Beiträge von Tali


    Du kannst die Stützlast aber auch mit einer Personenwage und einem Dachlattenstück messen wenn du uns nicht glaubst.


    Was heißt nicht glauben, ich wage mich auf für mich unbekannte Terretorien vor.
    Dass man nachher beim Beladen auf die Balance und Stützlast achten muss, ist mir schon klar, aber ich habe eigentlich keine Lust, mir mit einem leeren Anhänger schon die Bandscheiben zu versauen ;)


    Ich denke da in etwa sollte ich mein Augenmerk drauf setzen: Die Gewichtsverteilung beim leeren Anhänger, wenn keine Ladung da ist, die man verschieben kann.
    Ich peile da jetzt so 20-30kg Stützlast an, oder sollte man da mehr vorsehen?


    Gruß
    Tali


    Achja, auf jeden Fall danke für die Links, da werde ich mich mal fleißig durchklicken, und Fotodoku ist bei mir eigentlich Voraussetzung


    Anh15-14.jpg

    bei 1200 kg brauchst ungefähr 8-10cm Achsversatz bisschen mehr schadet auch nicht,


    Hallo und danke für die Antwort.


    Was heißt Achversatz? Heißt es, dass die Achse um 10cm hinter dem Kastenmittelpunkt sitzen soll, um Stützlast auf der Kugel zu garantieren?


    Ich habe heute die Bodenplatte entfernt und gesehen, dass die Räder an Schwingen sitzen, d.h. die Radposition ist etwa 17cm hinter der Achse.
    Wo sollen jetzt die 10 cm hin, immer noch hinter die Achsposition?


    Zitat

    da deine Deichsel aber recht lang ist, könnte man den Aufbau schon etwas länger machen


    Gibt es eine "ideale" Deichsellänge? Also eine Länge, die sich normativ oder erfahrungsgemäß als "Best-to-handle" herausgestellt hat?


    Ich stehe noch ganz am Anfang meines Umbaus.
    Sehe ich das richtig, dass der Aufbau nicht geprüft wird, Hauptsache er sieht einigermaßen stabil aus?


    Irgendwie habe ich den Eindruck, dass der vorige Bastler da ein bisschen übers Ziel hinaus geschossen ist, 5mm dicke Winkel mit 60er Schenkellänge würde ich bei einem LKW-Anhänger vermuten, nicht bei einem 1,2-Tonner mit unter 2m Kastenlänge.
    Man muss ja irgendwie den Grat zwischen Leichtbau und Stabilität finden.


    Ich denke, ich werden den ganzen Kasten neu bauen, da der alte Rahmen zu schmal (4-6cm, die Räder stehen an der Außenkante der Kotflügel) und 60cm zu kurz ist.
    15mm Siebdruck und neue Winkelprofile. Gibt es einen Leitfaden Anhängerbau für Dummies?


    Gruß
    Tali

    Hallo Günter,


    dann ist das Gutachten also doch noch brauchbar, fein.


    Ganz so schnell geht es dann doch nicht, ich finde den Anhänger so wie er ist, eher wenig brauchbar.


    Anh15-12.jpg


    Mir scheint er zu schlecht ausbalanciert, die größte Fläche liegt vor der Achse, ich hätte es gerne etwas ausgewogener.
    Geplant ist eine Gesamtkastenlänge von 2,50m, also werde ich vermutlich den ganzen Aufbau erneuern.
    Ich weiß zwar, dass man bei einem Transport zusehen sollte, die Stützlast auszunutzen, aber muss man das irgendwie normativ berücksichtigen?
    Gibt es bei den Kastenlängen irgendwelche Standardmaße, durch die es dann evtl einfacher ist, Planen und sowas zu bekommen?
    Auch die Höhe will ich ändern, mir schwebt da ein Drittelmeter als Innenhöhe vor. Und Befestigungsösen an möglichst vielen Stellen sind ein Muss. Ich kann es nicht leiden, dass ich anscheinend bei keinem Anhänger einen Gurt vernünftig einhängen kann.
    Die Elektrik muss sowie komplett neu, die billigen Kabel sind vom Rumstehen schon kaputt und ich will Rückfahrscheinwerfer, also 13 polig


    Ich werde hier wohl noch einiges schreiben. (ich hoffe, ich habe mir das richtige Unterforum ausgesucht)


    Gruß
    Tali

    Es gilt der Grundsatz das Leuchten die montiert sind auch funktionieren müssen.


    Hallo,
    ich war letzte Woche beim TÜV Nord in Oldenburg, um meinem Noch-Anhänger eine Fristverlängerung zu gönnen.
    Vorher habe ich zuhause die Beleuchtung gecheckt, den Rückfahrscheinwerfer habe ich dereinst ja extra nachgerüstet.


    Nungut, der Prüfer hat direkt am Fahrzeug den Lichttest gemacht, ich durfte die Schalter bedienen.


