Um mich für das entsprechende Gewicht zu entscheiden habe ich mal meinen Schein rausgekramt um zu gucken, mit welchem Anhänger ich denn 100 fahren dürfte. Dabei sind mir ein paar Eintragungen aufgefallen, die ich nicht so richtig verstehe.
Ich bezeichne den Text zwischen den * mal als Blöcke und nummeriere sie durch.
Block 1: Verstehe ich so, dass sich bei Anhängerbetrieb die Werte von F.1, F.2, 7.2 und 8.2 nicht ändern
Block 2: bis 8% Steigung erhöht sich meine Anhängelast auf 1500kg
Block 3: zzg den Fahrzeugs (2180kg) + zzg des Anhängers (z.B. 1400kg) darf 3407kg nicht überschreiten. Anhänger mit 1400kg zzg ist also gar nicht möglich da 2180+1400 > 3407 ist
Block 4: bis 8% Steigung erhöht sich die Regelung aus Block 4 auf 3680kg, 1500kg Anhänger geht und kommt genau hin
Block 5: Bei AHK ab Werk (trifft zu) darf ich bei gebremsten Anhängern 1,2 statt 1,1 als Faktor für die 100kmh Regelung anwenden. Streng genommen, totaler Quatsch da das Leergewicht schon über der Anhängelast ist.
Seht ihr das genau so, oder habe ich da was Fehlinterpretiert?
LG
Steffen