Das Anhänger ab dem 1.1.90 für 100 km/h ausgelegt sein müssen, steht in § 30a Abs.2 StVZO in Verbindung mit § 72 StVZO.
Ja, das ist so ![]()
Die alten waren halt nicht generell für 100 gebaut -
Und wo steht das im Gesetzestext ?
Manfred
Das Anhänger ab dem 1.1.90 für 100 km/h ausgelegt sein müssen, steht in § 30a Abs.2 StVZO in Verbindung mit § 72 StVZO.
Ja, das ist so ![]()
Die alten waren halt nicht generell für 100 gebaut -
Und wo steht das im Gesetzestext ?
Manfred
Bekomme ich das so abgenommen vom Tüv, oder muss ich die Siebdruckplatte mit Metallgestänge unterbauen.
Leider finden sich im Internet keinerlei Informationen zu den Vorgaben des Fahrgestells in dieser Hinsicht.
"TÜV-technisch" sind das Zugrohr mit Bauartzulassung und die Achse schon das Fahrgestell.
Alles andere ist Aufbau. Ein zusätzlicher Metallrahmen ist nicht vorgeschrieben ... kann aber aus Gründen der Stabilität sinnvoll sein, muss aber nicht.
Wenn du einen Metallrahmen baust, kannst du den schweißen : dafür braucht man kein "Schweißerschein" ... weil der Rahmen auch schon "Aufbau" ist.
Du kannst den Rahmen aber auch verschrauben. Er gilt als "Aufbau" , wenn du das so argumentierst : weil das Zugrohr mit Bauartzulassung und die Achse schon das Fahrgestell sind.
Manfred
hier ein Auszug exemplarisch vom GTÜ
http://www.gtue.de/sixcms/medi…po-100-fuer-anhaenger.pdf
Mach es doch einfach : nenne Gesetzestexte und Paragraphen ... und nicht so einen Werbeflyer von der GTÜ.
Den haben die doch nur gefrickelt, um den "Leuten an der Front" Ruhe zu verschaffen.
Also : nenne Gesetzestexte und Paragraphen ... denn die muss es ja geben, wenn du die GTÜ so hartnäckig vertrittst.
Manfred
das ABS regelt wie wild, okay war nasse Fahrbahn und beim X5 regelt schnell mal das ABS wenn man stark bremst.
Wenn man am Zugfahrzeug zum Beispiel Reifen mit einem weniger guten Nässeverhalten hat ...
dann regelt das ABS bei Nässe schon gerne mal sehr früh ...
dann baut der Zugwagen wegen geringerer Verzögerung nicht so viel Auflaufkraft/Bremskraft für den Anhänger auf ...
und wenn der Anhänger dann zufällig auch noch Reifen mit einer recht guten Nässehaftung hat ...
dann kommen die Räder des Anhängers beim Bremsen eher nicht zum Blockieren ...
nur mal so als Scenario.
Manfred
Und dann gibt es Ärzte (Chirurgen), die stehen nach einem Bereitschaftsdienst dann auch mal 20 Stunden oder mehr im OP ... und da geht es um Leben oder Tod.
Da gibt es nicht einmal im Ansatz eine Ruhezeitregelung.
Manfred
Ja, das sehe ich auch so: die schreiben doch extra ganz eindeutig, dass das Waschen "unter Zusatz von Reinigungs- und Pflegemitteln" verboten ist.
Ohne Zusatz von Reinigungs- und Pflegemitteln ist es erlaubt.
Allerdings bleibt die hypothetische Frage, ob Schmutz, der nicht Straßentypisch ist, in die Kanalisation geraten darf.
( Der normale Straßenschmutz auf dem Auto wäre ja in der Kanalisation gelandet, wäre da nicht das Auto als "Schmutzfänger" im Weg gewesen )
Manfred
Den Hänger habe ich vor 26 Jahren gebraucht gekauft.
Ich war immer der Auffassung, dass er keine Rückfahrautomatik hat.
Frage: - wie bekomme ich heraus, ob der Hänger die Automatik hat oder nicht, ohne das gewaltsam zu testen?
Ich bewundere deine Disziplin. ![]()
Wenn ich einen Anhänger ohne Rückfahrautomatik hätte ...
hätte ich in den 26 Jahren bestimmt das eine oder andere Mal versucht, mit beladenem Anhänger rückwärts zu fahren,
ohne die mechanische Rückfahrsperre "einzulegen" ... und hätte das entweder sofort gemerkt, weil nix rückwärts geht
...
oder ich hätte mich gewundert, dass es trotzdem geht
... und hätte festgestellt, das das "Dings" eine Rückfahrautomatik hat. ![]()
Also Vorschlag: 1. probiere, ob du mit beladenem Anhänger ohne mech. Sperre rückwärts fahren kannst ...
und wenn ja: 2. prüfe dann, ob der Anhänger "vorwärts" bremst : Handbremse anziehen und anfahren.
