Erster recht verständlich geschriebener Anhaltspunkt:
https://www.tuev-nord.de/de/pr…espanne-100kmh-zulassung/
Den genauen Wortlaut findest du in der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO:
https://www.gesetze-im-interne…usnv_9/BJNR317100998.html
Grundsätzlich geht es bei der 100 kmh Regelung ausschließlich um Daten aus den Papieren (Fahrzeugschein Zugfahrzeug und Anhänger) .
Leergewicht des Zugfahrzeugs (Feld G)
Zulässiges Gesamtgewicht Anhänger (Feld F.1)
Anhängelast Zugfahrzeug (Feld O.1 oder O.2)
Dazu Eintragungen über die Eignung des Anhängers in Feld 22 und eventuelle Eintragung des ESP mit Anhängerunterstützung vom Zugfahrzeug ebenfalls in Feld 22.
Wie sehr beladen Zugfahrzeug oder Anhänger sind ist irrelevant für die Regelung. Ja oder Nein kann anhand beider Fahrzeugscheine beantwortet werden. Beim Anhänger müssen je nach gewünschtem Faktor Stoßdämpfer verbaut sein. Zusätzlich müssen die Reifen zum Zeitpunkt der Fahrt jünger als sechs Jahre alt sein und mindestens einen Geschwindigkeitsindex L aufweisen.