Ein Foto von der Auflaufeinrichtung des WW würde unter Uuuuumständen hilfreich sein
Manfred
Ein Foto von der Auflaufeinrichtung des WW würde unter Uuuuumständen hilfreich sein
Manfred
Wenn Du die bauartgeprüfte Deichsel mit den dafür vorgesehenen Bauteilen an die Achse schraubst; ...... ist das beim Einachser quasi das Fahrgestell .....
was Du da dann draufschraubst, ist der Aufbau ....... und da hat der Tüv "normal" auch mit ALU nun gar kein Problem mit.
Wenn Du das mit einem Tamdemachser machen willst und die Deichsel mit den Achsen als Fahrgestell gelten lassen willst, musst Du spezielle Tamdemachsen nehmen, die als Achsen bereits so gebaut sind, dass sie ohne zusätzliche Teile zu einer Doppelachse verschraubt werden können.
Bei 2 "normalen" Achsen muss aber ein "Rahmen" zum Verbinder der Achsen gebaut werden .... und das ist dann wieder ein Teil des Fahrgestells und da ist es mit Stahl dann TÜV-mäßig wieder einfacher als mit ALU.
Wenn man da das richtige ALU richtig dimensioniert und nicht schweißt; ..... ist das aber auch recht easy.
Ein Gespräch mit dem TÜV bringt dich da aber auch weiter.
Manfred
Dat ist aber kein Sankey ; ..... dat is ein M-416 .....
gebaut von Bantam? ...Willys ... vielleicht auch Hotchkiss . ..... oder so ..... jedenfalls war das der typische "Jeep-Anhänger" das Willys MB aus den 2. Weltkrieg.
Das von dir genannte Forum ist ja noch harmlos
Wenn du den Hänger im "Landy Forum" als Sankey bezeichnest ; ...... dann bist du gleich "unten durch"
Manfred
Ich bitte schon mal um Verzeihung :D:D:D ...... aaaaber ich kann grad nicht anders ;););)
für "Leute wie Dich" hat der Verkäufer das reingeschrieben ; ..... das mit der Einzelradaufhängung :D:D
Manfred
Ich will die Erklärung auch nicht schuldig bleiben:
Das Achsrohr ist zwar starr ...... aber die Räder sind über die Schwingen in dem Achsrohr einzeln aufgehängt .....
jedes Rad einzeln für sich ; ....... und das ist dann eindeutig eine Einzelradaufhängung ;););)
Soooo teuer sind die 165/80-13 ja nun auch wieder nicht ..... und auch nicht wirklich sooo selten
Manfred
Ich mache mir das jetzt mal ganz einfach :
ich bezweifle jetzt mal vorsichtshalber meine eigene Aussage, da sie offensichtlich nicht mehrheitsfähig ist.
Ich gehe einfach vorsorglich öffentlich davon aus, dass ich mich total irre und ziehe meine Aussage deshalb als falsch zurück.
Die weitere Entwicklung dieses Fred´s wird zeigen ( oder auch nicht ), welche meiner Aussagen nicht der Realität entsprachen.
Auf jeden Fall werde ich letztendlich auf Grund der gegensätzlichen Aussagen einmal richtig und einmal falsch gelegen haben; ..... was das Endergebnis zumindest neutralisiert. :D:D:D
Manfred
So wie ich das verstanden habe, soll der Hänger komplett aus ALU sein; ..... nicht nur der Aufbau, weil Zentralgestirn schrieb:
>>>> Ich benötige im Grunde einen Rahmen mit Deichsel aus einem Stück aus Alu. <<<<<
Ja klar: ...... AE und Achsen aus Stahl ....... aber der gesamte Rest aus ALU !!!!!!
Den kriegst du in Norddeutschland nur wie von mir beschrieben durch den TÜV .
Wenns nicht Voll-Allu sein soll ..... ist das natürlich alles viel einfacher
Manfred
Ein 2.7 to Alu-Anhänger ..... als Privatmensch selbst gebaut durch den TÜV ...... oha
Ein Blaukittel, der sich damit nicht auskennt; ..... nimmt den nicht ab
Ein Blaukittel, der sich damit auskennt; ..... will Materialzeugnisse, Schweißer-Zulassung und exakte Berechnungen sehen.
