Beiträge von rower

    Evtl. könnte man den Träger mit der Fahrgestellnr. ersetzen, ein neues Typenschild und den Anhänger als Eigenbau deklarieren. Wenn die Zulassungsbehörde den Kaufvertrag des Hängers als Rechnung für die Achsen akzeptiert (vorher fragen!) wäre das evtl. eine Möglichkeit. Allerdings kostet das ein bischen.

    :confused: Gerhard



    Verlockend ; ...... aber absolut illegal .




    Die Sache mit der "Fundsache" würde ich mal mit allen möglichen Konsequenzen durchdenken ; ......
    dabei könnte der Versuch, den Hänger schon mal anzumelden, natürlich Argumentationsprobleme und rechtliche Probleme (Fundunterschlagung) aufwerfen.
    (Warum wurde der Hänger nicht gleich als Fund gemeldet; .... sondern erst einmal versucht, die Fundsache anzumelden ? )
    Ich würde den Anhänger jetzt nicht mehr finden wollen ........


    oder frühestens in einem Jahr als Besitzer eines Yachthafens, auf dessen Abstellplatz "ein herrenloser Anhänger rumsteht".



    Manfred

    Ohne Papiere kann nur die "eingetragene Besitzerin" den Anhänger abmelden .....
    oder eben das Finanzamt, wenn Steuern nicht bezahlt werden ......
    oder die Versicherung kann die Abmeldung beantragen, wenn die Prämien nicht gezahlt werden ....
    Da es aber ein steuer- und versicherungsfreier Bootstrailer ist : ..... keine Chance, dass die das machen :(:mad:


    Du hast in der Tat die Arschkarte gezogen :shocked:




    Manfred

    Hallo, ich meine damit die Lager nicht etwa tiefkühlen und dann in die warme Nabe. Die termische Belastung kann zu Schäden an dem gehärteten Stahl der Lager führen.



    Es soll ja schon "Leute" gegeben haben, die sind bei -20°C nicht mit ihrem Auto gefahren ;) ; ......
    weil sie Angst hatten, es würde die Rad-Lager wegen der "thermischen Probleme" zulegen. :rolleyes::biggrins:


    Kenne ich aber nur vom "Hörensagen"


    :biggrins::biggrins::biggrins:



    Manfred

    mein Bootstrailer ....... ist immer noch auf einen Vorbesitzer angemeldet der nicht mehr ausfindig gemacht werden kann.
    ich habe es bereits mehrfach versucht zuzulassen das Problem dabei ist ich habe keine KFZ Schild und keine Zulassungpapiere nur das Gutachten vom Hersteller.

    Wie kann ich das Ding anmelden????????????????????



    Entweder ist es eine Tatsache, das der Hänger noch angemedet ist, wie der Thread-Ersteller schreibt .


    Und das kann beim Versuch, den Anhänger anzumelden, die Zulassungsstelle ganz einfach anhand der Fahrgestell-Nummer feststellen.


    Wenn man dann weder Papiere noch Kennzeichen in Händen hält ( weil die schlichtweg verbummelt wurden ) ; ..... dann ist das absolut nix mit Anmeldung auf den eigenen Namen.


    Und das steht alles in simplen Worten so geschrieben.



    Es kann also nur eine Annahme von dir, 4reiter, sein, das das geschriebene Wort nicht die Wahrheit ist und der Hänger tatsächlich nicht zugelassen ist.


    Zu diesem Zeitpunkt teile ich deine Annahme aber nicht und halte mich an das vom Alexander geschriebene Wort und ich gehe so lange davon aus, dass er die Wahrheit schreibt, bis Fakten eine andere Sachlage begründen.



    Manfred

    Der ist noch zugelassen ......


    ......mein Bootstrailer ....... ist immer noch auf einen Vorbesitzer angemeldet der nicht mehr ausfindig gemacht werden kann.


    Das Problem ist, dass den ohne Papiere keiner abmelden kann .......


    wäre es ein "normaler" Anhänger, würde der vom Finanzamt wegen fehlender Steuern und/oder wegen fehlender Versicherung zwangsstillgelegt werden und wäre dann nicht mehr angemeldet.


