Beiträge von Corradoman
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Er hat mir ein Schreiben zur Verfügung gestellt und geschrieben, "Das habe er auf Nachfrage vom Werk erhalten und damit sollte es keine Probleme geben"....
Ich frage mich wie der Tüv-Prüfer jetzt mit diesem Zettel sehen will ob die montierte Felge die richtige ist?
Ist ja nicht so das da jetzt steht: "Felge X mit der (eingegossenen) Nummer Y ist für Anhänger Typ XY freigegeben. Ich denke mal jeder seriöse Tüv-Prüfer wird dich mit diesem nichtssagenden Zettel wieder nach Hause schicken.
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Irgendwie wird es hier immer komischer im Forum. Mögt ihr keine neuen Leute die eine Frage beantwortet haben möchten? Seid ihr einfach satt geworden? Wollt ihr lieber unter euch bleiben?
Dann schließt das Forum ab und chattet bis die Tasten die Farbe verlieren aber bietet bitte kein öffentliches Diskussionsforum mehr an. Was ist nur aus den Schrauber-Communitys geworden die Tipps und Kniffe weitergegeben haben? Mit so einem Verhalten wird man einfach nur schnell zu einer arroganten Scheiß-Truppe und der Neuankömmling verläßt lieber das Forum. Ist euch das lieber?
Das er bei dem reklamieren soll der ihm die Bremse gemacht hat wird er wohl wissen.
ER wollte doch eigentlich nur die Frage beantwortet haben was da wohl passiert ist, meine Güte.
Beim meinem Böckmannanhänger 3,0 to GG wurden neue Bremsbeläge verbaut. Seitdem klemmt die Rückfahrbremse. Was ist wohl passiert?
Schau z.B. mal hier rein, da wird es auch erklärt:
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Eine verrückte Idee hätte ich dazu noch: Du flext zwei Fahrspuren in den Beton (?) der Garage.....
Ja, verrückt ist diese Idee wirklich.
Hast du doch eine eventuelle untere Anschlagschiene vergessen und nicht daran gedacht das VOR der
Garage auch schon diese "Fahrspuren" sein müssen damit der Anhänger schon tiefer kommt bevor der über die Achse stehende Kofferaufbau oben vor das Schwingtor klopft.
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Die Garage ist 225 breit und 210 hoch im Mauerwerk, das Kipptor mit Rahmen ragt aber in der Höhe fast 15cm rein - also Durchlasshöhe 195cm
Ist bei mir genauso und aus diesem Grund konnte ich den Planenaufbau statt der 1,60m Innenhöhe nur den mit 1,40m nehmen. Beim Austausch des Tores bist du auch ganz schnell in der Region wo du dir gleich einen neuen Anhänger kaufen kannst und ob der Tausch zB. zu einem Sektionaltor überhaupt den nötigen Platz nach oben schafft ist auch fraglich. Aber eigentlich sollte es doch schon machbar sein den Alurahmen ab zu bekommen (Nieten aufbohren, evtl. Kleber/Acryl/Silikon mit dem Heißluftfön erwärmen) die Sandwitchpolyesterplatten zu kürzen und den Doppelrahmen wieder da drauf zu kleben. Knifflig wird es evtl. im Tür-Bereich mit der Verriegelung. Grundlegend gilt es aber abzuwägen ob es dann wirklich so wichtig ist ob der Brummer jetzt in die Garage passt. Klar, ist sicherlich ein sehr guter Diebstahl- und auch Wetterschutz aber der Aufwand ist für den Laien ja auch nicht von Pappe. Helfende Hände und anständige Werkzeuge, Platz usw. sollte auch da sein.
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Ich sehe da zu meinen keinen Unterschied. IMG_20220102_154146.jpg
Dann hast du in deinem ersten Beitrag zu den falschen Felgen verlinkt.
Ich erkenne zu deinen verlinkten sehr wohl einen Unterschied: https://www.dapper-anhaenger.d…ads/Alufelgen-600x400.jpg
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Wie hoch ist denn der Anhänger bzw. die Garage? Ich denk mal, die 157 aus der Annonce ist die Innenhöhe?
Standard-Höhe bei einer Garage sind i.d.R. 210cm oder eben mehr.
Die Hersteller-Angaben bei so einem Koffer (innen) sehen mit LxBxH 251x1,26x1,50 auch ziemlich anders als die Anzeigen-Maße aus.
