Evtl. könnte man den Träger mit der Fahrgestellnr. ersetzen, ein neues Typenschild und den Anhänger als Eigenbau deklarieren. Wenn die Zulassungsbehörde den Kaufvertrag des Hängers als Rechnung für die Achsen akzeptiert (vorher fragen!) wäre das evtl. eine Möglichkeit. Allerdings kostet das ein bischen.
Gerhard
Verlockend ; ...... aber absolut illegal .
Die Sache mit der "Fundsache" würde ich mal mit allen möglichen Konsequenzen durchdenken ; ......
dabei könnte der Versuch, den Hänger schon mal anzumelden, natürlich Argumentationsprobleme und rechtliche Probleme (Fundunterschlagung) aufwerfen.
(Warum wurde der Hänger nicht gleich als Fund gemeldet; .... sondern erst einmal versucht, die Fundsache anzumelden ? )
Ich würde den Anhänger jetzt nicht mehr finden wollen ........
oder frühestens in einem Jahr als Besitzer eines Yachthafens, auf dessen Abstellplatz "ein herrenloser Anhänger rumsteht".
Manfred