Beiträge von Amtrack

    geht eigentlich garnicht


    Richtig - außer man fährt halt rückwärts.
    Aber da ist man selten so schnell unterwegs, als dass da wirklich Dreck umherfliegen würde :biggrins:

    Bei normaler Drehrichtung der Reifen fliegt der Schmutz nach schräg oben/hinten, relativ steil sogar.
    Ich hatte dazu mal eine Grafik gesehen, finde sie aber nicht wieder.
    Diese "Wurfrichtung" erklärt aber, warum Motorräder eben keine komplett geschlossenen Kotflügel vorne und hinten haben und warum das beim Anhänger demnach auch so nicht notwendig ist.


    Und letztlich auch, warum Steinschläge auf der Frontscheibe und oben am Scheibenrahmen häufiger auftreten, als direkt vorne an der Stoßstange oder der Motorhaubenkante.

    Um hier noch zu einem Abschluss zu kommen: Ende des Monats hole ich mir einen THK5/2W, mit frischer HU und Betriebserlaubnis (was eine vglw. einfache reguläre Zulassung ergibt).

    Der ist gefedert und an beiden Achsen gebremst.
    Natürlich mit Einleiterdruckluft (macht ja Sinn bei meinem Zugfahrzeug) und hydraulischem 2 Seitenkipper (macht ebenfalls Sinn, da ich am Heck bereits Hydraulik habe).
    THK5 halt.

    Ich hatte mir vorher einen Mössbauer 3seiten Druckluftkipper angeschaut, aber der war.... mhja.... nennen wir es "ein Projekt für Enthusiasten".
    Der Luftzylinder zum Kippen war tatsächlich (noch) voll funktionsfähig, aber Ersatzteile sind da alles andere, als einfach aufzutreiben.
    Einfach zu viel Arbeit.

    Die Unimog typischen Müller-Mitteltal Anhänger standen auch als Option im Raum, jedoch ist auch dort zumeist ein Druckluftkippzylinder verbaut (eben weil für Unimog gedacht) und die Anhänger an sich haben eine vglw. kleine Ladefläche.
    Für meine Zwecke eigentlich zu klein, weswegen ich dann den Tipp mit HW60 / THK5 und co. berücksichtigt habe und dort mal geschaut habe.

    Und eines muss man sagen: robust ist die Osttechnik allemal.



    Ok, gehen wir mal ins Detail.
    Das "Problem" am 411er ist wohl, dass er eine direkt betätigte Einkreishydraulikbetriebsbremse hat - also keine Verstärkung durch Unterdruckbremskraftverstärker oder sowas aber eben auch keine reine mechanische Bremse wie bspw. an meinem alten Deutz.

    Geeignete Anhängersteuerventile gibt es, die sind aber doch relativ teuer (1000-1500€) - ich habe aber noch keine Recherche diesbezüglich angestellt.

    Die Druckluft ist nur zum Einschalten der Achssperren und eben für Anhängerbetrieb vorgesehen (und für den Kippaufbau welcher aber durch eine starre Pritsche ersetzt wurde).

    Einleiterdruckluft ist halt vorhanden, passende Anhänger gibt es auch - wenn auch selten.
    Und aus technischer Sicht mache ich mir bei Einleiterdruckluft jetzt auch keinen Kopf, da das ja mein ganz persönliches Spielzeug ist und ich, gerade im Anhängerbetrieb, ausschließlich selber fahre werde -> soll heißen ich weiß um die bestehenden Nachteile und Risiken dieser Umsetzung.

    Kombipresser hat er nicht, glücklicherweise (gibt kaum noch Ersatzteile).
    Er hat einen "normalen" Druckluftkompressor und zusätzlich die sogenannte "Schmidt Hydraulik" - beide über separate Keilriemen von der vorderen Riemenscheibe angetrieben.

    Zapfwelle vo+hi hat er auch noch (hinten sitzt die originale MB-Seilwinde dran), tut hier aber nichts zur Sache.

    Ist schon ein schönes Spielzeug.
    Und neben Traktor (der aber langsamer ist) die einzig realistische und legale Möglichkeit, die Schlüsselzahl 79.06. ausnutzen zu können - also ein "B" Fahrzeug mit mehr als 3,5to Anhängelast zu fahren.

    Ich habe es wieder genietet, bei dem 750kg TPV Hoppser.
    Warum? Weil es eine nicht lösende Verbindung ergibt, bei Verschraubungen ist das nicht immer gegeben (Drehmoment? Schraubensicherung?) und teilweise kommst du auch einfach nicht hin, um es zu verschrauben.

