Beiträge von rower

    ich müsste wenn nich vorhanden Passende Stoßdämpfer einbauen, Aufkleber drauf und schon gehen 100km/h in Ordnung? Also ohne weitere Zulassung und der gleichen?


    Also ohne weitere Zulassung und der gleichen?


    Jain : du brauchst den gesiegelten 100ér-Aufkleber von der Zulassungsstelle, um die 100ér Regel nutzen zu dürfen ... die Zulassung steht ja schon im Schein.


    Manfred


    B.AUSR.M.STOßDÄMPFER:GEM.3.ÄND.VO.Z.9.AUSN.VO.Z.STVO,T
    EMP.100KM/H I.KOMBINAT.WENN ZUG-FZ.M.ABV U.LEERMAS.MIN
    D. 1091KG OD.WENN ZUG-FZ ZUS.M.SPEZ.FAHRDYN.STABI-SYSTE
    M F.ANH-BETR.LEERMAS.MIND.1000KG*


    Wenn der Anhänger Stoßdämpfer hat, ist er für 100 Km/h zugelassen. Brauchst nur noch das 100-Km/H Schild.


    Der PKW muss dazu eh ABS haben ... und dann muss das Leergewicht des PKW bei mind. 1091 Kg liegen.
    Hat das Zugfahrzeug auch zusätzlich zum ABS auch noch ein Fahrdynamik-stabilisierungs-System für Anhänger,
    braucht das Leergewicht des PKW nur bei 1000 Kg liegen.


    So weit ... so gut :
    Frage an alle :
    früher durfte das zul. Ges-Gewicht des Anhängers nicht nicht über der zulässigen Anhängelast des PKW liegen ...
    ist dieser Passus inzwischen weggefallen :confused:



    Manfred

    In passenden Materialstärken habe ich 1.4541 gefunden welches auch für den Krümmerbau benutzt wird.


    Kann man nehmen, das verhält sich durch den Titananteil bei der (Nicht)Versprödung im Prinzip wie das 1.4571 und 1.4404 ...
    allerdings fehlt dem 1.4541 das Molybdän zur Erhöhung der "Warmfestigkeit".
    Welchen Einfluss das bei einem Hosenrohr hat, kann ich nicht beurteilen.


    Manfred

    Daher ist die Frage nach der Rücklaufautomatik berechtigt.


    Jepp ... erstes Indiz : hat die AE eine "Rückfahrsperrklinke" ?


    wenn nein : kann man ziemlich sicher sein, dass die Achse eine Rückfahrautomatik hat und somit im Grunde neu zulassungsfähig.


    wenn ja : bei einer so alten Achse vermutlich keine Rückfahrautomatik und somit nicht mehr neu zulassungsfähig ...
    ( kann aber aber dennoch trotz "Rückfahrsperrklinke" eine Rückfahrautomatik haben : war damals manchmal so )


    Sicherkeit gibt aber ein Blick auf die Achse / Bremse .


    Manfred

    Meine Frage dabei ist aber, wenn ich das schön aus Edelstahl baue, welchen sollte ich nehmen?


    Inconel600 ... nehmen die in der Formel 1 auch ;)


    Sonst : V4A ... und da die Sorten 1.4571 oder 1.4404 : die halten ca. 800°C aus und sind kornzerfallbeständig im Bereich von 350 bis 500° Celsius,
    weil im 1.4404 zu wenig Kohlenstoff dafür vorhanden ist und im 1.4571 der Kohlenstoff durch den Titan-Zusatz als Titan-Carbid gebunden ist.


    Im V4A 1.4401 und V2A 1.4301 ist zu viel Kohlenstoff vorhanden, der sich im Bereich von 350 bis 500°C als freier Kohlenstoff aus der Legierung löst und das Material versprödet.



    Ich habe mir einmal, als ich noch jung war ( also damals :biggrins: ), einen Auspuff aus V2A (1.4301) gebaut und mich nach ca. 1 Jahr gewundert, warum es den den vorderen Teil zerbröselt hat.



    Welchen normalen Stahl man nehmen könnte ... oder sollte ? keine Ahnung !


    Manfred

    das die Bremsbeläge sehr leiden, da sie ständig etwas schleifen...sagt mein Teilehändler.


    Warum sollten sie das ?
    Selbstnachstellende Trommelbremsen sind an PKW-Hinterachsen seit Jahrzehnten üblich ( wenn es denn Trommeln an der Hinterachse sind ) ...
    und da schleift und leidet nix aufgrund der Selbstnachstellung.


