Ich habe es wieder genietet, bei dem 750kg TPV Hoppser.
Warum? Weil es eine nicht lösende Verbindung ergibt, bei Verschraubungen ist das nicht immer gegeben (Drehmoment? Schraubensicherung?) und teilweise kommst du auch einfach nicht hin, um es zu verschrauben.
Die Konstrukteure haben sich dabei manchmal (aber sicher nicht immer ) mehr gedacht als "is billiger so".
Beiträge von Amtrack
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Die Zulassung des Zugfahrzeugs ist relativ wurscht.
Es kommt es immer rein auf den Zweck der Fahrt an; egal welches Fahrzeug.
Korrekt.
Es handelt sich nicht um LoF Verwendung, sowohl beim Unimog als auch beim Anhänger.
Daher beide Fahrzeuge mit schwarzem Kennzeichen.
Unimog mit Zulassung als Zugmaschine.Hi,
also wenn du möchtest, dass der Anhänger ordentlich bremst ist die Auflaufbremse draußen! Kunden die ich bei dem Landwirtschaftshändler meines Vertrauens treffe, haben alle ihre 8 t-Kipper auf Druckluft umgebaut; Obwohl der Anhänger trotzdem ein 8-t-er bleibt. Nur die kleineren Anhänger für den Hof haben entweder keine oder eine Auflaufbremse.
Die Einleiterbremse lässt sich mit wenig Aufwand zu einer Zweileiter umbauen: Einfach ein T-Stück in die Bremshydraulik am Anhängersteuerventil und ein Zweileiterventil daneben einbauen. Dann hast du beides. Oder das Einleiterventil rauswerfen?
Der kleine 411er ist eher gut für einen Drehschemel, würde ich sagen. Außer es ist nur ein kleiner Anhänger. Da die Auswahl an Anhängern ist der 5-8t-Klasse aber gering ist, würde ich nach einem gefederten mit Bremse auf beiden Achsen suchen. Das ist zwar selten, gibt es aber; Und den dann auf Luft umbauen. Ohne ABV geht das ja mit nur einem Bremszylinder. Bei 25 oder 40 km/h zur Not auch nur mit "Hand-ALB".
Gruß
Gerhard
Hallo Gerhard,
der U411 hat leider "nur" eine Einleiterdruckluftbremse.
Umrüstung auf 2 Leiter ist hier vglw. aufwendig und teuer - also zumindest laut Unimog Forum.
Ich selber habe ich mich diesbezüglich noch nicht schlau gelesen.
Wenn es so einfach wäre wie du schreibst, wäre das in der Tat eine echte Option.
Am Anhänger geht das natürlich viel einfacher , macht aber halt keinen Sinn, wenn es die Zugmaschine nicht hergibt.
Mein aktueller Favorit geht in Richtung Müller-Mitteltal 2 Achs-Dreiseitenkipper.
Das waren ja damals quasi DIE Anhänger für die 411er (und haben Einleiter Druckluftbremse):
https://www.fahrzeugbilder.de/…-unimog-411-mit-80991.jpgBildquelle: https://www.fahrzeugbilder.de/…mit-muellermitteltal.html
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Ist ein Unimog 411.
Der ist zwar mit 53km/h vMax angegeben, aber die wird er mit 7 Tonnen im Schlepp niemalsnienicht erreichen- außer bergab, was man aber tunlichst unterlassen sollte, wenn man an seinem Leben hängt
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Bei der Auflaufbremse ist mWn auch bei 25km/h Schluss - das nimmt sich soweit nichts.
Mal davon ab, hat das Zugfahrzeug eh nur grandiose 32PS -
Hallo miteinander,
ja - ich weiß, dass es hier hauptsächlich um PKW Anhänger geht und nicht um die großen Brüder.
Aber ich wüsste nicht, in welchem Forum ich diese Frage sonst stellen sollte.
Folgende Thematik:- ich habe ein Zugfahrzeug (Zulassung als "Zugmaschine") welches ich mit Führerscheinklasse "B" fahren darf
- ich darf an dieses Fahrzeug bei regulärer Zulassung ohne LoF Zweck 7 Tonnen anhängen und auch ziehen, theoretisch sogar 2 Anhänger (da Zugmaschine)
Einsatzzweck ist das Holen von Holz aus dem eigenen Wald, beengte Örtlichkeiten mit wenig Platz, aber vielen Möglichkeiten hängen zu bleiben
Am Zugfahrzeug ist im Heckbereich eine Seilwinde montiert, vorne kommt entweder ein Frontlader oder ein kleiner Dreipunktkran zum Verladen -> das Zugfahrzeug wird also vom zu ziehenden Anhänger abgekuppelt und dieser muss in unebenem Terrain sicher stehen und beladen werden.