    Die Konstrukteure haben sich dabei manchmal (aber sicher nicht immer ;) ) mehr gedacht als "is billiger so".

    Die Zulassung des Zugfahrzeugs ist relativ wurscht.

    Es kommt es immer rein auf den Zweck der Fahrt an; egal welches Fahrzeug. 8o


    Korrekt.
    Es handelt sich nicht um LoF Verwendung, sowohl beim Unimog als auch beim Anhänger.
    Daher beide Fahrzeuge mit schwarzem Kennzeichen.
    Unimog mit Zulassung als Zugmaschine.


    Hallo Gerhard,
    der U411 hat leider "nur" eine Einleiterdruckluftbremse.
    Umrüstung auf 2 Leiter ist hier vglw. aufwendig und teuer - also zumindest laut Unimog Forum.
    Ich selber habe ich mich diesbezüglich noch nicht schlau gelesen.
    Wenn es so einfach wäre wie du schreibst, wäre das in der Tat eine echte Option.

    Am Anhänger geht das natürlich viel einfacher , macht aber halt keinen Sinn, wenn es die Zugmaschine nicht hergibt.

    Mein aktueller Favorit geht in Richtung Müller-Mitteltal 2 Achs-Dreiseitenkipper.
    Das waren ja damals quasi DIE Anhänger für die 411er (und haben Einleiter Druckluftbremse):

    https://www.fahrzeugbilder.de/…-unimog-411-mit-80991.jpg


    Bildquelle: https://www.fahrzeugbilder.de/…mit-muellermitteltal.html

    Hallo miteinander,
    ja - ich weiß, dass es hier hauptsächlich um PKW Anhänger geht und nicht um die großen Brüder.

    Aber ich wüsste nicht, in welchem Forum ich diese Frage sonst stellen sollte. :/

    Folgende Thematik:

    - ich habe ein Zugfahrzeug (Zulassung als "Zugmaschine") welches ich mit Führerscheinklasse "B" fahren darf
    - ich darf an dieses Fahrzeug bei regulärer Zulassung ohne LoF Zweck 7 Tonnen anhängen und auch ziehen, theoretisch sogar 2 Anhänger (da Zugmaschine)

    Einsatzzweck ist das Holen von Holz aus dem eigenen Wald, beengte Örtlichkeiten mit wenig Platz, aber vielen Möglichkeiten hängen zu bleiben ;)

    Am Zugfahrzeug ist im Heckbereich eine Seilwinde montiert, vorne kommt entweder ein Frontlader oder ein kleiner Dreipunktkran zum Verladen -> das Zugfahrzeug wird also vom zu ziehenden Anhänger abgekuppelt und dieser muss in unebenem Terrain sicher stehen und beladen werden.

    Daher stellen sich mir Fragen, auf die ich mir hier ein paar weitere Gedankengänge erhoffe, die ich evtl. nicht berücksichtigt habe.

    Nämlich:

    Auflaufbremse vs Druckluftbrems
    e (das Zugfahrzeug hat eine Einleiter Druckluftbremse)

    Vorteile Auflaufbremse:

    - günstigere Ersatzteile
    - einfache, bewährte Technik

    - kann zur Not an jedes andere Fahrzeug mit entsprechender Anhängevorrichtung, daher wohl besserer Wiederverkauf

    Nachteile Auflaufbremse:

    - wirkt nicht im Stand

    - wirkt nicht bergab/beim Rückwärtsschieben (im Wald vollbeladen bei einem "nur" 3,5to schweren Zugfahrzeug könnte/wird(?) das ein Sicherheitsproblem darstellen!)


    Vorteile Druckluftbremse:

    - besser Dosierbar
    - wirkt jederzeit solange Druckluft im Tank ist (ja, ich weiß warum Einleiter durch Zweileiter ersetzt wurde - Umrüstung kommt aus Kostengründen aber nicht in Frage)


    Nachteile Druckluftbremse:

    - weniger geeignete Zugfahrzeuge (Wiederverkauf)
    - teurere Ersatzteile und mehr Bauteile (Schläuche, Tank)
    - Aufwendigere Instandhaltung und erheblich mehr Wartungsaufwand im Betrieb als eine schnöde Auflaufbremse (Entwässern etc.)




    Und nahtlos übergehend stellt sich die Frage, ob Drehschmel oder Zentralachsanhänger...

