Beiträge von rower


    Reifentechnisch denke ich jetzt über 205/70 R 15 = 668 mm Reifendurchmesser = 324 mm Radius, also genau 3 mm zu viel.


    Wenn ich das rechne; ... sind das 334 mm Radius und damit 13 mm "zu viel" :(


    Aber der rechnerisch halbe Durchmesser ist der statische Halbmesser; ... der dynamische Halbmesser ist geringer ... und einige Reifenhersteller können etwas dazu sagen.


    Manfred


    Ich hatte einmal einen 1500 KG - Wohnwagen mit der 2051ér Bremse ...
    da waren 205/65-15 und 195/70-15 zugelassen.


    Diese Reifen gibt es als stabilere Transporterreifen .... in Mengen und großer Auswahl


    Der 205/65-15 hat einen Reifendurchmesser von 648 mm = 324 mm halber Durchmesser


    Der 195/70-15 hat einen Reifendurchmesser von 654 mm = 327 mm halber Durchmesser


    Der dynymische Halbmesser ergiebt sich daraus, dass der Reifen bei Beladung ja leicht "einfedert" = "plattgedrückt" wird.


    Da passt das dann schon ;)


    Ein Gespräch mit dem TÜV kann da "klärend" sein. :)



    Manfred


    Bild ohne Radkasten mit 155 er Bereifung, ich möchte 215/75 R 15 haben. Die [definition='1','0'][/definition] ist schon in Auftrag gegeben.
    Komm ich da mit ner 6X15" ET 30 Felge hin, oder brauch ich noch weniger Einpresstiefe, damit die Freigängigkeit des Reifens gegeben ist.


    Matthias


    Wenn da jetzt ca. 40 mm Platz zwischen Reifen und Kasten ist, passt das mit ET30 ... sieht auf dem Foto aber nicht so aus wie ca. 40 mm.


    [definition='1','0'][/definition] für 215/75-15 von ALKO ? ... da drücke ich dir die Daumen.


    "Normal" gehen mit der 2051ér Bremse der ALKO-Achse 185-14 oder 195/70-15 oder 205/65-15 als maximal durch bei Alko.
    Würde mich aber für dich freuen, ... wenn ich mich jetzt irre.



    Manfred


    Wie bekomme ich da jetzt denn ein Stützrad dran??


    In solch einer Deichsel sind immer Löcher für den Anbau eines Stützrades vorhanden.


    Da musst Du nur ein wenig suchen und die Löcher "freilegen".
    Neue Löcher bohren darf man nicht ....
    aber man darf vorhandene Löcher freilegen, wenn sie verdeckt sind. :cool:


    Manchmal muss man dabei eine Bohrmaschine zur Hilfe nehmen. :biggrins:



    Wenn Du nicht Bohren willst, ist das aber etwas ganz anderes.



    Manfred

    Ein interessantes Thema:


    eigentlich darf man auf dem Autotrasporter ja rein gar nix transportieren : ein Autotranporter ist per Wortdefinition ein Selbsttransporter, der sich selbt tranportiert: wie ein Automobil ... dass selbst fährt.
    In der StVO und StVZO gibt es dazu kein "Auto" = da gibt es per Definition nur "Kraftfahrzeuge" usw. ... und folglich darf man kein Kraftfahrzeug auf einem Autotransporter transportieren.
    Wenn man das umgangssprachlich als Auto bezeichnete KFZ aber transportieren darf ... darf man auch Holz transportieren; ... weil das von ganz alleine = selbst ... gewachsen ist !
    Und Holz ist viel mehr "Auto" ... weil es wirklich ganz alleine selbst gewachsen ist im Gegensatz zum "Automobil" , dass nur dann "selbst"-mobil ist .... wenn ein Fahrer es tatsächlich "fährt".


    Vorbeugend würde ich die Papiere ändern lassen; ... es laufen unter den "Förstern" ja genug ..... herum.



    Manfred

    Ich würde aus U-Profil einen ganz simplen Hilfsrahmen unter den Wohnwagen bauen ....
    und diesen dann mit einer 3-Punkt-Aufhängung mit dem Drehschemel-Fahrgestell verbinden.


    Denn für eines sind Wohnwagen nicht gebaut : Verwindungen schadlos auszuhalten.


    Manfred

    Ja, Bislang hatte ich noch nie einen TÜVer, der das Typenschild nachgelesen hat bei den anderen Autos.


