Außerdem :
Wenn man das so ab A-Säule baut und die Hinterachse dort läßt, wo sie war ..... hat man schnell mal eine Stützlast von 150 bis 250 Kg .....
Welche Deichsel macht das mit .... und welche AHK ??
Außerdem :
Wenn man das so ab A-Säule baut und die Hinterachse dort läßt, wo sie war ..... hat man schnell mal eine Stützlast von 150 bis 250 Kg .....
Welche Deichsel macht das mit .... und welche AHK ??
Ganz einfach: die Bremsenbetätigung der PKW-Bremse über die Seilzüge der Auflaufbremse ist nicht adaptierbar, da in der Funktion völlig verschieden.
Manfred
>>> Anpassung mit Spurplatten <<<
die kleinen und / oder preiswerten Achsen sind meist nur auf eine ET von 25 bis 35 mm ausgelegt.
Welche effektive ET hast Du mit den Spurplatten + Jimnyfelge ?
Stark abweichende ET in Verbindung mit großen Rädern .....
o.k. .... kannst dir ja auch einen Vorrat an Radlagern als "Verbrauchsmaterial" hinlegen .....
so wie Öl für´n Ölwechsel beim Auto
Manfred
Das Volumen wird dadurch berücksichtigt, das kleine Reifen bei gleichem Luftdruck eine geringere Tragfähigkeit haben als große Reifen.
In der Formel ist ja die maximale Tragkraft des zu berechnenden Reifens beim max. Druck desselben enthalten.
Und Luftdruck verhält sich in seiner Tragkraft ja erst einmal grundsätzlich linear:
doppelter Luftdruck = doppelte Tragkraft.
Weil : 1 Bar trägt ca. 1 KG/cm² und 2 Bar tragen 2 KG/cm²..... usw.
Und wenn man sich einmal seine und andere PKW-Reifen und deren max. Tragkraft und deren max. Luftdruck anschaut ......
und dann den in der Betriebsanleitung vorgeschriebenen Druck mit der tatsächlichen Radlast nach der "umstrittenen" Formel nachrechnet .....
Was da wohl rauskommt ....
Ich bleibe bei der Formel als Richtlinie.:)
Manfred
Im Prinzip genau so habe ich es bisher auch gehalten:
man kann ja noch 0,2 Bar (Angstzuschlag) draufschlagen, wie es bei PKW oft geraten wird.
Unter 1 Bar bin ich vorsichtshalber bisher nicht gegangen.
Manfred
Erst die Bremsen am Rad richtig einstellen;
und dann sollen die Bowdenzüge einen Arbeitsweg von ca. 8 bis 10 mm haben, wenn die Handbremse aktiviert wird.
Nur dazu den Weg (einmalig) am Gestänge einstellen.
Die Bremse (Verschleiß) später nur am Rad nachstellen; am Gestänge nur dann, wenn der Weg trotz korrekter Bremseneinstellung zu lang ist.
Manfred
Ich würde mal nachforschen, ob da vielleicht der falsche Kugelkopf beigelegt wurde.
Nobody is perfekt; und wenn die im Werk da beim Verpacken einen Fehler gemacht haben ? .....
Manfred
Da darf der Anhanger aber nur ein ZGG von 1315 Kg haben
Manfred
Man lernt nie aus: ich dachte immer, der Smart hätte 400/450 Kg.
Manfred
Gebremst darf ein PKW max. soviel ziehen wie das zulässige Gesamtgewicht des PKW. Oder weniger, wenn der Hersteller es so will.
Da nützt Allrad nichts; es sei denn, es ist ein Geländewagen mit Untersetzung und Differenzialsperre der HA: dann darf er max. das 1,5-fache ziehen, wenn der Hersteller das zulässt.
Fido:
Du hast einen PKW jüngeren Datums mit einem Leergewicht von 845/855 Kg in den Papieren stehen und darfst 450 Kg ungebremst ziehen ?
Da bin ich aber platt.
Manfred
>>> Soweit ich weiß ist es die hälfte des Leergewicht vom PKW +75Kg. <<<
Fast ganz richtig: "damals", also vor ca. 10,15,20 Jahren oder so, wurde in den KFZ-Papieren das "tatsächliche" Leergewicht (ohne Fahrer) angegeben.
Da hieß die Formel für "ungebremst" dann richtig: maximal die Hälfte des um 75Kg erhöhten Leergewichtes = 1425 + 75 = 1500 Kg für den 750 Kg-Anhänger.
Irgendwann vor Jahren wurde dann der Fahrer mit 68 Kg + 7 Kg Gepäck gleich in das "Leergewicht" des KFZ mit eingerechnet und heißt heute deshalb auch "Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeuges, Leergewicht".
Ohne Fahrer kann sich ein Fahrzeug aus juristischen Gründen legal nicht "in Betrieb" befinden.