    Der Drehschemel wird, gerade im unebenen Gelände, sicherer stehen - muss aber natürlich passend eingeparkt werden (können ;) ).
    Das werde ich wohl mit Übung in den Griff bekommen.

    Jetzt der Hauptgrund für die Überlegung: das Zugfahrzeug ist mit einer Rockinger Kupplung ausgestattet, welche abknicken kann/darf - diese ist speziell für sehr geländegängige Fahrzeuge gedacht.
    Nachteil: max. 50kg Stützlast was bei den üblichen, landwirtschaftlichen Einachsern ja nicht annähernd ausreicht (die fahren mit 800-1000kg Stützlast).

    Jetzt habe ich aber die Seilwinde am Heck samt massiver, rahmenverschraubter Trägerplatte unter der Rockinger montiert, das Zugmaul kann also gar nicht wirklich abklappen in meinem Fall.
    Es gibt da üblicherweise 2 Lösungen -> a.) einen Träger unterhalb des Zugmauls anbringen, damit dieses nicht mehr abknicken kann (Nachteil: die Kupplung kann sich nicht mehr verdrehen -> der Anhänger schmeißt das Zugfahrzeug mit um, wenn er kippt) oder b.) ein neues Zugmaul welches keine Knickfunktion hat.

    Beim Drehschemel ergibt sich diese Thematik aber gar nicht erst, da dieser keine statische Stützlast hat.


    Wenn man die Leute fragt, die so etwas regelmäßig betreiben, dann kommt eigentlich immer der Einachs-Dreiseitenkipper mit Auflaufbremse - das Universalanhängegerät für den Wald. :/ ^^


    Ich danke herzlich im Vorfeld für Beteiligung.
    Es gibt ja doch einige hier, die auch in diesen Bereichen bereits praktische Erfahrungen vorweisen können im Gegensatz zu mir.

    Hatte von euch noch niemand ein Boot? :biggrins:

    Bei meinen Booten waren die Anhänger immer in der Bootshaftpflicht mit versichert - auch im abgekuppelten Zustand.
    Und bei der Bootskasko war dann auch Diebstahl und son Kappes vom Anhänger mit dabei.

    Da es beim Boot aber *keine* Versicherungspflicht gibt, gab und gibt es natürlich auch Fälle, bei denen man dann selber geradestehen muss, wenn eben weder Bootshaftpflicht noch Fahrzeughaftpflicht (weil nicht angekuppelt) einspringen.
    Kann unschön und teuer werden.

    Nach 2,5 Tagen habe ich Antwort von der Führerscheinstelle erhalten.

    Hier mal im Original (Begrüßung und Signatur entfernt zwecks Datenschutz):


    Zitat

    die Schlüsselzahl 79.06 wird Ihnen bei einer Neuausstellung ihres Kartenführerscheins erteilt. Sie müssen einfach mit einem aktuellen Passbild und ihrem Führerschein während den Öffnungszeiten beim Landratsamt vorsprechen und die aktuellen Schlüsselzahlen werden Ihnen eingetragen.


    Also doch "einfach".
    Jetzt frage ich dann noch bei der lokalen Polizeistation nach, ob ich zwingend die Neuausstellung des FS benötige, oder ob im Falle einer Kontrolle der Umstand bekannt ist (wenn ich darauf hinweise), dass ich für den Zusatz 79.06. berechtigt bin.

    Willkommen in Deutscheland, wo du ohne Papiere Bürgergeld erhälst und dein Geburtsdatum frei wählen kannst, aber die einfache Frage "was darf ich mit meinem Führerschein fahren?" zu mehrstündiger Recherchearbeit ausartet. :biggrins:

    Zum Zeitpunkt meiner Prüfung vom BE gab es die Änderung ja noch gar nicht, und somit auch keine 79.06. die man hätte eintragen können.
    Umgetauscht werden musste mein FS bisher auch nicht.
    Ich bin da schon positiv gestimmt.

    Ob ich jedoch überhaupt eine Antwort bekomme?

    Ansonsten muss ich mich mal in die Warteschleife klemmen und telefonisch nachfragen, wann man meine eMail bearbeiten möchte. :/

    Ich denke, dass du da irrst.
    Denn: LoF ist die gewerbliche Arbeit in Land- oder Forstwirtschaft.

    Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen sofern es "hieb- und stichfest" ist, denn das würde natürlich vieles vereinfachen.

