicht. „Andere Verkehrsteilnehmer müssen die Chance haben, in diesem Bereich ihr Auto abzustellen“, so R+V-Experte Karl Walter. Auf dem neuen Stellplatz beginnt die Zwei-Wochen-Frist für den Anhänger wieder von vorne.

    Warum hast du den Fahrzeugschein von dem Anhänger obwohl er nicht mehr zugelassen ist? Eigentlich bleibt der Fahrzeugschein beim abmelden beim Straßenverkehrsamt. Und warum steht in dem Fahrzeugschein eine unbekannte Person? Gehört der Fahrzeugschein überhaupt zu dem Anhänger deines Verkäufers? Wenn ja warum kennt er die Person nicht auf den dieser Anhänger zugelassen war? Woher hat er dann den Fahrzeugschein? Evtl. ein Vor-Vor-Besitzer? Sicher das ihm der Anhänger überhaupt gehört?


    Eigentlich ist dein Gang für einen neuen Brief das StVA und wenn die HU abgelaufen ist natürlich auch noch der Tüv denn ohne Tüv gibt es auch keine Zulassung.https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/fahrzeugbrief-verloren/

    Womit muss eigentlich ein ungebremster Anhänger verbunden werden? Da reicht wohl kein Karabiner oder?

    Ist nicht in allen Ländern vorgeschrieben einen ungebremsten Anhänger zu sichern. In der Schweiz allerdings sollte es so aussehen: (da reichen auch die Karabiner)

    Zitat

    Auch ungebremste Anhänger müssen in der Schweiz mit zusätzlichen Sicherheitsvorrichtungen mit dem Zugfahrzeug verbunden werden. Nicht in allen Kantonen der Schweiz ist die Anbringung der Sicherheitsleine für Anhänger ohne Bremse gesetzlich festgelegt. Um kein Bußgeld zu riskieren, solltest du das Sicherheitsseil gemäß der Regelung des Abreißseils anbringen.


    https://campingkaufberatung.de…b%20Schweiz-1800x1200.jpg

    Da hättest du dir den Karabiner auch sparen oder ins Handschuhfach legen können, hat den selben Effekt. Das ist völliger Kokolores was du da gemacht hast. (zumindest für die nichtdeutschen Länder) Hier in Deutschland ausreichend, ungewöhnlich, aber ausreichend.

    Wenn du es so wie hier machst ist es OK:

    https://campingkaufberatung.de…%C2%A9%20anwb-374x249.jpg

    Oder eben mit so einem nachgerüstetem Halter:

    https://campingkaufberatung.de…10825_161611-1317x878.jpg


    Bei Ja dann muss ich sozusagen den nicht ausreichenden Karabiner in einen nach DIN Karabiner einhängen das die Bremse auslöst.

    Glaubst du den Schmarn den du da von dir läst.

    NEIN!

    Der nicht ausreichende Karabiner wird nur benutzt um mit dem Stahlseil eine Schlaufe zu machen. Dieser Federhaken ist eben NICHT stabil genug um sicher die Bremse auszulösen. Genau deswegen kommt diese Schlaufe ja in den stabilen Karabiner nach DIN5299 und wird so mit einem festen Punkt der Karosse verbunden.

    Und du darfst bei einer Diskussion im öffentlichen Forum ruhig mal etwas mehr Niveau zeigen, ich bin ja schließlich nicht einer deiner Kumpels vom Schulhof....

    ;)

    Der Karabinerhaken soll doch nur verhindern das das Abreißseil von der Anhängerkupplung springt.

    NEIN!

    Der Karabiner Ist die Verbindung von Seil und festen Punkt der Karosserie. (starre AHK, Karosse selbst, oder Öse am festen Trägerteil bei einer abnehmbaren AHK) Da der originale Karabinerhaken der Abreißseile viel zu schwach ist und die Bremse NICHT auslösen können muss der erheblich stabilere Karabiner DIN 5299 genommen werden. Lediglich wenn der originale Karabiner für eine Schlinge mit dem Abreißseil genutzt wird ist er ausreichend. Diese Schlinge muss aber zwingend dann mit dem stabileren Karabiner an einem festen Punkt der Karosse verbunden werden.


    Das Abreissseil darf nicht um die Anhängerkupplung gelegt werden, auch nicht unter Verwendung eines Karabiners.

    Doch, in Deutschland ist es zulässig das man das Abreißseil nur um den Kugelkopf legt. Ohne Karabiner ohne alles.....

    Mattmax

    Weil auf vielen Seiten die sich mit Hollandöse, Anhänger-Sicherung für die Schweiz ect. beschäftigen, immer von dem

    Feuerwehr-Karabiner nach DIN 5299 aber in 70mm die Rede ist. Ich weiß nicht welche und ob überhaupt die Tragkraft dieser Haken in den verschiedenen Gesetzestexten der unterschiedlichen Länder (D,A,CH,N) stehen, aber der 70x7 hat eine Tragkraft von 180kg und der 50x5 nur 120kg.