Deshalb gilt heute: max. 50% des Leergewichtes nach neuer Definition, also 1500 Kg für den 750 Kg-Anhänger.
Häufig ist es aber weniger; unter anderem wegen der Bremse/Handbremse, Und/oder weil es der Hersteller so will.
Und: das alle gilt natürlich nur für den ungebremsten Anhänger.
Nur wegen der Vollständigkeit und weil es immer wieder welche gibt, die nur die Hälfte lesen und dann komische Fragen stellen.:)
Manfred
>>> neuer Aufbau, der in Form und Abmessung mit dem alten identisch ist <<<
welche technischen Daten soll der TÜV da denn dann ändern ?
Das Gewicht .... na ja.
Mein Geländewagen ist seit dem Anbau der AHK und dickerer Reifen ca. 70 Kg schwerer .... ; kein TÜV ändert deshalb "freiwillig" das Gewicht.
Da muss man dann schon recht aufdringlich drum bitten.
Manfred
Du darfst alles anhängen; nur darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers mit Ladung nicht über deiner jeweiligen zulässigen Anhängelast (gebremst/ungebremst) liegen.
Manfred
Die Tragkraft von Luft(druck) verhält sich ja im Prinzip linear: doppelter Luftdruck = doppelte Tragkraft.
Rechne mal den vorgeschriebenen Luftdruck an deinem Auto nach dieser Formel nach
Und da es keine Tabellen uber Traglasten in Abhängigkeit des Luftdrucks für die verschiedenen Reifengrößen gibt, benutze auch ich diese "Krücke".
Dabei sollte man sich den Reifen aber auch ansehen; ob er vielleicht nicht doch ein wenig "platt" aussieht.
Konnte ich aber noch nicht feststellen. Und auf der Autobahn ist mir noch kein Reifen zu warm geworden ( als Indiz für mangelnden Luftdruck )
Wenn man "Schiss" hat, kann man ja noch um 0,2 Bar oder so erhöhen.
Wenn der Hänger dann springt wie ein Flummi, ist es zu viel.
Ach ja: unter 1 Bar sollte man nicht gehen.
Manfred
Ah ... klar : durch den "Unterzug" sieht das ja schon anders aus.
Manfred
Bei der Schweißung habe ich die Schwächung des Materials durch Gefügeveränderung durch den Wärmeeintrag im Sinn gehabt:
Das Material wird weicher oder verhärtet; oft beides nebeneinander. An diesen Gefügeveränderungs-Übergängen ist das Material "geschwächt".
Deshalb reißen solche Verbindungen meist neben den Schweißnähten, wenn diese ansonsten ordentlich ausgeführt wurden.
Ansonsten: vielleicht sehe ich ja auch "Gespenster".
Ich hätte bei Betrachtung der Fotos vom Rahmen wirklich nicht erwartet, das der Rahmen den bereits durchgeführten "Belastungstest" überlebt.
Ich sah die Fotos und dachte: " Sag jetzt was dazu; wäre ja doof, wenn Dir der Hänger im Urlaub abknickt. "
Deshalb bitte sorry, wenn ich etwas "viel Wind" gemacht habe.
Manfred
O.K. : "FEM"
Wurde da evtl. die Achse als tragendes, fest in den Rahmen integriertes Bauteil mitgerechnet ?
Die Zeichnungen irritieren mich diesbezüglich etwas.
Nimm die Achse mal raus und lass es noch einmal rechnen.
Die Achse trägt zwar den Rahmen; klar, sonst wäre es ja kei Anhänger .
A b e r die Achse ist bei der tatsächlichen Bauausführung kein tragendes Bestandteil des Rahmens an sich.
Ich hoffe ja letztendlich für dich, dass ich mich irre .
Manfred
Na ja:
über der Achse ist der "Rahmen" nur ca 30 mm hoch, max. 50 mm ( nach den Fotos geschätzt ) .
Dazu als nach unten offener Winkel, der von den Längsträgern auch noch seitlich versetzt belastet wird.
Die äußeren Träger sind dann auch noch genau an der "Schwachstelle" über der Achse geschweißt.
Was aber auch nicht so gravierend ist, da sich die äußeren Träger durch die nach innen versetzten Auflagepunkte
über der Achse vermutlich eh nach außen/unten wegbiegen werden.
Alle Träger hätten in voller Höhe/Stärke über die Achse geführt werden müssen.
Manfred
Ich befürchte, dass der hintere Teil des Rahmens aufgrund der Bauart über der Achse abknickt, wenn er beladen wird: früher oder später.
Manfred
Beim Tüv Nord steht :
Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers
= X multipliziert mit der Leermasse des Zugfahrzeuges
Den Faktor X bestimmen Sie ganz einfach:
X = 0,3 gilt für Anhänger ohne Bremse oder ohne hydraulische Stoßdämpfer
Manfred