Beiträge von rower

    Ja, das sehe ich auch so: die schreiben doch extra ganz eindeutig, dass das Waschen "unter Zusatz von Reinigungs- und Pflegemitteln" verboten ist.


    Ohne Zusatz von Reinigungs- und Pflegemitteln ist es erlaubt.


    Allerdings bleibt die hypothetische Frage, ob Schmutz, der nicht Straßentypisch ist, in die Kanalisation geraten darf.
    ( Der normale Straßenschmutz auf dem Auto wäre ja in der Kanalisation gelandet, wäre da nicht das Auto als "Schmutzfänger" im Weg gewesen )



    Manfred


    Den Hänger habe ich vor 26 Jahren gebraucht gekauft.


    Ich war immer der Auffassung, dass er keine Rückfahrautomatik hat.


    Frage: - wie bekomme ich heraus, ob der Hänger die Automatik hat oder nicht, ohne das gewaltsam zu testen?


    Ich bewundere deine Disziplin. ;)


    Wenn ich einen Anhänger ohne Rückfahrautomatik hätte ...
    hätte ich in den 26 Jahren bestimmt das eine oder andere Mal versucht, mit beladenem Anhänger rückwärts zu fahren,
    ohne die mechanische Rückfahrsperre "einzulegen" ... und hätte das entweder sofort gemerkt, weil nix rückwärts geht :rolleyes: ...
    oder ich hätte mich gewundert, dass es trotzdem geht :confused: ... und hätte festgestellt, das das "Dings" eine Rückfahrautomatik hat. :super:


    Also Vorschlag: 1. probiere, ob du mit beladenem Anhänger ohne mech. Sperre rückwärts fahren kannst ...
    und wenn ja: 2. prüfe dann, ob der Anhänger "vorwärts" bremst : Handbremse anziehen und anfahren.


    Geht beides, sollte der Anhänger eine Rückfahrautomatik haben (trotz Sperrhebel).



    Manfred


    Deute ich das richtig, dass im Schein bereits die 100km/h Freigabe drinsteht (siehe Bild vom Schein im ersten Post)


    Nein



    oder bedeutet der Eintrag etwas anderes?


    Ja : es sind Reifen zulässig, die nur bis 100 Km/h freigegeben sind


    Es war früher recht üblich, dass bei normalen Reifen 2.Wahl der Geschwindigkeitsindex
    "ausgebrannt" wurde und dafür ein "100 Km/h" eingeprägt wurde. (gab es auch als 80 Km/h)


    Diese Reifen darfst du fahren.



    Manfred


    Wer hat sich eigentlich die 2% Mehrwertsteuerersparnis in die Taschen gesteckt (Polen 21/Deutschland 19)?


    Es gibt keine "Mehrwertsteuerersparnis".
    Der Händler kauft die Ware ohne polnische Umsatzsteuer zum Nettopreis in Polen ein und berechnet beim Verkauf im Inland die am Ort der Leistung ( hier in diesem Fall in Deutschland ) geltende Umsatzsteuer.
    Ja : Umsatzsteuer ... erhoben nach dem Mehrwertsteuerverfahren.



    Manfred


    Im neuen Schein wurde nur die Höhe und ds Leergewicht angepasst. Eine zusätzliche Beschreibung kam nicht hinzu.


    Also war die ganze Sache eher kontraproduktiv und sinnfrei:


    die Höhe war ja schon mit 2530 mm maximal eingetragen und deckte deinen Aufbau in der Höhe ja mit Sicherheit ab.
    Und das Leergewicht interessiert im wahren Leben keine sprüchwörtliche "Sau" .
    Das ist ja selbst bei PKW ab Werk so gut wie nie nie richtig angegeben.


    Manfred

    Das sollte über den "dynamischen Reifenhalbmesser max. / min." herausbekommen zu sein.


    Der dynamische Halbmesser ( = halber Durchmesser ) ist etwas kleiner als der statische Halbmesser.
    ( der Reifen drückt sich ja unter Last einwenig "platt" )


    Der 195/65-15 hat einen Durchmesser von 635 mm und einen statischen Halbmesser von 317,5 mm


    317,5 mm liegt unter dem zulässigen "dynamischen" von 345 mm und somit passt es.





    Manfred


    Manchmal doch schön in der "Provinz" zu wohnen.


