Beiträge von rower

    Bei Stahlräden und den 400 Kg des Z412 braucht man "normal" nichts weiter .....
    es ist aber gut, zu wissen, von welchem Fahrzeug die Räder sind ..... falls der Tüvér fragt.
    Bei "ALU" ist es gut, irgend ein Gutachten/ABE der Felgen dabei zu haben wegen der Festigkeit.
    Nimm ein altes 8"-Rad mit, dann ist er "positv gestimmt".


    Manfred

    >>> Ich glaube kaum, das ein Polizist, oder ein Tüv Prüfer Weiß, das Diese Deichsel im Original nur ein Loch hat <<<


    Na ja ..... einer der großen Fehler ist es grundsätzlich, andere Menschen zu unterschätzen .......


    Ich gehe mal davon aus, dass zumindest die Tüvprüfer sehr wohl wissen, dass da grundsätzlich kein 2. Loch in der Deichsel sein darf .....
    es sei denn ...... genau das steht auf irgend einem "Zettel" explizit so beschrieben.


    Wenn die "so was" mal "übersehen" ..... liegt es häufig an deren "Bequemlichkeit" ..... und deren eigener Einschätzung über die "Reststabilität".
    Und eines muss klar sein ..... die vom Tüv können nur "stillschweigend" ein Auge zudrücken ......
    wenn das Thema offen angesprochen wird, ...... müssen sie handeln ...... weil das Bohren von Löchern in Zugrohren erst einmal nicht zulässig ist.



    Aber sonst sehe ich das Thema in etwa so wie du ....



    Manfred

    Von der Rennleitung:police: wird´s wohl keiner "merken" ..... und brechen wird die Deichsel auch nicht ..... von da her keine Gefahr ....


    auch wenn dir klar sein dürfte ..... dass das V E R B O T E N ist 8o:biggrins::D


    und wenn du alle 2 jahre zu den "Blaukitteln" musst ..... ich würde ne breite, stabile Schelle wie für die Deichseböcke über die Löcher schrauben ....
    als Anschlag, wie weit man die Deichsel einschieben kann :biggrins: .....
    keine Löcher ..... keine Fragen :D


    Manfred

    800 Kg war "damals" auch zulässig und teilweise üblich .........


    kann sein, dass das "damals" mit den höheren zulässigen ungebremsten Anhängelasten an LKW zusammenhängt ......
    zum Beispiel haben viele ungebremste Feuerwehr-Geräteanhänger von "damals" diese "800 Kg"


    Manfred

    Nach den Kodex des Reifenfachhandels gelten optimal gelagerte Reifen nach 6 Jahren noch als Neureifen ...... 8o
    Vor 4 Jahren = 2005 = Reifen von 99 = Neureifen ...... Geiz ist geil :D



    Entschuldigung, das mit dem Geiz ist mir grad so rausgerutscht ;)



    Manfred


    Nachtrag; neuester Stand, der aber von den führenden Reifenherstellern : 5 Jahre :shocked:

    Ich sehe da einen ganz anderen Aspekt :


    wenn Du den WW um 50 mm anheben willst, ist das in etwa der gesamte Ein-Federweg der Achse bis zum Gesamtgewicht ......
    aber nicht ausgehend vom Leergewicht des WW ..... sondern von der unbelasteten Achse bis zum Gesamtgewicht .....


    Und diese Kraft hält weder die Stoßdämpferaufnahme am Rahmen noch die an der Achse aus ......



    Manfred

    >>> Ist es den normal das man sie so rein und rausziehen kann ?? <<<


    Das kommt darauf an .......


    wenn es mit deutlichem Widerstand geht ..... im Prinzip = ja ....


    wenn es ganz leicht geht ....... auch = ja ...... das ist normal ... wenn sie hin sind :D


    Manfred

    >>> Die alten Heinemann haben in aller Regel 4x100 Kreis. 22.11.2009 16:12 <<<


    Jepp ...... und wenn man dann von Loch zu Loch misst, hat man 70 mm .....
    und weil es 4 Löcher sind, kann man 4 mal im Kreis herum jeweils 70 mm messen ....
    das gibt dann einen Lochkreis von 4 x 70 mm :tongue::biggrins::D


    Nu aber Spaß beiseite : 4x100 bedeutet natürlich, das 4 Löcher gleichmäßig auf einem Kreis von 100 mm Durchmesser verteilt sind. :cool:


    Manfred

    Da der Anhänger keine Bremse hat ..... wird eh der Multiplikator von 0,3 angewendet ..... genau wie für die fehlenden Stoßdämpfer ....
    Wenn dein Zugfahrzeug unter 1666,7 Kg Leergewicht im Schein hat, kannst du den Hänger ablasten lassen, bis "0,3" erreicht sind.


    An Rädern kannst du im Prinzip alles montieren, was montierbar ist .....
    Kotflügel und Freigängigkeit vorausgesetzt.


    Felgen vom PKW auch .... da aber auch die Traglast beachten .... bei Stahlfelgen gibt bei so kleinen Hängern aber eigentlich nie TÜV-Probleme .....


    Aber: PKW-Felgen haben meist/häufig ene andere ET (Einpresstiefe) als Anhängerfelgen.


    Anhänger haben meist 30 mm +-5 mm ...... teure Achsen mit großen Radlagern auch 5 bis 35 mm ( so ca. )


    Aber auch die kleinen Achsen mit den kleinen Rädern sind oft für geringere ET konstruiert.


    Das Problem ist, ..... wenn man stark von den vorgegebnen ET abweicht, .... wird das Radlager nicht mehr richtig in der Mitte belastet und verschleißt u.U. recht schnell.


    Den TÜV interessiert das aber eigentlich nie.


    Manfred

    >>> Ein Stoßdämpfer ist ja dazu da, um das schnelle Zurückfedern zu verhindern <<<


    Jepp ..... und deshalb must Du daruf achten, Anhänger-Stoßdämpfer zu erwischen, die auch eine gedämpfte Zugstufe haben :D


    Manfred

    Na ja, so richtig korrekt ist es ja nicht, "Pongratz" pauschal als "Baumarkanhänger" zu bezeichnen .....
    Pongratz ist zuerst einmal ein Anhängerhersteller, der auch eine "billige" Linie für Baumärkte herstellt ......
    so wie andere auch ..... z.B. Humbaur ......
    Und bei denen ist dann ein dem Preisunterschied entsprechender Qualitätsunterschied beim selben Hersteller festzustellen.


    Auch ein "Händler-Stema" ist durchaus stabiler gebaut als der typische "Baumarkt-Stema" ....


    Wichtig ist, ob die wichtigen Teile von einem "bekannten" Hersteller stammen und somit Ersatzteile lieferbar sind .......
    ne Achse von XXX aus "Tinbuktu" lässt da je eher Probleme erwarten ....
    den Rest muss man sich ansehen bezüglich der Qualität ......


    Manfred