    "nachgelesen" nicht ... klar ;)


    Aaaaber im "Blickwinkel" das Vorhandensein : ... zu 95 bis 99% bestimmt :rolleyes:


    Und wenn´s dann fehlt; ... fällt dem das ins Auge wie ein grelles Blitzlicht in stockfinsterer Nacht :cool:


    Und dann fängt der an zu suchen :super:


    Und da du dann an der Kupplung nicht bohren oder schweißen darfst; ...
    hast du ein echtes Problem, das Typenschid wieder anzubringen ...
    einfach mit einer Schelle und Schraube ist nähmlich nicht wirklich zulässig.


    Ich würde den Steckdosenanteil abschneiden und den Rest mit dem Schild sauber umbiegen; ...
    siehe Ruddi: "Das Blech mit dem Typenschild grad nach vorne unters Auto geklappt"



    Manfred


    Wieso habe ich dann C1e und CE?? Sehr seltsam!


    Weil die in der Behörde einen Fehler gemacht haben :super:



    Einem Freund haben die beim Umschreiben den "Einser" unterschlagen ...
    und er hatte dann kein "A" in der Karte und er durfte definitiv kein Motorrad mehr fahren :biggrins: ...
    bis er die neue Karte mit dem "A" hatte ( wäre fahren ohne FS gewesen )
    ( o.k.; ... er hatte erst einmal so ein "Übergangszettel" bekommen)


    Das war auch "nur" ein Fehler, nur "andersrum".


    Und du hast jetzt die Fahrerlaubnis "CE" ...
    und da in der Karte nicht steht : "nach erfolgter Prüfung" ... hast du sogar eine gültige Fahrerlaubnis "CE" ... einfach so; von der Behörde ausgestellt :super:



    Manfred

    Das Problem tritt zwischen 60 und 70 auf.


    Leer oder beladen ? Leer und beladen ? Welcher Reifendruck ?


    Ein Reifen, der auf der Wuchtmaschine "rund" läuft, muss das bei 60 - 70 nicht zwangsläufig auch tun,
    und kann darüber dann auch wieder "rund" laufen ... jedenfalls rund genug, dass es nicht zittert.


    Das ist oft auch stark abhängig von der Reifenmarke ( Billigreifen ? Hängerreifen sind oft Billigreifen )


    Manfred

    Heul doch :biggrins:


    Was interessiert mich 1986 :rolleyes: .... "Alte Hasen" haben ihren 2ér früher gemacht .... ohne Anhänger :super:


    1. Mein Bruder hat seinen 2ér 1979 definitiv ohne Anhänger gemacht: genau so, wie es damals üblich war ;)


    2. Wenn man rückwärts fahren will, hat man sicher zustellen, dass sich hinter dem Fahrzeug niemand befinden kann.
    Kann man das vom Fahrersitz nicht sicher stellen, weil zum Beispiel der Anhänger die rückwärtige Sicht verdeckt,
    darf man ohne Einweiser nicht rückwärts fahren.
    Oder hat sich daran was geändert, sein man einen "Anhängerschein" braucht ? ...


    3. Dass mein Sohn das konnte und vor allem durfte, hat absolut nix mit meinem Sohn zu tun ( weil er so ein toller Hecht ist )
    Das darf JEDER, der den "B" ohne "E" hat und kann auch jeder, der es will.
    Die Generationen davor mit dem "3ér" durften und konnten das ja auch. Obwohl das ja eigentlich gar nicht gehen kann.

    Ich wundere mich ja und bin total erstaunt, dass ich ohne "Anhängerführerschein" überhaupt in der Lage bin, mit Anhänger zu fahren.
    Naja ; ... vielleicht liegt es ja daran, dass ich so einen vor ein paar Jahren geschenkt bekommen habe ....
    Und davor wusste ich ja nicht, dass ich das eigentlich gar nicht können kann ... ohne "Anhängerführerschein" ...
    Und ohne dieses Wissen habe ich es einfach gemacht und ..... ich konnte es ; .... jedenfalls ging es unfallfrei gut.
    Vielleicht habe ich den "Anhängerführerschein" auch deshalb geschenkt bekommen, als ich den Führerschein vor meinem 50´sten umschreiben ließ.
    Quasi als Anerkennung und Belobigung dafür, dass ich mit dem Anhänger bis dahin nix zertrümmert hatte. :super::biggrins:



    :biggrins::biggrins::biggrins:
    Manfred


    Wenn man konsequent wäre, müsste man mir (und allen anderen 3-ern) die Fahrzeuge über 3,5to "wegnehmen", wenn man nicht eine Prüfung mit dem Siebeneinhalbtonner samt Anhänger besteht. Aber da steht sowas wie Bestandsschutz davor.