Der einzig sichere Weg ist; ..... das Projekt von Anfang an TÜV-begleitet anzupacken.
Manfred
Sieht klasse aus
Manfred
Das zulässige Gesamtgewicht des Hängers darf nicht über dem im Zugfahrzeug eingetragenen Leergewicht liegen .... wenn der WW eine Antischlinger-Kupplung hat.
WW ohne Antischlinger nur 80 % vom Leergewicht ...... Anhänger ohne Bremse max 30 % vom Leergewicht.
Manfred
Wenn der Hänger ne Bremse hat ; ...... bei Abweichungen über 2 bis 3% unbedingt vorher mit dem Tüv sprechen ......
"mit Bremse" ist das sowieso besser, vor her den TÜV anzusprechen : ..... die lieben es, gefragt zu werden
Ungebremst kannst auch 16-Zöller oder Größer montieren.
Manfred
Die Einpresstiefe kann man messen: Wikipedia hilft [http://de.wikipedia.org/wiki/Einpresstiefe]
Vermutlich haben die Räder ein Lochkreis/Lochbild von 100/4 ; ...... da passen Felgen von Golf und Co. und vielen Japanern. Must Du auch mal nachmessen.
Bei der ET solltest +-5mm in der Nähe der Originalfelge bleiben wegen der Radlagerbelastung und TÜV ...... und auf die Freigängigkeit zum Kasten achten.
Und dann suchst du in der "Bucht" nach Felgen mit der entsprechenden ET ..... und kaufst die ; ..... oder weißt dann zumindest, welche Felgen von welchem Fahrzeug passen könnten.
Manfred
Bei ih-bä sind z.Zt. "jede Menge" Mercedes Stahlfelgen drin : ... 6x15 ET31 5/112 .
Von den Abmessungen her perfekt; der eine mm in der ET ist "egal" . Die Traglast kenne ich allerdings nicht.
Manfred
Das steht in der Betriebsanleitung!
Das ist ja wohl der Oberschwachsinn
erst einen Anhänger mit Frontklappe bauer und verkaufen ..... und dann per Betiebsanleitung die Benutzung untersagen
Manfred
Du hast recht, die vordere Stirnwand, darf bei der Fahrt nicht runtergeklappt sein.
Das mag ja richtig sein ; ...... aber glauben werde ich es erst, wenn ich dazu eine gesetzliche Grundlage gesehen haben
( eine korrekte Ladungssicherung ist obligatorisch )
Manfred
Da kann man auch etwas mit den Reifengrößen spielen und sogar mit den Felgengrößen und den verschiedenen ET Und sogar mit der Kotflügelbreite :D:D:D
Wenn man mit den Reifen im Durchmesser deutlich größer als "original" wird, braucht man eine "neue" Bremsenzuordnungsberechnung.
Für den einen oder anderen TÜVer fängt "deutlich größer" schon ab 3 % an.
7x16-ET25 und 7x15-ET25 (zum Teil auch ET31) sind recht typische Nachrüstfelgen für die "alte S-Klasse, E-Klasse und VW-Busse. Traglast haben die auf jeden Fall genug.
Manfred
Lass uns schon mal die Messer wetzen :D:D:D:D:D
Was soll daran denn "zu einfach" sein ?
Zu der Fahrgestell-Nr. sind keine Einträge bekannt; ..... und folglich auch kein Eintrag, dass er gestohlen sein könnte.
Außerdem ist die Fahrgestell-Nr. ja offensichtlich "frei" ----- da kein Eintrag.
Also ab zum Tüv unf §21-Abnahme und ab zur Zulassungsstelle ......
und dass die bei euch einen Kaufvertrag sehen wollen, steht bei euch in den Vorschriften :D:D ..... einen anderen Grund können die dir nicht wirklich nennen.
In Hamburg braucht man keinen Kaufvertrag ( den könnte ein Krimineller eh fälschen ) ; ......
wozu auch ? .... es gibt ja keinen Eintrag, dass der Hänger gestohlen wurde ;):D
und gäbe es einen Diebstahleintrag ; ....... würde der schönste Kaufvertrag nix nutzen. ;):D
Also : wo soll es da Probleme geben ?
Es ist einfach ;):) ...... wenn man nicht in Hessen wohnt :D:D:D:D
Manfred