LED Seitenmarkierungsleuchte mit Blinkfunktion - mal bitte Eure Meinung dazu....!

  • Bevor ich die Leuchten gekauft habe und die Winkel gekantet habe, war ich beim TÜV und habe nachgefragt.

    Absolut kein Problem!

    Es kommt auf die Klassen an und diesmal nicht auf die Länge...

  • [...] war ich beim TÜV und habe nachgefragt. Absolut kein Problem! [...]

    Beim TÜV und auf hoher See ... Den Rest kennt ihr ja sicher.


    Der TÜV-Mann hätte besser bei ECE-R48 bei Punkt 6.5.3 auf Seite 163 nachlesen sollen, oder hat dein Hänger mehr als 3,5t zGM?.

  • Vorhin nochmal mit einem Dekra Menschen gesprochen.....

    Alles i.O. ......

    Ich muss ja eh diesen Monat zur HU. Dann werden wir es ja sehen was die Graukittel sagen.....;)

    Lampengitter ist ja auch noch ein Thema...;)

  • Mitblinken, wenn Sie ein gewisses E Zeichen hat.

    R5Pilmay ist da noch etwas anderer Meinung....


    Die wenigsten O2 Anhänger haben eine Länge von 9 Metern....

  • Habe gerade mal bei Hella geschaut da steht auch ab 9m

    Also würde das Ja bedeuten, wenn ich das ganz spitz sehe, wenn ich die jetzt an an baue, trotz e Prüfzeichen und TÜV hat das nicht gesehen, erlischt meine Betriebserlaubnis und wenn ich damit einen Unfall z. B. Mit Personenschaden baue könnte es passieren, daß ich ein riesen Problem habe.

    Natürlich jetzt echt ganz spitz gesehen.

  • Es wäre zwar wahrscheinlicher, dass jemand nur aufgrund des zusätzlich nachgerüsteten Seitenblinkers in der SML einen Unfall baut und dich anschließend verklagt....Aber gaaanz spitz gesehen: Ja.

    ...Das müsste dann aber schon der Oberbabbel aller Topabwälte vonne ganzen Wekt sein, sonst kommt da ja keiner drauf?

  • Heißt das, dass wenn mein 2t Anhänger nicht länger als 9m ist darf die SML nicht mit Blinken?

    Blinkende SML, also Seitenmarkierungsleuchten, sind wieder ein ganz anderes Thema. Hier ging es in erster Linie um Leuchten, die auch als Seitenblinker vorgesehen sind. Also um sowas, was Eduard Fan eingebaut hat, wenn auch als Kombi-Leuchte.


    In ECE-R48 steht auch:

    Zitat

    Bei Fahrzeugen der Klassen M1und N1, die kürzer als 6 m sind und deren Leuchten nach den Vorschriften des Absatzes 6.5.5.2 angeordnet sind, müssen die gelben Seitenmarkierungsleuchten in angebautem Zustand auch mit derselben Frequenz (synchron) wie die Fahrtrichtungsanzeiger blinken.

    Dabei geht es um die Leuchten zum Beispiel bei PKWs, die in den vorderen Kotflügeln eingebaut sind. Das sind kleine Blinkleuchten, sondern per Definition Seitenmarkierungsleuchten.


    Ebenfalls in ECE-R48:

    Zitat

    Bei Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2, N3, O3 und O4 dürfen vorgeschriebene gelbe Seitenmarkierungsleuchten gleichzeitig mit den Fahrtrichtungsanzeigern auf derselben Fahrzeugseite blinken. Sind jedoch Fahrtrichtungsanzeiger der Kategorie 5 gemäß Absatz 6.5.3.1auf der Fahrzeugseite angebaut, so dürfen diese gelben Seitenmarkierungsleuchten nicht blinken.

    Die Seitenmarkierungsleuchten an Anhängern dürfen nur blinken, wenn es sich um schwere Anhänger über 3,5t handelt (O3 und O4).


    Bleib nach ECE-R48 für eine oder mehrere seitliche Blinkleuchte für Anhänger O2 zwischen 0,75t und 3,5t folgende Regelung als einzige Möglichkeit übrig:

    Zitat

    Bei Fahrzeugen der Klasse O2, die länger als neun Meter sind, sind maximal drei Einrichtungen der Kategorie 5 oder eine Einrichtung der Kategorie 6 auf jeder Seite zulässig.

    • Kategorie 5 bedeutet "Fahrtrichtungsanzeiger gleichmäßig auf der Fahrzeugseite verteilt"
    • Kategorie 6 bedeutet "Fahrtrichtungsanzeiger zwischen dem vorderen und hinterem Viertel des Fahrzeugs"

    Wie sich "Seitenmarkierungsleuchte" und "Seitenblinker" voneinander unterscheiden habe ich noch nicht herausgefunden.