Vergleiche ich den WM-Meyer- mit dem Humbaur-Unterbau, da sie sich doch recht ähnlich sind, dürfte die Gesamthöhe eigentlich auch nur ca. 200-210cm betragen. (mein Humbaur mit Planenaufbau und 140 Innenhöhe hat eine Gesamthöhe von 190cm)
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Es sind die Original Felgen von Hersteller des Anhängers. Der Anhänger kann mit diesen Felgen, alternativ, anstelle der Stahlfelgen bestellt werden.
Nun sind bei diesen Alu Felgen (neu) aber keine ABE oder sonstige Papiere dabei.
Scheint dann aber verschiedene Alus für den C300 zu geben oder?
Auf diesem C300 sind zumindest optisch andere drauf. https://i.ebayimg.com/00/s/MTIwMFgxNjAw/z/Cw0AAOSwpK1g9m38/$_57.JPG
Alternativ könntest du ja http://www.cheval-liberte.com/de/ kontaktieren damit die dir eine Freigabe der Felgen auf diesem Fahrzeug bestätigen.
Wer sich fragt warum Cheval? Darum -> "Debon Trailers sind Teil der Cheval Liberte Gruppe.
Cheval Liberte ist ein französisches Unternehmen, das mit seinen langjährigen Partnern in seinen modernen Werken in Polen zusammenarbeitet."
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Nach §58 StVZO hat das Schild 20cm Durchmesser.
Eine Lösung wäre z.B. so: AW: welches 100 kmh Schild ?
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ich benötie eine Felge in et 25 guckst du hier zb.
leider habe diese Angabe in meiner Suche nicht erwähnt .......
Siehste, deswegen habe ich auch das falsche rausgesucht.
Aber jetzt passen die Angaben dank des Moderators ja.
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Sauber.......
Edit by Mod: Auch Spassbilder bitte nur verlinken, auch das sind Copyrightverletzungen!
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Der X5 dieser Modellreihe ab 2,2t. zzgl. Trailer.
Sicher das es ein X5 ist?
Könnte es nicht auch nur ein X3 F25 sein?
Die haben ein Leergewicht von 1785 -1895kg
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Bei diesem Druckluftschrauber-Test von 02/21 ist der Metabo auch abgeschlagen auf dem letzten Platz gelandet.
https://www.rtl.de/vergleiche/…uft-schlagschrauber-test/
Metabo WAR mal ganz gut, jetzt zehren sie offenbar nur noch vom Namen.
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Vielleicht solltest du mal besser mit einem anderen Tüv-Prüfer reden und ihm deinen Anhänger zur Abnahme bringen. Solange da keine Ladung rausfallen kann könntest du selbst Nut- und Federbretter als Ladeboden verwenden.
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Ich würde sagen:
Da es ja keine rechteckige Metalltafel nach Punkt 1.3a wird, sondern ein Etikett, kommt Punkt 1.5 zum Einsatz wenn man großzügigerweise über Punkt 1.3b (selbstklebendes Etikett) hinwegsieht:
Zitat1.5. Etiketten müssen manipulations- und fälschungssicher sowie so beschaffen sein, dass sie nicht unbeschädigt entfernt werden können.
Ich würde es trotzdem zusätzlich anbringen, einfach nur um zu zeigen das du ein richtig geiles Teil gemacht hast.
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Ohne Regeln wäre es ja langweilig:
Gesetzlich vorgeschriebenes Fabrikschild
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Jedes Fahrzeug ist mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschild auszustatten, das in diesem Abschnitt beschrieben wird.
1.2. Das gesetzlich vorgeschriebene Fabrikschild ist vom Hersteller oder von dessen Bevollmächtigten anzubringen.
1.3. Das gesetzlich vorgeschriebene Fabrikschild besteht aus: a) einer rechteckigen Metalltafel oder b) einem rechteckigen selbstklebenden Etikett. 1.4. Metallschilder sind zu vernieten.
1.5. Etiketten müssen manipulations- und fälschungssicher sowie so beschaffen sein, dass sie nicht unbeschädigt entfernt werden können.
