Beiträge von rower

    Bei 6 mm wirst du das "normal" nicht so einfach vom TÜV abgenickt bekommen.
    Hängt aber stark vom "Blaukittel" ab; ... einige sind mit ca. 10 mm zufrieden, andere wollen ca. 20 mm.
    Eine typische Anforderung ist: aureichende Freiheit ; ... oder auch "Fingerbreit" ... was immer das auch heißem soll.
    Aber mit ca. 20 mm "geht" es eigentlich immer.


    Bedenke bitte: "passende" Reifen sind breiter als die Felge .... oder willst du 165ér auf die 7"-Felgen ziehen ?


    Spurverbreiterungen gehen auch ( werden eingetragen ) oder eben Felgen mit geringerer ET = z.B. 25.
    Selbst wenn du schon Felgen gekauft hast, vielleicht ist (nochmal) neue Felgen kaufen und alte Felger "verticken"
    billger als zu den "alten" Felgen auch noch Spurverbreiterungen dazukaufen.


    Messe mal den jetzigen Abstand der Original-Räder zur Bordwand: da kann man etwas einfacher rechnen und abschätzen.



    Manfred

    Hallo Gerhard,


    auch wenn deine Ausführungen 100% richtig sind ( jaaaa, sie sind es ) ; ...... das richtige Leben spricht eine andere Sprache :


    1. bei den sich nach vorne verjüngenden Deichselholmen ist immer etwas "krumm", weil halt "schlampig" gearbeitet wird:
    entweder verbiegen sich die Holme etwas, weil keine einseitig abgeschrägten Hülsen eingesetzt werden ....
    oder halt die Schrauben, weil einseitig abgeschrägte Hülsen, aber keine keilfömigen U-Scheiben eingesetzt werden.


    Und wenn sich schon nix verbiegen soll, dann auch nicht die Holme : ..... wenn wir schon pingelig sein wollen.;)


    2. glaube ich nicht, das HP-Trailer aus deinen Ausführungen für sich bessere Schlüsse ziehen kann als aus meinen,
    zugegebenermaßen "über den Daumen gepeilten" , Aussagen, die aber auch von technisch weniger versierten Laien
    leichte nachvollzogen werden können.


    Wie soll der "relative Laie" aus deinen Angaben zum Beispiel ersehen können, wann eine 12mm 8.8ér Schraube reißt.
    Mit meiner Angabe "5 to" kann jeder Laie oder "jeder Inhaber gefährlichen Halbwissens" schon etwas mehr anfangen. :biggrins:
    Zumal diese Angabe von der Größenordnung her richtig und nicht zu gering angesetzt ist.



    Manfred



    :biggrins::biggrins::biggrins:


    Ich meine das gleiche Prinzip wie bei Abwasserrohren die Stumpf aufeinander gesetzt werden und mit einer Schiebemuffe die vom Durchmesser größer ist, verbunden.
    Die beiden Rohre werden dann mit 4 Schrauben verbunden.


    Nur darf ich die so verlängern wie ich mir das gedacht habe?


    Nein; mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit nicht .




    Oder gibt es eine andere Möglichkeit?


    Ja:


    es gibt keine zwingende Vorschrift, dass die Deichsel an der Achse befestigt werden muss.


    Da Du ja sowieso einen Rahmen (um) bauen must, an dem einerseits die Achse befestigt wird und andererseit die Karosse ; ....
    kannst Du den Rahmen nach vorne so ausführen, dass dort die vorhandene Deichsel am Rahmen verschraubt wird, 1 oder 2 Meter vor der Achse oder so ;)


    Aaaaber: vorher mit dem TÜV besprechen.



    Manfred

    Kennst Du google ?


    Geheimtipp: tragfähigkeit holz eintippen und den Suchen-Button anklicken :cool:







    Und sach jetzt nich : " da hätte ich ja auch selbst dran denken können " : ...... ist nämlich ein echter Geheimtipp :weglach:



    :biggrins: Manfred

    Die 10.9ér halten mehr als die 8.8ér ..... wenn sie N I C H T gebogen werden .....
    Wenn sie gebogen werden ..... brechen sie eher !
    Es war doch die Eingangsvoraussetzung, dass Du 10.9ér einsetzen wolltest, weil du eine Überlastung durch Biegung der Schrauben an den "schiefen" Holmen befürchtestest.