    Das mag sein und ich will das als Hamburger keinesfalls bestreiten ...
    schließlich habe ich die ersten 28 Jahre meines Lebens in der "Provinz" verbracht ...
    und ich fahre gerne in die Provinz in Urlaub : Urlaub machen, wo andere arbeiten :biggrins:
    ( ich war deshalb auch schon 4 x in Wernigerode, falls das einer kennt ;) )


    Also bei uns in Hamburg ist das ziemlich entspannt,
    Termin kann man online machen dann gehts sehr zügig.
    Einfach hinfahren und eine Nummer ziehen?
    Geht natürlich auch, wie schnell das dann geht hängt davon ab wieviel andere Leute die gleiche Idee hatten;)


    Meist ist es doch schön, in einer Großstadt zu wohnen ... und in der "Provinz" Urlaub zu machen. :]


    Manfred


    Nun zu den Felgen die da drauf sollen.
    Smart Felge 5.5 Jx15H2 ET-1 mit 175/55R15 77T


    aktuell ist auf dem Anhänger 4Jx13 H2 Et30 mit 145/80R13 78N


    Die Radnaben des Anhängers sind auf eine ET von 25 bis 35 mm ausgelegt ...
    montiert man da Felgen mit einer ET von -1, geht das merklich auf die Lebensdauer der Radlager.
    Mit Adapterplatten wird das Problem noch größer.


    Ich würde mal nachfragen, ob der Achsenhersteller Radnaben für ET0 (werden für 10" Rädchen gebraucht)
    mit 3 Bohrungen/Bolzen auf LKR 112 liefern kann ... das könnte in Summe die sinnvollste Lösung sein.
    (auf die Freigängigkeit achten)



    Manfred

    Nach der "Winterreifenverordnung" sind nur Reifen mit der M+S Kennung Winterreifen.
    Die "Berge mit der Schneeflocke" sollen zwar eher die Wintertauglichkeit suggerieren,
    haben aber rechtlich keinerlei Relevanz für die Kennzeichnung der Winterreifen.


    Bedingung für den Erhalt der "Berge mit der Schneeflocke" ist ein 7% kürzerer Bremsweg
    als ein Sommerreifen, bei der ein als "Rutschgummi" bekannter Amerikanischer Sommerreifen
    mit der Bezeichnung "Tigerpaw" als Referenz gilt ... : und wenn das mal eine Referenz ist.


    So weit die Bedingungen ...
    tatsächlich nehmen es die europäischen Hersteller aber freiwillig deutlich ernster als die Referenz-Vorgabe.



    Ich wähle immer Wintereifen mit einer guten Nass-Bremsleistung ... : letztendlich fährt man deutlich häufiger bei Nässe als bei Eis und Schnee.


    Manfred

    Nehmen wir mal einen HP500.01/01 (Hersteller VEB ...) für ~2000 Ostmark.
    Macht zur Währungsunion 1000DM und zur €uroumstellung 500€. ;)


    Ich kann jetzt den Preis von 2000,- Ostmark nicht nachprüfen, halte ihn aber für in etwa realistisch.


    Laut nachzulesender Statistik lag das Ossi - Arbeitnehmer-Durchschnittseinkommen 1989 bei 1300 Ostmark (Brutto) im Monat.


    Ein Ossi musste damals also 1,5 Monate für so einen Qualitätsanhänger arbeiten.


    Ein Wessi-Facharbeiter verdiente in meiner Erinnerung damals ca. 2000 bis 2500 Westmark.
    Da konnte er sich mit einem (1) Monatslohn einen gebremsten 1000Kg-Westfalia kaufen.
    Aber so´n Wessi-Westfalia ist ja Qualitätsmäßig in allen Belangen nix gegen so´n Ossi-Anhänger.


    Heute liegt das Durchschnittseinkommen für einen Facharbeiterbei bei ca. 2000,- € im Monat
    und er kann sich dafür so ca. 4 Dinger wie den TPV im Monat kaufen oder 6 mal so viele davon
    für 1,5 Monatslöhne wie zu den goldenen DDR-Zeiten.


    Anders herum hätte der Ossi-Anhänger zu DDR-Zeiten nur ca. 340,- Ostmark kosten dürfen :
    ob es dann zu der Qualität gereicht hätte ? ... lass ich einmal im Raum stehen.