    Da aber weder Steuer noch Versicherung fällig werden ........ bleibt der bis zum "Sankt-Nimmerleins-Tag" angemeldet.


    So das Prinzip = ziemliche Kagge :(



    Manfred



    Da jetzt den Vorschlag zu machen, eine neue Fahrgestell-Nummer einzuschlagen; ..... kommt einer Aufforderung zu einer Straftat gleich ...... leider :mad:

    Jupp; .... Du hast es richtig erfasst: das Auto mit der geringsten Anhängelast und / oder dem geringsten Leergewicht bestimmt das zulässige Gesamtgewicht des 100Km/h-Anhängers.


    Manfred

    Meines Wissen ist das nicht neu; .... ich kenne das nur so .....
    allerdings interessiere ich mich für die 100ér Regelung erst, seit die Bindung vom Auto an den Anhänger aufgehoben wurde.

    Manfred


    Leergewicht meines Zugfahrzeuges 1.610 kg x 1,1 = 1.771 kg

    Ich müßte also meinen Hänger auf 1.770 kg ablasten lassen (Eintragung in den Fahrzeugpapieren des Hängers durch den TÜV).

    VG Jürgen



    Für die 100 Km/h-Regelung musst du den Hänger auf 1700 Kg ablasten lassen; .....

    denn das zul. max. Gesamtgewicht des Hängers ist das Leergewicht des Fahrzeuges x Faktor ..... und/oder die zulässige Anhängelast .....
    je nach dem, was zuerst erreicht wird.

    Manfred

    "rover" ...... ist der Wanderer, der Wandernde ;) ( wenn man will; ... auch Vagabund )


    "Landrover" ... folglich der Landwanderer öder ganz simpel : der "Geländewagen"




    auch wenn es mehr Spaß macht, ihn fälschlicherweise als "Land-Räuber" zu titulieren :rolleyes::biggrins:


    ( O,K,; ..... echte Landyfahrer wissen das eh. ;):biggrins: )


    Manfred

    Die üblichen verdächtigen Achsenhersteller bauen doch (fast) alle auch Naben mit "anderen" LKR ....
    sooo teuer ist das meist nicht und auf jeden Fall billiger als eine Neue Achse + Spurplatten .


    Nieper und Alko zum Beispiel sollen da recht flexibel sein; .... ( keine Ahnung von Knott und Schlegel ... )


    Manfred

    Wo finde ich denn diese Info auf der Felge? Innen? Denn auf den Felgen steht DELI TIRE 62M mit dem DOT 3905 und dass mit der Tragelastindex von 62 (265kg pro Rad) und dem Geschwindigkeitsindex M (130km/h).



    Ich glaube ja nicht, dass das alles auf den Felgen steht :confused:
    das, was du da geschrieben hast, steht eher auf dem Reifen ..... das "Schwarze aus Gummi", was auf der Felge ist ... ;)
    Die Felge ist das "Runde aus Metall" ...... das Teil, dass da mitten in dem schwarzen Teil aus Gummi steckt.
    Und in diesem Teil aus Metall, Felge genannt, ist in den Nähe der Schraubenlöcher einiges eingeprägt .... normalerweise steht das sowas ähnliches, wie Mani schon beschrieben hat. :biggrins:


    Manfred

    Das ist ja das Schöne hier =); ..... es findet sich (fast) immer jemand, der etwas korrigiert, wenn man es nicht ganz korrekt schreibt :biggrins:


    Manfred








    Fröhlich ganz ernst gemeint ;) ...... Fehlinformationen haben hier meist ein sehr kurzes Leben :]:biggrins:


    Oder kann man einfach den Schlauch entfernen und dafür Autoventile rein tun und ohne Schlauch wie beim Auto fahren. Geht sowas überhaupt?



    Wenn der Reifen ein "TL" = Schlauchlos-Reifen ist und die Felge eine "H" = Hump-Felge ist; .... ist das zulässig und auch sinnvoll.
    Steht beides auf dem Reifen bzw. der Felge.




    Manfred