    Oder war ich blind beim Lesen ...... oder weißt Du nicht mehr, was Du geschrieben hast ..... oder ?
    Ach, ist doch egal.

    Was das Brechen durch biegen angeht, bist Du mit einer 8.8ér Schraube aber besser dran als mit einer 10.9ér.
    der 10.9ér ist deutlich spöder als die 8.9ér.
    Eine 12 mm 8.8ér hält um die 5 tonnen, in der "Scherung" um die 4 Tonnen.


    Du hast 4 Schrauben : ..... wie schwer ist dein Anhänger und was willst Du damit anstellen, um die Schrauben abzureissen :confused:



    ;):biggrins:
    Manfred

    Objektiv und unpolitisch betrachtet gibt es für jede Sache verschiedene Sichtweisen: im Grenzfall so viele, wie es Meinungsträger gibt.
    Natürlich kann man zum Beispiel die 100ér Regelung für Blödsinn halten.
    Ich halte es da für Blödsinn, die 100ér Regelung für Blödsinn zu halten und kann sehr gut damit leben, dass andere nur ein "Blödsinn" in Ihrer Meinung haben. :biggrins:


    Ich fahre ja nun täglich auf der Autobahn und ich kann eines ganz sicher feststellen:
    von den Anhängerfahrern mit 100ér-Schild halten sich deutlich mehr an die Verkehrsregeln als die ohne dieses Schild:
    von denen ohne Schild hält sich im Grunde keiner an die Verkehrsregeln bezüglich der Geschwindigkeit:shocked:,
    die mit dem Schild fahren fast alle deutlich langsamer als zugelassen.:belehr:


    Blödsinn hin oder her :cool:


    Manfred

    Bei 13 Zoll Kompakträdern 195/50 R 13 muss ein Luftdruck von ca. 6,5 bar gefahren werden, die sind dann schon deutlich härter als ein Standardreifen mit ca. 2,8 bar.



    Wenn man die 13 Zoll Kompakträder 195/50 R 13 mit der gleichen Belastung fährt wie ein Standardreifen, der mit ca. 2,8 bar gefahren wird;
    braucht man die 13 Zoll Kompakträdern 195/50 R 13 nicht mit einem Luftdruck von ca. 6,5 bar fahren: das ist dann viel zu viel und der Reifen springt wie ein "Flummi".


    Manfred

    LKW´s müssen bei 88 Km/h abgeregelt sein, daher fahren auch nur ganz wenige über "90".


    Wenn "alle" LKW´s "über 100 fahren"; ... wird es mal Zeit. den eigenen Tacho zu überprüfen. ;)


    Manfred



    88 = 80 + 5, die zwar nicht erlaubt sind, aber auch nicht bestraft werden, + 3 für die Messtoleranz.
    Ich gehe mal davon aus, dass sich der Gesetztgeber bei den "abgeregelten 88" etwas gedacht hat.

    vorwärts wäre die Masse weiter nach vorne Richtung Kupplung verschoben,
    Rückwärts wäre die Masse weiter Richtung Heck verschoben, was wieder mit Fido´s Zitat zu vergleichen wäre, der Hänger würde unruhiger liegen


    wie gesagt, es kommt immer auf den Hänger an, wenn der Hänger so lang ist, das man so weit vor fahren kann das die Stützlast passt, dann ist Vorwärts besser, die Fahrzeugmasse liegt dann zwischen Kupplung und Achse und das Hauptgewicht auf der Achse


    Rückwärts müsste er soweit hinten bleiben, das der Motor kurz vor der Achse ist und der Rest vom Auto im Heck ist, somit wirken viel stärkere Fliehkräfte bei einem Ausweichmanöver


    So in etwa wollte ich gestern auch was schreiben:


    dann war ich aber zu müde und zugegeben: ... auch zu faul :biggrins:


    Mit anderen Worten: dem stimme ich zu :super:



    Manfred

    Kann und darf ich die Bremstrommeln 4 - Loch durch 5 - Lochtrommeln einfach tauschen oder passt das Radlager da nicht ?


