Fenster müssen wie Lichter bauartgeprüft sein, man sieht ja auf seinen Bildern sogar das Prüfzeichen
Meines Wissens nach trifft das nur auf Fahrzeuge zu, in denen sich während der Fahrt Personen aufhalten, also Wohnmobile. Dafür spricht auch, dass sich der TÜV-Prüfingenieur bei der Vollabnahme meines vor der Verschrottung geretteten Wohnwagens für die quadratisch zugesägte Acrylplatte nicht die Bohne interessiert hat, die damals an Stelle eines zertrümmerten Seitenfensters provisorisch angeschraubt war. Zu übersehen war die nicht und so demonstrativ wegschauen kann man gar nicht, schon gar nicht bei einer Vollabnahme nach längerer Stillegung.
Dass trotzdem alle neu verbauten Wohnwagenfenster ein Prüfzeichen tragen, ist einfach der Tatsache geschuldet, dass die Hersteller der Fenster ohne doppelte Logistik beide Anwendungen abdecken wollen, also Wohnwagen und WoMos.
Ansonsten müssten ja auch die Fenster, die der Glaser auf seinem Lastenanhänger zur Baustelle transportiert, bauartgeprüft sein. ![]()
Wer weiss, wo das genau geschrieben steht und hat dazu ggf. einen Link?
Beste Grüße
Dirk