    Jepp :super:


    Und dann bitte schön auch allen 2ér Besitzern das Fahren mit Anhänger gleich mitverbieten; ... denn die haben ihren Schein ja schließlich auch ohne Anhänger "Fahrschul"-Schulung und Prüfung gemacht. :rolleyes:
    Und klar: sieht man doch: die alten Hasen mit dem 2ér können sowieso nicht mit Anhänger Fahren ... ohne Anhänger-Prüfung geht das doch gaaar nicht :evil:


    Au weia :biggrins::biggrins::biggrins:



    Mein Sohn durfte mit 18 und damals noch ohne "E" am "B" mit meinem RAV und unserem 6m Wohnwagen mit 1,5 To zGG mit "100" über die Autobahn und mit dem Trum durch den Hamburger Stadtverkehr.
    Der Fahrlehrer hat ihm dann mit nem Tiguan und nem fast leeren 1200Kg-Hängerchen mit wichtiger Miene etwas "beigebracht" was er längst schon konnte.
    Bei der Prüfung musste er dann ohne Einweisung rückwärts rechts um die Ecke in eine Straße zurückstoßen und den Anhänger einparken.
    Diese Art des Rückwärtsfahrens ohne Einweisung ist im "echten Leben" aber verboten .... und in der Prüfung so vorgeschrieben.
    Nach der natürlich bestandenen Prüfung durfte er nun das leere 1200-Kg-Hängerle unseres Nachbarn mit meinem Terrano (zGG 2510 Kg) auf der Straße um einen Meter "vorziehen".
    Mit dem Honda meiner Frau durfte er das leere Hängerle vorher auch nicht einen cm bewegen, da der Honda leer = 1140 Kg.
    Aaaaaber mit meinem RAV und unserem 6m Wohnwagen mit 1,5 To zGG mit "100" über die Autobahn : das war erlaubt.


    Ein ziemlicher Schwachsinn das Ganze.


    O.K. : ... das mit dem Honda ist jetzt ja erlaubt.



    Manfred


    Es gibt auch Werkstätten welche die HU machen, die können dann die halle oder das Tor schließen, und das Fahrzeug nicht angemeldet bewegen.


    Werkstätten haben eine Haftpflicht-Versicherung, die Schäden durch das "betriebsübliche" Bewegen von nicht zugelassenen Fahrzeugen abdecken; ... das geht gar nicht anders.


    Die Bewegung von nicht zugelassenen Fahrzeugen auf dem Gelände des TÜV wäre natürlich auch versicherbar: ...
    aber warum sollten die dafür Geld ausgeben: ist doch nun wirklich nicht betriebsüblich ... und muss ja wohl auch nicht sein. ( als Betriebszweck )



    Manfred

    und diese Kombination darf 3500 kg nicht überschreiten


    Mani; .... diesmal bist DU es, der sich "verrennt" ( passiert ja selten genug )


    Alter "B" :


    750 Kg-Anhänger geht immer ... absolut und ohne Beschränkung


    3500 + 750 Kg geht immer, obwohl über 3500, aber Hänger nur 750


    3000 + 751 Kg geht nicht


    2750 + 751 Kg geht auch nicht, weil 1 KG über 3500 und Hänger 1 Kg über 750 Kg.



    Die neue Regelung basiert auf der Tatsache; ... dass 3500 + 750 = 4250 Kg "gehen"


    Wenn also 4250 Kg im Prinzip möglich sind, warum sollen dann nach neuer Meinung des Gesetzgebers 2900 Kg + 800 Kg = 3700 Kg nicht möglich sein.


    Es ist zwar unheimlich selten, dass Politiker "vernünftig" handeln: aber es pssiert dann doch einmal.


    Caravanführerschein wird das Ding mit dem Zusatz genannt, weil sich die Caravanindustrie mit ihrer Lobby dafür stark gemacht hat.
    Mit den oben genannten Argumenten.
    Manchmal machen Lobbyisten doch Sinn.


    Manfred



    äääähhh ....


    den letzten Beitrag von Larac4 hatte ich nicht gelesen ( Asche auf mein Haupt )


    Dem Beitrag hätte ich nur vollinhaltlich zustimmen müssen; ... statt mir die Finger wund zu tippen