Soll heißen, der Abrollumfang darf max. 2% von der ursprünglichen Reifengröße abweichen.
Diese 2%-Regel gilt nur, wenn der TÜV die neue Reifengröße ohne weitere Unterlagen "einfach so" eintragen soll.
Mit einer [definition='1','2'][/definition] gehen in Abhängikeit von Bremse und Zugvorrichtung viel mehr als die 2%.
Manfred