Wow, dass ich das noch erleben darf - Mani stimmt mir uneingeschränkt zu.
Das muss gefeiert werden - Spezi für alle!
Wow, dass ich das noch erleben darf - Mani stimmt mir uneingeschränkt zu.
Das muss gefeiert werden - Spezi für alle!
Erlaubt nicht, aber ich denke nicht, dass irgendein Tüv oder irgendein Polizist jemals was sagen wird, wenn man "doppelt abgesichert" durch die Gegend fährt.
Diesen Blechdeckel habe ich bereits vor 6 oder 7 Jahren entfernt, angesprochen wurde ich nur von anderen Anhängerbesitzern, wie ich das gemacht habe, dass da beides leuchtet. Inzwischen fahren die wohl auch alle so rum...
Ich hab noch zwei Gasöfen abzugeben....
Aber wir werden ein wenig
dann brauchst aber unbedingt noch sowas, für die Kuschelstunden zu zweit am Kamin
Der liegt bei mir vorm Kamin
Und ja, ich bin schon mit ein paar Atü aufm Kessel über den Kopf von dieser ******* cat drübergestolpert
Und das ist leider falsch, siehe oben bzw. Vorseite
Aber trotzdem: Im Zweifelsfall sollte sich einfach keiner auf irgendwelche Aussagen von Dritten verlassen, sondern es selbst bei seiner eigenen Zulassungsstelle abklären und - ganz wichtig - sich auch den Namen des Sachbearbeiters notieren, der diese Aussage gemacht hat. Denn auch die Aussage der Putzfrau der Zulassungsstelle ist nichtssagend
Hängt euch nicht am Kennzeichen auf - wie ich schon sagte: Wichtiger ist die eVb-Nummer!
Fahrten in Verbindung mit dem Zulassungsverfahren (dazu gehören direkt Fahrt zum Tüv und direkte Fahrt zur Zulassungsstelle) sind möglich:
- ohne Kennzeichen
- mit altem, entstempeltem Kennzeichen
- mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen
- mit ungestempeltem neuen Kennzeichen (je nach Zulassungsstelle möglich: nur Reserviert oder bereits zugeteilt, hier am besten selbst nachfragen!)
JEWEILS IN VERBINDUNG MIT EINER GÜLTIGEN EVB-NUMMER!
Nein, auf jeden Fall und immer Alex, glaub es mir! Nur mit einer eVb-Nummer hast du vorläufige Deckung über die Haftpflichtversicherung.
Fahren ohne Versicherungsschutz ist in Deutschland schlimmer als Vergewaltigung!
Alex, du solltest es wissen: Ohne Bilder glauben wir dir nix!
Eingeschränkt richtig: Nur das reservierte oder auch das alte Kennzeichen bringt garnichts - man braucht auch die entsprechende eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung, früher Doppelkarte) dazu!
Genau das. Aber ist ja auch nicht schlimm: Du musst ja eh auf die Zulassungsstelle, um dein Kurzzeitkennzeichen (gibt es neuerdings für 1, 3 oder 5 Tage!) zu holen. Da kannst du auch gleich den Wohnwagen abmelden - auch als nicht-Halter!
Jana is aber auch nicht ohne - finde ich sehr verantwortungsbewusst!
....da ich nach dem Kauf leider festgestellt habe das ein Rad ca. 1 cm schräg steht ....
Ich hoffe, du meinst wirklich schräg stehen und nicht die normale Spur eines Anhängers?? Siehe Bild: Grün ist durchaus in Ordnung und so beachsichtigt - rot ist verkehrt!
Naja, es wird schon ein Sinn dahinter stecken, dass Alex sich nicht anschnallen kann.
Mein Vater war auch nach ner OP Bauchnabel abwärts einige Jahre von der Gurtpflicht befreit, der wurde auch ausführlichst über die Sicherheitsrisiken aufgeklärt, insbesondere die erhöhten Risiken in Hinblick auf den Airbag!
Genau so isses. Wenn Gewicht erstmal rollt, brauchst du weniger Kraft(stoff), um das Gewicht am Rollen zu halten als du Kraft(stoff) brauchst, um ein permanent "bremsenden" Aufbau am Rollen zu halten.
Ich glaub, ich muss meinen Beitrag oben überarbeiten - bevor Alex das liest...
Na dann wirds wohl die Befreiung der Gurtpflicht sein
Was hab ich jetzt gewonnen?
Das ist Forenbedingt, kann man leider nix ändern - aber sobald dieser Thread dann seine 4 Seiten hat, ist das Problem wieder vorbei
Na nen Gewerbeschein haben hier auf jeden Fall mehrere, der kanns net sein
Heiligenschein??