Beiträge von rower


    Hat jemand Erfahrungen mit einem Alutrail von Kröger? Wie ist das im Vergleich zum Koch?


    Mit dem Alutrail nicht; ... den kenne ich nur vom ansehen : und aus der Nähe betrachtet sind die qualitativ gleich.


    Der Koch hat mit Sicherheit die (weichere) ALKO-Achse ..... der Kröger hat in (meiner Erinnerung) die "härtere" Knott-Achse


    Man beachte: der "Kröger" verkauft seinen selbst hergestellten ALUTRAIL nicht billiger als den "Koch", den er ja auch handelt.
    ( "Normal" werden Eigenmarken ja deutlich billiger als Premium-Produkte (Koch) angeboten )
    Grundsätzlich ist "Kröger" ein alteingesessener Anhängerhersteller, der nach Wunsch auch alles "herstellbare" baut und das in einer
    Qualität, dass der Anhänger vererbt werden kann.
    Hier im Norden ist der Kröger-Anhänger daher absoluter Favorit bei gewerblichen Anwendern wie Gärtnereien, Tiefbaufirmen und so weiter.



    Manfred


    O.K. ..... ich war zu langsam;(

    Wenn der ungebremste 750-Kg-Anhänger eine 100ér Zulassung hat,
    muss das Zugfahrzeug ein eingetragenes Leergewicht von 2,500 Kg haben, damit man auch die "100" fahren darf.
    Ist das Auto leichter, muss der Anhänger auf 30% vom Leergewicht des Autos abgelastet werden, um 100 zu fahren.
    Dazu muss man zum TÜV und zur Zulassungsstelle und das kostet Geld.


    Da kann man besser den (billigeren) Anhänger ohne 100ér-Zulassung kaufen und auch zum TÜV fahren, um ihn abzulasten und das 100ér-Gerödel machen lassen.
    Das kommt unterm Strich billiger und ist auch nicht mehr Aufwand.


    Manfred

    Aber bitte nur an die ungebremsten Hängerchen dranmachen, nicht an die gebremsten!


    Gruss georg123


    Wobei die Frage ist, was besser ist:
    der Hänger verlierende Verursacher "kämpft" mit seinem im Sicherungsseil hängenden Anhänger .....
    oder der 2,7 To-Anhänger kachelt mit einer "Vollbremsung" in den Gegenverkehr in z.B. einen Polo oder in eine Fußgängergruppe.


    Ich glaube, das Thema ist nicht abschließend durchdiskutierbar; .....
    zu fast jedem guten Argument wird sich vermutlich ein gutes Gegenargument finden lassen.


    Beim "Ungebremsten" ist so ein Fangseil IMHO eine absolut gute Sache .....
    beim "Gebremsten" kenne ich meine endgültige Meinung noch nicht, tendiere aber auch da stark zum Fangseil.


    Immerhin ist es in den seltensten Fällen ein unvorhersehbarer technischer Defekt, sondern meist Nachlässigkeit.
    Soll doch der Verursacher sehen, wie er mit seinem Problem fertig wird; ....
    und wenn es ihm seine "Karre zerreißt",
    statt es einen Unschuldigen trifft.





    Manfred

    Das ist ja das Gute an den Anhängern ; .....


    dass die wissen, dass sie in den Graben rollen sollen und das auch immer machen :rolleyes:


    Nur der eine Anhänger, der nicht in den Graben wollte, sondern in den Gegenverkehr ......
    und meinem Schwager einen Totalschaden an einem einjährigen Mittelklasse wagen brachte ......


    hatte an dem Lehrgang, dass er in den Graben soll, wohl nicht teilgenommen. :cool:


    Mit einem Fangseil hätte er das Heck des Zugfahrzeuges verbeult und damit das Auto des Verursachers,
    ohne das Leben meines Schwagers in Gefahr zu bringen.


