Beiträge von rower


    Ich frage mich gerade, ob die Röhren in ihren Sockeln überhaupt einen Fahrbetrieb aushalten.


    Jein ... in der Vor-Transistor-Zeit, so in den 50ér Jahren, hatten die Autoradios auch Röhren.
    Das waren in meiner Erinnering, ich hatte einmal ein "Becker" aus einem 170V in Händen, aber Geräte mit
    Spezialröhren, die die Erschütterungen aushielten und außerden waren sie noch "von oben" gegen den Sockel "geklammert".
    Jedenfalls gab es nicht eine Röhre als Ersatz im normalen Fachgeschäft ... und das war Ender der 60èr Jahre,
    als man praktisch noch jede Röhre als Ersatzteil über den Ladentisch bekam.


    Ich glaube eher nicht, dass ein "fest verbautes" Röhrenradio die Erschütterungen im Anhänger überlebt.


    Manfred

    Es gibt ja auch Auswirkungen:


    PKW 90 Kg, Anhänger 75 Kg in den Papieren ... Komponenten mit 100 oder 120 Kg.


    Gemütlich mit 100ér Zulassung, 100 Km/h und 75 Kg auf der Kugel auf der Autobahn durch Bayern.


    Kommt so ein bayrischer Sherrif daher, pocht auf §44 als Gesetz und will 90 Kg Stützlast sehen.
    Also: max. Stützlast für 100 Km/h-Regelung nicht erfüllt = Bußgeld.


    Klar: fiktiv ... und wer würde das vorgenannte Szenario ganz sicher ausschließen können?.



    Manfred

    Das Thema mit der Stützlast ist im allgemeinen Interessant. Da ich selbst auch der Annahme bin, was im Schein bzw. auf dem Hänger steht, auch gilt!


    Bis gestern um 19.57 Uhr hätte ich darauf gewettet ...
    Du hast meinen Glauben an die Gültigkeit von offiziellen deutschen Dokmenten zerrüttet ;(


    Manfred

    Hallo,
    hab ich was überlesen oder nicht mitbekommen?


    In ersten Blog schreibst Du dein Pkw hat eine Stützlast von 90 kg die Auflaufvorrichtung vom Anhänger hat eine Stützlast von 75kg und das der kleinere Wert zählt!
    Das sind für mich die 75 kg nicht die 90 kg.


    Er hat geschrieben :


    Somit gibt der Gesetzgeber 3 Werte vor.


    Herstellerwert ziehendes Fahrzeug (90KG)
    Anhängerkupplung ( >90KG )
    Zugeinrichtung Kupplung/Auflaufeinrichtung (120KG)




    Manfred

    Habe dieses Problem aber an 3 unterschiedlichen Fahrzeugen der Marke BMW. Wenn ich den Hänger an einen alten Passat dranhänge oder einen mit nicht schwenkbarer Kupplung (alter 3er) habe ich dies nicht.


    Und du meinst ernsthaft, das sei ein Problem des Anhängers :confused:


    Manfred


    Aber ist das dann nicht irgendwie Steuerhinterziehung?


    NEIN


    Die Steuerpflicht entsteht am Ort der Leistung.
    Der Anhänger wird in Deutschland gekauft und bleibt in Deutschland ...
    somit entsteht die Steuerpflicht in Deutschland.
    Das ist Steuerpflicht und KEINESFALLS Steuerhinterziehung oder Steuer-/Zollvermeidung.


    Eine Anmeldung in der Schweiz und die damit verbundene Umsatzsteuerertattung in Deutschland
    wäre eindeutig Steuerhinterziehung, wenn der Anhänger Deutschland nicht verlässt.


    Manfred

    Da müsstest du mit dem Kaufvertrag erstmal nachweißen das dies dein Fahrzeug ist, um es wieder zu bekommen.


    Das können die Banken auch, wenn ein Fahrzeug "auf Kredit läuft".


    Versicherung geht mit anderer Person ... Steuern nicht.


    Das war jedenfalls im Januar 2016 in Hamburg so, als ich mein neues KFZ auf den Namen meiner Frau zugelassen habe.
    ( weil ich nur so den Supersonderrabatt erhielt, wenn das Fahrzeug 6 Monate auf ihrem Namen läuft )


    Versicherung = ich; war kein Thema ... Steuern müssen auf meine Frau gehen.


    Manfred

    Bei meinem DDR-Produkt ist das Zugrohr jedoch sowohl an Achse als auch am Rahmen geschweißt und bei der Montage eines neuen Zugrohrs müsste dies wieder so geschehen. Wäre dies TÜV-Kompatibel?


    Nein : man darf an dem bauartzugelassenen neuen Zugrohr nichts schweißen.


