Beiträge von Frischling

    Weil es dazu keine eindeutige Aussage dazu gibt, ganz einfach.


    Ich wollte es genau wissen und hatte mir vor einigen Jahren extra einen Kommentar zur StVO gekauft - dort stand aber nicht viel drin zur Ausnahmeverordnung, der Punkt Leergewicht wurde nicht näher angesprochen.


    Das strittige Leergewicht gilt aber immer nur für das Zugfahrzeug, das Leergewicht des Anhängers spielt für die 100 km/h Regelung keine Rolle.


    In der Praxis geht man nach dem Fzg, schein, oft steht da aber dann Leermasse von x bis y und dann ist man auch nicht viel weiter.

    Hättest besser vorher hier gefragt als jetzt hinterher.


    Die Zulassungsstellen legen das unterschiedlich streng aus, die HU ist dabei das kleinste Problem.


    Bei uns müsstest eine EV vom letzten eingetragenen Halter beibringen, falls verstorben von den rechtmäßigen Erben. Dazu muss sich die alte Dame zu ihrer Zul.stelle begeben (sofern in Corona Zeiten überhaupt möglich, gebietsweise sind die ganz dicht oder zumindest nur mit Termin), per Post wird das vermutlich nicht gehen.


    Angesichts des geringen Werts und des Kaufvertrags und des bekannten letzten Halters geht es vielleicht auch so, aber auf jeden Fall wird es eine Lauferei geben und aufwendig sein.

    Das rückt den günstigen Kaufpreis in ein anderes Licht.


    Einen normalen Gebrauchten würde ich nie ohne Papiere kaufen.

    Da hast Glück gehabt, dass es bei dieser komischen Ausgangslage nur das Steuermodul war.


    Wenn die Stromversorgung vom Modul okay ist und die Leitungen nicht geknickt sind und Kontakt haben, bleibt normalerweise nur das Modul als Fehlerursache übrig, die analogen brennen gerne mal durch.

    Aber hier wurde einiges dran herum gebastelt - deswegen hätte es mehr sein können als einfach nur das Steuergerät.

    150 Euro ist natürlich stramm bei einem Einachser, und wenn Du den Eintrag auch so bekommen hast war das schon deutlich billiger.


    Die Dämpfer vor die Achse so montieren dass sie fast zusammen gedrückt sind (es gibt verschiedene Längen bei den Dämpfern, ca. 2 cm ausgefahren reichen gut aus) und ansonsten kommt es da nicht so genau drauf an.

    Wenn Du ihn erst frisch neu gekauft hast: was sagt denn der Händler zu der Sache, hast die 100 km/h nicht gleich mit bestellt?


    Bei manchen Anhängern sind die Löcher schon vorhanden und man kann einfach anschrauben.
    Bei manchen gibt es vom Hersteller spezielle Halter für bestimmte Modelle, die die Montage leichter machen als wenn man sich selbst was zurecht bastelt.

    Die Radschrauben sollte ein Händler kontrollieren, sehe ich auch so.


    Aber alle Schrauben am Fahrwerk?


    Das ist Sache des Herstellers - oder die Preise müssten ganz anders sein, weil der Kunde eine ordentliche Übergabeinspektion zu zahlen bereit ist.


    Irgendwo müssen diese Schnäppchenpreise ja herkommen, zaubern können weder Eduard noch PP Anhängercenter.

    Bei Eduard ist eben auch nicht immer Gold was glänzt, auch wenn die hier im Forum eine Art Narrenfreiheit haben.


    Der Anhänger ist nur wenig überladen und es ist arg wenig Freiraum vorhanden - ich finde das so nicht in Ordnung.


    Man könnte das Problem vielleicht einfach lösen, indem ein Distanzstück zwischen Rahmen und Achse gebaut wird, das kenne ich von anderen Anhängern.

    Mit der niedrigen Ladehöhe ist es dann aber vorbei.


    Bleibt die Frage, ob die Ladehöhe als Mangel zu werten ist, die Prospektangaben sind normalerweise unverbindlich.


    Man kann einen Rücktritt versuchen, wenn es zu sehr stört - oder mit der größeren LH leben, woanders ist diese ähnlich hoch weil keiner zaubern kann.

    Wenn Du das Boot unbedingt haben willst, dann kauf es.


    Den Anhänger kannst höchst wahrscheinlich vergessen, den legal auf die Straße zu bringen und nicht nur mit 6 km/h herum zu tuckern ist teuer und aufwendig, falls überhaupt möglich.


    Und ganz ohne Papiere nochmals schwieriger - je nach Zulassungsstelle.


    Mit den Booten werden häufig irgendwelche Trailer verkauft, oft aus dem Ausland - die Zulassung ist manchmal möglich, aber einfach geht das nur sehr selten, dafür braucht es ein CoC.

    Das ganze Vorhaben ist höchst problematisch, weil der WW sehr groß ist und einen extrem langen Überhang hat, der sofort aufsetzt auch bei einer langen Rampe.


    Sofern Du überhaupt einen Vermieter findest, der seinen Anhänger für einen solchen Zweck bereit stellt.


    Vorstellen kann ich mir das Verladen nur mit einem großen Stapler ( darf man einen WW so anheben? ).


    Oder fahrbereit machen vor Ort und dann auf eigener Achse, so wie Mani schreibt.

    Bei der Zulassung muss man darauf hinweisen bzw. die merke es ohnehin, weil von der Versicherung eine spezielle EVB ausgestellt wird.


    Es gibt sehr viele "Privat"vermieter, die weder die entsprechende VS haben noch das Finanzamt informieren.


    Und bei den gewerblichen sind viele Anhänger auch nicht korrekt unterwegs, eben weil die Versicherung so teuer ist (wenn man überhaupt eine findet).

    So ist es, das zul. GG darf in der Summe nicht über 3500 kg sein bei einem PKW Gespann.


    D.h. mit dem Focus kann es sein, dass schon der 1500 kg Anhänger zuviel ist, was hat er für ein erlaubtes GG?


    Fahren darf man mit dem Focus einen (nicht voll beladenen) 2 Tonner - aber eben nur mit BE, B96 oder dem alten 3er.