Beiträge von rower

    somit darf er hinter seinem pkw oder auch geländewagen nur 750kg (gaaaaanz früher mal 850kg) ungebremst ziehen, da nützt es ihm nichts, wenn es dem führerschein egal ist, ob der anhänger gebremst oder ungebremst ist :rolleyes:


    Habe ich mit irgendeiner Silbe auch nur ansatzweise irgend etwas anderes behauptet ?


    Habe ich mit irgendeiner Silbe auch nur ansatzweise behauptet, dass man mit PKW oder auch Geländewagen ungebremste Anhänger über 750 Kg ziehen darf ?


    Habe ich das ?????




    Mit dem Führerschein B, und darum geht es hier,
    darf man grundsätzlich immer Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 Kg ziehen ...
    und da ist es SCHEISS-egal, ob der UNgebremst ist oder GEbremst !!! Scheiß-egal.


    Wiegt der Anhänger über 750 Kg, darf das zulässtige Gesamtgewicht des Kfz und das zulässtige Gesamtgewicht des Anhängers zusammen maximal 3500 Kg betragen.
    Und ÜBER 750 KG braucht JEDER Anhänger eine Bremse ( von den hier irrelevanten Ausnahmen einmal abgesehen )

    DAS IST FALSCH!!!


    Du darfst mit Klasse B fahren:
    Auto bis max. 3,5t
    Anhänger bis max. 750kg UNgebremst


    DAS IST FALSCH!!!


    Für die Klasse B, ist es völlig uninteressant,
    ob der Anhänger bis max. 750kg UNgebremst ist oder GEbremst ...
    er darf so oder so IMMER angehängt werden.


    Manfred

    Genaue Drehmomente beim Anziehen von Schrauben lassen sich mit hoher Wiederholgenauigkeit nur erreichen,
    wenn die Schrauben mit einem Gleitmittel ( z.B. Öl ) versehen sind.
    Ohne Gleitmittel ist die Reibung oft unterschiedlich und es werden schnell einmal 30% geringere Vorspannkräfte
    an den Schrauben erzielt, obwohl das Drehmoment beim Anziehen der Schrauben aufgrund der höheren "Trockenreibung" erreicht wurde.


    Nun ist die Frage, hält eine ungeölte Schraubverbindung mit reduzierten Vorspannkräften besser
    als eine geölte Schraubverbindung mit den korrekten Vorspannkräften ?


    Ich öle/fette alle wichtigen Schraubverbindungen ... und es hat sich noch keine Verbindung gelöst.



    Wennich also höre, dass sich geölte Verbindungen lösen sollen ...
    halte ich manchmal ( selten / je nach Tageslaune ) dagegen ...
    und ganz selten auch ein 2. Mal ... wie gerade jetzt.


    Aber nun ist a Ruh ... kein Mensch außerhalb meines privaten Umfeldes MUSS ölen; wenn er es nicht will. :super:



    Manfred


    entschudligung, dass ich widerspreche, aber das halte ich für keine gute Idee.
    ...
    Die Gefahr, dass sich eine Verschraubung ungewollt löst würde ich nicht eingehen.


    Und ich wundere mich schon sein "Jahrzehnten" ...
    dass sich Zylinderkopfschrauben, Pleuellagerschrauben etc. nicht lösen, obwohl die immer mit Öl angezogen werden.



    Manfred

    Ich meine auf dem Foto zu erkennen dass das untere Winkelblech der vorderen Bordwand krumm ist.


    Ich meine sogar zu erkennen, dass dabei auch noch das Pflaster erheblichen Schaden erlitten hat : es ist gleich mit verbogen worden :)


    Es könnte sich aber auch um eine optische Täuschung auf Grund der fotografischen Perspektive handeln.


    Vielleicht ist aber das Plaster auch rein zufällig gleich krumm wie der Hänger ... was zu überprüfen wäre ;)



    Ansonsten: so ein "bischen krumm" interessiert den TÜV im Allgemeinen gar nicht.



    Manfred


    Die "modernen" und "ach so guten" Öle mit ihren aberhunderten Additiven machen bei nem alten Motor nur eines: Verkokungen rauswaschen von Stellen, an denen die Verkokungen durchaus gewünscht sind. Und genau so entsteht dann Ölverbrauch, sei es durch Verbrennung oder sogar durch echte Undichtigkeiten nach "draußen". Macht bei nem alten Motor also überhaupt keinen Sinn, da High-Tech-Öl einzufüllen.


    Ach ja, die Glaubensfrage nach dem Öl.... :biggrins:



    Manfred

    Gerade gefunden :


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    Manfred

    Antwort begonnen, bevor (An)hängermann so geantwortet hat, wie man es hier erwarten kann.


    Eigentlich reicht es ja, dem Fragesteller in einem freundlichen Ton zu erklären, dass die Anhängerbremsen grundsätzlich im /am Rad eingestellt werden.
    Und dass die "Feinjustierung der Funktion" der Bremse dann am Gestänge erfolgt. Beim Nachstellen der Bremse ist dann eigenlich nut die Arbeit am Rad erforderlich.


    Auch wenn es hier Menschen gibt, die mit diesem Wissen geboren werden;
    sollte man die Größe haben, es anderen ohne diese Gnade der Geburt zu erklären.


    Zunächst erscheint ja auch ein Nachstellen am Gestänge völlig logisch:
    ist man genau das doch von vielen Handbremsen in KFZ gewohnt ... und die arbeiten ja auch mit Seilzügen und /oder Gestängen.



    Manfred


    Soll heißen, der Abrollumfang darf max. 2% von der ursprünglichen Reifengröße abweichen.


    Diese 2%-Regel gilt nur, wenn der TÜV die neue Reifengröße ohne weitere Unterlagen "einfach so" eintragen soll.


    Mit einer [definition='1','2'][/definition] gehen in Abhängikeit von Bremse und Zugvorrichtung viel mehr als die 2%.


    Manfred