Beiträge von rower

    Leider wollen TÜV und Rennleitung die Bezeichnung auf den Reifen sehen, die auch in den Papieren stehen ; ...... meistens jedenfalls
    da können die tatsächlichen Dimensionen noch so gleich sein.

    Manfred

    2.3
    Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen.



    Die Frist beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung


    Demnach ist es absolut gesetzeskonform, dass ich erst nur 3 Monate TÜV bekam ..... und der TÜV-München begeht halt eine Gesetzesbeugung .


    Aber Abzocke bleibt es !


    Manfred

    Vor 3 Jahren habe ich in Hamburg 3 Monate Tüv bekommen, ..... mit normaler Prüfung.
    5 Minuten später habe ich dann 2 Jahre bekommen. ........ ganz ohne Prüfung .
    Beide Prüfungen waren (fast) gleich teuer : ..... wobei die ersten 3 Monate mit richtiger Prüfung billiger waren als die 2 Jahre ohne Prüfung; ...... ***
    Das Ganze mit der Rückdatierung scheint auch örtlich leicht verschieden zu sein.


    Wo es steht ? ..... keine Ahnung.


    Manfred




    *** weil für die 3 Monate keine Plakette geklebt wurde ;)

    da ist nicht bei 80 Schluß, da ist sowieso Schluß, wenn er das erhöhte Zuggewicht in Anspruch nimmt, darf er eine Straße die mit mehr als 8% ausgeschildert ist dann gar nicht mehr befahren, weder mit 100 noch mit 80 nedmal mit 50, so einfach ist das


    Jaaaa .... und Neee Mani ......


    da muss ich dir in Teilen widersprechen ........


    man darf zwar nicht mit tatsächlichen 1100 Kg die über 8%íge Steigeung rauf ; ...... wohl aber mit dem leeren 1100 Kg-Hänger. Oder einem leeren 2-Tonner :biggrins:


    Mit dem vollen 1000 Kg-Hänger darf man auch die 12%-Steigung mit "100-Sachen rauf" ......


    aber mit dem leeren 1100 Kg-Anhänger und tatsächlichen 300 Kg oder so ist auf der 9%-Steigung bei "80 Sachen" gesetzlich Schluss.


    Manfred


    Jaaaaaaa; .... es ist verwirrend :biggrins:

    Ich stelle mir gerade vor, wie du mit 1100 Kg am Haken eine 9%ige Steigung mit 100 Km/h hochdonnerst und damit mit der Rennleitung in Konflikt kommst. :biggrins:
    ( O.K. , .... ich weiß, es gillt auch für den leeren Hänger )


    Tatsächlich weiß ich es nicht, ob die höhere Anhängelast gilt oder nicht ..... kann mir das aber gut vorstellen .......
    Ich persönlich würde es auch drauf ankommemlassen.:evil2:


    Weil = Fakt ist : die zulässige Anhängelast beträgt ja 1100 Kg ..... steht ja in den Papieren : 1100 Kg bis 8% !!!!


    musst aber aufpassen, dass du ab einer Steigung von 9% bei "80" Schluss machst. ;)



    Manfred

    Lass dir den letzten Satz doch mal langsam "auf der Zunge zergehen" ;)


    In jedem Fall darf die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.


    Manchmal steht es auch einfach da und man sieht es nicht ;):biggrins:


    Manfred

    Upps.

    der Beitrag von aramagg ....... war von mir = rower

    War am PC vom Kollegen und war zu doof , zu merken, dass er sich eingeloggt hatte. :o

    Denn eigentlich ist er seit Montag im Urlaub.

    Manfred

    Das mit der hohen Anhängelast kann man im Bezug auf die Bremsen aber recht entspannt sehen; ....
    der Anhänger bremst sich ja mit der eigenen Bremse zu über ca. 90 % selbst ab.
    Keine ca. 10 % der Bremsleistung wird über die Auflaufeinrichtung vom Zugfahrzeug aufgebracht.


    Wenn man dann bedenkt, dass die Bewegungsenergie mit dem Quadrat der Geschwindigkeit wächst, kann man das ganze doch sehr entspannt sehen. ( E=MC² )


    Annahme: ein 2000 Kg-Auto muss bei 80 Km/h eben diese 2000 KG abbremsen ......
    dann entspricht die Bremsleistung dieses Autos aus 160 Km/h einer Bremsleistung, als wenn es aus 80 Km/h 8000 Kg abbremsen muss.
    Wenn dieses Auto dann also einen 2000 Kg-Anhänger und damit insgesamt 4000 Kg aus 80 Km/h abbremsem muss, entspräche das der Hälfte der zu erbringenden Bremsleistung des Solo-Autos aus 160 Km/h ......
    und das, wenn der Hänger ungebremst wäre ......
    aber der 2000 Kg-Hänger wäre ja gebremst.