    Der Rückfahrscheinwerfer hat ihn als einziges NICHT interessiert.


    Gruß
    Tali

    Moin und hallo,


    mir ist heute ein angefangenes Anhängerprojekt hereingeflogen


    Anh15-07.jpg


    Das gute Stück war mal ein Baukompressor und mein Vorvorbesitzer hatte anscheinend vor diversen Jahren vor, aus ihm einen nutzbaren Anhänger zu machen. Das hat wohl nicht so gut geklappt, zumindest ist er dann bei meinem Vorbesitzer gelandet, der ja auch sooo viele Pläne damit hatte.
    Jetzt hat er das gute Stück nach mehreren Jahren Standzeit mir überlassen.


    So wie es aussieht, war das gute Stück noch nie zivil angemeldet.
    Als Ausweis gab man mir ein Gutachten mit, sowas hatte ich ja noch nie in der Hand!?


    AnhGutachten.jpg


    Erste Frage: Bekomme ich das Geschütz mit dem 25 Jahre alten Zettel überhaupt angemeldet?


    Von meinen geplanten Umbauten schreibe ich dann später ;)


    Gruß
    Tali

    Es gibt durchaus Beschleunigungsstreifen, die eigentlich eher Einmündungen sind.
    Und auch auf leeren Autobahnen kann man gegen die zitierten Regeln verstoßen, man muss ja als Überholer*rsch nicht auf die linke Fahrspur rüberziehen :)


    Ich hoffe das reicht dir jetzt


    Och, mir fiele da noch Vieles ein :)


    Gruß
    Tali


    Hier noch ein kleiner Link fürs topic, auch wenn ich den Anspruch auf Sachlichkeit der Sendung ein bisschen in Frage stelle. Etwas Fahrphysik wird da ja doch visualisiert ;)

    Er braucht nicht die bestehenden Verkehrsregeln zu brechen um dich dann alt aussehen zu lassen.
    ...ein bisschen Phantasie...


    Ui, es gibt 2spurige Beschleunigungsstreifen?


    Ansonsten:

    Zitat

    Benutzen mehrere Fahrzeuge hintereinander den Beschleunigungsstreifen einer Autobahn, gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg die Regelung, dass die beteiligten Fahrzeuge nur nacheinander einfahren dürfen. Schert eines der hinteren Fahrzeuge vorschnell auf den rechten Fahrstreifen der Autobahn aus, kann dies zu einer erheblichen Behinderung und Gefährdung des Vorausfahrenden führen, insbesondere wenn dieser wegen des Endes des Beschleunigungsstreifen stark abbremsen muss. Kommt es zu einer Kollision der Fahrzeuge, haftet der Ausscherende (Überholende) für den entstandenen Schaden.


    Urteil des OLG Hamburg vom 14.07.1999
    14 U 61/99
    DAR 2001, 307


    und natürlich



    Wenn schon Spaßbremse, dann mit Rechtsbelehrung ;)


    Gruß
    Tali

    geholt aus Saarbrücken (600km) in einer EinMannEinTag-Aktion. Nicht unbedingt empfehlenswert.


    Zu der Tour noch ein Kommentar zu dem verflixten Trailer. Mir war nicht klar, dass so ein Anhänger auf so einer Tour ständig kontrolliert werden will.


    Ich habe mir den Autotrailer bei einer Tankstelle hier in der Gegend ausgeliehen und war noch froh, dass der noch so frisch aussah, kaum Gebrauchsspuren, vermutlich nocht nicht viele km auf der Uhr. Wie man vielleicht sehen kann hat er die Auffahrrampen in zwei Schächten direkt unter der Plattform. Gesichert durch zwei kleine Klappen, die wiederum mit federbetätigen Drehrieglen (keine Ahnung wie die heißen) gesichert sind.


    Also morgens um 8 Uhr abgeholt, angekoppelt und los. In Saarbrücken werde ich von Autofahrern angehupt und -gewunken und fahre deswegen an die Seite. Da hat sich doch während der Fahrt das Stützrad heruntergekurbelt und ist augenscheinlich schon gewisse Strecke mitgelaufen. Und ich hatte mich schon etwas über das veränderte Fahrverhalten des noch leeren Gespannes gewundert.
    Das Stützrad ließ sich dann aber brav wieder hochkurbeln. Ich musste dann noch ca 30km weiterfahren, um zum Abholpunkt zu kommen, bis dahin hatte sich nichts verändert, was mein da schon recht mulmiges Bauchgefühl ein bisschen beruhigte.