Daher stellen sich mir Fragen, auf die ich mir hier ein paar weitere Gedankengänge erhoffe, die ich evtl. nicht berücksichtigt habe.
Nämlich:
Auflaufbremse vs Druckluftbremse (das Zugfahrzeug hat eine Einleiter Druckluftbremse)
Vorteile Auflaufbremse:- günstigere Ersatzteile
- einfache, bewährte Technik- kann zur Not an jedes andere Fahrzeug mit entsprechender Anhängevorrichtung, daher wohl besserer Wiederverkauf
Nachteile Auflaufbremse:- wirkt nicht im Stand
- wirkt nicht bergab/beim Rückwärtsschieben (im Wald vollbeladen bei einem "nur" 3,5to schweren Zugfahrzeug könnte/wird(?) das ein Sicherheitsproblem darstellen!)
Vorteile Druckluftbremse:
- besser Dosierbar
- wirkt jederzeit solange Druckluft im Tank ist (ja, ich weiß warum Einleiter durch Zweileiter ersetzt wurde - Umrüstung kommt aus Kostengründen aber nicht in Frage)Nachteile Druckluftbremse:
- weniger geeignete Zugfahrzeuge (Wiederverkauf)
- teurere Ersatzteile und mehr Bauteile (Schläuche, Tank)
- Aufwendigere Instandhaltung und erheblich mehr Wartungsaufwand im Betrieb als eine schnöde Auflaufbremse (Entwässern etc.)
Und nahtlos übergehend stellt sich die Frage, ob Drehschmel oder Zentralachsanhänger...
Der Drehschemel wird, gerade im unebenen Gelände, sicherer stehen - muss aber natürlich passend eingeparkt werden (können).
Das werde ich wohl mit Übung in den Griff bekommen.
Jetzt der Hauptgrund für die Überlegung: das Zugfahrzeug ist mit einer Rockinger Kupplung ausgestattet, welche abknicken kann/darf - diese ist speziell für sehr geländegängige Fahrzeuge gedacht.
Nachteil: max. 50kg Stützlast was bei den üblichen, landwirtschaftlichen Einachsern ja nicht annähernd ausreicht (die fahren mit 800-1000kg Stützlast).
Jetzt habe ich aber die Seilwinde am Heck samt massiver, rahmenverschraubter Trägerplatte unter der Rockinger montiert, das Zugmaul kann also gar nicht wirklich abklappen in meinem Fall.
Es gibt da üblicherweise 2 Lösungen -> a.) einen Träger unterhalb des Zugmauls anbringen, damit dieses nicht mehr abknicken kann (Nachteil: die Kupplung kann sich nicht mehr verdrehen -> der Anhänger schmeißt das Zugfahrzeug mit um, wenn er kippt) oder b.) ein neues Zugmaul welches keine Knickfunktion hat.
Beim Drehschemel ergibt sich diese Thematik aber gar nicht erst, da dieser keine statische Stützlast hat.Wenn man die Leute fragt, die so etwas regelmäßig betreiben, dann kommt eigentlich immer der Einachs-Dreiseitenkipper mit Auflaufbremse - das Universalanhängegerät für den Wald.
Ich danke herzlich im Vorfeld für Beteiligung.
Es gibt ja doch einige hier, die auch in diesen Bereichen bereits praktische Erfahrungen vorweisen können im Gegensatz zu mir. -
Habt ihr die Übergänge der Bleche abgedichtet?
Ansonsten läuft die Pferdepisse dadrunter und bleibt lange Zeit dort stehen - das ist Gift für die neue Bodenplatte. -
Ich würde spontan vermuten, dass das Trittbügel sind.
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Hatte von euch noch niemand ein Boot?
Bei meinen Booten waren die Anhänger immer in der Bootshaftpflicht mit versichert - auch im abgekuppelten Zustand.
Und bei der Bootskasko war dann auch Diebstahl und son Kappes vom Anhänger mit dabei.