    O.K. ... ich vergaß, dass die Ossis ja die ärmsten der Nation sind, immer benachteiligt sind
    und nur den Mindestlohn bekommen ... da reicht das Geld dann nur für knapp 3 TPV´s für einen Monatslohn.


    25 Jahre nach dem Beitritt der DDR zur BRD ... und kein Wessi hat die Ossis gezwungen.



    Manfred


    Vieles vom oben Geschriebenen ist (Real)Satire : ... da mag ein jeder herausfinden, welches.

    Das mit den ganzen Helferlein im Auto ist ja so eine "zweischneidige" Sache ... einige empfinde ich als gut, andere als "ätzend".


    Aber alle diese Helferlein oder zumindest die meisten von ihnen werden heute ja gebraucht, weil kaum noch jemand richtig Auto fahren kann.
    Da verhindern diese elektronischen Goodies eine Menge von Unfällen.


    Wir haben heute ca. 80 Mio. Einwohner , ca. 44 Mio. zugelassene PKW und 3459 Verkehrdtote im Jahr 2015.


    Damals, früher, 1970 , konnten alle noch Auto fahren und brauchten diese dusseligen Helferlein im Auto nicht.
    Also damals, als 1970 alle noch fahren konnten, hatten wir ca. 56 Mio. Einwohner ,
    mit ca. 14 Mio. nur ca. 32% der heute zugelassenen PKW und mit 19193 Verkehrtoten im Jahr 454% mehr tote Verkehrsteilnehmer.



    Manfred




    Die Zahlen stimmen ... der Text soll teilweise Realsatire sein. (z.B.: dass die "Alten" besser fahren konnten, weil füher alles besser war)


    Übrigens gab es damals (1970) 632.822 zugelassene Anhänger, heute sind es ca. 6.854.193. (Stichtag: 1.Jan.)


    Ich frage mich gerade, ob die Röhren in ihren Sockeln überhaupt einen Fahrbetrieb aushalten.


    Jein ... in der Vor-Transistor-Zeit, so in den 50ér Jahren, hatten die Autoradios auch Röhren.
    Das waren in meiner Erinnering, ich hatte einmal ein "Becker" aus einem 170V in Händen, aber Geräte mit
    Spezialröhren, die die Erschütterungen aushielten und außerden waren sie noch "von oben" gegen den Sockel "geklammert".
    Jedenfalls gab es nicht eine Röhre als Ersatz im normalen Fachgeschäft ... und das war Ender der 60èr Jahre,
    als man praktisch noch jede Röhre als Ersatzteil über den Ladentisch bekam.


    Ich glaube eher nicht, dass ein "fest verbautes" Röhrenradio die Erschütterungen im Anhänger überlebt.


    Manfred

    Es gibt ja auch Auswirkungen:


    PKW 90 Kg, Anhänger 75 Kg in den Papieren ... Komponenten mit 100 oder 120 Kg.


    Gemütlich mit 100ér Zulassung, 100 Km/h und 75 Kg auf der Kugel auf der Autobahn durch Bayern.


    Kommt so ein bayrischer Sherrif daher, pocht auf §44 als Gesetz und will 90 Kg Stützlast sehen.
    Also: max. Stützlast für 100 Km/h-Regelung nicht erfüllt = Bußgeld.


    Klar: fiktiv ... und wer würde das vorgenannte Szenario ganz sicher ausschließen können?.



    Manfred

    Das Thema mit der Stützlast ist im allgemeinen Interessant. Da ich selbst auch der Annahme bin, was im Schein bzw. auf dem Hänger steht, auch gilt!


    Bis gestern um 19.57 Uhr hätte ich darauf gewettet ...
    Du hast meinen Glauben an die Gültigkeit von offiziellen deutschen Dokmenten zerrüttet ;(


    Manfred

    Hallo,
    hab ich was überlesen oder nicht mitbekommen?


    In ersten Blog schreibst Du dein Pkw hat eine Stützlast von 90 kg die Auflaufvorrichtung vom Anhänger hat eine Stützlast von 75kg und das der kleinere Wert zählt!
    Das sind für mich die 75 kg nicht die 90 kg.


    Er hat geschrieben :


    Somit gibt der Gesetzgeber 3 Werte vor.


    Herstellerwert ziehendes Fahrzeug (90KG)
    Anhängerkupplung ( >90KG )
    Zugeinrichtung Kupplung/Auflaufeinrichtung (120KG)




    Manfred