Beiträge von rower

    Das sollte über den "dynamischen Reifenhalbmesser max. / min." herausbekommen zu sein.


    Der dynamische Halbmesser ( = halber Durchmesser ) ist etwas kleiner als der statische Halbmesser.
    ( der Reifen drückt sich ja unter Last einwenig "platt" )


    Der 195/65-15 hat einen Durchmesser von 635 mm und einen statischen Halbmesser von 317,5 mm


    317,5 mm liegt unter dem zulässigen "dynamischen" von 345 mm und somit passt es.





    Manfred


    Manchmal doch schön in der "Provinz" zu wohnen.


    Das mag sein und ich will das als Hamburger keinesfalls bestreiten ...
    schließlich habe ich die ersten 28 Jahre meines Lebens in der "Provinz" verbracht ...
    und ich fahre gerne in die Provinz in Urlaub : Urlaub machen, wo andere arbeiten :biggrins:
    ( ich war deshalb auch schon 4 x in Wernigerode, falls das einer kennt ;) )


    Also bei uns in Hamburg ist das ziemlich entspannt,
    Termin kann man online machen dann gehts sehr zügig.
    Einfach hinfahren und eine Nummer ziehen?
    Geht natürlich auch, wie schnell das dann geht hängt davon ab wieviel andere Leute die gleiche Idee hatten;)


    Meist ist es doch schön, in einer Großstadt zu wohnen ... und in der "Provinz" Urlaub zu machen. :]


    Manfred


    Nun zu den Felgen die da drauf sollen.
    Smart Felge 5.5 Jx15H2 ET-1 mit 175/55R15 77T


    aktuell ist auf dem Anhänger 4Jx13 H2 Et30 mit 145/80R13 78N


    Die Radnaben des Anhängers sind auf eine ET von 25 bis 35 mm ausgelegt ...
    montiert man da Felgen mit einer ET von -1, geht das merklich auf die Lebensdauer der Radlager.
    Mit Adapterplatten wird das Problem noch größer.


    Ich würde mal nachfragen, ob der Achsenhersteller Radnaben für ET0 (werden für 10" Rädchen gebraucht)
    mit 3 Bohrungen/Bolzen auf LKR 112 liefern kann ... das könnte in Summe die sinnvollste Lösung sein.
    (auf die Freigängigkeit achten)



    Manfred

    Nach der "Winterreifenverordnung" sind nur Reifen mit der M+S Kennung Winterreifen.
    Die "Berge mit der Schneeflocke" sollen zwar eher die Wintertauglichkeit suggerieren,
    haben aber rechtlich keinerlei Relevanz für die Kennzeichnung der Winterreifen.


    Bedingung für den Erhalt der "Berge mit der Schneeflocke" ist ein 7% kürzerer Bremsweg
    als ein Sommerreifen, bei der ein als "Rutschgummi" bekannter Amerikanischer Sommerreifen
    mit der Bezeichnung "Tigerpaw" als Referenz gilt ... : und wenn das mal eine Referenz ist.


    So weit die Bedingungen ...
    tatsächlich nehmen es die europäischen Hersteller aber freiwillig deutlich ernster als die Referenz-Vorgabe.



    Ich wähle immer Wintereifen mit einer guten Nass-Bremsleistung ... : letztendlich fährt man deutlich häufiger bei Nässe als bei Eis und Schnee.


    Manfred

    Nehmen wir mal einen HP500.01/01 (Hersteller VEB ...) für ~2000 Ostmark.
    Macht zur Währungsunion 1000DM und zur €uroumstellung 500€. ;)


    Ich kann jetzt den Preis von 2000,- Ostmark nicht nachprüfen, halte ihn aber für in etwa realistisch.


    Laut nachzulesender Statistik lag das Ossi - Arbeitnehmer-Durchschnittseinkommen 1989 bei 1300 Ostmark (Brutto) im Monat.


    Ein Ossi musste damals also 1,5 Monate für so einen Qualitätsanhänger arbeiten.


