Mario ich habe nach der Redundanz gefragt ....
Und das die Rampen dann nicht rauslassen sollen is wohl eh klar!🤷♂️
Genau DESWEGEN..... Thema Redundanz .....
Naja die Kennzeichenbeleuchtung war vorher auch mit in den Rücklichtern, die ....
Wenn das.so ab Werk kam und du ihn zulassen konntest sollte das auch in Ordnung sein, also war die Freigabe vom KBA da.... aber das halt auch nur für genau diesen Zustand wie er ausgeliefert wurde....
Genauso dazu das Thema Klappe für die Rampen.... mit ZWEI Verschlüssen gesichert nach Zulassung beim KBA.... wenn da nur ein Verschluss pro Rampe ist sehe ich das eher kritisch, aber vlt gilt das nur für Niedersachsen ....