    Manfred

    Jedes zugelassene TÜV-plichtige Gerät muss zur HU ...
    das ist einfach so, auch wenn du das Ding im Keller einmauerst.
    Bei der Abmeldung ohne HU ( stark überzogen ) kostet das 60,- € ... ( früher auch noch einen oder 2 Punkte: kann sein, dass das weg ist )
    wenn in der Zulassungsstelle so komisch veranlagte Typen mit Blockwartmentalität sitzen und das an die Bußgeldstelle weitergeben.
    Es steht so im Gesetz und bleibt da auch stehen ... auch wenn es Schwachsinn ist ... ob man sich nun darüber aufregt oder nicht.


    Das wird regional / mental aber auch unterschiedlich gehändelt :


    In Hamburg ist das denen "zu viel Arbeit" für solche bürgerfeindlichen Aktionen
    ( die wollen ja auch wieder in den Spiegel sehen können )
    Die Abmeldung meines seit ca. 6 Jahren defekten und im Keller liegenden zerlegten Motorrades ohne HU hat keine Geldbuße zur Folge gehabt.
    "Endgültige Stilllegung" wie gewünscht und gut war es.


    Manfred

    Hi


    Das Vollgas im 1. Gang mit Anhänger kommt auch durch die topographische Lage von Remscheid und Umgebung. Wir haben fast 300 Meter Höhenunterschied im Stadtgebiet.


    Kannst ruhig aufhören, dich "herauszureden" :duck:


    Diejenigen, die Reifen "Pellen" nennen und/oder die, die den Unterschied in der Nasshaftung von unterschiedlichen Reifen nicht kennen oder nicht wahr haben wollen; ...
    wirst du eh nicht überzeugen ... die Anderren wissen schon lange , was du meinst.


    Ist so ähnlich wie beim Thema Öl:
    die, die Motoröl "Soße" nennen ... halten diejenigen, die gutes Synthetic-Öl einfüllen, für total bescheuert.


    Ich bin einer von diesen "Bescheuerten" :
    ich weiß, wie die Gleitbahnen von Kettenspannern nach 200.000 Km Synthetic-Öl aussehen ...
    und wie solche nach 200.000 Km mit "Soße" aussehen. ( Mit den Ketten sied es ähnlich aus )


    Und bei den Reifen bin ich so bescheuert, dass ich mit einem Neuwagen sofort ( 1. Fahrt ) zum Reifenhöker fahre und Reifen mit hoher Nasshaftung montieren lasse.
    Beim letzten Neuwagen habe ich meine Reifen ( neue ) zum Autohändler geschickt und vor der Auslieferung montieren lassen.
    Dabei nix "tiefer/breiter": sondern Seriengröße auf den vorhandenen Serienfelgen.



    Spar dir einfach deine ( richtigen ) Argumente : die wollen hier einige einfach nicht wahr haben.


    Manfred


    @der-markus
    Seid Du hier aktiver mitmischt hat sich der Umgangston des Forums deutlich verschlechtert.


    Das sehe ich exakt genau so. ( Auch dem übrigen Inhalt deines Beitrages stimme ich weitestgehend zu. )



    @der-markus
    Damit schreibe ich die Wahrheit ... von der DU behauptest, dass man sie hier nicht mehr schreiben darf !
    ( Ich zitiere dich mal aus Beitrag Nr. 19 : "die wahrheit darf man(n) ja schon lange nicht mehr sagen!!" )



    Manfred


    meine Replik auf Manfred (er hat Werte genannt, die nirgends auf dem Tonnageband stehen):


    Jepp, habe ich falsch gelesen / interpretiert :


    Ich habe rechts den Wert "210" gelesen und links den (schlecht zu lesenden) Wert unter dem Logo mit dem "einfachem Zug" als 100 interpretiert.


    War falsch : sorry, mein Fehler. :(


    Passte so gut zusammem.:)



    Manfred

    upload.jpg


    Wie kann es eigentlich sein, dass bei ziemlich gleichen Hebeln - d.h. Länge des Hebels und Durchmesser des (Umlenk-)Stegs - der linke 25mm-Gurt 210daN Vorspannkraft erreicht und der rechte 50mm-Gurt nur 120daN? Jeweils bei 50kg Hebelkraft.


    Der 25 mm Gurt erreicht 210daN Vorspannkraft, wenn er einmal "umgelenkt" wird ... im geraden einfachen Zug erreicht er 100daN Vorspannkraft : steht so auf der "Fahne".


    Manfred

    Über diese Sache mit der Stützlast bin ich mir im klaren und das wurde doch schon in einigen Posts vor deinem klargestellt.


