Hatte von euch noch niemand ein Boot?
Bei meinen Booten waren die Anhänger immer in der Bootshaftpflicht mit versichert - auch im abgekuppelten Zustand.
Und bei der Bootskasko war dann auch Diebstahl und son Kappes vom Anhänger mit dabei.
Da es beim Boot aber *keine* Versicherungspflicht gibt, gab und gibt es natürlich auch Fälle, bei denen man dann selber geradestehen muss, wenn eben weder Bootshaftpflicht noch Fahrzeughaftpflicht (weil nicht angekuppelt) einspringen.
Kann unschön und teuer werden.
Beiträge von Amtrack
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Hast es schon benutzt? mehr als einmal?
*Bootsbesitzer hier*
Ja, habe ich.
Wenn man kein neues Bugfenster für 600 Flocken kaufen möchte, dann ist das Zeugs für Haarrisse(!) eine gute Wahl.
Größere Risse funktionieren allerdings nicht... da läuft es einfach raus wie rein. -
Man kann für den Preis von einem Eduard natürlich auch irgendeinen Polenanhänger kaufen, der rostet dann aber schon beim Verkäufer und ist nicht mal ansatzweise vergleichbar.
Den kann man aber beladen, ohne das die Achse schleift
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Kann sich jeder selbst seine Gedanken dazu machen…
Ja, oder einfache Mathematik anwenden...
Auto voll laden, den ØVerbrauch resetten, dann leer fahren und die gefahrenen Kilometer (bspw. 320km) mit dem Durchschnitt multiplizieren (bspw. 22,8kWh/100km) -> nutzbare Akkukapazität.
(320*22,8)/100 = 72,96kWh
Ich weiß, uncool...Ich mag mein eMobil
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Nach 2,5 Tagen habe ich Antwort von der Führerscheinstelle erhalten.
Hier mal im Original (Begrüßung und Signatur entfernt zwecks Datenschutz):
Zitatdie Schlüsselzahl 79.06 wird Ihnen bei einer Neuausstellung ihres Kartenführerscheins erteilt. Sie müssen einfach mit einem aktuellen Passbild und ihrem Führerschein während den Öffnungszeiten beim Landratsamt vorsprechen und die aktuellen Schlüsselzahlen werden Ihnen eingetragen.
Also doch "einfach".
Jetzt frage ich dann noch bei der lokalen Polizeistation nach, ob ich zwingend die Neuausstellung des FS benötige, oder ob im Falle einer Kontrolle der Umstand bekannt ist (wenn ich darauf hinweise), dass ich für den Zusatz 79.06. berechtigt bin.
Willkommen in Deutscheland, wo du ohne Papiere Bürgergeld erhälst und dein Geburtsdatum frei wählen kannst, aber die einfache Frage "was darf ich mit meinem Führerschein fahren?" zu mehrstündiger Recherchearbeit ausartet. -
Zum Zeitpunkt meiner Prüfung vom BE gab es die Änderung ja noch gar nicht, und somit auch keine 79.06. die man hätte eintragen können.
Umgetauscht werden musste mein FS bisher auch nicht.
Ich bin da schon positiv gestimmt.
Ob ich jedoch überhaupt eine Antwort bekomme?Ansonsten muss ich mich mal in die Warteschleife klemmen und telefonisch nachfragen, wann man meine eMail bearbeiten möchte.
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Ich denke, dass du da irrst.
Denn: LoF ist die gewerbliche Arbeit in Land- oder Forstwirtschaft.
Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen sofern es "hieb- und stichfest" ist, denn das würde natürlich vieles vereinfachen.
Ich sehe es aber wie Glonntaler, dass der Privatwald und die private Brennholzbeschaffung daraus eben reines Privatvergnügen ist, und hier keine LoF Regelungen greifen. -
Ich stelle die Frage in den Raum.
Was hat der Zoll und der erzielte Umsatz mit der Fahrerlaubnisverordnung zu tun?
Schwarzes Kennzeichen bedeutet doch nicht grundsätzlich das keine LoF betrieben wird oder werden kann.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: grünes Kennzeichen bedeutet, dass LoF zumindest dem Zoll gegenüber schonmal nachgewiesen werden konnte.
Wenn man natürlich mit grünem Kennzeichen 3 Paletten Pflastersteine für seine Einfahrt holt, dann darf im Falle einer Kontrolle durchaus die "LoF" Verwendung in Frage gestellt werden mit allen rechtlichen Folgen inkl. Fahren ohne Führerschein und co... ab und an erwischt es mal einen 17 Jährigen mit Vadderns Großschlepper und dickem Anhänger.
