Beiträge von rower

    Wenn der Hänger ne Bremse hat ; ...... bei Abweichungen über 2 bis 3% unbedingt vorher mit dem Tüv sprechen ......
    "mit Bremse" ist das sowieso besser, vor her den TÜV anzusprechen : ..... die lieben es, gefragt zu werden ;)
    Ungebremst kannst auch 16-Zöller oder Größer montieren. :D



    Manfred

    Die Einpresstiefe kann man messen: Wikipedia hilft [http://de.wikipedia.org/wiki/Einpresstiefe]


    Vermutlich haben die Räder ein Lochkreis/Lochbild von 100/4 ; ...... da passen Felgen von Golf und Co. und vielen Japanern. Must Du auch mal nachmessen.
    Bei der ET solltest +-5mm in der Nähe der Originalfelge bleiben wegen der Radlagerbelastung und TÜV ...... und auf die Freigängigkeit zum Kasten achten.
    Und dann suchst du in der "Bucht" nach Felgen mit der entsprechenden ET ..... und kaufst die ; ..... oder weißt dann zumindest, welche Felgen von welchem Fahrzeug passen könnten.



    Manfred

    Bei ih-bä sind z.Zt. "jede Menge" Mercedes Stahlfelgen drin : ... 6x15 ET31 5/112 .
    Von den Abmessungen her perfekt; der eine mm in der ET ist "egal" . Die Traglast kenne ich allerdings nicht.

    Manfred

    Wenn man mit den Reifen im Durchmesser deutlich größer als "original" wird, braucht man eine "neue" Bremsenzuordnungsberechnung.
    Für den einen oder anderen TÜVer fängt "deutlich größer" schon ab 3 % an.

    7x16-ET25 und 7x15-ET25 (zum Teil auch ET31) sind recht typische Nachrüstfelgen für die "alte S-Klasse, E-Klasse und VW-Busse. Traglast haben die auf jeden Fall genug.

    Manfred

    Was soll daran denn "zu einfach" sein ? :rolleyes:


    Zu der Fahrgestell-Nr. sind keine Einträge bekannt; ..... und folglich auch kein Eintrag, dass er gestohlen sein könnte.
    Außerdem ist die Fahrgestell-Nr. ja offensichtlich "frei" ----- da kein Eintrag.


    Also ab zum Tüv unf §21-Abnahme und ab zur Zulassungsstelle ......
    und dass die bei euch einen Kaufvertrag sehen wollen, steht bei euch in den Vorschriften :D:D ..... einen anderen Grund können die dir nicht wirklich nennen.


    In Hamburg braucht man keinen Kaufvertrag ( den könnte ein Krimineller eh fälschen ) ; ......
    wozu auch ? .... es gibt ja keinen Eintrag, dass der Hänger gestohlen wurde ;):D
    und gäbe es einen Diebstahleintrag ; ....... würde der schönste Kaufvertrag nix nutzen. ;):D



    Also : wo soll es da Probleme geben ? :rolleyes:


    Es ist einfach ;):) ...... wenn man nicht in Hessen wohnt :D:D:D:D



    Manfred

    Wenn du ne AE von ALKO nimmst, weil du doch schon ALKO-Achsen hast, müsstest du beim seriösen Händler auch das Gutachten dazu bekommen.

    Ich würde ne mail an Alko senden, dabei die Bremsen nennen + Hinweis auf Tandem und Gesamtgewicht und um die Benennung der richtigen AE mit Bremsenzuordnungsberechnung bitten.

    Da hat man "normal" ne schnelle Antwort.

    Weil : ...... die wollen verkaufen ( die leben davon ;) ) und mit der richtigen Anwort haben die die AE doch schon so gut wie verkauft :D

    Ist deren tägliches Geschäft.

    Manfred

    Fast richtig; aber nicht ganz richtig.

    Da dort auch ein max. zul. Gesamtgewicht von 3970 Kg angegeben ist .... gilt dieses für den gesamten "Zug" als Obergrenze.

    So etwas steht "normal" nur dann in den Fahrzeugpapieren; .... wenn das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges + Anhängelast einen höheren Wert als die angegebenen 3970 Kg ergeben.

    Beispiel : Zugfahrzeug hat 2300 Kg zul. Gesamtgewicht + Anhänger 1800 Kg = ergibt 4100 Kg .
    Wenn der "Zug" aber laut Papieren nur 3970 Kg wiegen darf und der Anhänger ein tatsächliches Gesamt-Gewicht von 1800 Kg hat; .....
    darf man das zul. Gesamtgewicht des Fahrzeuges von 2300 Kg nicht nutzen und nur bis zum tatsächlichen Gesamtgewicht von 2170 Kg beladen: ..... 2170 + 1800 = 3970 !

    Manfred

    Auflaufeinrichtung freigängig / leichtgängig ?

    Wenn die schwergängig ist, weil zu wenig Fett drin, löst die die Bremse unter Umständen ( sanftes anfahren ) nur so weit, dass man den WW ziehen kann.
    Ein bischen schwerer als normal, aber es geht ...... die Bremsbacken liegen aber weiter an und bremsen leicht ; ......
    das reicht aber unter Umständen, dass die Bremse nach 50 Km mit den geschilderten Folgen überhitzt.


    Die ALKO - AE an meinem WW war schwergängig und wurde trotz Abschmieren mit 5 Schlägen beider Nibbel vor jeder Reise immer schwergängiger ..... :(
    bis ich "die Schnauze voll" hatte :mad: und eine gazze Kartusche in den beiden Nibbeln "versenkte" . Das meiste quoll natürlich wieder raus ;):rolleyes::D
    Von da an war die AE aber leichtgängig und konnte mit 5 Schlägen vor jeder Reise auch leichtgängig gehalten werden. :)


    Manfred

    hat der Terrano ne Diff Sperre hinten? dachte nicht

    und mit der Bodenfreiheit vorn wirds auch ned hinkommen, außer Du hastn hochgedreht

    Gruß Mani



    Ne Sperre hat er nicht :( ..... aaaaber laut Gesetz so etwas ähnliches : ne automatische Sperre ( serienmaäßig; fest eingestellt auf 360-400 Nm ) ;):D:D:D


    Bodenfreiheit Serie (ca. Werte) : vorne = 205 mm / Mitte = 260 mm / hinten 210 mm :)


    Danach ist er vor dem Gesetz ein reinrassiger Geländewagen ;):D:D:D


    ( Viel mehr hat deiner auch nicht unter den Diff´s und unter der Getriebe-Traverse )


    Dazu hat meiner 265/70-16 Reifen (bringen + 20 mm) + vorne 25 mm hochgestreht = Ergebnis :


    Bodenfreiheit jetzt (ca. Werte) : vorne = 260 mm / Mitte = 300 mm / hinten 230 mm :):D:D:D



    Aber wir schweifen ab ; ...... Jeder Terrano II ist vor dem Gesetz ein reinrassiger Geländewagen ..... ;):biggrins::D




    Manfred

    Hallo

    der Auflaufweg ist bei Peitz nur 4 bis 5 cm, das ist normal


    Ja, .... aaaaber wenn die sich gar nicht bewegt ; .......


    >>>> Auch wenn ich Handbremse angezogen habe und nach vorne gezogen habe, ging sie nicht auseinander.
    >>>> Ich konnte das Zugmaul jedoch bewegen, also nach links+ rechts. Nur rausziehen geht halt nicht.


    dann ist da was defekt :(



    Manfred