somit darf er hinter seinem pkw oder auch geländewagen nur 750kg (gaaaaanz früher mal 850kg) ungebremst ziehen, da nützt es ihm nichts, wenn es dem führerschein egal ist, ob der anhänger gebremst oder ungebremst ist
Habe ich mit irgendeiner Silbe auch nur ansatzweise irgend etwas anderes behauptet ?
Habe ich mit irgendeiner Silbe auch nur ansatzweise behauptet, dass man mit PKW oder auch Geländewagen ungebremste Anhänger über 750 Kg ziehen darf ?
Habe ich das ?????
Mit dem Führerschein B, und darum geht es hier,
darf man grundsätzlich immer Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 Kg ziehen ...
und da ist es SCHEISS-egal, ob der UNgebremst ist oder GEbremst !!! Scheiß-egal.
Wiegt der Anhänger über 750 Kg, darf das zulässtige Gesamtgewicht des Kfz und das zulässtige Gesamtgewicht des Anhängers zusammen maximal 3500 Kg betragen.
Und ÜBER 750 KG braucht JEDER Anhänger eine Bremse ( von den hier irrelevanten Ausnahmen einmal abgesehen )