    Auf einer Bundesstraße mit dem entsprechenden Tempo, die Fahreseite von vorne bis hinten aufgeschlitzt,
    das Auto statt des Anhängers in den Graben, Überschlag .....
    außer ein paar blauen Flecken ist nix passiert; .... ein Riesenglück gehabt.


    Aber die anderen Anhänger wissen ja alle, dass sie in den Graben rollen sollen .:super:



    Manfred




    Jaaaaaa: das soll Satire sein

    Egal, was das kosten würde: ich würde es nicht machen lassen.
    Es könnte schon einen Grund geben, warum sich jemand die Mühe gemacht hat, die Nummer so intensiv zu "vernichten".
    Darüber möchte ich jedenfalls nicht von Staats-wegen befragt werden.
    Der Fred-Ersteller ist es ja nicht gewesen; aber er könnte ja "höchst fahrlässig" Diebesgut erworben haben.
    Ich jedenfalls möchte nicht der Besitzer des Anhängers sein und würde das Thema hier auch nicht weiter "breittreten"
    Wenn ich der Fred-Starter wäre, würde ich die Modeatoren um Löschung des Themas bitten.


    Manfred

    Auch unterliegt man nicht den heutigen Bestimmungen für die Beleuchtung / Nebelschlussleuchte, die dann noch nach zu rüsten ist.


    Gruß chris


    Aber nur, wenn das "Ding" schon einmal zugelassen war; .... und dafür muss dann die Fahrgestell-Nr. vorhanden sein und die Zulassung nachvollziehbar sein.
    War der Hänger trotz vorhandener Ident-Nr. nach einer Zulassung zu lange abgemeldet, werden alle Daten im Zentralregister gelöscht.
    Da hilft dann nur der originale Brief, in dem die Zulassung dokumentiert wurde.
    Ansonsten: Neuabnahme zu den heutigen Bestimmungen.


    Im übrigen kann man auch bei einer "vollständig" ausgeschliffenen Nummer die alte Nr. aufgrund der Gefügeveränderung, die beim Einschlagen erfolgte, nachweisen.
    So wurde der Patrol, der mir vor 22 Jahren gestohlen wurde, einwandfrei und gerichtssicher trotz vollständig ausgeschliffener Nr. identifiziert.


    Manfred

    Ja, ich weiß ;)


    Aber der "ecuril" hat doch geschrieben, dass er "es aufgibt" :biggrins:


    Und da dache ich mir halt so : wenn er sein Wort hält mit dem Aufgeben; .... habe ich "das letzte Wort". .... oder so :weglach:


    Versprochen ist versprochen; ...... oder :cool:




    In Wirklichkeit wollte ich aber als zusätzliche Person die Richtigkeit der allgemein anerkannten Regeln "untermauern". :biggrins:



    Manfred

    N8
    ..ich geb´s auf.


    Und das ist auch gut so; ...... weil Du bisher einen ziemlichen Unsinn geschrieben hast.


    750 Kg gehen immer !!!


    Steht auch in dem Text, den du zitiert hast :


    Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).


    Und da steht eindeutig "oder" und keinesfalls "und" !!!


    wie du fälschlicherweise behauptest:


    GG des Zuges darf 3500 kg nicht überschreiten, und nicht das was Du interpretierst.
    Da steht nicht ODER, sonder UND ....Du kennst die Unterschiede ?


    Du kennst die Unterschiede ?


    Und jetzt das Zitat einmal so getrennt, dass man es zweifelsfrei interpretieren kann:



    Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz .......
    .
    .
    (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ...........
    .
    .
    oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).



    Und da sieht man dann, wie wichtig es ist, dass dort ein "oder" steht .







    Manfred




    Analog: Hast schonmal nen Anhänger mit Saisonkennzeichen gesehen? ;)


    Ich ja : ...... ein Motorrad-Trailer und 2 Wohnwagen :biggrins:



    Aber es geht noch "bekloppter" :


    ich kenne da den Vater eines Freundes meines Sohnes; ....
    der hat nen Bootstrailer mit "grüner Nummer" .... zahlt also keine Steuern ;)
    hat aber den Trailer versichert ( Haftpflicht, das ganze Jahr ! :( ist ja auch sinnvoll, würde ich auch machen.
    Und der meldet den Trailer über den Winter ab :weglach:


    Vorteil ??????? ........ Nachteil : Lauferei und Gebühren 2 mal im Jahr.


