Beiträge von xiszone

    Hallo ihr Lieben,


    da ich demnächst (erst im September ;() mein neues Zugfahrzeug zulassen werde, wollte ich mal horchen ob Ihr Tipps habt, worauf man bei der Zulassung achten sollte.

    Gibt es da bestimmte Passagen, die einem das Leben mit und/oder ohne Anhänger leichter machen? Besonders im Bezug auf 100kmh mit dem Anhänger.

    Wollte mir ne Liste machen, worauf ich vor Ort achten muss, damit ich da nicht wieder hin muss und zusätzliches Geld verbrenne.


    LG
    Steffen

    Darf ich mal dumm fragen warum du das VW Logo unkenntlich gemacht hast?????

    Ansonsten danke für die Bilder.

    Da kann man sich echt Ideen klauen.

    Das ist bestimmt weil unser Jonas den wolfsburger Autohersteller soooo gern hat und ihn daher davor schützen will mit seiner Konstruktion in Verbindung gebracht zu werden. Ich vermute allerdings mal, dass er es aus reiner "Unliebe" zur Marke gemacht hat. :P

    Bei PKW kommt es sehr selten dazu, dass Reifen wirklich alt sind, meist sind sie vorher einfach runter oder bekommen Risse. Bei Anhängern werden Reifen meist deutlich älter und sehen auch in hohem Alter noch gut aus. Die 6 Jahres Regel kommt denke ich mal daher, dass die Reifen auf Anhängern meistens deutlich dichter an ihrer maximal Belastung liegen als bei Autos.

    Reifen werden oft in sehr großen Kontingenten gekauft und daher werden oft alte Reifen auf neue Anhänger gezogen. Bei Anbauteilen wie Lampen ist das noch stärker. Man kann auch Glück haben und neue Reifen bekommen aber eben auch Pech.

    Die Teile liegen halt solange rum bis sie beim bauen neuer Anhänger gebraucht werden.

    So Antwort auf die Frage, ob eine (Zusatz-)Öse an einer abnehmbarer ausreichend wäre:

    Zitat

    Aus Fachmännischer Sicht macht es bei abnehmbarer Kugel mehr Sinn die Abreissleine am Kupplungsträger zu montieren. Wenn der Hersteller eine Öse an der Kugel montiert hat muss er die Haftung dafür übernehmen.

    Daher gehe ich davon aus, dass es für eine Kontrolle in der Schweiz tatsächlich wichtig ist, dass das Abreißseil an einer Öse fest gemacht ist. Ob das eine Öse am Kupplungsträger, an der Kupplung, an der abnehmbaren Kupplung oder an der Appschleppöse ist, ist für die Jungs dort nicht wichtig. Wichtig ist nur, dass es eine Öse ist und nicht wie bei den Holländern eine Kontruktion die verhindert, dass die Schlaufe von dem Haken hüpft.

    Ich habe einfach mal direkt in der Schweiz (Motorfahrzeug Prüfstation beider Basel) nachgefragt und folgende Informationen erhalten:


    Aufnahme1.jpg



    Ob das auch bei abnehmbaren Kupplungen gilt habe ich noch nicht in Erfahrung bringen können. Sobald ich dazu eine Antwort bekommen habe, schreibe ich das hier dazu.

    Das geht ja schon in die Kategorie "Gut gemeint" Jonas. Vor allem bringt es nichts, wenn der Kupplungshals sich vom Auto verabschiedet, was in der Schweiz ja abgesichert werden soll.

    Fraglich währe ob es ausreichend ist, das Seil als Schlaufe ganz klassisch über den Haken zu legen und dann vom Abreisseil noch ein Drahtseil zur Abschleppöse zu führen. So ist es auf jeden Fall sicher mit dem KFZ verbunden und selbst wenn es vom Haken springt immer noch am Auto fest.


    http://www.sglenzburg.ch/org/p…tuell/20170915_093756.pdf

    Der zweite Teil der Information impliziert zumindest, dass das Befestigen an einer Öse an einer abnehmbaren Anhängerkupplung nicht zulässig ist.

    Ich werde dieses Jahr noch BE machen und habe mir daher mal den Prüfungsablauf zu Gemüte geführt. Da steht ebenfalls drin, dass Rückwärts fahren ohne Sicherungsposten zum Durchfallen führt. Man kann sich übrigens aussuchen ob man den Fahrlehrer oder den Prüfen raus schickt. Bei schlechtem Wetter sollte man sich vermutlich eher für den Fahrlehrer entscheiden 8o