    Ein Wessi-Facharbeiter verdiente in meiner Erinnerung damals ca. 2000 bis 2500 Westmark.
    Da konnte er sich mit einem (1) Monatslohn einen gebremsten 1000Kg-Westfalia kaufen.
    Aber so´n Wessi-Westfalia ist ja Qualitätsmäßig in allen Belangen nix gegen so´n Ossi-Anhänger.


    Heute liegt das Durchschnittseinkommen für einen Facharbeiterbei bei ca. 2000,- € im Monat
    und er kann sich dafür so ca. 4 Dinger wie den TPV im Monat kaufen oder 6 mal so viele davon
    für 1,5 Monatslöhne wie zu den goldenen DDR-Zeiten.


    Anders herum hätte der Ossi-Anhänger zu DDR-Zeiten nur ca. 340,- Ostmark kosten dürfen :
    ob es dann zu der Qualität gereicht hätte ? ... lass ich einmal im Raum stehen.


    O.K. ... ich vergaß, dass die Ossis ja die ärmsten der Nation sind, immer benachteiligt sind
    und nur den Mindestlohn bekommen ... da reicht das Geld dann nur für knapp 3 TPV´s für einen Monatslohn.


    25 Jahre nach dem Beitritt der DDR zur BRD ... und kein Wessi hat die Ossis gezwungen.



    Manfred


    Vieles vom oben Geschriebenen ist (Real)Satire : ... da mag ein jeder herausfinden, welches.

    Das mit den ganzen Helferlein im Auto ist ja so eine "zweischneidige" Sache ... einige empfinde ich als gut, andere als "ätzend".


    Aber alle diese Helferlein oder zumindest die meisten von ihnen werden heute ja gebraucht, weil kaum noch jemand richtig Auto fahren kann.
    Da verhindern diese elektronischen Goodies eine Menge von Unfällen.


    Wir haben heute ca. 80 Mio. Einwohner , ca. 44 Mio. zugelassene PKW und 3459 Verkehrdtote im Jahr 2015.


    Damals, früher, 1970 , konnten alle noch Auto fahren und brauchten diese dusseligen Helferlein im Auto nicht.
    Also damals, als 1970 alle noch fahren konnten, hatten wir ca. 56 Mio. Einwohner ,
    mit ca. 14 Mio. nur ca. 32% der heute zugelassenen PKW und mit 19193 Verkehrtoten im Jahr 454% mehr tote Verkehrsteilnehmer.



    Manfred




    Die Zahlen stimmen ... der Text soll teilweise Realsatire sein. (z.B.: dass die "Alten" besser fahren konnten, weil füher alles besser war)


    Übrigens gab es damals (1970) 632.822 zugelassene Anhänger, heute sind es ca. 6.854.193. (Stichtag: 1.Jan.)


    Ich frage mich gerade, ob die Röhren in ihren Sockeln überhaupt einen Fahrbetrieb aushalten.


    Jein ... in der Vor-Transistor-Zeit, so in den 50ér Jahren, hatten die Autoradios auch Röhren.
    Das waren in meiner Erinnering, ich hatte einmal ein "Becker" aus einem 170V in Händen, aber Geräte mit
    Spezialröhren, die die Erschütterungen aushielten und außerden waren sie noch "von oben" gegen den Sockel "geklammert".
    Jedenfalls gab es nicht eine Röhre als Ersatz im normalen Fachgeschäft ... und das war Ender der 60èr Jahre,
    als man praktisch noch jede Röhre als Ersatzteil über den Ladentisch bekam.


    Ich glaube eher nicht, dass ein "fest verbautes" Röhrenradio die Erschütterungen im Anhänger überlebt.


    Manfred

    Es gibt ja auch Auswirkungen:


    PKW 90 Kg, Anhänger 75 Kg in den Papieren ... Komponenten mit 100 oder 120 Kg.


    Gemütlich mit 100ér Zulassung, 100 Km/h und 75 Kg auf der Kugel auf der Autobahn durch Bayern.


    Kommt so ein bayrischer Sherrif daher, pocht auf §44 als Gesetz und will 90 Kg Stützlast sehen.
    Also: max. Stützlast für 100 Km/h-Regelung nicht erfüllt = Bußgeld.