    Meist sind die Achsen in beiden Ausführungen ab Werk lieferbar; ein Tausch also problemlos möglich.
    Aber immer im Einzelfall prüfen, ob das in dem Fall auch tatsächlich so ist.
    Und ob das in deinem Fall geht, kann der Achsenhersteller beantworden oder oft auch der Ersatzteilhandel : Anhänger24 zum Beispiel;):biggrins:


    Manfred

    Bei der ET entscheidet der TÜV-Mensch nach der Freigängigkeit; 26 oder 25 mm sind da "Hupe".
    Die ET26 ist da eingetragen, weil die bei Brenderup halt eine Felge mit dieser ET zur Verfügung hatten: hätte auch ET25 oder .. oder werden können.
    Spurplatten sind nicht so einfach zu beantworten:
    ggf. sind 30 mm , die an die Achse geschraubt werden und daran dann das Rad, einfacher zu realisieren als 10mm, die nur dazwischengesteckt werden.
    ( bei Spurplatten und der wirksamen ET immer daran denken, dass die meisten Achsen und ihre Radlager für ET 30+-5 konstuiert wurden und
    eine erhebliche Abweichung davon zu deutlich erhöhtem Radlager-Verschleiß führen können ) Die Frage nach der technisch geplanten ET beantwortet der Achsenhersteller.


    Immer (fast) alles vorher mit dem TÜV absprechen : sehr vieles ist machbar, wenn die vorher gefragt werden.



    Manfred

    Kann man einen Anhänger denn einfach vorfahren und sagen : Ich habe die Breite geändert, tragen Sie mir bitte mal da x cm mehr ein. Und dann macht der das??? Mus ich das nicht begründen, das eine Verbreiterung notwendig war usw..... ?


    Das muss man nicht begründen, Du gibst ihm Geld ( nennt sich Gebühr ) .... und dafür trägt er Dir alles ein, was Du "einfach so" willst , ... wenn es zulässig ist.


    Müsste denn nun nicht Jede Felge mit der TL 625 kg oder mehr berechtigt sein , eingetragen zu werden ?


    Ja, es kann jede Felge mit der entsprechenden TL eingetragen werden, wenn die sonstigen Bedingungen stimmen; ..... es brauchen auch keine C-Decken sein: es können auch PKW-Reifen mit dem entsprechenden LI sein.

    Darf ich meine Rückleuchten in eine Stahlfassung anfertigen,

    Ja, dafür gibt es keine Bauartgenehmigung, müssen halt den Vorschriften entsprechen und nicht scharfkantig sein.



    Ist StoßdämpferPflicht bei dieser Achsenart und 100 Km/h ?

    Ja; ... es sei denn, Du willst dich mit einen zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers in Höhe von 30% des Leergewichts deines Zugfahrzeuges begnügen.



    Manfred







    Ich habe mir heute eine KK92 bestellt, damit stimmen KTA-BAG / Kupplung und Adapterplatten überein.
    Den Rest wird der nächste Besuch beim TÜV zeigen.


    Gruß
    Steffen


    Eigentlich ist es so : ...
    dass die KK82 und KK92 heute nicht mehr zulässig sind als Neuabnahme :
    sie haben aber Bestandsschutz als Ersatzteil an alten DDR-Anhängern.


    Wäre auch logisch, da bei denen eine heute gültige Bauartgenehmigung nicht vorhanden ist.


    Selbst beim Umbau von KK82 auf KK92 an alten DDR-Anhängern sollen manche TÜV´s, obwohl zulässig, rumzicken.
    ( die KK82 gibt es nicht mehr als Neuteil bzw. hat es zumindest vorübergehend nicht mehr gegeben )



    Aaaaaber : ich stecke da nicht so tief in der Materie .....
    und das Geschriebene bitte ich deshalb nur als "Denkanstoß" zu betrachten.


    Es wäre ja die beste Lösung, wenn der Tüv es akzeptieren würde.



    Manfred

    Kettenfett aus der Sprühdose.
    Motorrad oder Fahrrad ist egal.
    Haftet sehr gut, schmiert sehr gut, ist relativ "trocken", und ist wasserfest.


    Habe ich "vor Jahren" einmal mangels Fett (vergessen) nehmen müssen; ... und seit dem nur noch.


    Dose kann man "so" im Auto dabei haben, kein Schmierkram mit Schmierfett ... und so.



    Aber jeder so, wie er möchte ;)


    Manfred