Da es beim Boot aber *keine* Versicherungspflicht gibt, gab und gibt es natürlich auch Fälle, bei denen man dann selber geradestehen muss, wenn eben weder Bootshaftpflicht noch Fahrzeughaftpflicht (weil nicht angekuppelt) einspringen.
Kann unschön und teuer werden. -
Hast es schon benutzt? mehr als einmal?
*Bootsbesitzer hier*
Ja, habe ich.
Wenn man kein neues Bugfenster für 600 Flocken kaufen möchte, dann ist das Zeugs für Haarrisse(!) eine gute Wahl.
Größere Risse funktionieren allerdings nicht... da läuft es einfach raus wie rein. -
Man kann für den Preis von einem Eduard natürlich auch irgendeinen Polenanhänger kaufen, der rostet dann aber schon beim Verkäufer und ist nicht mal ansatzweise vergleichbar.
Den kann man aber beladen, ohne das die Achse schleift
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Kann sich jeder selbst seine Gedanken dazu machen…
Ja, oder einfache Mathematik anwenden...
Auto voll laden, den ØVerbrauch resetten, dann leer fahren und die gefahrenen Kilometer (bspw. 320km) mit dem Durchschnitt multiplizieren (bspw. 22,8kWh/100km) -> nutzbare Akkukapazität.
(320*22,8)/100 = 72,96kWh
Ich weiß, uncool...Ich mag mein eMobil
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Nach 2,5 Tagen habe ich Antwort von der Führerscheinstelle erhalten.
Hier mal im Original (Begrüßung und Signatur entfernt zwecks Datenschutz):
Zitatdie Schlüsselzahl 79.06 wird Ihnen bei einer Neuausstellung ihres Kartenführerscheins erteilt. Sie müssen einfach mit einem aktuellen Passbild und ihrem Führerschein während den Öffnungszeiten beim Landratsamt vorsprechen und die aktuellen Schlüsselzahlen werden Ihnen eingetragen.
Also doch "einfach".
Jetzt frage ich dann noch bei der lokalen Polizeistation nach, ob ich zwingend die Neuausstellung des FS benötige, oder ob im Falle einer Kontrolle der Umstand bekannt ist (wenn ich darauf hinweise), dass ich für den Zusatz 79.06. berechtigt bin.
Willkommen in Deutscheland, wo du ohne Papiere Bürgergeld erhälst und dein Geburtsdatum frei wählen kannst, aber die einfache Frage "was darf ich mit meinem Führerschein fahren?" zu mehrstündiger Recherchearbeit ausartet. -
Zum Zeitpunkt meiner Prüfung vom BE gab es die Änderung ja noch gar nicht, und somit auch keine 79.06. die man hätte eintragen können.
Umgetauscht werden musste mein FS bisher auch nicht.
Ich bin da schon positiv gestimmt.
Ob ich jedoch überhaupt eine Antwort bekomme?Ansonsten muss ich mich mal in die Warteschleife klemmen und telefonisch nachfragen, wann man meine eMail bearbeiten möchte.
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Ich denke, dass du da irrst.
Denn: LoF ist die gewerbliche Arbeit in Land- oder Forstwirtschaft.
Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen sofern es "hieb- und stichfest" ist, denn das würde natürlich vieles vereinfachen.
Ich sehe es aber wie Glonntaler, dass der Privatwald und die private Brennholzbeschaffung daraus eben reines Privatvergnügen ist, und hier keine LoF Regelungen greifen. -
Ich stelle die Frage in den Raum.
Was hat der Zoll und der erzielte Umsatz mit der Fahrerlaubnisverordnung zu tun?
Schwarzes Kennzeichen bedeutet doch nicht grundsätzlich das keine LoF betrieben wird oder werden kann.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: grünes Kennzeichen bedeutet, dass LoF zumindest dem Zoll gegenüber schonmal nachgewiesen werden konnte.
Wenn man natürlich mit grünem Kennzeichen 3 Paletten Pflastersteine für seine Einfahrt holt, dann darf im Falle einer Kontrolle durchaus die "LoF" Verwendung in Frage gestellt werden mit allen rechtlichen Folgen inkl. Fahren ohne Führerschein und co... ab und an erwischt es mal einen 17 Jährigen mit Vadderns Großschlepper und dickem Anhänger.
Selten, aber solche Fälle schaffen es meist in die Zeitung.
