In meinen Papieren steht auch kein zulässiges Z u g g e s a m t g e w i c h t drin.
Da geht der Gesetzgeber wohl davon aus, dass ich rechnen kann : zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeuges in Kg + zulässige Anhängelast in Kg = zulässiges Zuggesamtgewicht in Kg ![]()
Soooo; .... Spaß beiseite :
das zulässige Zuggesamtgewicht steht nur dann in den Papieren, wenn es unter bestimmten Beladungszuständen geringer ist als das oben aufgeführte Rechenmuster.
So darf man bei einigen Fahrzeugen einen schwereren Anhänger anhängen, wenn man das Fahrzeug selbst als Ausgleich nicht bis zum zulässigen Gesamtgewicht volllädt.
Beispiel: Fahrzeug = 2200 Kg, Anhängelast = 1500 Kg, Zug-Gesamtgewicht = 3500 Kg
Dann kann man das Auto bis zum Maximum von 2200 Kg volladen und einen Hänger mit tatsächlichen 1300 Kg ziehen.
Oder das Auto nur bis 2000 Kg vollladen und 1500 Kg anhängen.
Darf auch das rappelvoll geladene Auto die maximale Anhängelast ziehen; .... steht k e i n zulässiges Zuggesamtgewicht in den Papieren.
Und ich hoffe jetzt mal, dass ich mich nicht gerade total blamiere ![]()
Manfred