Selten, aber solche Fälle schaffen es meist in die Zeitung.
Der Zoll hat sich auch schonmal auf Oldtimertreffen unbeliebt gemacht, weil die ganzen grünen Kennzeichen, welche die Fahrt zum Treffen *nicht* separat versteuert haben entsprechende Strafen erhalten haben... Fahrt zum Oldtimer Treffen ist halt kein LoF Zweck.
Natürlich kann man auch LoF mit schwarzem Kennzeichen betrieben.
L und T hängen halt direkt mit "LoF" zusammen, deswegen vermischt sich hier die Fahrerlaubnisverordnung mit dem Steuerrecht.Vielleicht hilft dir das weiter.
Hättest den alten 3er wäre es wieder was anderes.
Ja, die "Gnade" der späten Geburt...
hat halt auch mal handfeste Nachteile.
Berufskraftfahrerqualifikation fällt in meinem Fall ja (eigentlich?) nicht an, da ich das nicht gewerblich betreibe.Ich bin wirklich sehr auf die Antwort meiner Führerscheinstelle gespannt...
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Die Diskussion ob LoF oder nicht ist hier nicht zielführend, denn es ist *kein* LoF, auch wenn es Wald ist.
Das habe ich hinreichend recherchiert und Glonntaler hat da auch vollkommen recht.
Deswegen kommt eben das schwarze Kennzeichen (mit allen Folgen u.a. den Anhänger betreffend) zum Tragen wodurch ich eben eine reguläre Zulassung für den Anhänger hinterm Schlepper benötige, nix Folgekennzeichen oder sowas.
Und weil es kein LoF ist, kann ich auch Klasse L und T vergessen, denn:ZitatZugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
LoF ist hier nicht gegeben.
Und, zumindest hier, ist ein LoF Zweck auch erst gegeben, wenn man im Jahr 1500€ Umsatz erzielt - erst dann ist man beim Zoll LoF berechtigt und bekäme auch ein grünes Kennzeichen.
Ich erziele gar keinen Umsatz, weil ich mein eigenes Brennholz ausm Wald hole.Also kommt B zum Tragen, somit gehen nur vglw. kleine Traktoren, die eben nicht mehr als 3,5to zgG aufweisen oder entsprechend abgelastet sind.
Der interessante Teil ist aber, dass ich meinen BE zwischen 01.09.2009 und 19.01.2013 gemacht habe - somit an sich 79.06. "berechtigt" wäre.
Ich habe meine Führerscheinstelle bereits gefragt, aber die Antwort lässt noch auf sich warten.
79.06. bedeutet, dass ich an (irgendein) 3,5to zgG Zugfahrzeug *jeden* fahrzeugrechtlich zulässigen Anhänger hängen darf.
Im Extremfall: ich hole mir einen alten, kleinen Unimog, und darf da dann bspw. 13 Tonnen dranhängen sofern durchgehend gebremst.
Oder halt nen Dodge Ram mit Druckluftbremse und Schwanenhalstrailer mit XX Tonnen.
Im ganz konkreten Fall: ich möchte an meinen alten Deutz mit 3,2to zgG einen Einachsdreiseitenkipper dranbammeln, auflaufgebremst mit voraussichtlich 6 to zgG.
Rein theoretisch dürfte ich das, sofern ich die 79.06. im Führerschein eingetragen bekomme. -
Servus zusammen,
ich habe da einen Sonderfall, bei dem ich im Vorfeld gerne wissen würde, ob ich das soweit korrekt recherchiert habe.
Ich habe den BE und falle in den Sonderfall, dass ich den BE vor dem 19.01.13 gemacht habe und somit das Anhängsel "unbegrenzt" in Punkto Gewicht sein darf sofern es fahrzeugrechtlich zulässig ist.
Stichwort "Zusatz 79.06.".
In der Klasse B darf es natürlich dennoch nur maximal 3,5to zgG sein.Wie ihr seht: schon ein ziemlicher Sonderfall, welcher selten zur Praxisanwendung kommt.
Jetzt käme aber wohl tatsächlich ein Praxisfall bei mir in Frage, denn ich möchte gerne (m)einen alten Traktor (zgG unter 3,5to) mit schwarzem Kennzeichen fahren.