Der Zoll hat sich auch schonmal auf Oldtimertreffen unbeliebt gemacht, weil die ganzen grünen Kennzeichen, welche die Fahrt zum Treffen *nicht* separat versteuert haben entsprechende Strafen erhalten haben... Fahrt zum Oldtimer Treffen ist halt kein LoF Zweck.
Natürlich kann man auch LoF mit schwarzem Kennzeichen betrieben.
L und T hängen halt direkt mit "LoF" zusammen, deswegen vermischt sich hier die Fahrerlaubnisverordnung mit dem Steuerrecht.Vielleicht hilft dir das weiter.
Hättest den alten 3er wäre es wieder was anderes.
Ja, die "Gnade" der späten Geburt...
hat halt auch mal handfeste Nachteile.
Berufskraftfahrerqualifikation fällt in meinem Fall ja (eigentlich?) nicht an, da ich das nicht gewerblich betreibe.Ich bin wirklich sehr auf die Antwort meiner Führerscheinstelle gespannt...
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Die Diskussion ob LoF oder nicht ist hier nicht zielführend, denn es ist *kein* LoF, auch wenn es Wald ist.
Das habe ich hinreichend recherchiert und Glonntaler hat da auch vollkommen recht.
Deswegen kommt eben das schwarze Kennzeichen (mit allen Folgen u.a. den Anhänger betreffend) zum Tragen wodurch ich eben eine reguläre Zulassung für den Anhänger hinterm Schlepper benötige, nix Folgekennzeichen oder sowas.
Und weil es kein LoF ist, kann ich auch Klasse L und T vergessen, denn:ZitatZugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
LoF ist hier nicht gegeben.
Und, zumindest hier, ist ein LoF Zweck auch erst gegeben, wenn man im Jahr 1500€ Umsatz erzielt - erst dann ist man beim Zoll LoF berechtigt und bekäme auch ein grünes Kennzeichen.
Ich erziele gar keinen Umsatz, weil ich mein eigenes Brennholz ausm Wald hole.Also kommt B zum Tragen, somit gehen nur vglw. kleine Traktoren, die eben nicht mehr als 3,5to zgG aufweisen oder entsprechend abgelastet sind.
Der interessante Teil ist aber, dass ich meinen BE zwischen 01.09.2009 und 19.01.2013 gemacht habe - somit an sich 79.06. "berechtigt" wäre.
Ich habe meine Führerscheinstelle bereits gefragt, aber die Antwort lässt noch auf sich warten.
79.06. bedeutet, dass ich an (irgendein) 3,5to zgG Zugfahrzeug *jeden* fahrzeugrechtlich zulässigen Anhänger hängen darf.
Im Extremfall: ich hole mir einen alten, kleinen Unimog, und darf da dann bspw. 13 Tonnen dranhängen sofern durchgehend gebremst.
Oder halt nen Dodge Ram mit Druckluftbremse und Schwanenhalstrailer mit XX Tonnen.
Im ganz konkreten Fall: ich möchte an meinen alten Deutz mit 3,2to zgG einen Einachsdreiseitenkipper dranbammeln, auflaufgebremst mit voraussichtlich 6 to zgG.
Rein theoretisch dürfte ich das, sofern ich die 79.06. im Führerschein eingetragen bekomme. -
Servus zusammen,
ich habe da einen Sonderfall, bei dem ich im Vorfeld gerne wissen würde, ob ich das soweit korrekt recherchiert habe.
Ich habe den BE und falle in den Sonderfall, dass ich den BE vor dem 19.01.13 gemacht habe und somit das Anhängsel "unbegrenzt" in Punkto Gewicht sein darf sofern es fahrzeugrechtlich zulässig ist.
Stichwort "Zusatz 79.06.".
In der Klasse B darf es natürlich dennoch nur maximal 3,5to zgG sein.Wie ihr seht: schon ein ziemlicher Sonderfall, welcher selten zur Praxisanwendung kommt.
Jetzt käme aber wohl tatsächlich ein Praxisfall bei mir in Frage, denn ich möchte gerne (m)einen alten Traktor (zgG unter 3,5to) mit schwarzem Kennzeichen fahren.
Ich habe Privatwald, aber eben ohne Gewinnerzielung und somit auch nicht für ein grünes Kennzeichen qualifiziert.
Mit grünem Kennzeichen ginge mehr, ist hier aber nicht das Thema weil eben nicht möglich/berechtigt dafür.