2. Angaben auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschild
2.1. Auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschild sind folgende Angaben in der nachstehenden Reihenfolge unauslöschbar aufzuführen:
a) der Name des Herstellers;
b) die vollständige Typgenehmigungsnummer;
c) die Fahrzeug-Identifizierungsnummer;
d) die technisch zulässige Gesamtmasse;
e) die technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination;
f) die technisch zulässige Gesamtmasse je Achse, angegeben in der Reihenfolge von vorn nach hinten.
2.2. Die Zeichen müssen eine Mindesthöhe von 4 mm aufweisen.
3. Besondere Bestimmungen
3.1. Kraftfahrzeuganhänger
3.1.1. Bei Kraftfahrzeuganhängern ist die technisch zulässige statische vertikale Gesamtmasse am Kupplungspunkt anzugeben.
3.1.2. Der Kupplungspunkt gilt als erste Achse und erhält die Nummer „0“.
3.1.3. Die erste Achse erhält die Nummer „1“, die zweite Achse die Nummer „2“ und so weiter, gefolgt von einem Bindestrich.
3.1.4. Die Masse der Fahrzeugkombination nach Ziffer 2.1 Buchstabe e wird nicht angegeben.
3.2. Schwere Nutzfahrzeuge
3.2.1. Bei Kraftfahrzeugen der Klasse N3, O3 oder O4 ist die technisch zulässige Gesamtmasse einer Achsengruppe ebenfalls anzugeben. Die Angabe für die „Achsengruppe“ ist mit dem Buchstaben „T“ zu kennzeichnen.
3.2.2. Bei Kraftfahrzeugen der Klasse M3, N3, O3 oder O4 kann der Hersteller die vorgesehene zulässige Gesamtmasse für Zulassung/Betrieb auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschild angeben.
3.2.2.1. In einem solchen Fall ist der Abschnitt des gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschilds, auf dem die Massen angegeben sind, in zwei Spalten zu teilen: Die vorgesehenen zulässigen Gesamtmassen für Zulassung/Betrieb sind in der linken Spalte, die technisch zulässigen Gesamtmassen in der rechten Spalte aufzuführen.
3.2.2.2. Der Code des Landes, in dem das Kraftfahrzeug zugelassen werden soll, ist in der Kopfzeile der linken Spalte anzugeben. Dieser Code muss der Norm ISO 3166-1: 2006 entsprechen.
3.2.3. Die Anforderungen von Ziffer
3.2.1 gelten nicht, wenn:
a) die technisch zulässige Gesamtmasse einer Achsengruppe der Summe der technisch zulässigen Gesamtmassen der Achsen entspricht, die Teil dieser Achsengruppe sind, und
b) der Buchstabe „T“ hinter der Angabe der Gesamtmasse jeder Achse, die Teil dieser Achsengruppe ist, hinzugefügt ist;
c) falls Ziffer 3.2.2 zur Anwendung kommt, die zulässige Gesamtmasse der Achsengruppe für Zulassung/Betrieb der Summe der zulässigen Gesamtmassen der Achsen für Zulassung/Betrieb entspricht, die Teil dieser Achsengruppe sind.
4. Zusätzliche Angaben
4.1. Der Hersteller kann unter oder seitlich von den gesetzlich vorgeschriebenen Aufschriften zusätzliche Angaben machen, die außerhalb eines deutlich markierten Rechtecks liegen müssen, in dem sich ausschließlich die in den Abschnitten 2 und 3 gesetzlich vorgeschriebenen Angaben befinden.
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union
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Und wegen rund 100 Euro diskutiert man nicht mal... Neu und gut
Dann teile ihm doch einfach mal eine deiner Quellen mit wo er es dann noch neu bekommen kann denn schließlich hatte er gestern dazu schon etwas geschrieben:
Wenn es denn verfügbar sein sollte für einen 45 Jahre alten Anhänger wäre das sicher eine Option.
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Schraubstock -> Hammer - weiße Farbe..........
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Einiges an Material hab ich eh schon länger hier liegen, hat mich fast nichts gekostet. Und ich muß meine Handwerker-/Bastler-Gene ab und zu beschäftigen als Ausgleich zum Bürojob. Ansonsten ist mein Yin und Yang nicht im Gleichgewicht.
Na dann ist günstig kaufen natürlich keine Option wenn du eh Material hast oder fast umsonst dran kommst. Ausserdem will ja auch keiner das es dann Yin und Yang schlecht geht.