Ich habe Privatwald, aber eben ohne Gewinnerzielung und somit auch nicht für ein grünes Kennzeichen qualifiziert.
Mit grünem Kennzeichen ginge mehr, ist hier aber nicht das Thema weil eben nicht möglich/berechtigt dafür.
Also: Traktor schwarzes Kennzeichen ("Nutzfahrzeug"), ein evtl. Anhänger benötigt natürlich auch ein schwarzes Kennzeichen weil hier kein Folgekennzeichen möglich ist.
An so einen Traktor, auch an einen alten, kann man schon ordentlich was dranhängen.
Hier muss ich noch schauen, ob etwas auf dem Zugmaul oder in den Papieren steht - im Zweifel aber weder noch.
Nun meine Fragen:- darf ich mit Traktor und bspw. 6 Tonnen Dreiseitenkipper mit BE fahren?
Oder muss ich hier erst den Zusatz 79.06. "eintragen" lassen?EDIT -> Ja, ich muss die 79.06. im Führerschein nachtragen lassen, ansonsten bleibt das 3,5to Limit beim Anhänger!
- falls bezüglich Anhängelast "weder noch" zum Tragen kommt (keine Info auf Zugmal und in den Papieren), zählt dann wie beim grünen Kennzeichen "das was der Traktor ziehen kann, darfst du auch anhängen"?
EDIT2 -> bei Fahrzeugen nach 1960 muss es ein Typenschild an der AHK / Zugmaul geben, bei allem davor gilt "Bestandsschutz"
Hier muss ich nochmal genau suchen gehen in der Hoffnung, am alten Deutz da etwas zu finden.Vielen Dank vorab.
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Naaa, ich red schon vom EV6.
Das ist ja von Fahrzeug zu Fahrzeug verschieden, weil eben so erhebliche Unterschiede in Akkugröße, Verbrauch und natürlich Ladezeiten bestehen. -
Ich bin schon ein paar Mal mit Anhänger und reinem eAuto gefahren.
Ich darf ja einen EV6GT mein Eigen nennen.
Der hat 1800kg Anhängelast und zieht das auch recht gut weg.
Sind halt 740nm die mehr oder weniger ab Stand anliegen (stimmt im Detail nicht, aber so weit in die Materie gehen wir hier mal nicht).Verbrauch war mit meinem 2,7to Anhänger bei -2°C und der üblichen "ich bring da mal was zum Wertstoffhof" Runde bei 34kWh/100km.
Im Sommer war ich auch auf einer längeren Tour unterwegs inkl. Fahrzeug aufladen (also den Akku, nicht die Ladung für den Anhänger...) am Zielort für den Rückweg.
Da ich zu faul bin, alles nochmal hier zu tippen einen Verweis auf meinen Bericht im EV6 Forum -> *klick mich*
Kurzfassung:
- 32,5kWh / 100km auf dem Hinweg- 33kWh / 100km auf dem Rückweg
- 15 Minuten Ladezeit (800v!
) mit Ø182kW
Der EV9 basiert technisch auf der gleichen eGMP Plattform wie der EV6, hat aber einen erheblich größeren Akku (77kWh vs 100kWh) - aber schrankwandbedingt wird der EV9 weder schneller in der Reisezeit sein noch weiter kommen als der EV6.
Ich würde beim EV9 samt Anhänger von guten 40kWh / 100km ausgehen wenn du normal unterwegs sein möchtest.
Heißt: 200km realistische Reichweite und dann gehts an die erste HPC Ladesäule.
Hier gebe ich zu bedenken: wenn man zum Laden abkuppeln muss, weil der Platz sonst nicht ausreicht ist das NERVIG.Mit ner E Gurke rast man nicht, da fährt man brav hinter den LKW her, dann kommst auch mit den meist angegebenen 17 kWh aus
vMax 267
Im Langzeitschnitt habe ich 27,irgendwas kWh.
Passt eigentlich, wenn man die Fahrweise berücksichtigt.LKW Tempo Schleichen ist übrigens deutlich langsamer, als flott zu fahren.
Irgendwer hatte das mal ausgerechnet und die sinnvollste Geschwindigkeit lag um 150/160km/h herum.
Weil man da vglw. schnell Entfernungen zurücklegt, der Verbrauch sich noch halbwegs im Rahmen hält und man so einen guten Kompromiss zwischen Fahr/Ladezeit erreicht.
