Beiträge von xiszone

    Mit der Definition ist das Thema wohl durch. Bis ich einen entsprechenden Stellplatz gefunden habe, werde ich den Caddy davor spannen und den C3 fahren.
    Meine Versicherungsfrau habe ich wegen der privaten Haftpflicht und der Hausratversicherung mal angesprochen, sie macht sich entsprechend schlau.


    Mal schauen was dabei rauskommt. An der Straße parken ist eh nicht so schön. Bei uns in der Gegend ist es zwar recht ruhig, aber man weiß ja nie.

    Für den Dreck kann ich nichts. Irgendein Nachbar meint bei schlechten Wetter mit Stoff durch die Pfützen fahren zu müssen.
    Wenn es regnet ist die Nächste Pfütze gut 4 m entfernt.
    Da muss mir noch mehr einfallen als zuschaufeln, denn genau da steht bald mein neues Auto.


    Verliehr doch mal eine Schachtel Schrauben in der Pfütze :evil2:
    Nein, nein, nicht ernst gemeint. Nicht, dass hier noch jemand auf doofe Gedanken kommt.


    Sollte das Thema nicht mit ner Schubkarre Kies durch sein?


    Sonst ein Tor mit Spritzschutz?

    Moin moin,


    Ich habe mal wieder eine ungewöhnliche rechtliche Frage.
    Folgenden Situation:
    Ich fahre einen Sportgeräteanhänger (grünes Kennzeichen) mit 1500kg Gewicht (gewogen) mit einem entsprechenden Fahrzeug zu einer Parkbucht an einer öffentlichen Straße. Nun stelle ich den Anhänger ab.
    Bis dahin sehe ich es so, dass der Anhänger dort 14 Tage stehen darf, aber im Falle eines Unfalls, z.B. durch sich lösende Handbremse, ist der Anhänger nicht versichert.


    Jetzt fahre ich mit einem Kleinwagen ohne entsprechende Anhängelast zu dem Anhänger und hänge ihn an.
    Das Gespann bewege ich nicht.
    Jetzt sollte doch aber der Anhänger über das Fahrzeug versichert sein und die Parkdauer nicht mehr limitiert sein.


    Sehe ich das richtig oder ist das reine Anhängen ohne zu Fahren schon nicht erlaubt bzw. redet sich die Versicherung vom KFZ heraus, weil die Anhängelast überschritten wurde?


    Liebe Grüße
    Steffen

    Erstaunlich viele Fahrlehrer haben ebenfalls keine Ahnung von Anhängern. Eigentlich traurig, dass man für größere Gespanne einen Führerschein bei jemanden machen muss, der im Regelfall selber weniger Ahnung hat als man selbst.
    Ladungssicherung zum Beispiel kann einem kaum ein Fahrlehrer erklären, 100kmh Regelung erst recht nicht. Dass Anhängelast und zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers nichts mit einander zu tun haben verstehen viele Fahrlehrer auch nicht.

    Aber günstig ist der Schröder. :duck:


    Das stimmt.
    Leider hat er wie die meisten Anbieter keine Ahnung von Führerscheinen:

    Zitat

    Bitte achten Sie darauf, ob Sie das richtige Zugfahrzeug (Anhängelast) zur Verfügung haben und den richtigen Führerschein (Klasse 3 bzw. B1) besitzen. Die Haftung dafür trägt nur der Fahrer des Gespannes


    Was genau ist B1?

    Wenn man jetzt ein Motorrad (sportliche Straßenmaschine oder Crossmaschine) transportiert und für den Transport das Kennzeichen abbaut und z.B. einen Wurstblinker (oder etwas anderes nicht Eintragungsfähiges) anbaut. Dann ist das Motorrad doch 1. nicht als zugelassen zu erkennen und 2. im aktuellen Zustand nicht zulassungsfähig. Sind dann nicht eigentlich die Voraussetzungen erfüllt?


    Als Anmerkung: Ich habe weder ein Motorrad, noch vor einen Anhänger mit grüner Nummer zu Fahren. Geht mehr ums Verständnis.

    kannst du mit deim Boot auf der Straße fahren?


    Also


    Nein, aber mit einem zugelassenen Motorrad auf Rennsportstrecken. Daher die Frage, ob es irgendwo definiert ist, was als Sportgerät gilt und was nicht. Ähnlich bei Pferden, was macht den Gaul zum Sportgerät und wie unterscheidet der Polizist/Richter das?


    Enduro sind heutzutage zwar meist reinrassige Sportmotorräder, haben aber üblicherweise eine Zulassung. Gleiches Problem auch bei Rallye.
    Fährt die mit grüner Nummer läuft man Gefahr an einen spitzfindigen Kontrolleur zu geraten (auch wenn mir ehrlich gesagt keine einziger Fall bekannt ist).


    Steht denn irgendwo geschrieben, dass ein Sportgerät nicht zugelassen sein darf?
    Mein Segelboot ist schließlich auch "zugelassen" und besitzt sogar ein Kennzeichen. Trotzdem ist der Trailer mit grünem Kennzeichen.

    Die Gurte sind echt klasse. Ich habe gerade zwei 180x180cm Zaunelemente geholt. Linke Bordwand ab und dann mit den Gurten von der äußeren linken Öse zur inneren Rechten gespannt. Für die Plane muss ich mir nochmal ne Lösung einfallen lassen. Ohne die Bordwand schlabbert die unten ordentlich rum. Für den innerstädtischen Verkehr habe ich die heute mit Gummistrapsen am Zaun fixiert, vorn und hinten jeweils mit dem Schleuderverschluss fest.

    Ich sehe jetzt erst, dass die Typschlüsselnummer genullt ist (Ziffer 2.2) - dann muss bei der Zulassung evtl. doch alles von Hand eingegeben werden.


    Obwohl er eine EU-Zulassung hat - da bin ich überfragt, dann liegt der Fehler vielleicht doch bei der Zulassungsstelle.


    Bekommt man beim Kauf nur ein CoC oder ist der Brief/Zul.besch. schon dabei?


    Brief war dabei, da ist die TSN aber auch genullt. Die Frau in der Zulassungsstelle grummelte auf jeden Fall, dass sie alles eintippen muss. Wurde natürlich auch extra abgerechnet bei der Zulassung. Aber sie bei mir zumindest alles korrekt abgetippt.


    Aber Rainer, du solltest nochmal zur Zulassungsstelle und das Korrigieren lassen. Die haben da Mist eingetragen. Vielleicht vorher anrufen, dass du nicht groß warten musst. Ist ja deren Schuld.


    Bei mir steht ja auch so eine komische Achslast drin. Die Achse hat auf jeden Fall laut Typenschild 1500kg. Laut Typenschild von Deichsel, AE und Anhänger ist die maximale Stützlast 100kg.
    Auf dem Typenschild des Anhängers steht allerdings auch 1420kg als Achslast drauf. Etwas seltsam das Ganze.
    Aber ansonsten bis ich sehr zufrieden mit dem Anhänger.