Also: Traktor schwarzes Kennzeichen ("Nutzfahrzeug"), ein evtl. Anhänger benötigt natürlich auch ein schwarzes Kennzeichen weil hier kein Folgekennzeichen möglich ist.
An so einen Traktor, auch an einen alten, kann man schon ordentlich was dranhängen.
Hier muss ich noch schauen, ob etwas auf dem Zugmaul oder in den Papieren steht - im Zweifel aber weder noch.
Nun meine Fragen:- darf ich mit Traktor und bspw. 6 Tonnen Dreiseitenkipper mit BE fahren?
Oder muss ich hier erst den Zusatz 79.06. "eintragen" lassen?EDIT -> Ja, ich muss die 79.06. im Führerschein nachtragen lassen, ansonsten bleibt das 3,5to Limit beim Anhänger!
- falls bezüglich Anhängelast "weder noch" zum Tragen kommt (keine Info auf Zugmal und in den Papieren), zählt dann wie beim grünen Kennzeichen "das was der Traktor ziehen kann, darfst du auch anhängen"?
EDIT2 -> bei Fahrzeugen nach 1960 muss es ein Typenschild an der AHK / Zugmaul geben, bei allem davor gilt "Bestandsschutz"
Hier muss ich nochmal genau suchen gehen in der Hoffnung, am alten Deutz da etwas zu finden.Vielen Dank vorab.
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Naaa, ich red schon vom EV6.
Das ist ja von Fahrzeug zu Fahrzeug verschieden, weil eben so erhebliche Unterschiede in Akkugröße, Verbrauch und natürlich Ladezeiten bestehen. -
Ich bin schon ein paar Mal mit Anhänger und reinem eAuto gefahren.
Ich darf ja einen EV6GT mein Eigen nennen.
Der hat 1800kg Anhängelast und zieht das auch recht gut weg.
Sind halt 740nm die mehr oder weniger ab Stand anliegen (stimmt im Detail nicht, aber so weit in die Materie gehen wir hier mal nicht).Verbrauch war mit meinem 2,7to Anhänger bei -2°C und der üblichen "ich bring da mal was zum Wertstoffhof" Runde bei 34kWh/100km.
Im Sommer war ich auch auf einer längeren Tour unterwegs inkl. Fahrzeug aufladen (also den Akku, nicht die Ladung für den Anhänger...) am Zielort für den Rückweg.
Da ich zu faul bin, alles nochmal hier zu tippen einen Verweis auf meinen Bericht im EV6 Forum -> *klick mich*
Kurzfassung:
- 32,5kWh / 100km auf dem Hinweg- 33kWh / 100km auf dem Rückweg
- 15 Minuten Ladezeit (800v!
) mit Ø182kW
Der EV9 basiert technisch auf der gleichen eGMP Plattform wie der EV6, hat aber einen erheblich größeren Akku (77kWh vs 100kWh) - aber schrankwandbedingt wird der EV9 weder schneller in der Reisezeit sein noch weiter kommen als der EV6.
Ich würde beim EV9 samt Anhänger von guten 40kWh / 100km ausgehen wenn du normal unterwegs sein möchtest.
Heißt: 200km realistische Reichweite und dann gehts an die erste HPC Ladesäule.
Hier gebe ich zu bedenken: wenn man zum Laden abkuppeln muss, weil der Platz sonst nicht ausreicht ist das NERVIG.Mit ner E Gurke rast man nicht, da fährt man brav hinter den LKW her, dann kommst auch mit den meist angegebenen 17 kWh aus
vMax 267
Im Langzeitschnitt habe ich 27,irgendwas kWh.
Passt eigentlich, wenn man die Fahrweise berücksichtigt.LKW Tempo Schleichen ist übrigens deutlich langsamer, als flott zu fahren.
Irgendwer hatte das mal ausgerechnet und die sinnvollste Geschwindigkeit lag um 150/160km/h herum.
Weil man da vglw. schnell Entfernungen zurücklegt, der Verbrauch sich noch halbwegs im Rahmen hält und man so einen guten Kompromiss zwischen Fahr/Ladezeit erreicht.
Gilt natürlich nur, wenn man keinen Schneckenlader fährt der 40 Minuten bis 80% benötigt oder sowas. -
Mein 4020er hat auch nur Reflektoren (2018er Modell).
Hatte schon überlegt, die SML nachzurüsten, aber mir blutet das Herz, wenn ich in den verzinkten Stahl bohren muss, deswegen bisher noch nicht umgesetzt.