Gilt natürlich nur, wenn man keinen Schneckenlader fährt der 40 Minuten bis 80% benötigt oder sowas. -
Mein 4020er hat auch nur Reflektoren (2018er Modell).
Hatte schon überlegt, die SML nachzurüsten, aber mir blutet das Herz, wenn ich in den verzinkten Stahl bohren muss, deswegen bisher noch nicht umgesetzt.
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Bei meinem Autotrailer ist es hinter den Achsen mittig...
Offener Boden zwischen den Fahrblechen?
Ansonsten wüsste ich nicht, wie ich an dieser Stelle da rankommen sollte im Pannenfall
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Hast du die Achsen und Bremsanlage von AL-KO oder Knott? Gibts da überhaupt signifikante Unterschiede?
Hast du ein Reserverad montiert? Gibts da Fotos dazu?
Ich habe Al-Ko Bremsen (die mit Kunfstoffkappe und dem Zahnrad zum "Popeln"), Achsen kann ich dir nicht sagen.
War, mit Hilfe meiner Hebebühne, aber auch kein Thema die einzustellen.Reserverad habe ich tatsächlich montiert (weil Fahrt nach Kroatien mit den vollen 2,7to), zuerst mit 2 Gewindestangen und Gegenplatten selbst gebaut und seit letztem Monat mit ner "professionellen" Lösung aus Chinastan weil ich mir die Gewindestangen mal verbogen habe beim Aufsetzen mit dem Reserverad.
Mit der Chinalösung sitzt das Rad höher und ist allgemein optisch schöner befestigt.Beispiele:
https://www.amazon.de/70214-Pu…XB7XF&language=de_DE&th=1 -
Freut mich dass du zufrieden mit deinem Temared bist, generell liest man fast nur von zufriedenen Kunden, und das obwohl Temared einer der günstigsten Hersteller ist. Wie lange hast du deinen schon?
Und ja die Kippfunktion ist nur für Fahrzeuge sinnvoll, das wird bei mir auch der Regelfall sein. Bei einer 30/70 Aufteilung wie bei dir ist die Kippfunktion tatsächlich vernachlässigbar.
Ich habe den Carplatform 4020S, also mit komplettem Aluboden, keine Lochbleche.
Ich habe meinen seit 2018 und bin jetzt 25.000km gefahren.
Reifen waren dieses Jahr wegen Alter fällig und eine neue Einstellung der Bremsen.EDIT: und eine neue Rückleuchte vor einem Monat weil Feuchtigkeit in den einen Aspöck Bajonett Stecker eingedrungen ist und dort die Kontakte zersetzt hat... beim Abziehen (Rücklicht ging nicht mehr auf der Seite) hatte ich dann Brösel statt Kontakte und deswegen gabs die neue Lampe.
Soweit weder Rost am Rahmen noch an den Querträgern - einzig die nachgerüsteten Stoßdämpfer gammeln munter vor sich hin trotz damaliger Branto Korux Behandlung im Neuzustand.
Die Verarbeitung ist in Ordnung.
Achsen, Beleuchtung, Auflaufeinrichtung und bla ist ja eh alles Standardware und leicht zu bekommen.
Alles verzinkte und geschweißte ist auch "ok", wenn auch mit vglw. wenig Liebe zum Detail (scharfe Grate und sowas einfach mitverzinkt).
Das hat keinen Einfluß auf die Nutzbarkeit, aber da sieht man dann, woher der Preisunterschied kommt wobe ich persönlich noch keinen Hochpreisanhänger im direkten Vergleich hatte - es ist also nur eine reine Vermutung meinerseits, dass so etwas dort nicht zu sehen wäre.Für den regulären "Straßen"einsatz bin ich um die 10" Bereifung froh weil die Ladehöhe angenehm niedrig ist.
Im Wald beim Holzholen komme ich damit aber tatsächlich an die Grenzen - deswegen habe ich jetzt noch den kleinen TPV geholt weil ich damit das Holz zum (für den Tema) nächsterreichbaren Platz transportieren kann.
Wenn du viele Fahrzeuge transportierst, ist eine kippfunktion schon eine Erleichterung.
Die langen Rampen bei meinem sind alleine nicht sonderlich gut zu handhaben.