    Mir geht es um:


    Wird üblicherweise zu erst das ganze Gespann gewogen?


    ja ... aber auch nicht immer


    Wird von Anfang an der Anhänger abgekoppelt gewogen?


    ja ... aber auch nicht immer


    Wird mit Radlastwaagen gewogen?


    ja ... aber auch nicht immer


    Gibt es eine Messtoleranz die beim Wiegen abgezogen wird


    ja ... aber auch nicht immer


    oder nicht


    ja ... aber auch nicht immer




    ja ... aber auch nicht immer ... weil es keine generelle rechtlich verbindliche Vorschrift der Verfahrensweisen gibt.


    in Bayern zum Beispiel musst du damit rechnen, dass die von der Rennleitung eine Überladung schon herausfinden, weil die das so wollen.


    Und in Hamburg muss der Karren schon sehr verdächtig nach Überladung aussehen, damit die tätig werden.

    Das Hat er JA :


    "Du darfst mit Klasse B fahren:
    Auto bis max. 3,5t
    Anhänger bis max. 750kg UNgebremst"


    Und er hat das "UN" auch noch auddrücklich groß geschrieben.


    hätte er "Anhänger bis max. 750kg" ... ohne das "UNgebremst" geschrieben, wäre es ja komplett richtig gewesen.



    Und ich hätte eh nicht darauf reagiert, hätte Jay nicht mit "DAS IST FALSCH" begonnen dann diese "falsche Behauptung" aufgestellt.



    Da ging es einfach nicht anders, als mit "DAS IST FALSCH" zu kontern.



    Manfred

    somit darf er hinter seinem pkw oder auch geländewagen nur 750kg (gaaaaanz früher mal 850kg) ungebremst ziehen, da nützt es ihm nichts, wenn es dem führerschein egal ist, ob der anhänger gebremst oder ungebremst ist :rolleyes:


    Habe ich mit irgendeiner Silbe auch nur ansatzweise irgend etwas anderes behauptet ?


    Habe ich mit irgendeiner Silbe auch nur ansatzweise behauptet, dass man mit PKW oder auch Geländewagen ungebremste Anhänger über 750 Kg ziehen darf ?


    Habe ich das ?????




    Mit dem Führerschein B, und darum geht es hier,
    darf man grundsätzlich immer Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 Kg ziehen ...
    und da ist es SCHEISS-egal, ob der UNgebremst ist oder GEbremst !!! Scheiß-egal.


    Wiegt der Anhänger über 750 Kg, darf das zulässtige Gesamtgewicht des Kfz und das zulässtige Gesamtgewicht des Anhängers zusammen maximal 3500 Kg betragen.
    Und ÜBER 750 KG braucht JEDER Anhänger eine Bremse ( von den hier irrelevanten Ausnahmen einmal abgesehen )

    DAS IST FALSCH!!!


    Du darfst mit Klasse B fahren:
    Auto bis max. 3,5t
    Anhänger bis max. 750kg UNgebremst


    DAS IST FALSCH!!!


    Für die Klasse B, ist es völlig uninteressant,
    ob der Anhänger bis max. 750kg UNgebremst ist oder GEbremst ...
    er darf so oder so IMMER angehängt werden.


    Manfred

    Genaue Drehmomente beim Anziehen von Schrauben lassen sich mit hoher Wiederholgenauigkeit nur erreichen,
    wenn die Schrauben mit einem Gleitmittel ( z.B. Öl ) versehen sind.
    Ohne Gleitmittel ist die Reibung oft unterschiedlich und es werden schnell einmal 30% geringere Vorspannkräfte
    an den Schrauben erzielt, obwohl das Drehmoment beim Anziehen der Schrauben aufgrund der höheren "Trockenreibung" erreicht wurde.


    Nun ist die Frage, hält eine ungeölte Schraubverbindung mit reduzierten Vorspannkräften besser
    als eine geölte Schraubverbindung mit den korrekten Vorspannkräften ?


    Ich öle/fette alle wichtigen Schraubverbindungen ... und es hat sich noch keine Verbindung gelöst.



    Wennich also höre, dass sich geölte Verbindungen lösen sollen ...
    halte ich manchmal ( selten / je nach Tageslaune ) dagegen ...
    und ganz selten auch ein 2. Mal ... wie gerade jetzt.


    Aber nun ist a Ruh ... kein Mensch außerhalb meines privaten Umfeldes MUSS ölen; wenn er es nicht will. :super:



    Manfred


    entschudligung, dass ich widerspreche, aber das halte ich für keine gute Idee.
    ...
    Die Gefahr, dass sich eine Verschraubung ungewollt löst würde ich nicht eingehen.


    Und ich wundere mich schon sein "Jahrzehnten" ...
    dass sich Zylinderkopfschrauben, Pleuellagerschrauben etc. nicht lösen, obwohl die immer mit Öl angezogen werden.



    Manfred