    Und "konstruieren" und bauen müsstest du das auch alles bei dem vorhandenen Anhänger.


    Also neues Zugrohr und neue Achse und den Bootsanhänger neu bauen ... und den DDR-Anhänger verkaufen :
    das könnte in Summe schon in etwa kostenneutral zum Umbau enden.





    Manfred

    ändert aber nichts an den rechtlichen Regelungen, die hier schon x mal durchgekaut wurden.


    Früher konnte man in den 100 Km/h Hinweisen bei den Anhhänger-Herstellern diesen Zusatz lesen : "Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen"


    Dieser Hinweis fehlt jetzt oft, z.B. bei Humbaur ... und da ist es doch die Frage, ob das schon zig mal Durchgekaute noch gilt.



    Und ob die TÜV-Info .... https://www.tuev-nord.de/de/pr…espanne-100kmh-zulassung/ .... die noch gültige Version ist oder vielleicht schon veraltet.



    Manfred

    ich müsste wenn nich vorhanden Passende Stoßdämpfer einbauen, Aufkleber drauf und schon gehen 100km/h in Ordnung? Also ohne weitere Zulassung und der gleichen?


    Also ohne weitere Zulassung und der gleichen?


    Jain : du brauchst den gesiegelten 100ér-Aufkleber von der Zulassungsstelle, um die 100ér Regel nutzen zu dürfen ... die Zulassung steht ja schon im Schein.


    Manfred


    B.AUSR.M.STOßDÄMPFER:GEM.3.ÄND.VO.Z.9.AUSN.VO.Z.STVO,T
    EMP.100KM/H I.KOMBINAT.WENN ZUG-FZ.M.ABV U.LEERMAS.MIN
    D. 1091KG OD.WENN ZUG-FZ ZUS.M.SPEZ.FAHRDYN.STABI-SYSTE
    M F.ANH-BETR.LEERMAS.MIND.1000KG*


    Wenn der Anhänger Stoßdämpfer hat, ist er für 100 Km/h zugelassen. Brauchst nur noch das 100-Km/H Schild.


    Der PKW muss dazu eh ABS haben ... und dann muss das Leergewicht des PKW bei mind. 1091 Kg liegen.
    Hat das Zugfahrzeug auch zusätzlich zum ABS auch noch ein Fahrdynamik-stabilisierungs-System für Anhänger,
    braucht das Leergewicht des PKW nur bei 1000 Kg liegen.


    So weit ... so gut :
    Frage an alle :
    früher durfte das zul. Ges-Gewicht des Anhängers nicht nicht über der zulässigen Anhängelast des PKW liegen ...
    ist dieser Passus inzwischen weggefallen :confused:



    Manfred

    In passenden Materialstärken habe ich 1.4541 gefunden welches auch für den Krümmerbau benutzt wird.


    Kann man nehmen, das verhält sich durch den Titananteil bei der (Nicht)Versprödung im Prinzip wie das 1.4571 und 1.4404 ...
    allerdings fehlt dem 1.4541 das Molybdän zur Erhöhung der "Warmfestigkeit".
    Welchen Einfluss das bei einem Hosenrohr hat, kann ich nicht beurteilen.


    Manfred

    Daher ist die Frage nach der Rücklaufautomatik berechtigt.


    Jepp ... erstes Indiz : hat die AE eine "Rückfahrsperrklinke" ?


    wenn nein : kann man ziemlich sicher sein, dass die Achse eine Rückfahrautomatik hat und somit im Grunde neu zulassungsfähig.


    wenn ja : bei einer so alten Achse vermutlich keine Rückfahrautomatik und somit nicht mehr neu zulassungsfähig ...
    ( kann aber aber dennoch trotz "Rückfahrsperrklinke" eine Rückfahrautomatik haben : war damals manchmal so )


    Sicherkeit gibt aber ein Blick auf die Achse / Bremse .


    Manfred

    Meine Frage dabei ist aber, wenn ich das schön aus Edelstahl baue, welchen sollte ich nehmen?


    Inconel600 ... nehmen die in der Formel 1 auch ;)


    Sonst : V4A ... und da die Sorten 1.4571 oder 1.4404 : die halten ca. 800°C aus und sind kornzerfallbeständig im Bereich von 350 bis 500° Celsius,
    weil im 1.4404 zu wenig Kohlenstoff dafür vorhanden ist und im 1.4571 der Kohlenstoff durch den Titan-Zusatz als Titan-Carbid gebunden ist.


    Im V4A 1.4401 und V2A 1.4301 ist zu viel Kohlenstoff vorhanden, der sich im Bereich von 350 bis 500°C als freier Kohlenstoff aus der Legierung löst und das Material versprödet.