    Aber sonst ist der nicht so doof : ..... ist Kapitän A6 und arbeitet als Gutachter für Schiffszulassungen .



    Also : alles, was man sich vorstellen kann, scheint auch möglich zu sein und wird auch gemacht.



    :biggrins::biggrins:
    Manfred


    Wie du siehst sind die Aussagen immer anderes, zumal ich in Flensburg beim TÜV angerufen habe wo mein Combi-Camp mehrmals TÜV bekommen hat, wo man mir ebenfalls sagte das die Deichsel keine Nr. hat.



    Wobei man bedenken muss, dass die Flensburger als "Halbdänen" natürlich wissen, dass die Dänen bei ihren Combi-Camps keine Nr. in die Deichsel eingeschlagen haben.

    Da fällt es leicht, die fehlende Nr. zu tolerieren.

    Es ist immer eine sinnvolle Option, es auch einmal bei einem anderen TÜV zu versuchen.


    Manfred

    Beim TÜV war ich schon und dort wurde mir gesagt , daß ein kleinerer Raddurchmesser für die Radbremse kein Problem darstellen würde.



    Warum fragst Du den Hersteller, wenn der TÜV schon sein o.K. gibt.
    Oder wollte der Tüv-Mensch das so ?

    Hersteller "zicken" da schon mal rum; ...
    wegen der Produkthaftpflicht können die auch nicht wirklich anders, wenn sie die gewünschte Rad-Reifen-Kombi nicht in ihren Standard-Unterlagen haben.

    Manfred

    Was die Feder angeht: ich nehme an das es so eine Art Spannfeder ist die beim tätigen des Handbremshebels die Bremse unter Spannung hält und muss mit dem Hauptgestänge verbunden sein um es nach vorne zu ziehen .



    Jupp, dazu ist die Feder da ...... und vor allem dient sie dabei zur Aufrechterhaltung der Funktion der Handbremse, wenn der Hänger rückwärts rollt ( Rüfa )

    Aber so, wie die eingebaut ist, kann ich eine Federwirkung der Druckfeder auf das Gestänge nicht erkennen .....
    weil das Gestänge der Handbremse unmittelbar am Gestänge zu der Radbremse "zieht" ... und nicht über die Feder am Gestänge "zieht".

    Deshalb : längeres Gestänge der Handbremse nehmen und die Feder "umdrehen"



    Aber : manchmal ist alles auch ganz anders :confused:

    Manfred

    Bei ALKO Radbremsen so einstellen, dass sich die Bremsseile beim Anziehen der Handbremse ca 8 bis 10 mm ausziehen lassen ......

    dann das Gestänge kontrollieren und ggf. nachstellen : .....
    normal aber nicht mehr nötig, ..... wenn der Hängerhersteller sauber gearbeitet hat.

    Manfred


    wie is jetzt die definition von "fest verbunden"?


    Wenn man Werkzeug braucht, um es abzubauen; ist es "fest verbunden".


    Eine Schraube mit Flügelmutter ist ohne Werkzeug zu lösen und deshalb nicht fest verbunden.
    Auch, wenn man zum Lösen der Flügelmutter eine Zange braucht: weil der bestimmungsgemäße Gebrauch einer Flügelmutter der werkzeuglose Gebrauch ist.


    Auch die Befestigung mit einem Spannschloss ist nicht fest verbunden; .. und das sogar, wenn man zur Lösung des Spannschlosses ein Werkzeug braucht.
    Sonst wären derart gesicherte schwere Baumaschinen auf einem Tieflader keine Ladung, sondern Bauteil des Tiefladers. :biggrins:


    Manfred