Geht beides, sollte der Anhänger eine Rückfahrautomatik haben (trotz Sperrhebel).
Manfred
Deute ich das richtig, dass im Schein bereits die 100km/h Freigabe drinsteht (siehe Bild vom Schein im ersten Post)
Nein
oder bedeutet der Eintrag etwas anderes?
Ja : es sind Reifen zulässig, die nur bis 100 Km/h freigegeben sind
Es war früher recht üblich, dass bei normalen Reifen 2.Wahl der Geschwindigkeitsindex
"ausgebrannt" wurde und dafür ein "100 Km/h" eingeprägt wurde. (gab es auch als 80 Km/h)
Diese Reifen darfst du fahren.
Manfred
Wer hat sich eigentlich die 2% Mehrwertsteuerersparnis in die Taschen gesteckt (Polen 21/Deutschland 19)?
Es gibt keine "Mehrwertsteuerersparnis".
Der Händler kauft die Ware ohne polnische Umsatzsteuer zum Nettopreis in Polen ein und berechnet beim Verkauf im Inland die am Ort der Leistung ( hier in diesem Fall in Deutschland ) geltende Umsatzsteuer.
Ja : Umsatzsteuer ... erhoben nach dem Mehrwertsteuerverfahren.
Manfred
Im neuen Schein wurde nur die Höhe und ds Leergewicht angepasst. Eine zusätzliche Beschreibung kam nicht hinzu.
Also war die ganze Sache eher kontraproduktiv und sinnfrei:
die Höhe war ja schon mit 2530 mm maximal eingetragen und deckte deinen Aufbau in der Höhe ja mit Sicherheit ab.
Und das Leergewicht interessiert im wahren Leben keine sprüchwörtliche "Sau" .
Das ist ja selbst bei PKW ab Werk so gut wie nie nie richtig angegeben.
Manfred
Das sollte über den "dynamischen Reifenhalbmesser max. / min." herausbekommen zu sein.
Der dynamische Halbmesser ( = halber Durchmesser ) ist etwas kleiner als der statische Halbmesser.
( der Reifen drückt sich ja unter Last einwenig "platt" )
Der 195/65-15 hat einen Durchmesser von 635 mm und einen statischen Halbmesser von 317,5 mm
317,5 mm liegt unter dem zulässigen "dynamischen" von 345 mm und somit passt es.
Manfred
und gleich meine 30m² Altlaminat zum Wertstoffhof gefahren.
- Morgen soll Laub weg.
Du machst den schönen neuen Anhänger gleich schmutzig ? ![]()
Manfred![]()
Manchmal doch schön in der "Provinz" zu wohnen.
Das mag sein und ich will das als Hamburger keinesfalls bestreiten ...
schließlich habe ich die ersten 28 Jahre meines Lebens in der "Provinz" verbracht ...
und ich fahre gerne in die Provinz in Urlaub : Urlaub machen, wo andere arbeiten ![]()
( ich war deshalb auch schon 4 x in Wernigerode, falls das einer kennt
)
Also bei uns in Hamburg ist das ziemlich entspannt,
Termin kann man online machen dann gehts sehr zügig.
Einfach hinfahren und eine Nummer ziehen?
Geht natürlich auch, wie schnell das dann geht hängt davon ab wieviel andere Leute die gleiche Idee hatten;)
Meist ist es doch schön, in einer Großstadt zu wohnen ... und in der "Provinz" Urlaub zu machen. ![]()
Manfred
Die neuen Achsen werden auch nicht rund sein ... also braucht er eh neue Klemmschalen.
Manfred
ich hab nur noch einen entwerteten Brief "neuer Bauart".... da sind gar keine Reifengrößen mehr eingetragen...
Verständnisfrage : wie stellt der TÜV da dann die "falsche" Reifengröße fest ?
Manfred
Nun zu den Felgen die da drauf sollen.
Smart Felge 5.5 Jx15H2 ET-1 mit 175/55R15 77T
aktuell ist auf dem Anhänger 4Jx13 H2 Et30 mit 145/80R13 78N
Die Radnaben des Anhängers sind auf eine ET von 25 bis 35 mm ausgelegt ...
montiert man da Felgen mit einer ET von -1, geht das merklich auf die Lebensdauer der Radlager.
Mit Adapterplatten wird das Problem noch größer.
Ich würde mal nachfragen, ob der Achsenhersteller Radnaben für ET0 (werden für 10" Rädchen gebraucht)
mit 3 Bohrungen/Bolzen auf LKR 112 liefern kann ... das könnte in Summe die sinnvollste Lösung sein.