    Ich habe mir einmal, als ich noch jung war ( also damals :biggrins: ), einen Auspuff aus V2A (1.4301) gebaut und mich nach ca. 1 Jahr gewundert, warum es den den vorderen Teil zerbröselt hat.



    Welchen normalen Stahl man nehmen könnte ... oder sollte ? keine Ahnung !


    Manfred

    das die Bremsbeläge sehr leiden, da sie ständig etwas schleifen...sagt mein Teilehändler.


    Warum sollten sie das ?
    Selbstnachstellende Trommelbremsen sind an PKW-Hinterachsen seit Jahrzehnten üblich ( wenn es denn Trommeln an der Hinterachse sind ) ...
    und da schleift und leidet nix aufgrund der Selbstnachstellung.


    Manfred

    Jedes zugelassene TÜV-plichtige Gerät muss zur HU ...
    das ist einfach so, auch wenn du das Ding im Keller einmauerst.
    Bei der Abmeldung ohne HU ( stark überzogen ) kostet das 60,- € ... ( früher auch noch einen oder 2 Punkte: kann sein, dass das weg ist )
    wenn in der Zulassungsstelle so komisch veranlagte Typen mit Blockwartmentalität sitzen und das an die Bußgeldstelle weitergeben.
    Es steht so im Gesetz und bleibt da auch stehen ... auch wenn es Schwachsinn ist ... ob man sich nun darüber aufregt oder nicht.


    Das wird regional / mental aber auch unterschiedlich gehändelt :


    In Hamburg ist das denen "zu viel Arbeit" für solche bürgerfeindlichen Aktionen
    ( die wollen ja auch wieder in den Spiegel sehen können )
    Die Abmeldung meines seit ca. 6 Jahren defekten und im Keller liegenden zerlegten Motorrades ohne HU hat keine Geldbuße zur Folge gehabt.
    "Endgültige Stilllegung" wie gewünscht und gut war es.


    Manfred

    Hi


    Das Vollgas im 1. Gang mit Anhänger kommt auch durch die topographische Lage von Remscheid und Umgebung. Wir haben fast 300 Meter Höhenunterschied im Stadtgebiet.


    Kannst ruhig aufhören, dich "herauszureden" :duck:


    Diejenigen, die Reifen "Pellen" nennen und/oder die, die den Unterschied in der Nasshaftung von unterschiedlichen Reifen nicht kennen oder nicht wahr haben wollen; ...
    wirst du eh nicht überzeugen ... die Anderren wissen schon lange , was du meinst.


    Ist so ähnlich wie beim Thema Öl:
    die, die Motoröl "Soße" nennen ... halten diejenigen, die gutes Synthetic-Öl einfüllen, für total bescheuert.


    Ich bin einer von diesen "Bescheuerten" :
    ich weiß, wie die Gleitbahnen von Kettenspannern nach 200.000 Km Synthetic-Öl aussehen ...
    und wie solche nach 200.000 Km mit "Soße" aussehen. ( Mit den Ketten sied es ähnlich aus )


    Und bei den Reifen bin ich so bescheuert, dass ich mit einem Neuwagen sofort ( 1. Fahrt ) zum Reifenhöker fahre und Reifen mit hoher Nasshaftung montieren lasse.
    Beim letzten Neuwagen habe ich meine Reifen ( neue ) zum Autohändler geschickt und vor der Auslieferung montieren lassen.
    Dabei nix "tiefer/breiter": sondern Seriengröße auf den vorhandenen Serienfelgen.



    Spar dir einfach deine ( richtigen ) Argumente : die wollen hier einige einfach nicht wahr haben.


    Manfred


    @der-markus
    Seid Du hier aktiver mitmischt hat sich der Umgangston des Forums deutlich verschlechtert.


    Das sehe ich exakt genau so. ( Auch dem übrigen Inhalt deines Beitrages stimme ich weitestgehend zu. )



    @der-markus
    Damit schreibe ich die Wahrheit ... von der DU behauptest, dass man sie hier nicht mehr schreiben darf !
    ( Ich zitiere dich mal aus Beitrag Nr. 19 : "die wahrheit darf man(n) ja schon lange nicht mehr sagen!!" )



    Manfred


    meine Replik auf Manfred (er hat Werte genannt, die nirgends auf dem Tonnageband stehen):


    Jepp, habe ich falsch gelesen / interpretiert :


    Ich habe rechts den Wert "210" gelesen und links den (schlecht zu lesenden) Wert unter dem Logo mit dem "einfachem Zug" als 100 interpretiert.


    War falsch : sorry, mein Fehler. :(


    Passte so gut zusammem.:)



    Manfred