    Die Bremserei ist also gar kein Problem ...... oder sollte es zumindest nicht sein.



    Beschränkend für die Anhängelast ist deshalh auch nicht die Bremsleistung des PKW , sondern ......
    die Anfahrleistung


    deshalb dürfen Geländewagen aufgrund ihres Untersetzungsgetriebes auch oft bis zu 1,5-fachen des eigenen zulässigen Gesamtgewichtes anhängen ..... bei gegenüber normalen PKW eher schwacher Bremsleistung.



    Manfred



    Manfred

    In meinen Papieren steht auch kein zulässiges Z u g g e s a m t g e w i c h t drin.


    Da geht der Gesetzgeber wohl davon aus, dass ich rechnen kann : zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeuges in Kg + zulässige Anhängelast in Kg = zulässiges Zuggesamtgewicht in Kg ;)


    Soooo; .... Spaß beiseite :
    das zulässige Zuggesamtgewicht steht nur dann in den Papieren, wenn es unter bestimmten Beladungszuständen geringer ist als das oben aufgeführte Rechenmuster.


    So darf man bei einigen Fahrzeugen einen schwereren Anhänger anhängen, wenn man das Fahrzeug selbst als Ausgleich nicht bis zum zulässigen Gesamtgewicht volllädt.


    Beispiel: Fahrzeug = 2200 Kg, Anhängelast = 1500 Kg, Zug-Gesamtgewicht = 3500 Kg


    Dann kann man das Auto bis zum Maximum von 2200 Kg volladen und einen Hänger mit tatsächlichen 1300 Kg ziehen.
    Oder das Auto nur bis 2000 Kg vollladen und 1500 Kg anhängen.


    Darf auch das rappelvoll geladene Auto die maximale Anhängelast ziehen; .... steht k e i n zulässiges Zuggesamtgewicht in den Papieren.



    Und ich hoffe jetzt mal, dass ich mich nicht gerade total blamiere :biggrins:



    Manfred

    Es war eine Super-Steilvorlage : ....... wenn einer "aus dem Nichts" so einen rüden Ton wie einer von vielen anschlägt.


    Es war bei dem betroffenen Anhänger vorher nie, .... ich betone Niiieee ..... von einer Gummifederachse die Rede.


    Diese "Gummifederachse" enstammt alleine dem Gedankengut von einem von vielen und gleichzeitig wirft er diese reinen eigenen "Hirngespinste" anderen im rüden Ton vor ......


    Es stand auch nirgens geschrieben, dass Zitat : "Außerdem ist hier nicht das Problem, dass der Hänger immer schon schlecht federte, sondern dies erst mit der Zeit kam."


    Auch ein Hirngespinst aus dem Kopf von einem von Vielen ......


    Aus : Zitat :" Es kommt allerdings nicht nur auf die Achsen und/oder Stoßdämpfer an" mach einer von Vielen : Zitat : " aber was Doris hier schreibt, entbehrt jeglicher Logik! Sie schreibt es kommt nicht auf die Achsen oder Reifen an, bei der Federung. Gehts noch? "


    Aus den deutlich geschriebenen Worten "nicht nur" macht einer von vielen ein schlichtes und in der Bedeutung völlig anderes "nicht" .......


    und zwischen der Bedeutung von "nicht" und "nicht nur" bestehen nun einmal überdeutliche Unterschiede ......


    Das alles wird wird "aus dem Stand" einfach so in einem rüden Ton geschrieben ......


    da war ich von der sozialen Kompetenz des Geschreibsels derart überwältigt, das ich mich zu einem Kommentar hinreissen ließ. :confused:


    War heute halt Tag, an dem ich mit einem Kommentar nicht an mich halten konnte :biggrins:


    Auch ich habe manchmal Tage mit schwachen Momenten. ;):rolleyes::biggrins:



    Aber letztendlich ist einervonvielen doch einer von Vielen; .... die mir am Ar... vorbeigehen .


    Und das liegt nur an der rüden Tonart, die er "ohne Grund" anschlägt ....... Versprochen



    Wenn ich dann mal etwas deutlicher werde; .... liegt das vor allen daran, dass ich mich gerne auf andere Menschen einstelle :biggrins:



    Manfred

    Leider wird mir schlecht, wenn jemand Tests schreibt und viele Leser richten sich auch noch nach diesen Kaufempfehlungen und die betreffende Person hat keine Ahnung vom Fahrzeugbau!



    Ich finde es immer wieder interessant, wie es jemandem schlecht werden kann, wenn eine andere Person angeblich keine Ahnung von etwas haben soll .


    Vor allem deshalb, wenn aus den Bildern von Mini_1999 doch eindeutig hervorgeht , dass es sich keinesfalls um Gummifederachsen handelt, ..... sondern um Drehstabachsen !!! , wie Mani, "der Glonntaler" ja bereits festgestellt hat.




    Manfred


    :weglach::weglach::weglach: