Beiträge von rower

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    Wie kann es eigentlich sein, dass bei ziemlich gleichen Hebeln - d.h. Länge des Hebels und Durchmesser des (Umlenk-)Stegs - der linke 25mm-Gurt 210daN Vorspannkraft erreicht und der rechte 50mm-Gurt nur 120daN? Jeweils bei 50kg Hebelkraft.


    Der 25 mm Gurt erreicht 210daN Vorspannkraft, wenn er einmal "umgelenkt" wird ... im geraden einfachen Zug erreicht er 100daN Vorspannkraft : steht so auf der "Fahne".


    Manfred

    Über diese Sache mit der Stützlast bin ich mir im klaren und das wurde doch schon in einigen Posts vor deinem klargestellt.


    Mir geht es um:


    Wird üblicherweise zu erst das ganze Gespann gewogen?


    ja ... aber auch nicht immer


    Wird von Anfang an der Anhänger abgekoppelt gewogen?


    ja ... aber auch nicht immer


    Wird mit Radlastwaagen gewogen?


    ja ... aber auch nicht immer


    Gibt es eine Messtoleranz die beim Wiegen abgezogen wird


    ja ... aber auch nicht immer


    oder nicht


    ja ... aber auch nicht immer




    ja ... aber auch nicht immer ... weil es keine generelle rechtlich verbindliche Vorschrift der Verfahrensweisen gibt.


    in Bayern zum Beispiel musst du damit rechnen, dass die von der Rennleitung eine Überladung schon herausfinden, weil die das so wollen.


    Und in Hamburg muss der Karren schon sehr verdächtig nach Überladung aussehen, damit die tätig werden.

    Das Hat er JA :


    "Du darfst mit Klasse B fahren:
    Auto bis max. 3,5t
    Anhänger bis max. 750kg UNgebremst"


    Und er hat das "UN" auch noch auddrücklich groß geschrieben.


    hätte er "Anhänger bis max. 750kg" ... ohne das "UNgebremst" geschrieben, wäre es ja komplett richtig gewesen.



    Und ich hätte eh nicht darauf reagiert, hätte Jay nicht mit "DAS IST FALSCH" begonnen dann diese "falsche Behauptung" aufgestellt.



    Da ging es einfach nicht anders, als mit "DAS IST FALSCH" zu kontern.



    Manfred

    somit darf er hinter seinem pkw oder auch geländewagen nur 750kg (gaaaaanz früher mal 850kg) ungebremst ziehen, da nützt es ihm nichts, wenn es dem führerschein egal ist, ob der anhänger gebremst oder ungebremst ist :rolleyes:


    Habe ich mit irgendeiner Silbe auch nur ansatzweise irgend etwas anderes behauptet ?


    Habe ich mit irgendeiner Silbe auch nur ansatzweise behauptet, dass man mit PKW oder auch Geländewagen ungebremste Anhänger über 750 Kg ziehen darf ?


    Habe ich das ?????




    Mit dem Führerschein B, und darum geht es hier,
    darf man grundsätzlich immer Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 Kg ziehen ...
    und da ist es SCHEISS-egal, ob der UNgebremst ist oder GEbremst !!! Scheiß-egal.


    Wiegt der Anhänger über 750 Kg, darf das zulässtige Gesamtgewicht des Kfz und das zulässtige Gesamtgewicht des Anhängers zusammen maximal 3500 Kg betragen.
    Und ÜBER 750 KG braucht JEDER Anhänger eine Bremse ( von den hier irrelevanten Ausnahmen einmal abgesehen )

    DAS IST FALSCH!!!


    Du darfst mit Klasse B fahren:
    Auto bis max. 3,5t
    Anhänger bis max. 750kg UNgebremst


    DAS IST FALSCH!!!


    Für die Klasse B, ist es völlig uninteressant,
    ob der Anhänger bis max. 750kg UNgebremst ist oder GEbremst ...
    er darf so oder so IMMER angehängt werden.


    Manfred

    Genaue Drehmomente beim Anziehen von Schrauben lassen sich mit hoher Wiederholgenauigkeit nur erreichen,
    wenn die Schrauben mit einem Gleitmittel ( z.B. Öl ) versehen sind.
    Ohne Gleitmittel ist die Reibung oft unterschiedlich und es werden schnell einmal 30% geringere Vorspannkräfte
    an den Schrauben erzielt, obwohl das Drehmoment beim Anziehen der Schrauben aufgrund der höheren "Trockenreibung" erreicht wurde.


    Nun ist die Frage, hält eine ungeölte Schraubverbindung mit reduzierten Vorspannkräften besser
    als eine geölte Schraubverbindung mit den korrekten Vorspannkräften ?


    Ich öle/fette alle wichtigen Schraubverbindungen ... und es hat sich noch keine Verbindung gelöst.



    Wennich also höre, dass sich geölte Verbindungen lösen sollen ...
    halte ich manchmal ( selten / je nach Tageslaune ) dagegen ...
    und ganz selten auch ein 2. Mal ... wie gerade jetzt.


    Aber nun ist a Ruh ... kein Mensch außerhalb meines privaten Umfeldes MUSS ölen; wenn er es nicht will. :super:



    Manfred


    entschudligung, dass ich widerspreche, aber das halte ich für keine gute Idee.
    ...
    Die Gefahr, dass sich eine Verschraubung ungewollt löst würde ich nicht eingehen.


    Und ich wundere mich schon sein "Jahrzehnten" ...
    dass sich Zylinderkopfschrauben, Pleuellagerschrauben etc. nicht lösen, obwohl die immer mit Öl angezogen werden.



    Manfred

    Ich meine auf dem Foto zu erkennen dass das untere Winkelblech der vorderen Bordwand krumm ist.


    Ich meine sogar zu erkennen, dass dabei auch noch das Pflaster erheblichen Schaden erlitten hat : es ist gleich mit verbogen worden :)


    Es könnte sich aber auch um eine optische Täuschung auf Grund der fotografischen Perspektive handeln.


    Vielleicht ist aber das Plaster auch rein zufällig gleich krumm wie der Hänger ... was zu überprüfen wäre ;)



    Ansonsten: so ein "bischen krumm" interessiert den TÜV im Allgemeinen gar nicht.



    Manfred


    Die "modernen" und "ach so guten" Öle mit ihren aberhunderten Additiven machen bei nem alten Motor nur eines: Verkokungen rauswaschen von Stellen, an denen die Verkokungen durchaus gewünscht sind. Und genau so entsteht dann Ölverbrauch, sei es durch Verbrennung oder sogar durch echte Undichtigkeiten nach "draußen". Macht bei nem alten Motor also überhaupt keinen Sinn, da High-Tech-Öl einzufüllen.


    Ach ja, die Glaubensfrage nach dem Öl.... :biggrins:



    Manfred

    Gerade gefunden :


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    Manfred