Das mit der Aufzeichnungspflicht etc. bleibt halt weiterhin bestehen. Heißt defacto Tachograph / Fahrtenschreiber. 
Da kann man sich "Späße" wie bei 'ner Leerfahrt mal 120 fahren oder ähnliches halt DIREKT abschminken... (macht man ja eh nicht als gesetzestreuer Bürger aber... jo...
)
Gruß Jonas
Warum kann man sich Späße wie 120 abschminken???
Wenn Fahrtenschreiber nachgerüstet werden sind ja heute nur noch der DTCO 1381 zulässig, die alten mit Diagrammscheibe nicht mehr. So, wenn der Zug eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen hat, ist das Zugfahrzeug fahrtenschreiberpflichtig! Aber nur bei Anhängerbetrieb!!! Ohne Anhänger darf der Zugwagen, ist ja unter 3,5 Tonnen, so schnell fahren wie er möchte, also wird im DTCO die Geschwindigkeitsüberwachung abgeschaltet. Es gibt keinen Eintrag dann in dem entsprechenden Speicher, wenn Du schneller als 90 fährst! Aber dennoch muss man vorsichtig sein, wird man von der
angehalten, kann man einen Geschwindigkeitsausdruck machen.
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Und nur jetzt kann der
sagen, dass Du mit Anhänger zu schnell warst. Macht er den Ausdruck von gestern und da sind Spitzen von 130 km/h drin, kann er Dir nicht nachweisen, dass da ein Anhänger am Auto war, das wird nirgendswo aufgezeichnet. Im Gerät wird der heutige Tag und die letzten 364 gespeichert. Man kann vielleicht am Profil ableiten, dass es möglich war, dass ein Anhänger dran war, wenn man die ganze Zeit um die 80 fährt und dann eine Spitze von 120 drin ist, beweisen kann man es nicht, ich kann auch ohne Anhänger hinter den LKW bleiben.
Das ist auch ein Grund, warum ich mir einen eigenen Kipper mit 1,5 Tonnen Gesamt holen will. Ich kann den von meinen Nachbarn nutzen, der hat aber 2 Tonnen und mein Auto auch, also 4 Tonnen zulässiges Gesamtzuggewicht, somit Fahrtenschreiber pflicht, bei gewerblicher Nutzung.
Andreas