Was soll daran denn "zu einfach" sein ? 
Zu der Fahrgestell-Nr. sind keine Einträge bekannt; ..... und folglich auch kein Eintrag, dass er gestohlen sein könnte.
Außerdem ist die Fahrgestell-Nr. ja offensichtlich "frei" ----- da kein Eintrag.
Also ab zum Tüv unf §21-Abnahme und ab zur Zulassungsstelle ......
und dass die bei euch einen Kaufvertrag sehen wollen, steht bei euch in den Vorschriften :D:D ..... einen anderen Grund können die dir nicht wirklich nennen.
In Hamburg braucht man keinen Kaufvertrag ( den könnte ein Krimineller eh fälschen ) ; ......
wozu auch ? .... es gibt ja keinen Eintrag, dass der Hänger gestohlen wurde ;):D
und gäbe es einen Diebstahleintrag ; ....... würde der schönste Kaufvertrag nix nutzen. ;):D
Also : wo soll es da Probleme geben ? 
Es ist einfach ;):) ...... wenn man nicht in Hessen wohnt :D:D:D:D
Manfred