(auf die Freigängigkeit achten)
Manfred
Nach der "Winterreifenverordnung" sind nur Reifen mit der M+S Kennung Winterreifen.
Die "Berge mit der Schneeflocke" sollen zwar eher die Wintertauglichkeit suggerieren,
haben aber rechtlich keinerlei Relevanz für die Kennzeichnung der Winterreifen.
Bedingung für den Erhalt der "Berge mit der Schneeflocke" ist ein 7% kürzerer Bremsweg
als ein Sommerreifen, bei der ein als "Rutschgummi" bekannter Amerikanischer Sommerreifen
mit der Bezeichnung "Tigerpaw" als Referenz gilt ... : und wenn das mal eine Referenz ist.
So weit die Bedingungen ...
tatsächlich nehmen es die europäischen Hersteller aber freiwillig deutlich ernster als die Referenz-Vorgabe.
Ich wähle immer Wintereifen mit einer guten Nass-Bremsleistung ... : letztendlich fährt man deutlich häufiger bei Nässe als bei Eis und Schnee.
Manfred
Nehmen wir mal einen HP500.01/01 (Hersteller VEB ...) für ~2000 Ostmark.
Macht zur Währungsunion 1000DM und zur €uroumstellung 500€.
Ich kann jetzt den Preis von 2000,- Ostmark nicht nachprüfen, halte ihn aber für in etwa realistisch.
Laut nachzulesender Statistik lag das Ossi - Arbeitnehmer-Durchschnittseinkommen 1989 bei 1300 Ostmark (Brutto) im Monat.
Ein Ossi musste damals also 1,5 Monate für so einen Qualitätsanhänger arbeiten.
Ein Wessi-Facharbeiter verdiente in meiner Erinnerung damals ca. 2000 bis 2500 Westmark.
Da konnte er sich mit einem (1) Monatslohn einen gebremsten 1000Kg-Westfalia kaufen.
Aber so´n Wessi-Westfalia ist ja Qualitätsmäßig in allen Belangen nix gegen so´n Ossi-Anhänger.
Heute liegt das Durchschnittseinkommen für einen Facharbeiterbei bei ca. 2000,- € im Monat
und er kann sich dafür so ca. 4 Dinger wie den TPV im Monat kaufen oder 6 mal so viele davon
für 1,5 Monatslöhne wie zu den goldenen DDR-Zeiten.
Anders herum hätte der Ossi-Anhänger zu DDR-Zeiten nur ca. 340,- Ostmark kosten dürfen :
ob es dann zu der Qualität gereicht hätte ? ... lass ich einmal im Raum stehen.
O.K. ... ich vergaß, dass die Ossis ja die ärmsten der Nation sind, immer benachteiligt sind
und nur den Mindestlohn bekommen ... da reicht das Geld dann nur für knapp 3 TPV´s für einen Monatslohn.
25 Jahre nach dem Beitritt der DDR zur BRD ... und kein Wessi hat die Ossis gezwungen.
Manfred
Vieles vom oben Geschriebenen ist (Real)Satire : ... da mag ein jeder herausfinden, welches.
Einen ungebremsten hat er damit ausgeschlossen.
Ist es hier denn verboten oder grundsätzlich unsinnig ...
den TO in seiner Entscheidung zu bestärken, einen gebremsten Anhänger mit 100ér-Zulasuung zu nehmen statt eines "Einfachanhängers" ohne Bremse ?
Manfred
Das mit den ganzen Helferlein im Auto ist ja so eine "zweischneidige" Sache ... einige empfinde ich als gut, andere als "ätzend".
Aber alle diese Helferlein oder zumindest die meisten von ihnen werden heute ja gebraucht, weil kaum noch jemand richtig Auto fahren kann.
Da verhindern diese elektronischen Goodies eine Menge von Unfällen.
Wir haben heute ca. 80 Mio. Einwohner , ca. 44 Mio. zugelassene PKW und 3459 Verkehrdtote im Jahr 2015.
Damals, früher, 1970 , konnten alle noch Auto fahren und brauchten diese dusseligen Helferlein im Auto nicht.
Also damals, als 1970 alle noch fahren konnten, hatten wir ca. 56 Mio. Einwohner ,
mit ca. 14 Mio. nur ca. 32% der heute zugelassenen PKW und mit 19193 Verkehrtoten im Jahr 454% mehr tote Verkehrsteilnehmer.
Manfred
Die Zahlen stimmen ... der Text soll teilweise Realsatire sein. (z.B.: dass die "Alten" besser fahren konnten, weil füher alles besser war)
Übrigens gab es damals (1970) 632.822 zugelassene Anhänger, heute sind es ca. 6.854.193. (Stichtag: 1.Jan.)