Ich hätte ja die Info dieser Webseite verlinkt, wenn sie denn korrekt und vollständig gewesen wäre.
"(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Personenkraftwagen mit Anhänger, 80 km/h
b) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen…
Aber mir fallen da direkt zwei Fehler auf Anhieb auf, dann lieber was korrektes externes. Hier wird nur auf die Anti-Schlinger Kupplung verwiesen, nicht auf die Esp-Systeme mit Antischlingerfunktion, welche analog anerkannt werden, wenn explizit im Fzg-Schein benannt.
Und im Text wird bei der Faktorberechnung auf das zGG des Zugfahrzeuges verwiesen. Eigentlich aber wäre korrekt, es auf die Leermasse des Zugfahrzeuges zu beziehen. Weiter habe ich gar nicht mehr gelesen und geprüft.