Weil es dazu keine eindeutige Aussage dazu gibt, ganz einfach.
Ich wollte es genau wissen und hatte mir vor einigen Jahren extra einen Kommentar zur StVO gekauft - dort stand aber nicht viel drin zur Ausnahmeverordnung, der Punkt Leergewicht wurde nicht näher angesprochen.
Das strittige Leergewicht gilt aber immer nur für das Zugfahrzeug, das Leergewicht des Anhängers spielt für die 100 km/h Regelung keine Rolle.
In der Praxis geht man nach dem Fzg, schein, oft steht da aber dann Leermasse von x bis y und dann ist man auch nicht viel weiter.