Da der Anhänger keine Bremse hat ..... wird eh der Multiplikator von 0,3 angewendet ..... genau wie für die fehlenden Stoßdämpfer ....
Wenn dein Zugfahrzeug unter 1666,7 Kg Leergewicht im Schein hat, kannst du den Hänger ablasten lassen, bis "0,3" erreicht sind.
An Rädern kannst du im Prinzip alles montieren, was montierbar ist .....
Kotflügel und Freigängigkeit vorausgesetzt.
Felgen vom PKW auch .... da aber auch die Traglast beachten .... bei Stahlfelgen gibt bei so kleinen Hängern aber eigentlich nie TÜV-Probleme .....
Aber: PKW-Felgen haben meist/häufig ene andere ET (Einpresstiefe) als Anhängerfelgen.
Anhänger haben meist 30 mm +-5 mm ...... teure Achsen mit großen Radlagern auch 5 bis 35 mm ( so ca. )
Aber auch die kleinen Achsen mit den kleinen Rädern sind oft für geringere ET konstruiert.
Das Problem ist, ..... wenn man stark von den vorgegebnen ET abweicht, .... wird das Radlager nicht mehr richtig in der Mitte belastet und verschleißt u.U. recht schnell.
Den TÜV interessiert das aber eigentlich nie.
Manfred