Beiträge von Jay

    Landy kenn ich auch als Bezeichnung für den Land Cruiser! ;)
    Aber hast recht, eigentlich isses eher für den Land Rover passend, mea culpa!

    Mea culpa,....

    Achwas, ist doch nicht so schlimm! Mir ist das auch mal passiert, je nach Bildschirm schauen die Bilder auch ganz anders aus. Bei mir wars so, dass ich - vermeintlich "gute" Bilder im Büro am Flatscreen eingestellt hatte und daheim kuck ich mir das auf meiner (zwischenzeitlich entsorgten) Röhre an und war entsetzt, dass ich nix mehr gesehen habe. Am Flat meiner Frau konnte ich das Bild zwar erkennen, aber auch da wars wesentlich dunkler als im Büro.

    Was solls - dank Digicam sind neue Bilder ja schnell gemacht! :D


    PS@UweS:
    Danke, freut mich, wenn's dir gefällt. Aber der schwarze Lack ist noch Original, den hab ich nur aufpoliert! :)

    Da kann ich ja nur müde drüber kichern - die Statistik sowie der Artikel stammen schliesslich vom letzten Jahr, nämlich vom 23.09.09. Und ich habe erst seit Mai 2010 meinen Wohnsitz in KF - konnte also noch nicht so viel zur Verbesserung der Statistik beitragen. Aber keine Angst - ich arbeite dran! :p

    constan:

    Du vermischt hier ein bisschen zwei Themengebiete:

    1. Bedingungen gemäß Führerschein
    2. Bedingungen gemäß Fahrzeug

    Zu 1.: FÜHRERSCHEINtechnisch darfst du - wie du schon richtig erkannt hast - mit Klasse B IMMER einen 750kg-Anhänger anhängen. Klasse B ist auf 3,5t begrenzt - aber selbst, wenn du nun einen Transporter mit 3,5t tatsächlichem Gewicht hast, kannst du immer noch einen 750kg-Hänger anhängen - und bist immer noch mit Führerscheinklasse B dabei, auch wenn dein Gespann dann tatsächlich 4,25t wiegt!

    Zu 2. Aber natürlich darf nicht jedes Fahrzeug jeden Anhänger ziehen. An einen 600kg-Trabbi nen 1,9t-Anhänger hinzuhängen wär etwas krass, oder? Hier spielen dann die verschiedenen Gewichtsklassen DES FAHRZEUGS mit rein!


    Ich hoffe, ich konnte dir schonmal ein bisschen Klarheit verschaffen! ;)

    Na dann am liebsten so ein Kastenschloss, dass du auch auf den angekoppelten Hänger stülpen kannst!

    Ich weiss schon, was du meinst - ich hab auch immer ein mulmiges Gefühl, wenn ich mal kurzzeitig den Hänger am Auto wo parken muss. Unser Baumarkt geht noch, da park ich am Videoüberwachten Mitarbeiterparkplatz, aber "fremder" Baumarkt, Supermarkt oder eben Autobahn mag ich garnicht! :mad:

    Die Quittung würd ich dem aber sowas von um die Ohren hauen! :rotekarte:

    Ich glaub, ich würd den Hänger in ne Fachwerkstatt zum Richten geben und dem die Rechnung schicken - das ist ja wohl schon mutwillige Sachbeschädigung, da hört die Freundschaft auf! Anstatt 500kg Zuladung 2400kg - das ist ja ne Überladung von 480%! :shocked:
    :oha:

    :nein::ohmann::pfusch::zensur:

    Sorry, aber wer bei ner Kasko in Vorleistung tritt, hat selber Schuld. Entweder soll die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen, oder ich warte auf das Geld. Aber wir schweifen ein wenig ab.... ;)

    Und zu deiner Prämie: Wenn die sowas auf der HP veröffentlichen, dann wird das schon stimmen! In Deutschland muss eine Versicherung von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) geprüft und genehmigt sein, damit sie im Inland agieren darf. Der Schutz der Versicherten steht da an oberster Stelle, in die eigene Tasche wird da nicht gewirtschaftet. Kannst dir sicher sein, so ein Statement wird sicher nicht auf der HP veröffentlicht, wenn die nicht 100%ig sicher sind, dass sie das Geld auch erstatten!

    Zur INEAS: Deine Beiträge bekommst du aber - laut Homepage - erstattet:

    Also bei mir hat der Vorbesitzer (natürlich neben der Sicherung direkt an der Batterie) noch nen Sicherungsautomaten im Innenraum für den Verstärker angebracht. Geflogen ist die Sicherung noch nie, aber wenn ich mal mein Auto ein paar Wochen abstelle, kann ich so schön selbst den Ruhestrom der Endstufe abschalten (In der Winterpause klemm ich natürlich die ganze Batterie ab) :)