Auch hier: kein Problem soweit, aber es geht besser.Die kurzen Rampen beim Kipper sind sicherlich einfacher zu handhaben weil leichter und einfach nicht so sperrig - bei den langen Rampen musst schon ziemlich genau schwerpunktmittig greifen, sonst wird das ungenaues Rumgefuchtel mit Rampen die nicht dahingehen, wo du sie haben willst
Hier spielt natürlich Erfahrung mit rein, nach kurzer Zeit wusste ich genau, wo ich die Rampen greifen muss damit das auf Anhieb klappt.
Aber mein Frauchen tut sich da schon schwer, sowohl vom Gewicht her als auch von der Handhabung.
Sicherung geht natürlich auch mit den Lochblechböden leichter.
Aber natürlich kann man ebenso mit meinem Anhänger Fahrzeuge sichern - eben anders und etwas aufwendiger. -
Ich bin noch immer hochzufrieden mit meinem 4020s mit Aluboden.
Kippbar wäre noch etwas, was ich gerne gehabt hätte - war damals aber so in der Kombination (Aluboden+kippbar) nicht lieferbar ab Werk.Mein Anhänger steht auch immer draußen und es ist entspannend, sich *gar keine* Gedanken machen zu müssen bezüglich Haltbarkeit, ob da jetzt was feucht wird, ob ein Kratzer drinnen ist etc.
Das war für mich damals der Hauptgrund, einen Aluboden zu nehmen.
Denn kippbar mit Holzboden hätte es ab Werk gegeben - aber mir war die sorgenfreie Unterbringung außen wichtiger zumal diese Kippfunktion ja wirklich nur für Fahrzeuge sinnvoll ist.
Schüttgüter (Sand, Erde und sowas) lassen sich mit dieser Kippfunktion nicht einfacher abkippen - deswegen habe ich darauf verzichtet.
Bei mir ist der Anhänger aber auch 70% Universalanhänger und 30% Fahrzeugtransporter vom Einsatzbereich her.
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Gestern Abend wollte ich die Bremsen einstellen am Tema für die anstehende HU.
Hab mich noch gewundert, warum das Rad vorne links sich von Hand kaum drehen ließ auf der Hebebühne - beim Fahren hat man nämlich nichts gemerkt.Dabei festgestellt (durchs Guckloch in der Ankerplatte und dann beim folgenden Abnehmen der Trommeln), dass an 3 von 4 Bremsen die hinteren Beläge weg(!) waren.
Also die Trommeln wie erwähnt abgenommen und festgestellt, dass an allen 3 betroffenen Bremsen die hinteren Beläge abgerissen sind und in der Trommel lagen.
Krass, denn der Anhänger hat sich "normal" fahren lassen, vorwärts wie rückwärts.
Einzig die Bremse hat geschlagen beim Auflaufen, deswegen war meinerseits das Nachstellen angedacht.
Naja, jetzt gibts halt alle Beläge neu, denn der Rest in den Trommeln sieht soweit gut aus.
Ich vermute die Ursache darin, dass ich mal beladen rückwärts bergauf gefahren bin und den Anhänger dann für ein paar Tage abgestellt habe.
Eigentlich achte ich immer darauf, dann wieder zu strecken damit die Bremse nicht aktiv ist...aber da habe ich entweder vergessen, oder der Anhänger ist durchs Eigengewicht und bergab wieder in die Bremse gerollt.
Durch die längere Standzeit haben sich da wohl die Beläge an die Trommel gegammelt und sind dann beim Anfahren einfach abgerissen.
Aber es betrifft an allen 3 Bremsen nur die hinteren Beläge, nicht die vorderen.
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Ich dachte, sowas gibt es schon garnicht mehr…
Doch doch, hat auch mein 2023er EV6 noch so.
Ist bei Asiaten weit verbreitet diese Lösung.
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Ich gehe davon aus, dass da schon die Karkasse einen Schaden hat und der bei der nächsten starken Belastung aufgibt. Dot 3419, wäre noch für einen Sommer gut gewesen....
Vielleicht hat ja hier noch jemand einen ähnlichen Reifenschaden....
Ja, du hast es rechtzeitig gesehen - ich nicht.
Schaden ist bei voller Beladung aufgetreten (VW T5 Bus auf dem Anhänger), zum Glück nur 3km vorm Ziel entfernt.
Ich bin dann noch leer mit dem Anhänger nach Hause gefahren (12km) und habe dort mein Ersatzrad montiert.
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Reifen war aus 2018 und hatte ca. 30tkm drauf.
Die sind eh austauschreif, wobei ich Kurzstrecken noch damit fahre.
Ein zeitnaher Wechsel ist aber eingeplant.