    Naja, auf der Rücktour habe ich dann nach etwa 250km Eifel Pause gemacht (irgendwann 21 Uhr oder so) und gehe Burgerkauend um das Gespann, nur mal so gucken. Wunderbar, Stützrad oben, wo es hingehört. Und da wäre mir beinahe alles aus dem Gesicht gefallen. Eine der Rampen guckt etwa einen Meter aus seinem Schacht heraus!
    Ich hab sie dann natürlich zurückgedrückt und versucht, die Verschlussklappe zu verriegeln. Tja, da war nur nichts mehr zu riegeln. Offenbar habe ich den Riegel irgendwann unterwegs verloren. Nicht auszudenken, was hätte passieren können, wenn ich noch weitergefahren wäre. Vermutlich hätte ich mir dann im Radio anhören können, wo oder aus welchem verunfallten Wagen ich die Rampe hätte abholen können.


    Naja, mangels Alternativen habe ich dann mit der Verbandsschere ein Stück Lautsprecherkabel aus meinem Bus geschnitten und damit die Klappe gesichert.
    Glücklicherweise hat das dann die restliche Strecke gehalten. Da bei der Rückgabe des Trailers nur die Thekenkraft in der Tankstelle war, ging die Rückgabe des Trailers dann doch recht schnell, den Kabelrest habe ich dann gespendet.


    Das hat mich dann in dem Beschluss bestärkt, diesen Trailer nicht nochmal auszuleihen. Lieber einen leicht ausgelutschten Trailer nehmen, an dem man auch einen Zurrgurt mal vernünftig festmachen kann, als so ein glänzendes Hochladermistding mit ewig klappernden Rampen (hm ok, so hätte ich evtl das Fehlen feststellen können) durch die Republik zu ziehen.


    Gruß
    Tali

    *grübel* Wer wollte hier was von wem? Hat jemand Geld für die Auskunft bezahlt oder wo leiten sich die Ansprüche her?


    Ich glaub manchmal wissen es selbst die besserwisser auf der Seite hier nicht .. und kommen nur mit solch blöden Komments


    Spätestens jetzt wäre meine freiwillige Bereitschaft zu helfen *schwupps* dahin.


    Ich denke, eine rechtsverbindliche Auskunft zu diesem Sachverhalt wird dem Fragesteller demnächst per Post zugehen.


    Ich wünsche noch ein schönen Abend *verbeug*


    Gruß
    Tali

    man hat gerade so eine Europalette mit Stapler dreinbekommen (durch die Schiebetür).


    Mein Rekord war glaube ich der gefüllte IBC mit Pflanzenöl, den ich mal nach Hause befördert habe. Der geht da auch rein ;)
    Lässt sich gut fahren, besser als der aus Geldmangel nur 3/4 gefüllte IBC auf einem Anhänger, da wird das Fahrverhalten des Gespanns schon anspruchsvoller :super:

    Naja, auch nach dem Zusammenbau bleibt es ein T3 ;)
    Allerdings sieht der Kenner schon, dass die Ausführung etwas anders ist.


    In 6 Monaten hat er schon seinen 2. HU-Termin nach dem Umbau, dabei habe ich ihn gefühlt erst 3 Monate gefahren.
    Allerdings habe ich ihm ein Saisonkennzeichen verpasst, um ihn vor dem Schicksal all meiner anderen Busse zu bewahren, bzw die erneute Bräunung zumindest herauszuzögern.
    Allerdings, fertig ist der noch lange nicht. Irgendwann hatte ich die Bastelei satt und habe ihn einfach nur straßenfertig gemacht, ich wollte endlich mal fahren *aufstampf*
    Es sind noch einige Teile gegen neue/bzw bessere auszutauschen, ein paar Kinderkrankheiten sind auch schon aufgetreten und er ist innen noch nackt. Die Innenverkleidungen sind provisorisch, weil in der Ausführung eh nicht mit vertretbarem Aufwand zu bekommen, müssen also neu gebaut werden. Ein paar Gadgets müssen noch rein, die mir im Kopf herumschwirren usw, der ein oder andere mag das kennen.


    Achja, fürs Topic, Anhängelast ist 2 Tonnen bis 10% Steigung, weiter wollte mein Prüfer nicht gehen.
    Es gibt 2 AHK für den T3, die eine darf 2t mit 50kg SL, die zweite 2t und 75kg Stützlast.
    Der Serienturbodiesel mit 70PS hat 1500kg, man kann ihn aber mit VW-Segen auf 2t/10% auflasten.


    Gruß
    Tali

    Hallo,


    hier meine Gespannbilder.
    Blauer Bus mit 110PS-TDi, Grüner Bus ohne Motor, geholt aus Saarbrücken (600km) in einer EinMannEinTag-Aktion. Nicht unbedingt empfehlenswert.
    Zweites Bild mit Hochdach vorne auch nicht unbedingt, Zugfahrzeug mit 57-PS-WK-Diesel, Strecke aber nur etwa 20km und Nebenstrecke. Beschleunigungsrennen hätte ich damit wohl nicht gewonnen. Die Fehlenden Teile hinten waren vorne drin.
    Mittlerweile darf der Bus, der auf beiden Bildern hinten steht, vorne fahren. :super:


    Gruß
    Tali