Beiträge von rower

    Wo finde ich denn diese Info auf der Felge? Innen? Denn auf den Felgen steht DELI TIRE 62M mit dem DOT 3905 und dass mit der Tragelastindex von 62 (265kg pro Rad) und dem Geschwindigkeitsindex M (130km/h).



    Ich glaube ja nicht, dass das alles auf den Felgen steht :confused:
    das, was du da geschrieben hast, steht eher auf dem Reifen ..... das "Schwarze aus Gummi", was auf der Felge ist ... ;)
    Die Felge ist das "Runde aus Metall" ...... das Teil, dass da mitten in dem schwarzen Teil aus Gummi steckt.
    Und in diesem Teil aus Metall, Felge genannt, ist in den Nähe der Schraubenlöcher einiges eingeprägt .... normalerweise steht das sowas ähnliches, wie Mani schon beschrieben hat. :biggrins:


    Manfred

    Das ist ja das Schöne hier =); ..... es findet sich (fast) immer jemand, der etwas korrigiert, wenn man es nicht ganz korrekt schreibt :biggrins:


    Manfred








    Fröhlich ganz ernst gemeint ;) ...... Fehlinformationen haben hier meist ein sehr kurzes Leben :]:biggrins:


    Oder kann man einfach den Schlauch entfernen und dafür Autoventile rein tun und ohne Schlauch wie beim Auto fahren. Geht sowas überhaupt?



    Wenn der Reifen ein "TL" = Schlauchlos-Reifen ist und die Felge eine "H" = Hump-Felge ist; .... ist das zulässig und auch sinnvoll.
    Steht beides auf dem Reifen bzw. der Felge.




    Manfred

    Leider wollen TÜV und Rennleitung die Bezeichnung auf den Reifen sehen, die auch in den Papieren stehen ; ...... meistens jedenfalls
    da können die tatsächlichen Dimensionen noch so gleich sein.

    Manfred

    2.3
    Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen.



    Die Frist beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung


    Demnach ist es absolut gesetzeskonform, dass ich erst nur 3 Monate TÜV bekam ..... und der TÜV-München begeht halt eine Gesetzesbeugung .


    Aber Abzocke bleibt es !


    Manfred

    Vor 3 Jahren habe ich in Hamburg 3 Monate Tüv bekommen, ..... mit normaler Prüfung.
    5 Minuten später habe ich dann 2 Jahre bekommen. ........ ganz ohne Prüfung .
    Beide Prüfungen waren (fast) gleich teuer : ..... wobei die ersten 3 Monate mit richtiger Prüfung billiger waren als die 2 Jahre ohne Prüfung; ...... ***
    Das Ganze mit der Rückdatierung scheint auch örtlich leicht verschieden zu sein.


    Wo es steht ? ..... keine Ahnung.


    Manfred




    *** weil für die 3 Monate keine Plakette geklebt wurde ;)

    da ist nicht bei 80 Schluß, da ist sowieso Schluß, wenn er das erhöhte Zuggewicht in Anspruch nimmt, darf er eine Straße die mit mehr als 8% ausgeschildert ist dann gar nicht mehr befahren, weder mit 100 noch mit 80 nedmal mit 50, so einfach ist das


    Jaaaa .... und Neee Mani ......


    da muss ich dir in Teilen widersprechen ........


    man darf zwar nicht mit tatsächlichen 1100 Kg die über 8%íge Steigeung rauf ; ...... wohl aber mit dem leeren 1100 Kg-Hänger. Oder einem leeren 2-Tonner :biggrins:


    Mit dem vollen 1000 Kg-Hänger darf man auch die 12%-Steigung mit "100-Sachen rauf" ......


    aber mit dem leeren 1100 Kg-Anhänger und tatsächlichen 300 Kg oder so ist auf der 9%-Steigung bei "80 Sachen" gesetzlich Schluss.


    Manfred


    Jaaaaaaa; .... es ist verwirrend :biggrins:

    Ich stelle mir gerade vor, wie du mit 1100 Kg am Haken eine 9%ige Steigung mit 100 Km/h hochdonnerst und damit mit der Rennleitung in Konflikt kommst. :biggrins:
    ( O.K. , .... ich weiß, es gillt auch für den leeren Hänger )


    Tatsächlich weiß ich es nicht, ob die höhere Anhängelast gilt oder nicht ..... kann mir das aber gut vorstellen .......
    Ich persönlich würde es auch drauf ankommemlassen.:evil2:


    Weil = Fakt ist : die zulässige Anhängelast beträgt ja 1100 Kg ..... steht ja in den Papieren : 1100 Kg bis 8% !!!!


    musst aber aufpassen, dass du ab einer Steigung von 9% bei "80" Schluss machst. ;)



    Manfred

    Lass dir den letzten Satz doch mal langsam "auf der Zunge zergehen" ;)


    In jedem Fall darf die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.


    Manchmal steht es auch einfach da und man sieht es nicht ;):biggrins:


    Manfred