  • Wie sich "Seitenmarkierungsleuchte" und "Seitenblinker" voneinander unterscheiden habe ich noch nicht herausgefunden

    ganz einfach, durch das Prüfzeichen, es ist ja nicht nur das E mit der Nummer wichtig, sondern die gesamte Prüfnummer


    die eine Zahl bzw auch Buchstaben sagt um was für ne Leuchte es sich handelt, und welche Version usw


    eine Seitenmarkierungsleuchte heißt SM1 oder SM2, ein Blinker zb 01, auf Jens seinen Lampen müssten als beide Zahlen drauf sein


    und eine Lampe die nur SM1 heißt ist NUR eine Seitenmarkierungsleuchte und keine Blinkleuchte


    wenn sie beides sein soll, muß sie eine andere Nummer haben, so ist das mit allen


    eine Umrissleuchte hat ne andere Nummer als ne Tagfahrleuchte, auch wenn sie eventuell beide gleich aussehen und auch gleich hell sind

  • na also da hammas doch


    SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge

    5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge

    E9 Spanien

    16311 Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Bauartgenehmigung individuell erteilt

  • Mir ist da noch was eingefallen:

    Seitenmarkierungsleuchten werden mit 3 oder 5 Watt bestückt, die seitlichen Blinkleuchten mit 18 oder 21 Watt. Oder für LED-Leuchten eben das Äquivalent dazu.

  • R5Pilmay Ich habe mir natürlich nicht Deinen ganzen Anhang ECE R48 durchgelesen ;)

    Aber da müssen doch auch Manis Ausführungen drin stehen...oder?!


    Du hast doch sicherlich alles gelesen...:rolleyes::kapitulier:

  • Du hast doch sicherlich alles gelesen...:rolleyes::kapitulier:

    Ich habe in dem Anhang nach der Definition für SML und Seitenblinker gesucht, irgendwas mit Leuchtstärke oder -dichte, aber nichts entsprechendes gefunden. Da steht zwar was von "Gonio(foto)metersystem für die fotometrischen Messungen", aber in dem Fall hat das nichts mit der Leuchtdichte zu schaffen. Die gesuchte Information muss sich in einer anderen ECE-Regelung verstecken.

  • Ich meinte eigentlich E Zeichen & Co.

    Und die Länge die Du angegeben hast...


    P.S. Was wirklich interessant wäre, ob in den ECE Regelungen auch etwas zu den Lampenschutzgittern steht?!

    Wär u.U. hilfreich beim TÜV. So als Joker im Ärmel...

    Du weißt was ich meine...

  • Mir ist da noch was eingefallen:

    Seitenmarkierungsleuchten werden mit 3 oder 5 Watt bestückt, die seitlichen Blinkleuchten mit 18 oder 21 Watt. Oder für LED-Leuchten eben das Äquivalent dazu.

    Anscheinend nicht, da diese Leuchte ja definitiv für beides zugelassen ist und beide LED gleich sind


    steht ja auch drauf


    12V/24V

    SM1 0,6/1,3W

    5 0,6/1,3W


    beide sind gleich

  • Anscheinend nicht, da diese Leuchte ja definitiv für beides zugelassen ist und beide LED gleich sind

    Die Leuchtdichte hat nicht unbedingt was mit der angegebenen Leistung zu tun. Die SML bei Eduard Fan leuchtet rundum in 180° Abstrahlwinkel, während die Seitenblinker mit Reflektoren nach vorn und hinten arbeiten, vermutlich mit ca. 40° in der Horizontalebene und vielleicht 10° in der Vertikalebene. Diese Leuchten mit Glühfaden sind meist ohne Reflektoren, vielleicht noch mit ein paar Fresnellinsen in der Streuscheibe.


    Eduard Fan kann sicher mal seine augenscheinliche Eindrücke schildern.

  • Da ich die Winkel nicht nachmessen kann bringt mir diese Aussage gar nichts...

    Und selbst wenn ich die Winkel beziffern könnte, wem bringt das was?

    Mir reicht, dass die Leuchte zugelassen ist.

    Und Aussagen über Leuchtdichte und Co....:vergisses:.

  • Die Leuchtdichte hat nicht unbedingt was mit der angegebenen Leistung zu tun. Die SML bei Eduard Fan leuchtet rundum in 180° Abstrahlwinkel, während die Seitenblinker mit Reflektoren nach vorn und hinten arbeiten, vermutlich mit ca. 40° in der Horizontalebene und vielleicht 10° in der Vertikalebene. Diese Leuchten mit Glühfaden sind meist ohne Reflektoren, vielleicht noch mit ein paar Fresnellinsen in der Streuscheibe.


    Eduard Fan kann sicher mal seine augenscheinliche Eindrücke schildern.

    Du eierst aber ganz schön viel rum. Sag doch einfach, dass Dich die Fachlektüre auch nicht weiter gebracht hat.

    MfG Pit