    Ich sehe es aber wie Glonntaler, dass der Privatwald und die private Brennholzbeschaffung daraus eben reines Privatvergnügen ist, und hier keine LoF Regelungen greifen.

    Ich stelle die Frage in den Raum.

    Was hat der Zoll und der erzielte Umsatz mit der Fahrerlaubnisverordnung zu tun?

    Schwarzes Kennzeichen bedeutet doch nicht grundsätzlich das keine LoF betrieben wird oder werden kann.


    Umgekehrt wird ein Schuh daraus: grünes Kennzeichen bedeutet, dass LoF zumindest dem Zoll gegenüber schonmal nachgewiesen werden konnte.
    Wenn man natürlich mit grünem Kennzeichen 3 Paletten Pflastersteine für seine Einfahrt holt, dann darf im Falle einer Kontrolle durchaus die "LoF" Verwendung in Frage gestellt werden mit allen rechtlichen Folgen inkl. Fahren ohne Führerschein und co... ab und an erwischt es mal einen 17 Jährigen mit Vadderns Großschlepper und dickem Anhänger.
    Selten, aber solche Fälle schaffen es meist in die Zeitung.

    Der Zoll hat sich auch schonmal auf Oldtimertreffen unbeliebt gemacht, weil die ganzen grünen Kennzeichen, welche die Fahrt zum Treffen *nicht* separat versteuert haben entsprechende Strafen erhalten haben... Fahrt zum Oldtimer Treffen ist halt kein LoF Zweck.

    Natürlich kann man auch LoF mit schwarzem Kennzeichen betrieben.


    L und T hängen halt direkt mit "LoF" zusammen, deswegen vermischt sich hier die Fahrerlaubnisverordnung mit dem Steuerrecht.



    Vielleicht hilft dir das weiter.


    Hättest den alten 3er wäre es wieder was anderes.



    Ja, die "Gnade" der späten Geburt... X/ hat halt auch mal handfeste Nachteile.


    Berufskraftfahrerqualifikation fällt in meinem Fall ja (eigentlich?) nicht an, da ich das nicht gewerblich betreibe.

    Ich bin wirklich sehr auf die Antwort meiner Führerscheinstelle gespannt...

    Die Diskussion ob LoF oder nicht ist hier nicht zielführend, denn es ist *kein* LoF, auch wenn es Wald ist.
    Das habe ich hinreichend recherchiert und Glonntaler hat da auch vollkommen recht.
    Deswegen kommt eben das schwarze Kennzeichen (mit allen Folgen u.a. den Anhänger betreffend) zum Tragen wodurch ich eben eine reguläre Zulassung für den Anhänger hinterm Schlepper benötige, nix Folgekennzeichen oder sowas.

    Und weil es kein LoF ist, kann ich auch Klasse L und T vergessen, denn:


    Zitat

    Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden

    LoF ist hier nicht gegeben.

    Und, zumindest hier, ist ein LoF Zweck auch erst gegeben, wenn man im Jahr 1500€ Umsatz erzielt - erst dann ist man beim Zoll LoF berechtigt und bekäme auch ein grünes Kennzeichen.
    Ich erziele gar keinen Umsatz, weil ich mein eigenes Brennholz ausm Wald hole. :/


    Also kommt B zum Tragen, somit gehen nur vglw. kleine Traktoren, die eben nicht mehr als 3,5to zgG aufweisen oder entsprechend abgelastet sind.

    Der interessante Teil ist aber, dass ich meinen BE zwischen 01.09.2009 und 19.01.2013 gemacht habe - somit an sich 79.06. "berechtigt" wäre.
    Ich habe meine Führerscheinstelle bereits gefragt, aber die Antwort lässt noch auf sich warten.
    79.06. bedeutet, dass ich an (irgendein) 3,5to zgG Zugfahrzeug *jeden* fahrzeugrechtlich zulässigen Anhänger hängen darf.

    Im Extremfall: ich hole mir einen alten, kleinen Unimog, und darf da dann bspw. 13 Tonnen dranhängen sofern durchgehend gebremst.
    Oder halt nen Dodge Ram mit Druckluftbremse und Schwanenhalstrailer mit XX Tonnen.

    Im ganz konkreten Fall: ich möchte an meinen alten Deutz mit 3,2to zgG einen Einachsdreiseitenkipper dranbammeln, auflaufgebremst mit voraussichtlich 6 to zgG.

    Rein theoretisch dürfte ich das, sofern ich die 79.06. im Führerschein eingetragen bekomme.