>>> Soweit ich weiß ist es die hälfte des Leergewicht vom PKW +75Kg. <<<
Fast ganz richtig: "damals", also vor ca. 10,15,20 Jahren oder so, wurde in den KFZ-Papieren das "tatsächliche" Leergewicht (ohne Fahrer) angegeben.
Da hieß die Formel für "ungebremst" dann richtig: maximal die Hälfte des um 75Kg erhöhten Leergewichtes = 1425 + 75 = 1500 Kg für den 750 Kg-Anhänger.
Irgendwann vor Jahren wurde dann der Fahrer mit 68 Kg + 7 Kg Gepäck gleich in das "Leergewicht" des KFZ mit eingerechnet und heißt heute deshalb auch "Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeuges, Leergewicht".
Ohne Fahrer kann sich ein Fahrzeug aus juristischen Gründen legal nicht "in Betrieb" befinden.
Deshalb gilt heute: max. 50% des Leergewichtes nach neuer Definition, also 1500 Kg für den 750 Kg-Anhänger.
Häufig ist es aber weniger; unter anderem wegen der Bremse/Handbremse, Und/oder weil es der Hersteller so will.
Und: das alle gilt natürlich nur für den ungebremsten Anhänger.
Nur wegen der Vollständigkeit und weil es immer wieder welche gibt, die nur die Hälfte lesen und dann komische Fragen stellen.:)
Manfred