Rechtlich gesehen hat Oelmotor gar keine Ansprüche gegenüber Eduard.
Genausowenig hat er irgendwelche Ansprüche gegen den ursprünglich verkaufenden Händler, weil dieser Händler nur ggü. seinem Kunden haften muss.
Also kann er nur auf seinen privaten Verkäufer zugehen, keine Ahnung, was für ein Vertrag da geschlossen wurde. War es ein Gewerbetreibender, so muss er ggü. einem privaten Verbraucher auch eine Gewährleistung bieten, mit Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten nach Kauf.
Zu den anderen Händlern: fraglich, ob die überhaupt einen Vertrag haben mit Eduard.
Wahrscheinlich nicht, deswegen kann sie der Hersteller auch nicht zu Garantieleistungen zwingen, das ist anders als bei einem PKW-Vertragshändler bzw. Servicepartner mit Vertrag.
Dass hier sowohl Eduard als auch der ausliefernde Händler geschlampt haben ist sehr wahrscheinlich und sollte nicht vorkommen - aber rechtlich sehe ich keine Handhabe dagegen.
Also Schrauben nachziehen und abhaken.