Das ist quatsch - kurz gesagt.
Zumindest für deine verlinkten 750kg Anhänger wenn die regulär hinter einem in Deutschland zugelassenen PKW gezogen werden sollen.
Lange Form: jeder Anhänger, welcher mit einem Kraftfahrzeug gezogen wird, benötigt ein Kennzeichen in D.
Vollkommen egal ob 400kg, 750kg, 3500kg oder 20.000kg.
Es gibt selbstverständlich Anhänger, welche ohne ZB2 gefahren werden können.
Die haben aber dennoch eine ZB1 (steuerfreie Anhänger wie bspw. Sportgeräteanhänger) oder zumindest eine ABE/Betriebserlaubnis (Anhänger in LoF Verwendung).
Dennoch haben auch diese Anhänger ein Kennzeichen!
Man sieht zwar ab und an landwirtschaftliche Anhänger ohne Kennzeichen am Traktor hängen, das ist aber schlichtweg nicht erlaubt.
Die Anhänger in LoF Verwendung dürfen mit einem Folgekennzeichen vom Betrieb ausgestattet sein.
Das muss nicht zwingend das Kennzeichen des ziehenden Traktors sein, es reicht ein Kennzeichen irgendeines Traktors dieses Betriebes.
Ausleihen vom Anhänger ist nicht, außer der leihende Betrieb setzt sein eigenes Folgekennzeichen dran.
Diese Anhänger benötigen eine Betriebserlaubnis, welche mitzuführen ist, da ansonsten ja keinerlei Zulassungsunterlagen für den Fall einer Kontrolle dabei sind (logisch, so ohne Zulassung) UND eben ein (Folge)Kennzeichen.
Ohne Kennzeichen ist nicht in D.