Heißt das, dass wenn mein 2t Anhänger nicht länger als 9m ist darf die SML nicht mit Blinken?
Blinkende SML, also Seitenmarkierungsleuchten, sind wieder ein ganz anderes Thema. Hier ging es in erster Linie um Leuchten, die auch als Seitenblinker vorgesehen sind. Also um sowas, was Eduard Fan eingebaut hat, wenn auch als Kombi-Leuchte.
In ECE-R48 steht auch:
Zitat
Bei Fahrzeugen der Klassen M1und N1, die kürzer als 6 m sind und deren Leuchten nach den Vorschriften des Absatzes 6.5.5.2 angeordnet sind, müssen die gelben Seitenmarkierungsleuchten in angebautem Zustand auch mit derselben Frequenz (synchron) wie die Fahrtrichtungsanzeiger blinken.
Dabei geht es um die Leuchten zum Beispiel bei PKWs, die in den vorderen Kotflügeln eingebaut sind. Das sind kleine Blinkleuchten, sondern per Definition Seitenmarkierungsleuchten.
Ebenfalls in ECE-R48:
Zitat
Bei Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2, N3, O3 und O4 dürfen vorgeschriebene gelbe Seitenmarkierungsleuchten gleichzeitig mit den Fahrtrichtungsanzeigern auf derselben Fahrzeugseite blinken. Sind jedoch Fahrtrichtungsanzeiger der Kategorie 5 gemäß Absatz 6.5.3.1auf der Fahrzeugseite angebaut, so dürfen diese gelben Seitenmarkierungsleuchten nicht blinken.
Die Seitenmarkierungsleuchten an Anhängern dürfen nur blinken, wenn es sich um schwere Anhänger über 3,5t handelt (O3 und O4).
Bleib nach ECE-R48 für eine oder mehrere seitliche Blinkleuchte für Anhänger O2 zwischen 0,75t und 3,5t folgende Regelung als einzige Möglichkeit übrig:
Zitat
Bei Fahrzeugen der Klasse O2, die länger als neun Meter sind, sind maximal drei Einrichtungen der Kategorie 5 oder eine Einrichtung der Kategorie 6 auf jeder Seite zulässig.
- Kategorie 5 bedeutet "Fahrtrichtungsanzeiger gleichmäßig auf der Fahrzeugseite verteilt"
- Kategorie 6 bedeutet "Fahrtrichtungsanzeiger zwischen dem vorderen und hinterem Viertel des Fahrzeugs"
Wie sich "Seitenmarkierungsleuchte" und "Seitenblinker" voneinander unterscheiden habe ich noch nicht herausgefunden.