    Klar: fiktiv ... und wer würde das vorgenannte Szenario ganz sicher ausschließen können?.



    Manfred

    Das Thema mit der Stützlast ist im allgemeinen Interessant. Da ich selbst auch der Annahme bin, was im Schein bzw. auf dem Hänger steht, auch gilt!


    Bis gestern um 19.57 Uhr hätte ich darauf gewettet ...
    Du hast meinen Glauben an die Gültigkeit von offiziellen deutschen Dokmenten zerrüttet ;(


    Manfred

    Hallo,
    hab ich was überlesen oder nicht mitbekommen?


    In ersten Blog schreibst Du dein Pkw hat eine Stützlast von 90 kg die Auflaufvorrichtung vom Anhänger hat eine Stützlast von 75kg und das der kleinere Wert zählt!
    Das sind für mich die 75 kg nicht die 90 kg.


    Er hat geschrieben :


    Somit gibt der Gesetzgeber 3 Werte vor.


    Herstellerwert ziehendes Fahrzeug (90KG)
    Anhängerkupplung ( >90KG )
    Zugeinrichtung Kupplung/Auflaufeinrichtung (120KG)




    Manfred

    Habe dieses Problem aber an 3 unterschiedlichen Fahrzeugen der Marke BMW. Wenn ich den Hänger an einen alten Passat dranhänge oder einen mit nicht schwenkbarer Kupplung (alter 3er) habe ich dies nicht.


    Und du meinst ernsthaft, das sei ein Problem des Anhängers :confused:


    Manfred


    Aber ist das dann nicht irgendwie Steuerhinterziehung?


    NEIN


    Die Steuerpflicht entsteht am Ort der Leistung.
    Der Anhänger wird in Deutschland gekauft und bleibt in Deutschland ...
    somit entsteht die Steuerpflicht in Deutschland.
    Das ist Steuerpflicht und KEINESFALLS Steuerhinterziehung oder Steuer-/Zollvermeidung.


    Eine Anmeldung in der Schweiz und die damit verbundene Umsatzsteuerertattung in Deutschland
    wäre eindeutig Steuerhinterziehung, wenn der Anhänger Deutschland nicht verlässt.


    Manfred

    Da müsstest du mit dem Kaufvertrag erstmal nachweißen das dies dein Fahrzeug ist, um es wieder zu bekommen.


    Das können die Banken auch, wenn ein Fahrzeug "auf Kredit läuft".


    Versicherung geht mit anderer Person ... Steuern nicht.


    Das war jedenfalls im Januar 2016 in Hamburg so, als ich mein neues KFZ auf den Namen meiner Frau zugelassen habe.
    ( weil ich nur so den Supersonderrabatt erhielt, wenn das Fahrzeug 6 Monate auf ihrem Namen läuft )


    Versicherung = ich; war kein Thema ... Steuern müssen auf meine Frau gehen.


    Manfred

    Bei meinem DDR-Produkt ist das Zugrohr jedoch sowohl an Achse als auch am Rahmen geschweißt und bei der Montage eines neuen Zugrohrs müsste dies wieder so geschehen. Wäre dies TÜV-Kompatibel?


    Nein : man darf an dem bauartzugelassenen neuen Zugrohr nichts schweißen.


    Und "konstruieren" und bauen müsstest du das auch alles bei dem vorhandenen Anhänger.


    Also neues Zugrohr und neue Achse und den Bootsanhänger neu bauen ... und den DDR-Anhänger verkaufen :
    das könnte in Summe schon in etwa kostenneutral zum Umbau enden.





    Manfred

    ändert aber nichts an den rechtlichen Regelungen, die hier schon x mal durchgekaut wurden.


    Früher konnte man in den 100 Km/h Hinweisen bei den Anhhänger-Herstellern diesen Zusatz lesen : "Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen"


    Dieser Hinweis fehlt jetzt oft, z.B. bei Humbaur ... und da ist es doch die Frage, ob das schon zig mal Durchgekaute noch gilt.



    Und ob die TÜV-Info .... https://www.tuev-nord.de/de/pr…espanne-100kmh-zulassung/ .... die noch gültige Version ist oder vielleicht schon veraltet.



    Manfred